Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 "Gewerbegebiet Milsper Straße"
1. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
015/2018
Aktenzeichen
6.1/So
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Anlass und Zielsetzung

Es ist entsprechend der in der SV 186/2017 dargelegten Sachverhalte beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine Neuordnung des n?rdlich gelegenen Teilbereichs des B-Planes Nr. 16/18 ?Martfeld? (Milsper Stra?e Ecke Dr.-Moeller-Stra?e) verfolgt.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan hat eine Gewerbegebiets-fl?chenentwicklung f?r ansiedlungswillige und kleinteilige Gewerbebetriebe (evtl. als Fl?che f?r Startup-Unternehmen bzw. einen ?B?ro-, Technologie- oder Gr?nderpark?) zum Ziel. Zus?tzlich soll die wirtschaftliche Konkurrenzf?higkeit der Stadt gef?rdert werden.

Da der Bebauungsplan Nr. 105 ?GE Milsper Stra?e? nicht im beschleunigten Verfahren entwickelt werden kann, ist in einem sog. Vollverfahren gem?? ? 2 (4) BauGB die Erarbeitung einer Umweltpr?fung und eines Umweltberichtes nach 2a BauGB inkl. der Angaben nach ? 3 (2) S. 2 BauGB und die zusammenfassende Erkl?rung gem?? ? 10 (4) BauGB erforderlich.

Die Erarbeitung des Umweltberichts wird w?hrend des weiteren Verfahrens eingeleitet bzw. erbracht.?

Arten- und Biotopschutz/Bodenverh?ltnisse

Mit Zusendung des Fraktionsantrages der FDP vom 15.11.2017 wird angeregt, den o.g. Planbereich um einige Flurst?cke (Flst. 297, 374 u. 258, s?dlich der Milsper Stra?e) in westlicher Richtung zu erweitern.

Im Rahmen der beiden erstgenannten Flurst?cke handelt es sich um eine dicht bewachsene bzw. strukturreiche st?dtische Brachfl?che n?rdlich des Sportplatzes ?Rote Berge?, die viele ?ltere B?ume beheimatet. Diese Fl?che ist im ?Stadtbiotopkataster der Landesanstalt f?r ?kologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung? (L?LF) mit einer hohen Wertigkeit als st?dtische Biotopfl?che aufgef?hrt.

Dadurch bedingt unterliegt die Fl?che dem Biotopschutz der L?LF und bedarf, hinsichtlich der stadtklimatischen Bedeutung, einer gesonderten Betrachtung.

Einer m?glichen ?nderung bzw. Erweiterung des aufgestellten Planbereichs um die angefragten Flurst?cke muss eine gesonderte ?kologische Begutachtung vorausgehen, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu k?nnen.

Die Verwaltung schl?gt jedoch vor, dass aufgrund der hohen ?kologischen Wertigkeit der Fl?che von einer weiteren Inanspruchnahme abgesehen wird.

Bei der letztgenannten Fl?che (Flurst?ck 258) handelt es sich ?berwiegend um die reine Sportplatzfl?che mit ihren ruderalen Gr?nfl?chen. Dieser Bereich ?Sportplatz Rote Berge? ist seit langer Zeit als Problembereich in altlastentechnischer Sicht bekannt.

Diese Fl?che wird u.a. im Altlastkataster als Verdachtsfl?che f?r Altlasten gef?hrt. Es gibt Angaben dar?ber, dass Schwermetallbelastungen im Untergrund nicht auszuschlie?en sind. Auch gibt es Hinweise zu Altablagerungen, die dem ehem. Erztagebau zuzuordnen sind.

Zur Kl?rung dieser Sachverhalte w?re im Rahmen weiterer Entwicklungen bzw. Entscheidungen eine orientierende Gef?hrdungsabsch?tzung durchzuf?hren, die im Vorgriff zu dem erforderlichen Bodengutachten (u.a. historische Erkundung Erztagebau, Deponiegel?nde) eine Einsch?tzung der Bodenverh?ltnisse zul?sst.

Aus hiesiger Sicht wird jedoch empfohlen, den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 105 ?Gewerbegebiet Milsper Stra?e? in seinen festgelegten Grenzen fortzuf?hren.

Die Entwurfsbegr?ndung, das Darlegungskonzept, die Planzeichenerkl?rung, der Fraktionsantrag und die Lokale Agenda, k?nnen den beiliegenden Anlagen entnommen werden.

Verfahren

Verfahrensstand:

Aufstellungsbeschluss gem. ? 2 Abs. 1 BauGB. (?ffentliche Bekanntmachung 14.12.2018)

 

N?chster Verfahrensschritt:

  1. Beschlussfassung des Darlegungskonzeptes zur fr?hzeitigen Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 1 BauGB
  2. Beschlussfassung zur fr?hzeitigen Beteiligung der Beh?rden u. sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB.

Der FNP stellt die vorgesehene ?Gewerbegebietsfl?che? als ?Gr?nfl?che /Sportplatz? dar, daher muss parallel zum Bebauungsplanverfahren f?r diesen Bereich eine Fl?chennutzungsplan?nderung inkl. landesplanerischer Abstimmung durchgef?hrt werden.

In Vorbereitung des durchzuf?hrenden FNP-?nderungsverfahrens (28. FNP-?nderung Bereich Milsper Stra?e/Dr.-Moeller-Stra?e) wurde eine Anfrage zur Erteilung der landesplanerischen Zustimmung gem. ? 34 (1) LPIG gestellt. Die Beantwortung der Anfrage liegt noch nicht vor.

Nach Abschluss des Verfahrens (Satzungsbeschluss) ?berlagert der neue Bebauungsplan innerhalb seiner Plangrenzen die Festsetzungen des Bebauungsplans 16/18 ?Martfeld?, die damit durch die neuen Festsetzungen ersetzt werden.

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt der fr?hzeitigen Beteiligung der Beh?rden u. sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange? gem. ? 4 Abs. 1 BauGB und fr?hzeitigen Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 1 BauGB auf die Ber?cksichtigung der einzelnen Leitlinien hin ?berpr?ft. Das Pr?fergebnis ist als Anlage 5 beigef?gt.


Beschlussvorschlag:

?

1.

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Darlegungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 105 ?Gewerbegebiet Milsper Str.? wird angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Darlegungskonzept die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuf?hren.

Das Darlegungskonzept ist f?r die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgeb?ude II, Moltkestra?e 24, Fachbereich 6 Planen und Bauen, 1. Etage, ?ffentlich auszulegen.

Der ?ffentlichkeit ist Gelegenheit zur ?u?erung und Er?rterung zu geben.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Darlegungskonzeptes zur fr?hzeitigen Beteiligung der ?ffentlichkeit die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden u. der sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuf?hren.


Die B?rgermeisterin

????????????? In Vertretung

gez. Schweinsberg