Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Schwelm gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.    (geänderte Beschlussfassung) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von 2 Wochen durchzuführen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: