Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erlaubnis gem. § 29 Abs.3 StVO zwischen den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, Witten und dem Ennepe-Ruhr