Sachverhalt:
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis übernimmt nach Abschluss der anliegenden öffentlichen
rechtlichen Vereinbarung von den mittleren kreisangehörigen Städten die in der
Kreisvorlage beschriebene Aufgabe zur Genehmigung von Schwerlasttransporten.
Inhaltlich wird auf
die Anlage 1 verwiesen, die den Sachverhalt eingehend erläutert. Der Kreistag
hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Vorlage beschlossen. Zwischenzeitlich
liegen die Ratsbeschlüsse sämtlicher betroffenen Städte vor.
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis ist bereits in der Umsetzungsplanungen und muss das
erforderliche Personal gewinnen. Die Bezirksregierung kann die öffentliche
rechtliche Vereinbarung erst genehmigen, wenn sämtliche Ratsbeschlüsse der
betroffenen Städte vorliegen. Eine Verzögerung führt ggf. dazu, dass die
Vereinbarung nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden kann und hier weitere
Personalkosten anfallen.
Aufgrund anderer vorrangig zu erledigender Aufgaben bzw. Personalengpässen in
den Fachbereichen 1 und 5 war die Einbringung der Vorlage erst im nächsten
Sitzungszug geplant.
Da ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung am 27.06.2019 das
Genehmigungsverfahren und das Umsetzungsverfahren bei der Kreisverwaltung so
verzögert, dass der gemeinsame Starttermin gefährdet ist, ist es erforderlich die Vorlage in der
Sitzung am 04.04.19 zu beschließen.
Bei der Stadt Schwelm
wurde keine Stelle für diese neue Aufgabe eingerichtet. Die Aufgabe wird derzeit von zwei
Mitarbeitern des Ordnungsamtes durch Überstunden wahrgenommen. Für die
dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Schwelm wäre ein Stellenanteil
von etwa 15% einer Vollzeitstelle für eine/n MitarbeiterIn des gehobenen
Dienstes (EG 10/A 10) im Produktbereich 02.01.03 einzuplanen. Im Bereich des FB
5 steht kein/e MitarbeiterIn in Teilzeit mit der erforderlichen Qualifikation
zur Verfügung.
Die Übertragung der Aufgabe an den Kreis wird von Seiten der Verwaltung
befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat ermächtigt
die Bürgermeisterin der Stadt Schwelm die anliegende öffentlich rechtliche
Vereinbarung mit dem Landrat der des Ennepe-Ruhr-Kreises und den anderen dort
benannten Städten abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
13% der beim Kreis
anfallenden Personalkosten. Die Kosten werden jährlich exakt ermittelt und den
beteiligten Städten in Rechnung gestellt. Der Kostenanteil sinkt, sollte sich
ein geringer Arbeitsanteil ergeben.
Die bisher anfallende Überstundenvergütung bei der Stadt kann zukünftig erspart
werden.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |