Betreff
Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zwischen den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, Witten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorlage
057/2019
Aktenzeichen
1 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis übernimmt nach Abschluss der anliegenden öffentlichen rechtlichen Vereinbarung von den mittleren kreisangehörigen Städten die in der Kreisvorlage beschriebene Aufgabe zur Genehmigung von Schwerlasttransporten.

 

Inhaltlich wird auf die Anlage 1 verwiesen, die den Sachverhalt eingehend erläutert. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Vorlage beschlossen. Zwischenzeitlich liegen die Ratsbeschlüsse sämtlicher betroffenen Städte vor.

 

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist bereits in der Umsetzungsplanungen und muss das erforderliche Personal gewinnen. Die Bezirksregierung kann die öffentliche rechtliche Vereinbarung erst genehmigen, wenn sämtliche Ratsbeschlüsse der betroffenen Städte vorliegen. Eine Verzögerung führt ggf. dazu, dass die Vereinbarung nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden kann und hier weitere Personalkosten anfallen.
Aufgrund anderer vorrangig zu erledigender Aufgaben bzw. Personalengpässen in den Fachbereichen 1 und 5 war die Einbringung der Vorlage erst im nächsten Sitzungszug geplant.
Da ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung am 27.06.2019 das Genehmigungsverfahren und das Umsetzungsverfahren bei der Kreisverwaltung so verzögert, dass der gemeinsame Starttermin gefährdet ist,   ist es erforderlich die Vorlage in der Sitzung am 04.04.19 zu beschließen.

 

Bei der Stadt Schwelm wurde keine Stelle für diese neue Aufgabe eingerichtet.  Die Aufgabe wird derzeit von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes durch Überstunden wahrgenommen. Für die dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Schwelm wäre ein Stellenanteil von etwa 15% einer Vollzeitstelle für eine/n MitarbeiterIn des gehobenen Dienstes (EG 10/A 10) im Produktbereich 02.01.03 einzuplanen. Im Bereich des FB 5 steht kein/e MitarbeiterIn in Teilzeit mit der erforderlichen Qualifikation zur Verfügung.

Die Übertragung der Aufgabe an den Kreis wird von Seiten der Verwaltung befürwortet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat ermächtigt die Bürgermeisterin der Stadt Schwelm die anliegende öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Landrat der des Ennepe-Ruhr-Kreises und den anderen dort benannten Städten abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

13% der beim Kreis anfallenden Personalkosten. Die Kosten werden jährlich exakt ermittelt und den beteiligten Städten in Rechnung gestellt. Der Kostenanteil sinkt, sollte sich ein geringer Arbeitsanteil ergeben.
Die bisher anfallende Überstundenvergütung bei der Stadt kann zukünftig erspart werden.

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann