Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Grollmann eröffnet den Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Rüth (Fachbereichsleitung 5 - Bürgerservice) das Wort.

 

Herr Rüth erläutert die in der Vorlage 057/2019 beschriebene Aufgabe der Schwerlasttransporte und entschuldigt sich dafür, dass die Vorlage aus Zeitgründen nicht bereits zur Vorberatung in den HA am 28.03.19 eingebracht worden sei.

Die öffentliche rechtliche Vereinbarung werde zunächst für 3 Jahre abgeschlossen und verlängere sich dann automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner vorher kündige. Im Falle einer Aufkündigung würde die Vereinbarung mit den anderen Vertragspartnern fortgeführt.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis beschäftige maximal 2 Vollzeitkräfte mit der Aufgabe, die nach EG 10 vergütet, bzw. A 10 besoldet werden. Die anfallenden Personalkosten werden jährlich exakt mit den beteiligten Vertragspartnern abgerechnet. Die vom Kreis zu erhebenden Gebühren für die Genehmigungen werden bei der Kostenverteilung berücksichtigt. Der Fachbereich 5 (FB 5) werde diese Kosten für den Etat 2020 anmelden. Beim FB 5 entfallen im Gegenzug künftig die Kosten für angeordnete Mehrarbeit. Ein Stellenanteil für diese Aufgabe war bisher im Stellenplan nicht enthalten.

Herr Rüth erläutert im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe auch die Haftungsrisiken die bestehen, wenn eine fehlerhafte Genehmigung erteilt werde.

 

Die Nachfragen einzelner Ratsmitglieder hinsichtlich Haftungsrisiken und Mehrarbeit werden von Herrn Rüth ausführlich beantwortet.

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Beschluss:

 

Der Rat ermächtigt die Bürgermeisterin der Stadt Schwelm die anliegende öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Landrat der des Ennepe-Ruhr-Kreises und den anderen dort benannten Städten abzuschließen.


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

1