Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Vorlage
203/2009
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Zuletzt wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 von 385 v.H. auf 395 v.H. erhöht (siehe Beschlussvorlage Nr. 124/2007).        Unverändert blieben die Hebesätze für die Grundsteuer A (192 v.H.) und für die Gewerbesteuer (450 v.H.).

Im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) von November bis Dezember 2008 wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Schwelm zwar mit Wirkung ab 01.01.2008 die Realsteuerhebesätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer B) angepasst hat, dass aber bei der Grundsteuer B die Stadt seinerzeit immer noch um 40 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert der Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises lag. Es wurde empfohlen, eine Anpassung des Realsteuerhebesatzes der Grundsteuer B auf 435 v.H. vorzunehmen.

Wegen der sich nicht abzeichnenden Verbesserung der Finanzsituation der Stadt Schwelm sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2010 umzusetzen und den Hebesatz um 40 v.H. auf 435 v.H. anzuheben.

Die beabsichtigte Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ergibt entsprechend der Finanzplanung auf der Basis aktualisierter Daten ein jährliches voraussichtliches Mehraufkommen für das Jahr 2010 in Höhe von rd. 353.000 € und für das Jahr 2011 in Höhe von rd. 360.000 €.

Die Mehrbelastungen der Grundstückseigentümer und Mieter aufgrund der beabsichtigten Hebesatzerhöhung sind beispielhaft in der Anlage 2 dargestellt.

Die ab 2010 vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B soll im Rahmen einer Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm erfolgen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A von 192 v.H. sowie für die Gewerbesteuer von 450 v.H. bleiben unverändert bestehen.

Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.                  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage Nr.

203/2009 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

 


Anlage 1 – (1 Seite) Änderungssatzung

Anlage 2 – (1 Seite) Übersicht Mehrbelastung