Betreff
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
Vorlage
203/2009/1
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Auf die Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 203/2009 - Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – wird Bezug genommen.

Mit dieser Vorlage hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 01.01.2010 von 395 v.H. um 40 v.H. auf 435 v.H. anzuheben.

Verfahrensrechtlich und -technisch ist darauf hinzuweisen, dass nach § 27 Grund-steuergesetz die Grundsteuer für ein Kalenderjahr festgesetzt wird. Daraus resultiert, dass es sich um eine Jahressteuer handelt. Eine Anhebung des Hebesatzes rückwir-kend zum 01.01.2010 ist nach § 27 in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz zulässig. Der Ratsbeschluss über eine derartige Änderung müsste bis zum 30.06.2010 erfolgen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2010 einstimmig beschlossen, dass die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm entsprechend dem der Vorlage Nr. 203/2009 beigefügten Entwurf vor der abschließenden Entscheidung im Rat in einer noch zu bestimmenden Sitzung des Finanzausschusses erneut vorberaten werden soll. Siehe hierzu Punkt 6.2.2 der Sitzungsniederschrift.

Der der Vorlage 203/2009 beigefügte Satzungsentwurf musste aus den geschilderten verfahrensrechtlichen und -technischen Gründen neu gefasst werden.

Der neu gefasste Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.                   

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage Nr.

203/2009/ 1 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

 


Anlage 1 – (1 Seite)  (Entwurf) Änderungssatzung