Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 "Feuerwehrgerätehaus Winterberg"
1. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage
265/2023
Aktenzeichen
311-Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 029/2023 beschrieben, befindet sich das Feuerwehrger?tehaus im Ortsteil Winterberg in einem schlechten baulichen Zustand und entspricht nicht vollumf?nglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und muss daher erneuert werden. F?r das Feuerwehrger?tehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchf?hrung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Fl?chenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden kann.

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet wird im Norden durch Winterberger Stra?e, im S?den durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Stra?e ?Am Heerweg?, ?stlich durch eine Ackerfl?che und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive Ausgleichsfl?chen begrenzt.

St?dtebauliches Konzept ???????????

F?r den Neubau des Feuerwehrger?tehauses wurde eine Machbarkeitsstudie (Stand 2023) durchgef?hrt. Das aktuelle st?dtebauliche Konzept sieht die Errichtung einer Hallenkonstruktion im ?stlichen Teilbereich des Geltungsbereichs vor. Diese besteht aus einer Fahrzeughalle mit vier Fahrzeugstellpl?tzen sowie mehreren Nebenr?umen. Letztere verteilen sich auf zwei Stockwerke und umfassen Technik- und Lagerr?ume, Sanit?tsbereiche und Umkleiden, Schulungsr?ume, B?ros, eine K?che und einen Aufenthaltsraum. Die Dachfl?che wird begr?nt und mit Photovoltaikmodulen ausgestattet.

Zur weiteren Konzeptplanung und Begr?nung wird auf die Anlage 2 verwiesen.

Weitere notwendige Erg?nzungen der Begr?ndung, des Plans oder des Umweltberichtes sowie redaktionelle ?nderungen der Anlagen werden von der Verwaltung bis zu den angestrebten Beteiligungen eingearbeitet.

Die erforderlichen Gutachten (Verkehr-, Immissionsschutzgutachten) sind bereits in Arbeit und werden ebenfalls zu gegebener Zeit beigef?gt.

Das erstellte Baugrundgutachten ist dieser Vorlage bereits beigef?gt (Anlage 5).


Beschlussvorschlag:

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1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit gem.? ? 3 (1) BauGB durchzuf?hren.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (1) BauGB durchzuf?hren.


Der B?rgermeister

I.V.

gez. Schweinsberg

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