1. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Sachverhalt:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 029/2023 beschrieben,
befindet sich das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg in einem
schlechten baulichen Zustand und entspricht nicht vollumfänglich den geltenden
gesetzlichen Vorgaben und muss daher erneuert werden. Für das
Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchführung einer
Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an dem
aktuellen Standort baulich realisiert werden kann.
Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet wird im Norden durch Winterberger Straße, im
Süden durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am
Heerweg“, östlich durch eine Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen
Funkturm inklusive Ausgleichsflächen begrenzt.
Für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses wurde eine Machbarkeitsstudie (Stand 2023) durchgeführt.
Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht die Errichtung einer
Hallenkonstruktion im östlichen Teilbereich des Geltungsbereichs vor. Diese
besteht aus einer Fahrzeughalle mit vier Fahrzeugstellplätzen sowie mehreren
Nebenräumen. Letztere verteilen sich auf zwei Stockwerke und umfassen Technik-
und Lagerräume, Sanitätsbereiche und Umkleiden, Schulungsräume, Büros, eine
Küche und einen Aufenthaltsraum. Die Dachfläche wird begrünt und mit
Photovoltaikmodulen ausgestattet.
Zur weiteren Konzeptplanung
und Begrünung wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Weitere notwendige Ergänzungen der Begründung, des Plans oder des
Umweltberichtes sowie redaktionelle Änderungen der Anlagen werden von der
Verwaltung bis zu den angestrebten Beteiligungen eingearbeitet.
Die erforderlichen Gutachten
(Verkehr-, Immissionsschutzgutachten) sind bereits in Arbeit und werden
ebenfalls zu gegebener Zeit beigefügt.
Das erstellte Baugrundgutachten
ist dieser Vorlage bereits beigefügt (Anlage 5).
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
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Der Bürgermeister I.V. gez. Schweinsberg |