Sachverhalt:
Die Vorlage
108/2023/1 ergänzt die Vorlage 108/2023.
In der gemeinsamen
Sitzung des JHA/SchA am 08.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem DRK
Verhandlungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit für den Zeitraum
01.01.2023 bis 31.07.2024 zu führen. Mit dem DRK wurde für diesen Zeitraum eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen, alle Fachkräfte (bisher DKSB) wurden vom
DRK übernommen. Bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem aktuellen Träger wird
eine Ausschreibung der Schulsozialarbeit durchgeführt.
Die Verwaltung wurde
zudem beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit zu
erarbeiten. Grundvoraussetzung einer Verstetigung ist eine gesicherte
Finanzierung der Schulsozialarbeit, so dass die Schulsozialarbeit dauerhaft an
den Schulen installiert wird und für die Sozialarbeiter*innen eine dauerhafte
Perspektive besteht.
Aktuell sind
99.000,00 € in den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung für die
Folgejahre eingestellt. In den
letzten Jahren wurden für die Schulsozialarbeit über den 40%igen bzw. 20%igen
Eigenanteil hinaus rund 31.000,00 € als freiwillige Leistung zusätzlich
bereitgestellt. Unter Berücksichtigung der erhöhten Förderung durch das Land
ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in
Höhe von 99.000 €.
Die BuT-Fördermittel
sind nicht dauerhaft gesichert, sie werden von Jahr zu Jahr bewilligt.
Die
Hans-Grünewald-Stiftung unterstützt seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit
mit 20.000,00-25.000,00 € im Jahr. Von einer dauerhaften Mittelzuwendung kann
in der Berechnung nicht ausgegangen werden.
Das Deutsche Rote
Kreuz als aktueller Träger stockt den Betrag für die Schulsozialarbeit auf, so
dass im laufenden Schuljahr 87 Wochenstunden realisiert werden können.
Da von einer
dauerhaften Finanzierung in vorangegangener Form nicht ausgegangen werden kann,
ist in die Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre die entsprechende Summe der
ausgewählten Variante einzustellen.
Die Vorteile der
Schulsozialarbeit und die Einschätzung über den Bedarf wurden in vorangegangen
Sitzungen bereits erörtert. Die Schulsozialarbeiter*innen und auch die
Schulleitungen haben mehrfach umfassend begründet, dass die aktuell vorhandenen
87 Wochenstunden den Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und
Schüler nicht komplett abdecken.
Dank des
Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ konnten die Stunden für die
Schulsozialarbeit bis 31.12.2022 befristet auf 126 Stunden aufgestockt werden,
was von allen Beteiligten als eine deutliche Verbesserung bewertet wurde.
Die Verwaltung geht
davon aus, dass die niedrigschwellige präventive Beratungs- und
Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Schulsozialarbeit zu einer Entlastung bei
den ambulanten erzieherischen Hilfen führen wird. Diese Entlastung ist weder
statistisch belegbar noch kann sie beziffert werden. Es sollen auch weiterhin
alle Möglichkeiten der Förderung durch Landes- und Bundesmittel genutzt werden.
Folgende Varianten
sind bei der Verstetigung der Schulsozialarbeit denkbar:
Variante 1:
Die Verstetigung
wird so angestrebt, dass die Stadt Schwelm keine weiteren Mittel, die über den
vorgeschriebenen Eigenanteil hinausgehen, bereitstellt. Hierbei beträgt die
Förderung des Landes 80% und die der Stadt 20%. In diesem Fall könnten ca. 37
Wochenstunden Schulsozialarbeit, die sich auf die sechs Schulen verteilen,
angeboten werden.
Variante 2:
Die aktuelle
Finanzierung der Schulsozialarbeit wird verstetigt. 99.000,00 € werden auch
zukünftig bereitgestellt. Damit sind im kommenden Schuljahr ca.54 Wochenstunden
Schulsozialarbeit finanzierbar. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten
beeinflussen zukünftig die zur Verfügung stehenden Wochenstunden der
Schulsozialarbeit.
Variante 3:
Der aktuelle Umfang
der Schulsozialarbeit von wöchentlich 87 Stunden, die sich auf die sechs
Schulen verteilen, wird verstetigt. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten
beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel.
Variante 4:
Der Umfang der
Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 100 Wochenstunden, die sich auf
die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Veränderungen
der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden
Finanzmittel.
Variante 5:
Der Umfang der
Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 125 Wochenstunden, die sich auf
die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Veränderungen
der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden
Finanzmittel.
Die zu erwartenden
Kosten der verschiedenen Varianten werden in der folgenden Tabelle
gegenübergestellt:
Variante Anzahl der Wochenstunden * |
Variante 1 |
Variante 2 ca. 54h/Woche |
Variante 3 87h/Woche |
Variante 4 100h/Woche |
Variante 5 125h/Woche |
Erwartete jährliche Kosten * |
67.500 € |
99.000 € |
157.443 € |
180.497 € |
225.621 € |
Errechnete
Finanzierungs-modelle |
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Finanzierung durch Bund 80% |
54.000 € |
54.000€ |
54.000 € |
54.000 € |
54.000 € |
Eigenanteil durch Stadt 20% |
13.500 € |
13.500€ |
13.500 € |
13.500 € |
13.500 € |
Freiwillige Mittel Stadt |
0 € |
31.500€ |
89.943 € |
112.997 € |
158.121 € |
Summe |
67.500€ |
99.000 € |
157.443 € |
180.497 € |
225.621 € |
* Die Werte wurden
mit TVöD S12 ermittelt. Die Ferienzeiten wurden rausgerechnet. Etwaige
Overhead- und Verwaltungskosten wurden nicht berücksichtigt. Hierfür sind laut
KGSt-Empfehlung 10% anzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den
Ausführungen im Sachverhalt. Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige
Leistung. Bisher sind verwaltungsseitig erwartete jährliche Kosten in Höhe von
99.000,00 € in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 aufgenommen
worden. Je nach Variante entstehen zusätzliche Belastungen im Haushalt. Eine
Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln ist im Haushalt nicht abbildbar ohne dass
an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden.
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Der Bürgermeister gez. i.V. Kauke |
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.
Die Variante (…) mit dem entsprechenden Stundenkontingent
soll weiterverfolgt werden. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die
Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle
Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die Trägerschaft soll ausgeschrieben
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.
Die Variante (…) mit dem entsprechenden Stundenkontingent
soll weiterverfolgt werden. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die
Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle
Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die Trägerschaft soll ausgeschrieben
werden.