Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
108/2023/2
Aktenzeichen
FB 220/223 Ps
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der gemeinsamen Sitzung des JHA/SchA am 18.09.2023 wurde die Vorlage in die n?chste Sitzung verschoben. Die Vorlage 108/2023/2 ersetzt die Vorlage 108/2023/1.

In der gemeinsamen Sitzung des JHA/SchA am 08.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem DRK Verhandlungen zur Durchf?hrung der Schulsozialarbeit f?r den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2024 zu f?hren. Mit dem DRK wurde f?r diesen Zeitraum eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, alle Fachkr?fte (bisher DKSB) wurden vom DRK ?bernommen.

Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Grundvoraussetzung einer Verstetigung ist eine gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit, so dass diese dauerhaft an den Schulen installiert wird und f?r die Sozialarbeiter*innen eine dauerhafte Perspektive besteht.

Die Verwaltung beabsichtigt bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem aktuellen Tr?ger die Durchf?hrung der Schulsozialarbeit auszuschreiben. Insbesondere aus der Sitzung des JHA/SchA am 18.09.2023 ist der fachlichen Beratung zu entnehmen, dass nicht nur ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit, sondern auch ein Konzept zur Schulsozialarbeit selbst gew?nscht ist. Daher beabsichtigt die Verwaltung mit der Ausschreibung, dass die potentiellen Tr?ger mit ihren Interessensbekundungen ein Konzept zur Schulsozialarbeit einreichen sollen.

Aktuell sind 99.000,00 ? in den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung f?r die Folgejahre eingestellt. In den letzten Jahren wurden f?r die Schulsozialarbeit ?ber den 40%igen bzw. 20%igen Eigenanteil hinaus rund 31.000,00 ? als freiwillige Leistung zus?tzlich bereitgestellt. Unter Ber?cksichtigung der erh?hten F?rderung durch das Land ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verf?gung stehenden Haushaltsmittel in H?he von 99.000 ?.

Die BuT-F?rdermittel sind nicht dauerhaft gesichert, sie werden von Jahr zu Jahr bewilligt.

Die Hans-Gr?newald-Stiftung unterst?tzt seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit mit 20.000,00-25.000,00 ? im Jahr. Von einer dauerhaften Mittelzuwendung kann in der Berechnung nicht ausgegangen werden.

Das Deutsche Rote Kreuz als aktueller Tr?ger stockt den Betrag f?r die Schulsozialarbeit auf, so dass im laufenden Schuljahr 87 Wochenstunden realisiert werden k?nnen.

Da von einer dauerhaften Finanzierung in vorangegangener Form nicht ausgegangen werden kann, ist in die Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre die entsprechende Summe der ausgew?hlten Variante einzustellen.

Die Vorteile der Schulsozialarbeit und die Einsch?tzung ?ber den Bedarf wurden in vorangegangen Sitzungen bereits er?rtert. Die Schulsozialarbeiter*innen und auch die Schulleitungen haben mehrfach umfassend begr?ndet, dass es sinnvoll sei die vorhandenen 87 Wochenstunden aus fachlichen Gr?nden aufzustocken.

Dank des F?rderprogramms ?Aufholen nach Corona? konnten die Stunden f?r die Schulsozialarbeit bis 31.12.2022 befristet auf 126 Stunden aufgestockt werden, was von allen Beteiligten als eine deutliche Verbesserung bewertet wurde.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die niedrigschwellige pr?ventive Beratungs- und Unterst?tzungst?tigkeit im Rahmen der Schulsozialarbeit zu einer Entlastung bei den ambulanten erzieherischen Hilfen f?hren wird. Diese Entlastung ist weder statistisch belegbar noch kann sie beziffert werden. Es sollen auch weiterhin alle M?glichkeiten der F?rderung durch Landes- und Bundesmittel genutzt werden.

Folgende Varianten sind bei der Verstetigung der Schulsozialarbeit denkbar:

Variante 1:

Die Verstetigung wird so angestrebt, dass die Stadt Schwelm keine weiteren Mittel, die ?ber den vorgeschriebenen Eigenanteil hinausgehen, bereitstellt. Hierbei betr?gt die F?rderung des Landes 80% und die der Stadt 20%. In diesem Fall k?nnten ca. 37 Wochenstunden Schulsozialarbeit, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angeboten werden.

Variante 2:

Die aktuelle Finanzierung der Schulsozialarbeit wird verstetigt. 99.000,00 ? werden auch zuk?nftig bereitgestellt. Damit sind im kommenden Schuljahr ca.54 Wochenstunden Schulsozialarbeit finanzierbar. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung stehenden Wochenstunden der Schulsozialarbeit.

Variante 3:

Der aktuelle Umfang der Schulsozialarbeit von w?chentlich 87 Stunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, wird verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden Finanzmittel.

Variante 4:

Der Umfang der Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 100 Wochenstunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden Finanzmittel.

Variante 5:

Der Umfang der Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 125 Wochenstunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden Finanzmittel.

Die zu erwartenden Kosten der verschiedenen Varianten werden in der folgenden Tabelle gegen?bergestellt:

Variante

Anzahl der Wochenstunden *

Variante 1
ca. 37h/Woche

Variante 2

ca. 54h/Woche

Variante 3

87h/Woche

Variante 4

100h/Woche

Variante 5

125h/Woche

Erwartete j?hrliche Kosten *

67.500 ?

99.000 ?

157.443 ?

180.497 ?

225.621 ?

Errechnete Finanzierungs-modelle

Finanzierung

durch Bund 80%

54.000 ?

54.000?

54.000 ?

54.000 ?

54.000 ?

Eigenanteil

durch Stadt 20%

13.500 ?

13.500?

13.500 ?

13.500 ?

13.500 ?

Freiwillige Mittel Stadt

0 ?

31.500?

89.943 ?

112.997 ?

158.121 ?

Summe

67.500?

99.000 ?

157.443 ?

180.497 ?

225.621 ?

* Die Werte wurden mit TV?D S12 ermittelt. Die Ferienzeiten wurden rausgerechnet. Etwaige Overhead- und Verwaltungskosten wurden nicht ber?cksichtigt. Hierf?r sind laut KGSt-Empfehlung 10% anzunehmen.

Unter Ber?cksichtigung der st?dtischen Haushaltslage und der finanziellen Auswirkungen der aufgezeigten Varianten, ist die Verwaltung bem?ht, den derzeitigen Stundenumfang der Schulsozialarbeit von 87 Stunden/Woche (Variante 3) aufrecht zu erhalten. Finanzielle Einsparungen sollen durch Synergien mit anderen Projekten gepr?ft werden, um diesen Stundenumfang mindestens zu sichern.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Ausf?hrungen im Sachverhalt. Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige Leistung. Bisher sind verwaltungsseitig erwartete j?hrliche Kosten in H?he von 99.000,00 ? in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 aufgenommen worden. Je nach Variante entstehen zus?tzliche Belastungen im Haushalt. Eine Bereitstellung von zus?tzlichen Mitteln ist im Haushalt nicht abbildbar ohne dass an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden.

Der B?rgermeister

gez. i.V. Kauke


 

Beschlussvorschlag f?r den Schulausschuss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.

 

Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die Haushaltsberatung f?r das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle F?rderm?glichkeiten genutzt werden. Die Tr?gerschaft soll ausgeschrieben werden.

Beschlussvorschlag f?r den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.

Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die Haushaltsberatung f?r das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle F?rderm?glichkeiten genutzt werden. Die Tr?gerschaft soll ausgeschrieben werden.