Sachverhalt:
In der gemeinsamen
Sitzung des JHA/SchA am 18.09.2023 wurde die Vorlage in die n?chste Sitzung
verschoben. Die Vorlage 108/2023/2 ersetzt die Vorlage 108/2023/1.
In der gemeinsamen
Sitzung des JHA/SchA am 08.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem DRK
Verhandlungen zur Durchf?hrung der Schulsozialarbeit f?r den Zeitraum
01.01.2023 bis 31.07.2024 zu f?hren. Mit dem DRK wurde f?r diesen Zeitraum eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen, alle Fachkr?fte (bisher DKSB) wurden vom
DRK ?bernommen.
Die Verwaltung wurde
ferner beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit zu
erarbeiten. Grundvoraussetzung einer Verstetigung ist eine gesicherte
Finanzierung der Schulsozialarbeit, so dass diese dauerhaft an den Schulen installiert
wird und f?r die Sozialarbeiter*innen eine dauerhafte Perspektive besteht.
Die Verwaltung
beabsichtigt bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem aktuellen Tr?ger die
Durchf?hrung der Schulsozialarbeit auszuschreiben. Insbesondere aus der Sitzung
des JHA/SchA am 18.09.2023 ist der fachlichen Beratung zu entnehmen, dass nicht
nur ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit, sondern auch ein
Konzept zur Schulsozialarbeit selbst gew?nscht ist. Daher beabsichtigt die
Verwaltung mit der Ausschreibung, dass die potentiellen Tr?ger mit ihren
Interessensbekundungen ein Konzept zur Schulsozialarbeit einreichen sollen.
Aktuell sind
99.000,00 ? in den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung f?r die
Folgejahre eingestellt. In den
letzten Jahren wurden f?r die Schulsozialarbeit ?ber den 40%igen bzw. 20%igen
Eigenanteil hinaus rund 31.000,00 ? als freiwillige Leistung zus?tzlich
bereitgestellt. Unter Ber?cksichtigung der erh?hten F?rderung durch das Land
ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verf?gung stehenden Haushaltsmittel in
H?he von 99.000 ?.
Die BuT-F?rdermittel
sind nicht dauerhaft gesichert, sie werden von Jahr zu Jahr bewilligt.
Die
Hans-Gr?newald-Stiftung unterst?tzt seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit
mit 20.000,00-25.000,00 ? im Jahr. Von einer dauerhaften Mittelzuwendung kann
in der Berechnung nicht ausgegangen werden.
Das Deutsche Rote
Kreuz als aktueller Tr?ger stockt den Betrag f?r die Schulsozialarbeit auf, so
dass im laufenden Schuljahr 87 Wochenstunden realisiert werden k?nnen.
Da von einer
dauerhaften Finanzierung in vorangegangener Form nicht ausgegangen werden kann,
ist in die Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre die entsprechende Summe der
ausgew?hlten Variante einzustellen.
Die Vorteile der
Schulsozialarbeit und die Einsch?tzung ?ber den Bedarf wurden in vorangegangen
Sitzungen bereits er?rtert. Die Schulsozialarbeiter*innen und auch die
Schulleitungen haben mehrfach umfassend begr?ndet, dass es sinnvoll sei die
vorhandenen 87 Wochenstunden aus fachlichen Gr?nden aufzustocken.
Dank des
F?rderprogramms ?Aufholen nach Corona? konnten die Stunden f?r die
Schulsozialarbeit bis 31.12.2022 befristet auf 126 Stunden aufgestockt werden,
was von allen Beteiligten als eine deutliche Verbesserung bewertet wurde.
Die Verwaltung geht
davon aus, dass die niedrigschwellige pr?ventive Beratungs- und
Unterst?tzungst?tigkeit im Rahmen der Schulsozialarbeit zu einer Entlastung bei
den ambulanten erzieherischen Hilfen f?hren wird. Diese Entlastung ist weder
statistisch belegbar noch kann sie beziffert werden. Es sollen auch weiterhin
alle M?glichkeiten der F?rderung durch Landes- und Bundesmittel genutzt werden.
Folgende Varianten
sind bei der Verstetigung der Schulsozialarbeit denkbar:
Variante 1:
Die Verstetigung
wird so angestrebt, dass die Stadt Schwelm keine weiteren Mittel, die ?ber den
vorgeschriebenen Eigenanteil hinausgehen, bereitstellt. Hierbei betr?gt die
F?rderung des Landes 80% und die der Stadt 20%. In diesem Fall k?nnten ca. 37
Wochenstunden Schulsozialarbeit, die sich auf die sechs Schulen verteilen,
angeboten werden.
Variante 2:
Die aktuelle
Finanzierung der Schulsozialarbeit wird verstetigt. 99.000,00 ? werden auch
zuk?nftig bereitgestellt. Damit sind im kommenden Schuljahr ca.54 Wochenstunden
Schulsozialarbeit finanzierbar. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten
beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung stehenden Wochenstunden der
Schulsozialarbeit.
Variante 3:
Der aktuelle Umfang
der Schulsozialarbeit von w?chentlich 87 Stunden, die sich auf die sechs
Schulen verteilen, wird verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen der Personalkosten
beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden Finanzmittel.
Variante 4:
Der Umfang der
Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 100 Wochenstunden, die sich auf
die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen
der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden
Finanzmittel.
Variante 5:
Der Umfang der
Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 125 Wochenstunden, die sich auf
die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Ver?nderungen
der Personalkosten beeinflussen zuk?nftig die zur Verf?gung zu stellenden
Finanzmittel.
Die zu erwartenden
Kosten der verschiedenen Varianten werden in der folgenden Tabelle
gegen?bergestellt:
|
Variante Anzahl der Wochenstunden * |
Variante 1 |
Variante 2 ca. 54h/Woche |
Variante 3
87h/Woche |
Variante 4
100h/Woche |
Variante 5
125h/Woche |
|
Erwartete j?hrliche Kosten * |
67.500 ? |
99.000 ? |
157.443 ? |
180.497 ? |
225.621 ? |
|
Errechnete
Finanzierungs-modelle |
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Finanzierung durch Bund 80% |
54.000 ? |
54.000? |
54.000 ? |
54.000 ? |
54.000 ? |
|
Eigenanteil durch Stadt 20% |
13.500 ? |
13.500? |
13.500 ? |
13.500 ? |
13.500 ? |
|
Freiwillige Mittel Stadt |
0 ? |
31.500? |
89.943 ? |
112.997 ? |
158.121 ? |
|
Summe |
67.500? |
99.000 ? |
157.443 ? |
180.497 ? |
225.621 ? |
* Die Werte wurden
mit TV?D S12 ermittelt. Die Ferienzeiten wurden rausgerechnet. Etwaige
Overhead- und Verwaltungskosten wurden nicht ber?cksichtigt. Hierf?r sind laut
KGSt-Empfehlung 10% anzunehmen.
Unter
Ber?cksichtigung der st?dtischen Haushaltslage und der finanziellen
Auswirkungen der aufgezeigten Varianten, ist die Verwaltung bem?ht, den
derzeitigen Stundenumfang der Schulsozialarbeit von 87 Stunden/Woche (Variante
3) aufrecht zu erhalten. Finanzielle Einsparungen sollen durch Synergien mit
anderen Projekten gepr?ft werden, um diesen Stundenumfang mindestens zu
sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den
Ausf?hrungen im Sachverhalt. Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige
Leistung. Bisher sind verwaltungsseitig erwartete j?hrliche Kosten in H?he von
99.000,00 ? in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 aufgenommen
worden. Je nach Variante entstehen zus?tzliche Belastungen im Haushalt. Eine
Bereitstellung von zus?tzlichen Mitteln ist im Haushalt nicht abbildbar ohne
dass an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden.
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Der B?rgermeister gez. i.V. Kauke |
Beschlussvorschlag f?r den Schulausschuss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.
Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden
Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind
in die Haushaltsberatung f?r das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle F?rderm?glichkeiten
genutzt werden. Die Tr?gerschaft soll ausgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag
f?r den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.
Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden
Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind
in die Haushaltsberatung f?r das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle
F?rderm?glichkeiten genutzt werden. Die Tr?gerschaft soll ausgeschrieben
werden.
