Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
108/2023/2
Aktenzeichen
FB 220/223 Ps
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In der gemeinsamen Sitzung des JHA/SchA am 18.09.2023 wurde die Vorlage in die nächste Sitzung verschoben. Die Vorlage 108/2023/2 ersetzt die Vorlage 108/2023/1.

 

In der gemeinsamen Sitzung des JHA/SchA am 08.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem DRK Verhandlungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2024 zu führen. Mit dem DRK wurde für diesen Zeitraum eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, alle Fachkräfte (bisher DKSB) wurden vom DRK übernommen.

 

Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Grundvoraussetzung einer Verstetigung ist eine gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit, so dass diese dauerhaft an den Schulen installiert wird und für die Sozialarbeiter*innen eine dauerhafte Perspektive besteht.

 

Die Verwaltung beabsichtigt bis zum Auslaufen des Vertrages mit dem aktuellen Träger die Durchführung der Schulsozialarbeit auszuschreiben. Insbesondere aus der Sitzung des JHA/SchA am 18.09.2023 ist der fachlichen Beratung zu entnehmen, dass nicht nur ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit, sondern auch ein Konzept zur Schulsozialarbeit selbst gewünscht ist. Daher beabsichtigt die Verwaltung mit der Ausschreibung, dass die potentiellen Träger mit ihren Interessensbekundungen ein Konzept zur Schulsozialarbeit einreichen sollen.

 

Aktuell sind 99.000,00 € in den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung für die Folgejahre eingestellt. In den letzten Jahren wurden für die Schulsozialarbeit über den 40%igen bzw. 20%igen Eigenanteil hinaus rund 31.000,00 € als freiwillige Leistung zusätzlich bereitgestellt. Unter Berücksichtigung der erhöhten Förderung durch das Land ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 99.000 €.

 

Die BuT-Fördermittel sind nicht dauerhaft gesichert, sie werden von Jahr zu Jahr bewilligt.

 

Die Hans-Grünewald-Stiftung unterstützt seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit mit 20.000,00-25.000,00 € im Jahr. Von einer dauerhaften Mittelzuwendung kann in der Berechnung nicht ausgegangen werden.

 

Das Deutsche Rote Kreuz als aktueller Träger stockt den Betrag für die Schulsozialarbeit auf, so dass im laufenden Schuljahr 87 Wochenstunden realisiert werden können.

 

Da von einer dauerhaften Finanzierung in vorangegangener Form nicht ausgegangen werden kann, ist in die Haushaltsplanung 2024 und Folgejahre die entsprechende Summe der ausgewählten Variante einzustellen.

 

Die Vorteile der Schulsozialarbeit und die Einschätzung über den Bedarf wurden in vorangegangen Sitzungen bereits erörtert. Die Schulsozialarbeiter*innen und auch die Schulleitungen haben mehrfach umfassend begründet, dass es sinnvoll sei die vorhandenen 87 Wochenstunden aus fachlichen Gründen aufzustocken.

 

Dank des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ konnten die Stunden für die Schulsozialarbeit bis 31.12.2022 befristet auf 126 Stunden aufgestockt werden, was von allen Beteiligten als eine deutliche Verbesserung bewertet wurde.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die niedrigschwellige präventive Beratungs- und Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Schulsozialarbeit zu einer Entlastung bei den ambulanten erzieherischen Hilfen führen wird. Diese Entlastung ist weder statistisch belegbar noch kann sie beziffert werden. Es sollen auch weiterhin alle Möglichkeiten der Förderung durch Landes- und Bundesmittel genutzt werden.

 

 

Folgende Varianten sind bei der Verstetigung der Schulsozialarbeit denkbar:

 

Variante 1:

Die Verstetigung wird so angestrebt, dass die Stadt Schwelm keine weiteren Mittel, die über den vorgeschriebenen Eigenanteil hinausgehen, bereitstellt. Hierbei beträgt die Förderung des Landes 80% und die der Stadt 20%. In diesem Fall könnten ca. 37 Wochenstunden Schulsozialarbeit, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angeboten werden.

 

Variante 2:

Die aktuelle Finanzierung der Schulsozialarbeit wird verstetigt. 99.000,00 € werden auch zukünftig bereitgestellt. Damit sind im kommenden Schuljahr ca.54 Wochenstunden Schulsozialarbeit finanzierbar. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung stehenden Wochenstunden der Schulsozialarbeit.

 

Variante 3:

Der aktuelle Umfang der Schulsozialarbeit von wöchentlich 87 Stunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, wird verstetigt. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel.

 

Variante 4:

Der Umfang der Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 100 Wochenstunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel.

 

Variante 5:

Der Umfang der Schulsozialarbeit wird von 87 Wochenstunden auf 125 Wochenstunden, die sich auf die sechs Schulen verteilen, angehoben und verstetigt. Tarifliche Veränderungen der Personalkosten beeinflussen zukünftig die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel.

 

Die zu erwartenden Kosten der verschiedenen Varianten werden in der folgenden Tabelle gegenübergestellt:

 

Variante

Anzahl der Wochenstunden *

Variante 1
ca. 37h/Woche

Variante 2

ca. 54h/Woche

Variante 3

 

87h/Woche

Variante 4

 

100h/Woche

Variante 5

 

125h/Woche

Erwartete jährliche Kosten *

67.500 €

99.000 €

157.443 €

180.497 €

225.621 €

Errechnete Finanzierungs-modelle

 

 

 

 

 

Finanzierung

durch Bund 80%

54.000 €

54.000€

54.000 €

54.000 €

54.000 €

Eigenanteil

durch Stadt 20%

13.500 €

13.500€

13.500 €

13.500 €

13.500 €

Freiwillige Mittel Stadt

0 €

31.500€

89.943 €

112.997 €

158.121 €

Summe

67.500€

99.000 €

157.443 €

180.497 €

225.621 €

 

* Die Werte wurden mit TVöD S12 ermittelt. Die Ferienzeiten wurden rausgerechnet. Etwaige Overhead- und Verwaltungskosten wurden nicht berücksichtigt. Hierfür sind laut KGSt-Empfehlung 10% anzunehmen.

 

Unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltslage und der finanziellen Auswirkungen der aufgezeigten Varianten, ist die Verwaltung bemüht, den derzeitigen Stundenumfang der Schulsozialarbeit von 87 Stunden/Woche (Variante 3) aufrecht zu erhalten. Finanzielle Einsparungen sollen durch Synergien mit anderen Projekten geprüft werden, um diesen Stundenumfang mindestens zu sichern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Ausführungen im Sachverhalt. Die Schulsozialarbeit ist eine freiwillige Leistung. Bisher sind verwaltungsseitig erwartete jährliche Kosten in Höhe von 99.000,00 € in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 aufgenommen worden. Je nach Variante entstehen zusätzliche Belastungen im Haushalt. Eine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln ist im Haushalt nicht abbildbar ohne dass an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen werden.

 

 

Der Bürgermeister

gez. i.V. Kauke

 

 


 

Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.

 

Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die Trägerschaft soll ausgeschrieben werden.

 

 

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/25 zu verstetigen.

 

Die Verwaltung soll die Variante 3 mit dem entsprechenden Stundenkontingent weiterverfolgen. Entsprechende voraussichtliche Kosten sind in die Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2024 und folgende einzustellen. Zur Refinanzierung sollen alle Fördermöglichkeiten genutzt werden. Die Trägerschaft soll ausgeschrieben werden.