Betreff
Sachstand Schulsozialarbeit
Vorlage
108/2023
Aktenzeichen
FB 220/223 Ps
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

In der gemeinsamen Sitzung des JHA/SchA am 08.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem DRK Verhandlungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2024 zu führen. Mit dem DRK wurde für diesen Zeitraum eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, alle Fachkräfte (bisher DKSB) wurden vom DRK übernommen.

 

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, ein Konzept zur Verstetigung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Grundvoraussetzung einer Verstetigung ist eine gesicherte Finanzierung der Schulsozialarbeit, so dass die Schulsozialarbeit dauerhaft an den Schulen installiert wird und die Sozialarbeiter*innen unbefristete Arbeitsverträge erhalten.

 

Im Jahr 2023 wird die Schulsozialarbeit für alle sechs Schwelmer Schulen im Umfang von wöchentlich 87 Stunden folgendermaßen finanziert:

 

Bundesmittel „Bildung und Teilhabe“:                   56.117 €

Städtische Mittel:                                                                          44.500 €

Mittel der Hans-Grünewald-Stiftung:                                    25.000 € (werden direkt an den Träger
                          gezahlt)

DRK:                                                                                                       9.018 €

Gesamt:                                                                                      134.635 €

 

Die BuT-Fördermittel sind nicht dauerhaft gesichert, sie werden von Jahr zu Jahr bewilligt. Aktuell konnte ein Antrag über den Kreis für das Schuljahr 2023/2024 gestellt werden. Die Hans-Grünewald-Stiftung unterstützt zwar seit vielen Jahren die Schulsozialarbeit mit 20.000-25.000 €. Von einer dauerhaften Finanzierung kann jedoch auch hier nicht ausgegangen werden. Das Deutsche Rote Kreuz stockt zusätzlich den Betrag für die Schulsozialarbeit mit Eigenmitteln auf, so dass im Kalenderjahr 2023 die Personalkosten für 87 Stunden mit rund 135.000€ gedeckt sind.

 

Die Schulsozialarbeiterinnen und auch die Schulleitungen haben mehrfach umfassend begründet, dass die aktuell vorhandenen 87 Stunden den Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler nicht abdecken.

Dank des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ konnten die Stunden für die Schulsozialarbeit für zwei Jahre befristet auf 126 Stunden aufgestockt werden, was von allen Beteiligten als eine deutliche Verbesserung bewertet wurde.

 

Die Verwaltung sieht es als notwendig an, im Rahmen einer Verstetigung der Schulsozialarbeit dauerhaft eine Erhöhung auf 125 Stunden vorzunehmen, um den gestiegenen Beratungsbedarfen an den Schulen gerecht werden zu können. Die Kosten für den erhöhten Stundenumfang belaufen sich laut Berechnung des DRK auf rund 196.300€.

 

Die Kosten für eine Aufstockung vom 01.08.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von rund 26.350 € könnten über Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ finanziert werden, der auf die Stärkung der sozialen Infrastruktur abzielt und die Ausweitung der Beschäftigungszeiten für Personal sowie den begrenzten Ausbau sozialer Dienstleistungen für das Jahr 2023 ermöglicht.

 

Bei Verstetigung und Ausweitung der Schulsozialarbeit müssen in die Haushaltsstelle 06.02.02.531800 jährlich rund 197.000€ für die Schulsozialarbeit eingestellt werden. Tarifsteigerungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Aktuell können diese Mittel durch BuT-Mittel in Höhe von rund 56.000€ und Spenden der Grünewald-Stiftung teilweise refinanziert werden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die niedrigschwellige präventive Beratungs- und Unterstützungstätigkeit im Rahmen der Schulsozialarbeit zu einer Entlastung bei den ambulanten erzieherischen Hilfen führen wird, so dass die erhöhten Aufwendungen für die Schulsozialarbeit durch Absenkung des Etats im Produkt ambulante erzieherische Hilfen zum Teil ausgeglichen werden können. Außerdem sollen alle Möglichkeiten der Förderung durch Landes- und Bundesmittel genutzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Schulsozialarbeit wird verstetigt, indem dauerhaft Mittel zur Finanzierung in den Haushalt eingestellt werden, so dass unbefristete Arbeitsverträge mit Fachkräften der Schulsozialarbeit geschlossen werden können. Zur Refinanzierung sollen alle Fördermöglichkeiten genutzt werden.

 

  1. Der Umfang der Schulsozialarbeit für alle sechs Schulen in Schwelm wird ab dem Schuljahr 2023/2024 von bisher 87 auf 125 Stunden erhöht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus den Ausführungen im Sachverhalt.

 

 

Der Bürgermeister

gez. i.V. Kauke