Sachverhalt:

 

Betonsanierung
In den vergangenen Monaten sind vermehrt Beschädigungen an den Wänden des Technikbereichs im Hallenbad festgestellt worden. In Abstimmung mit einem Sachverständigen- und Statikbüro wurde überprüft, inwieweit die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet ist. Hierbei wurde festgestellt, dass momentan kein Risiko besteht, eine Standsicherheit für die nächsten fünf Jahre allerdings nicht mehr ohne Risiko sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund wurde mit Untersuchungen begonnen, um ein Sanierungskonzept und eine Kostenschätzung erstellen zu können. Die Voruntersuchungen sind nun abgeschlossen und durch den Sachverständigen wurde das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Betonsanierung erstellt. Auf dieser Basis wurde eine Grobkostenschätzung von rd. 70.000 € brutto ermittelt. Die Sanierungsmaßnahmen wurden so geplant und ausgelegt, dass nach Einschätzung des Sachverständigen eine weitere Nutzung von fünf Jahren sichergestellt werden kann. Zudem muss ein jährliches Monitoring des Technikbereichs zwingend erfolgen. Während der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahme kann der Hallenbadbetrieb weiterlaufen. Es ist jedoch mit Lärmbelästigung zu rechnen, da weitere Stemmarbeiten im Technikbereich notwendig werden.

 

Glasfassade Westseite

Während der Überprüfung des Betons sind ebenfalls Beschädigungen an der westlichen Glasfassade aufgefallen. Da eine Standsicherheit der Fassade ebenfalls nicht sichergestellt werden konnte, wurde die Fassade unter Beteiligung eines Sachverständigen umgehend durch ein Provisorium abgesichert, da die Fußpunkte der Fassade durch Korrosion stark beschädigt sind. Da das Provisorium nicht für eine ganzjährliche Nutzung ausgelegt ist, muss hier ebenfalls eine Sanierung der Fassade erfolgen. Durch die Sanierung werden die Fußpunkte der Fassade abschnittsweise erneuert, um eine korrekte Standsicherheit und einen Schutz vor Wettereinflüssen zu gewährleisten. Die Maßnahme wird vom Sachverständigen auf rd. 40.000 € brutto geschätzt worden. 

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass weitere Schäden am / im Hallenbad nicht ausgeschlossen werden können und damit weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten.

Die Dringlichkeit dieser Angelegenheit ergibt sich daraus, dass eine unmittelbare Schließung des Hallenbads nur durch alsbaldige Maßnahmen vermieden werden kann.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen im Hallenbad umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von  110.000 € werden freigegeben.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die am 01.06.2023 gefasste Entscheidung des Hauptausschusses wird genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit wird noch abgestimmt, ob es sich hier um eine investive oder konsumtive Maßnahme handelt. Entsprechende HH-Mittel können bzw. müssen jedoch in beiden Varianten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard