Sachverhalt:
Betonsanierung
In den vergangenen Monaten
sind vermehrt Beschädigungen an den Wänden des Technikbereichs im Hallenbad
festgestellt worden. In Abstimmung mit einem Sachverständigen- und Statikbüro
wurde überprüft, inwieweit die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet ist. Hierbei
wurde festgestellt, dass momentan kein Risiko besteht, eine Standsicherheit für
die nächsten fünf Jahre allerdings nicht mehr ohne Risiko sichergestellt werden
kann. Aus diesem Grund wurde mit Untersuchungen begonnen, um ein
Sanierungskonzept und eine Kostenschätzung erstellen zu können. Die
Voruntersuchungen sind nun abgeschlossen und durch den Sachverständigen wurde
das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Betonsanierung erstellt. Auf
dieser Basis wurde eine Grobkostenschätzung von rd. 70.000 € brutto ermittelt.
Die Sanierungsmaßnahmen wurden so geplant und ausgelegt, dass nach Einschätzung
des Sachverständigen eine weitere Nutzung von fünf Jahren sichergestellt werden
kann. Zudem muss ein jährliches Monitoring des Technikbereichs zwingend
erfolgen. Während der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahme kann der
Hallenbadbetrieb weiterlaufen. Es ist jedoch mit Lärmbelästigung zu rechnen, da
weitere Stemmarbeiten im Technikbereich notwendig werden.
Glasfassade Westseite
Während der Überprüfung des Betons sind ebenfalls Beschädigungen an der
westlichen Glasfassade aufgefallen. Da eine Standsicherheit der Fassade
ebenfalls nicht sichergestellt werden konnte, wurde die Fassade unter
Beteiligung eines Sachverständigen umgehend durch ein Provisorium abgesichert,
da die Fußpunkte der Fassade durch Korrosion stark beschädigt sind. Da das
Provisorium nicht für eine ganzjährliche Nutzung ausgelegt ist, muss hier
ebenfalls eine Sanierung der Fassade erfolgen. Durch die Sanierung werden die
Fußpunkte der Fassade abschnittsweise erneuert, um eine korrekte
Standsicherheit und einen Schutz vor Wettereinflüssen zu gewährleisten. Die
Maßnahme wird vom Sachverständigen auf rd. 40.000 € brutto geschätzt
worden.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass weitere Schäden am /
im Hallenbad nicht ausgeschlossen werden können und damit weitere Maßnahmen
erforderlich werden könnten.
Die Dringlichkeit dieser Angelegenheit ergibt sich daraus, dass eine
unmittelbare Schließung des Hallenbads nur durch alsbaldige Maßnahmen vermieden
werden kann.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt dieser
Vorlage dargestellten Maßnahmen im Hallenbad umzusetzen. Die hierfür
erforderlichen Finanzmittel in Höhe von
110.000 € werden freigegeben.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die am 01.06.2023
gefasste Entscheidung des Hauptausschusses wird genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit wird noch abgestimmt, ob es sich hier um eine investive oder
konsumtive Maßnahme handelt. Entsprechende HH-Mittel können bzw. müssen jedoch
in beiden Varianten zur Verfügung gestellt werden.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |