Sachverhalt:
Ausgelöst durch unterschiedliche Sachverhalte / Vorkommnisse (z.B.
defekte Steuerung des Schwallwasserbeckens, Brandverhütungsschau durch
Feuerwehr / Bauaufsicht am 13.08.2020) hat sich der FB 2 insbesondere im 2.
Halbjahr 2020 im Zuge der Etatplanungen für das Jahr 2021 auch mit der Frage
der notwendigen baulichen Maßnahmen im Hallenbad befasst. Dies erfolgte nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Beschlusslage, die
Funktionsfähigkeit des Hallenbades bis zur Inbetriebnahme einer neuen
Bäderlösung am Standort des heutigen Freibades sicherzustellen.
Als Ergebnis dieser Untersuchungen wurden mit Stand Januar 2021 folgende
Beträge in den Etat 2021 aufgenommen:
Haushaltsstelle
01.01.13/0093.785310 – Erneuerung der Technik des Hallenbades |
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13.200,00 |
Abschluss der bereits in 2020 beauftragten
Erweiterung der Brandmeldeanlage |
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53.550,00 |
Einbau von UV-Modulen in die Wasserleitung zur
Vermeidung von Legionellenbildung |
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66.750,00 |
Gesamt |
|
Haushaltsstelle
01.01.13.521505 – Instandhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen |
||
im
laufenden Ansatz für 2021: |
||
56.600,00 |
Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung (siehe auch
Vorlage 020/2021) |
|
In 2020
gebildete Instandhaltungsrückstellung: |
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42.000,00 |
Für notwendige Brandschutzmaßnahmen |
|
98.600,00 |
Gesamt |
|
Nach Abschluss der Etatplanung für 2021 im Januar 2021 haben sich u.a.
durch Gutachten des Brandschutzsachverständigen (Entwurf vom 05.02.2021) und
durch interkommunalen Kontakt mit einer Fachkraft für Bädertechnik Ende Februar
2021 weitere / neuere Erkenntnisse hinsichtlich der notwendigen baulichen,
technischen und brandschutz-relevanten Maßnahmen ergeben.
Nachstehend wird der aktuelle Sachstand zusammenfassend dargestellt.
Die vorgenommenen Untersuchungen des Gebäudes bzw. der installierten
Bädertechnik durch u.a.
- turnusmäßige
Wartungen / Prüfungen (u.a. TÜV) sowie anfallenden Reparaturen an vorhandenen
technischen Anlagen
- Stellungnahmen
durch Brandschutzsachverständigen
- Brandverhütungsschau
durch die Feuerwehr, Prüfung der Umsetzung von Baugenehmigungen durch die
Bauaufsicht
- Gutachten
durch Ing.-Büro für Wassertechnik
haben Maßnahmen ergeben, die grob in die drei Gruppen
a)
Bauliche Unterhaltung des Gebäudes
b)
Sanierung der Leitungstechnik
c)
Notwendige Brandschutzmaßnahmen
untergliedert werden können. Für weitere Einzelheiten hinsichtlich der
inhaltlichen und finanziellen Darstellung der Maßnahmen wird auf die dieser
Vorlage beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Die Verwaltung führt ausdrücklich aus, dass nach Durchführung der in
Anlage 1 dargestellten Maßnahmen weitere notwendige Reparaturarbeiten am
Hallenbad bis zur Inbetriebnahme einer neuen Bäderlösung am Freibadstandort
nicht auszuschließen sind. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden finanziellen
Auswirkungen auf den städtischen Etat für 2021 sind nachstehend beschrieben..
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2021 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 65.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785310 -
„Erneuerung der Technik des Hallenbades" und überplanmäßige Aufwendungen
in Höhe von 120.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 -
„Instandhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ bewilligt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, im
Anschluss an die heutige Sitzung eine Ratsentscheidung per Dringlichkeitsbeschluss
herbeizuführen. Die Deckung der vorgenannten Haushaltsüberschreitungen ist in
der noch zu fertigenden Dringlichkeitsvorlage zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
|
Mittelbedarf bei Haushaltsstelle |
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Maßnahmengruppe |
01.01.13.521505 |
01.01.13/0093.785310 |
a) Gebäudeunterhaltung |
33.500,00 |
0,00 |
b) Leitungstechnik |
69.000,00 |
104.000,00 |
c) Brandschutz |
79.300,00 |
24.500,00 |
+ Risikozuschlag |
36.800,00 |
3.250,00 |
Gesamt |
218.600,00 |
131.750,00 |
Im Etat 2021 veranschlagt |
-98.600,00 |
- 66.750,00 |
Mehrbedarf |
120.000,00 |
65.000,00 |
Da die nächsterreichbare Ratssitzung für die Bewilligung der notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel erst für den 01.07.2021 terminiert ist, die weitere Umsetzung der Baumaßnahmen aber bis dahin nicht ausgesetzt werden kann, wird die Verwaltung – ein positives Votum des Liegenschaftsausschusses vorausgesetzt - im Anschluss an die heutige Sitzung eine Ratsentscheidung per Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen. Die Deckung der vorgenannten Haushaltsüberschreitungen ist in der noch zu fertigenden Dringlichkeitsvorlage zu benennen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |