Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für das Haushaltsjahr 2021 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785310 –„Erneuerung der Technik des Hallenbades“ überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 65.000,00 EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt. Gleichzeitig werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 120.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bewilligt. Hier ist die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524160 – „Contracting“ gewährleistet.
Wegen der
Eilbedürftigkeit der Einleitung / Umsetzung der zugrunde liegenden baulichen
Maßnahmen erfolgt die Mittelbereitstellung im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO.
Datum:
10.06.2021
_______________________ _______________________
Langhard Kirschner
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 02.06.2021
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 65.000,00 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785310 – „Erneuerung der Technik des Hallenbades“
und von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 120.000,00 EUR bei der
Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“.
Sachverhalt:
Auf die
Beratung und Beschlussfassung des Liegenschaftsausschusses vom 01.06.2021 zur
Ursprungsvorlage 082/2021 wird Bezug genommen. Der Beschluss lautete wie folgt:
Im Produkt 01.01.13 -
"Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr 2021
außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 65.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785310 -
„Erneuerung der Technik des Hallenbades" und überplanmäßige Aufwendungen
in Höhe von 120.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 -
„Instandhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ bewilligt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, im
Anschluss an die heutige Sitzung eine Ratsentscheidung per
Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen. Die Deckung der vorgenannten Haushaltsüber-schreitungen
ist in der noch zu fertigenden Dringlichkeitsvorlage zu benennen.
Da mit der
Einleitung / Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen nicht bis zu
einer Mittelbewilligung durch den Rat (nächste Sitzung am 01.07.) bzw. durch
den Hauptausschuss (nächste Sitzung am 24.06.) abgewartet werden kann, ist eine
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister
und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.
Abschließend
sei auf folgende redaktionelle Änderung des Beschlusstextes hingewiesen:
Im
vorstehenden Beschluss zu Vorlage 082/2021 vom 01.06.2021 wird zur
Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785310 der Begriff der außerplanmäßigen Auszahlungen verwendet. Dies ist in überplanmäßige Auszahlungen zu
korrigieren, da die betreffende Haushaltsstelle für 2021 bereits einen
Etatansatz enthält.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung Zentrales Gebäudemanagement |
a)
Auszahlung |
Aufwand |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 65.000,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen 65.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0301.785100 - „Hochbau-investitionen an Schulen“
b)
Auszahlung |
Aufwand |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 120.000,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen
120.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524160 - „Contracting“
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |