Sachverhalt:

 

1.    Schwelm 2030

Vorausschau ende Finanz-/Investitionsplanung erfordert eine sachliche Betrachtung und Bewertung aller relevanten Aspekte. Hierbei sind insbesondere rechtliche Verpflichtungen, strategische Überlegungen sowie Wünsche/Ansprüche der Schwelmerinnen und Schwelmer zu berücksichtigen und mit den Möglichkeiten, bzw. der Leistungsfähigkeit  der Kommune in Einklang zu bringen.
Dies geschieht auf der Basis der in den nachfolgend aufgeführten Leitsätzen zum Ausdruck kommenden strategischen Überlegungen. Hierzu zählt sicher, die anstehenden Projekte aus dem Blickwinkel der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit zu betrachten. Die sich hieraus ableitenden Fragestellungen befassen sich mit Aussagen dazu, inwieweit eine gewünschte Dienstleistung erforderlich ist, bzw. sie zwingend in jeder Kommune eigenständig (Interkommunale Zusammenarbeit) zu erbringen ist und z. B., ob sich hieraus immer eine Investition in die kommunale Infrastruktur ergeben muss. Mangels einer stadtweiten Strategie sind diese und weitere Fragestellungen anhand der jeweils vorliegenden Einzelfälle zu beleuchten.

Aufgrund aktueller Themen ist der Aspekt des „Demographischen Wandels“ aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden. Die in Deutschland und anderen Industrienationen zu erwartende Alterung der Bevölkerung ist nach wie vor existent, auch wenn sie aktuell in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung getreten ist. Sie betrifft auf kommunaler Ebene z. B. die Sozialsysteme ebenso wie die umlagefinanzierten öffentlichen Dienstleistungen. Der Rückgang der Bevölkerung und eine steigende Altersarmut sind nicht nur bei der Entwicklung von Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge, sondern auch bei deren Finanzierung zu berücksichtigen.

Ausgehend von diesen Überlegungen sind unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Leitsätze, Prioritäten festzulegen und Alternativen zur Umsetzung der in Frage kommenden Maßnahmen zu entwickeln. Diese Entscheidungen sollten mindestens auf der Basis valider Kostenrahmen oder Kostenschätzungen, bzw. Ertragsprognosen erfolgen. Da diese für zahlreiche Projekte noch nicht vorliegen, dennoch mit einigen Maßnahmen im kommenden Jahr begonnen werden muss, soll zunächst mit den Projekten der Stufe 1 (siehe 4. a) begonnen werden. Die hierzu erforderlichen Haushaltsanmeldungen werden im Rahmen der Änderungsliste zum Etat 2021 eingebracht.

Die Fragestellungen und Bewertungen sind komplex und für die Zukunft Schwelms derart wichtig, dass eine ausführliche Beratung in den zuständigen Fachausschüssen erforderlich ist.

Denn über allem steht die Frage, wie soll die Stadt Schwelm im Jahr 2030 aufgestellt sein?

 

2.    Leitsätze

a.    Finanzielle Leistungsfähigkeit

                         i.     Nutzen der Niedrigzinsphase
Zurzeit können Investitionskredite zu sehr günstigen Zinssätzen aufgenommen werden. So ist aktuell ein Investitionskredit bei einer Gesamtlaufzeit  von 30 Jahren zu einem Zinssatz von 0,66 % aufgenommen worden, bei einer Zinsbindung von 10 Jahren lag das günstigste Angebot bei 0,05%. Zinsaufwendungen belasten daher zurzeit nur in geringem Umfang den Ergebnishaushalt. Im Finanzhaushalt sind zudem Mittel für die Tilgungsleistungen zu berücksichtigen.

                        ii.    Bilanzielle Darstellung - steigendes Vermögen/steigende Verschuldung
Vermögensgegenstände (z.B. eine neue Feuerwache) werden buchhalterisch während der Bauphase zunächst als sogenannte „Anlagen im Bau“ behandelt und auf der Aktivseite der Bilanz geführt. Auf der Passivseite der Bilanz stehen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in gleicher Höhe gegenüber, sofern keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch Zuschüsse, gegeben sind. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes fallen lineare Abschreibungen, in der Regel über einen Zeitraum von 80 Jahren an. Diese belasten den Ergebnisplan. Sofern es Zuschüsse gibt, werden diese über den identischen Zeitraum als sogenannte „Sonderposten“ aufgelöst und verringern die Ergebnisplanbelastung. Sofern der Vermögensgegenstand aus Investitionskrediten finanziert wurde, belasten die dafür anfallenden Zinsaufwendungen den Ergebnisplan.

                       iii.    AK Controlling- Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Der aktuelle Controlling- Bericht der Stadt Schwelm betrachtet zurzeit vorrangig den Ergebnishaushalt. Ergebnisse des Finanzhaushalts wurden vierteljährlich ergänzend dargestellt. Im Arbeitskreis Controlling, der ab Januar 2021 tagen wird, soll zukünftig ein Aufbau entwickelt werden, mit dem auch der Finanzplan stärker in den Blickpunkt genommen wird. Auswirkungen von Investitionen sollen unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit betrachtet werden.

                       iv.    Aktivierung der Personalkosten der Projektingenieure*innen;

Grundsätzlich können Personalkosten der Hochbauingenieure und sonstigen städtischen Projektmitarbeiter aktiviert und den Projektkosten zugerechnet werden. Diese sogenannten „aktivierten Eigenleistungen“ mindern im Jahr der Aktivierung den Personalaufwand und werden dann über die Abschreibungsdauer des Vermögensgegenstandes abgeschrieben und belasten, wie unter 2. ii. beschrieben, zukünftige Haushalte.

                        v.     Verkaufserlöse

Vermögensgegenstände die nicht mehr benötigt werden, z.B. bei einem Neubau die bisherige Feuerwache an der August-Bendler Straße samt Grundstück, können veräußert werden.
Sie dürfen nach der Gemeindeordnung in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig. Richtgröße für die anzusetzenden Verkaufserlöse stellt daher der aktuelle Buchwert aus der Bilanz für Gebäude und Grundstück dar. Ggf. wäre ergänzend ein Verkehrswertgutachten einzuholen.
Im Falle des Verkaufs führt der Verkaufserlös zu einer investiven Einzahlung im Finanzplan und wirkt sich mindernd auf einen eventuellen Kreditbedarf aus. Ein eventueller Verlust/Gewinn aus dem Verkauf wäre direkt gegen das Eigenkapital zu buchen und berührt daher den Ergebnisplan nicht.
Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs entfallen im Ergebnisplan die Abschreibungen des Vermögensgegenstandes und sind somit in Relation zur Abschreibung des Neubaus zu setzen. Verkaufserlöse stellen also in gewisser Weise ein Gegengewicht zu den durchgeführten Baumaßnahmen dar.

 

b.    Personal

                         i.     Der aktuelle Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses weist durch die Rückstellung wegen unterlassener Instandsetzung in Höhe von rd. 3 Mio € bei der Bauunterhaltung auf ein strukturelles Problem hin. Mit dem vorhandenen Personal und dem derzeitigen Verfahren können nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, so dass entsprechende Rückstellungen zu bilden sind.
Bei der Stadt Schwelm wurden zum 31.12.2019 Instandhaltungsrückstellungen von rund 3,2 Mio € € gebildet. Gegenüber dem Stand zum 31.12.2018 (4,4 Mio €) verringerte sich der Wert der Instandhaltungsrückstellungen um 27,5%.
Diese Problematik wird in dieser Tiefe dargestellt, da hieraus ersichtlich wird, dass mit dem vorhandenen Personal noch nicht einmal die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden können.

                        ii.    Im Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2021 werden zwei zusätzliche Ingenieursstellen aufgeführt, um im Bereich der Bauunterhaltung zu beginnen, den aufgelaufenen Rückstand aufzuarbeiten. Auch wenn die Absicht besteht neue Stellen auszuschreiben, sind gute ausgebildete Ingenieure*innen kaum zu finden.
Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Schwelm geben ein zutreffendes Bild der Lage. So wurde die Stelle eines  Ingenieur TGA, EG 12 erstmalig in der 51. KW 2019 und mittlerweile insgesamt 3 mal bis zum heutigen Tag ohne Ergebnis ausgeschrieben.
Ein weiteres Stellenbesetzungsverfahren verlief Ende 2019 ebenfalls erfolglos. Hinzu kommt, dass die Stellenbewertung nach EG 11 zwar bewertungskonform ist, aber andere Kommunen Ingenieursstellen bereits in EG 12 einstufen, was insgesamt natürlich erhebliche Veränderungen mit sich brächte.
In der Gesamtbetrachtung führt dies dazu, dass für zusätzliche Investitionsvorhaben zusätzliches Personal erforderlich ist und darüber hinaus auch über Generalunternehmer und -übernehmer nachgedacht werden muss.

                       iii.    Die Darstellung der erforderlichen Investitionen weist in einigen Projekten auf einen erheblichen Zeitdruck hin, so dass die Verwaltung vorschlägt kurzfristig zwei Stellen für Projektingenieure*innen auszuschreiben und die Personalkosten über die Investitionsvorhaben abzurechnen.

c.     Nachhaltigkeit
Eine tragfähige kommunale Zukunftspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass finanzielle Spielräume und notwendige Investitionen sorgsam abgewogen werden müssen. Eine zunehmende Verschuldung wirkt sich hemmend auf den kommunalen Gestaltungsspielraum aus. Dies umso mehr für die zukünftigen Generationen, die diese Lasten tragen müssen. Das Ziel muss sein, Generationengerechtigkeit auch durch Schaffung von Handlungsspielräumen für die Zukunft zu sichern. Dazu müssen ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsaspekte sorgsam abgewogen werden.

d.    Demographischer Wandel
Demographie und Nachhaltigkeit sind eng miteinander verwoben. Denn nachhaltige Entwicklung muss sich auch die Frage gefallen lassen, wie den zukünftigen Generationen die Unterhaltung der kommunalen Infrastrukturen bei zurückgehender Bevölkerung zugemutet werden kann.
Insofern ist immer auch über den aktuellen Bedarf hinaus zu denken und eine zukünftige, andere Nutzung in die Überlegungen einzubeziehen.

3.    Priorität
Auf der Basis der o. a. Leitsätze sind Prioritäten zu entwickeln, die allerdings aufgrund rechtlicher Vorgaben keine großen Spielräume eröffnen. Die in den nachfolgend dargestellten Steckbriefen und der als Anlage beigefügten Projektliste „Investitionsplanung“ dargestellten Prioritäten beruhen auf einer abgestimmten Abschätzung des Verwaltungsvorstandes und können insofern von den in der Anlage beigefügten ausführlicheren Projekt- und Sachstandsbeschreibungen abweichen. Diese Bewertungen zur Priorität der einzelnen Fachbereiche sind aus fachlicher Sicht vollumfänglich nachvollziehbar; sie sind aber auf die Gesamtstrategie für Schwelm anzupassen.


 

4.    Zwischenfazit
Festlegung der Priorität
Auf der Basis der bislang feststehenden Erkenntnisse, den getroffenen Annahmen und der fachlichen Bewertung zur Finanzierbarkeit schlägt die Verwaltung folgende Priorisierung als Grundlage für die politische Beratung vor:

a.    Stufe 1
Feuer- und Rettungswache
Entwicklungskonzept Linderhausen (Fw GH, Archiv, Kita)
Erweiterung Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in Modulbauweise

b.    Stufe 2
OGS GS Nordstadt/ evtl. Kita in Modulbauweise

Sporthalle West

c.     Stufe 3
Umzug GS Engelbertstraße
GH Winterberg

d.    Stufe 4
Märkisches Gymnasium
OGS Katholische Grundschule  St. Marien
OGS GS Ländchenweg
Denkmal Brauerei

e.    Noch zu klären
Bäderlandschaft

Insgesamt lässt sich das Investitionsvolumen in den Jahren 2021 – 2024 derzeit noch nicht konkret bestimmen. Das bislang bekannte Volumen beruht zum Großteil auf den Annahmen von Kostenrahmen oder –schätzungen.

Zur weiteren Konkretisierung sind im Rahmen von Machbarkeitsstudien o. ä. Lösungswege aufzuzeichnen und Kosten zu ermitteln.

 

 

5.    Steckbriefe Investitionen

 

Projekt

Neubau Feuer- und Rettungswache

Pflichtaufgabe

Ja, Umsetzung Brandschutzbedarfsplan

Kurzbeschreibung Bedarf

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll auf dem vorhandenen Grundstück Am Ochsenkamp die Umsetzung geplant werden.

Ferner ist über die zukünftige Verwendung der August Bendler Straße zu entscheiden.

Priorität

1

Beschlusslage

181/2020

 

Beschluss des Rates vom 12.11.2020

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss für die politischen Gremien vorzubereiten, die den Bau einer Hauptwache am Ochsenkamp vorsieht und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in die Etatberatungen 2021 einzubringen.

Meilensteine

2021

BPlan/Machbarkeitsstudie

 

2021

Planung/Ausschreibung Feuer- und Rettungswache

 

2022

Ausführung Feuer- und Rettungswache

 

2024

Fertigstellung GH

Kosten

Bau

13,5 Mio €  KR

 

Ausstattung

0,5 Mio € KR

Fördermöglichkeit

Für den Anteil der als Rettungswache genutzt und benötigt wird. Beseitigung von Altlasten; Nutzung regenerativer Energien, Errichtung eines Backup-Server für die  Stadtverwaltung

 


 

 

Projekt

Entwicklungskonzept Linderhausen

 

Pflichtaufgabe

Ja,

Umsetzung Brandschutzbedarfsplan

Umsetzung ArchivG NRW

Arbeitsschutz

KiBiZ

Kurzbeschreibung Bedarf

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen am Standort Linderhausen die unterschiedlichen Bedarfe der verschiedenen Nutzungen durch das Gerätehaus, das Langzeit-/Zwischenarchiv und eventuell der bestehenden Kita betrachtet werden.

Priorität

1

Beschlusslage

 

Keine Beschlüsse

Meilensteine

2021

Machbarkeitsstudie/ Beachtung § 34 BauGB

 

2022

Planung/Ausschreibung GH

 

2022

Ausführung GH

 

2024

Fertigstellung GH

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

 

 

 

Fördermöglichkeit

Förderprogramm Ländlicher Raum

 

 

 

 

Projekt

Entwicklung GH Winterberg

 

Pflichtaufgabe

Ja,

Umsetzung Brandschutzbedarfsplan
Arbeitsschutz

Kurzbeschreibung Bedarf

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen Möglichkeiten und Umsetzung geprüft und geplant werden.

Priorität

1

Beschlusslage

 

Keine Beschlüsse

Meilensteine

2021

Machbarkeitsstudie

 

2024

Planung/Ausschreibung GH

 

2024

Ausführung  GH

 

2026

Fertigstellung GH

Kosten

Bau

 

Ausstattung

Fördermöglichkeit

 


 

Schullandschaft

 

Projekt

Dietrich-Bonhoeffer-Realschule

 

Pflichtaufgabe

Ja
Umsetzung Schulgesetz

Kurzbeschreibung Bedarf

Die Schließung der Gustav-Heinemann-Schule sowie der Hauptschule und Realschule in Ennepetal hat in der Konsequenz zu Veränderungen der gesamten Schullandschaft in der Sekundarstufe I geführt. Durch die gute Arbeit und das überzeugende pädagogische Konzept erfährt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule seit Jahren einen hohen Zulauf. Ab dem Schuljahr 2016/17 wurde daher die Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht. Durch das „Hochwachsen“ des 4. Zuges bis zur 10. Klasse benötigt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule dringend weitere Klassenräume und Differenzierungsräume. Die beiden Schulhöfe sind zu klein, um dort noch einen Anbau anzusiedeln. Vorgeschlagen wird, auf dem Mittelbau ein Stockwerk mit 4 Klassen aufzusetzen. Um die Raumproblematik für die Zukunft zu entzerren, sollten jedoch 2 Stockwerke mit je 4 Klassen aufgesetzt werden.  Bereits zum Schuljahr 2021/22 sind weitere Klassenräume erforderlich. Da die Aufstockung des Mittelbaus bis dahin nicht realisiert werden kann, sollen Klassenräume in Modulbauweise auf dem benachbarten Grundstück der Grundschule Ländchenweg aufgestellt werden. Die Aufstockung auf den Mittelbau muss bis zum Schuljahr 2025/26 abgeschlossen sein, damit die modularen Klassenräume dann für die Erweiterung der OGS Ländchenweg genutzt werden können (Rechtsanspruch Ganztag)

 

Priorität

1

Beschlusslage

 

Keine Beschlüsse

Meilensteine

2021

Aufstellen Module

 

2022

 

 

2023

 

Planung Aufstockung / Ausschreibung

 

2024

Ausführung

 

2025

 

Fertigstellung

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

Bei 4 Klassen 24.000 €
Bei 8 Klassen 48.000 €

Fördermöglichkeit

Darlehen über NRW Bank „Moderne Schule“ für Bau und Modernisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt

OGS GS Nordstadt

Pflichtaufgabe

Bisher Nein
Nach Umsetzung Rechtsanspruch OGS: ja

Kurzbeschreibung Bedarf

Aufgrund hoher Anmeldezahlen im Jahr 2017/18 wurden die OGS-Gruppen von zwei auf drei erhöht. Der bestehende OGS-Anbau ist für die dritte Gruppe zu klein, so wurde die 3. Gruppe in Räumen der Schule untergebracht. Die Zersplitterung der OGS-Gruppen und 8-13-Gruppen   im Schulgebäude und OGS-Anbau führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-, Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die Unterbringung der 3. Gruppe in den Räumlichkeiten der Schule sollte nur eine Not-Übergangslösung für ein Jahr sein.

Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte die Anzahl der Gruppen von 3 auf voraussichtlich 6 Gruppen anwachsen. Aufgrund der geringen Grundstücksfläche neben dem bisherigen OGS-Anbau ist für die  benötigte entsprechende Anzahl von OGS-Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essenraum, Küche, ...) eine Erweiterung nicht realisierbar.
Vorgeschlagen wird daher ein Bau (z.B. in Modulbauweise) auf dem Bolzplatz unterhalb des Schulhofes, der die gesamte OGS beherbergt. Die bisherigen Räume der OGS könnte die Schule zum Beispiel für Gruppenräume, Förderräume oder als Aula nutzen. Mit der Machbarkeitsstudie soll ab dem 2. Quartal 2021 auch geklärt werden, ob eine neue KiTa in das Projekt integriert werden kann, so dass die Baumaßnahmen 2022/23 abgeschlossen sind.

Priorität

2

Beschlusslage

166/2018

Beschluss gem. Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018

Meilensteine

2021

Machbarkeitsstudie, Planung, Ausschreibung

 

2022

Ausführung , Fertigstellung

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

265.000 €

Fördermöglichkeit

Für die Schule: für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne Schule“ für Bau und Modernisierung

Für die OGS: Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt

Umzug Grundschule Engelbertstraße

Pflichtaufgabe

Ja
Umsetzung Schulgesetz

Kurzbeschreibung Bedarf

Die Grundschule Engelbertstraße sowie die OGS teilen sich auf zwei Schulgebäude auf. Die beiden Schulgebäude sind den gestiegenen Anforderungen im Schulalltag nicht mehr gewachsen. So fehlen notwendige Gruppenräume und Förderräume. Durch die Schaffung von Räumlichkeiten in der ehemaligen Hausmeisterwohnung als „Lerninsel“ konnte die Situation etwas entzerrt werden. Die Lage der OGS stellt sich jedoch weiterhin als extrem schwierig dar. Die OGS ist in beiden Gebäuden untergebracht (Gruppenräume im Gebäude 1 unterm Dach, Hausaufgabenraum, Essensraum in Gebäude 2 im Keller). Dies erschwert die Arbeits-, Betreuungs- und Aufsichtssituation.

Die Schulkonferenz der GS Engelbertstraße stimmte im Dezember 2018 dem Umzug der GS Engelbertstraße in das sanierte Gebäude Gustav-Heinemann-Schule. Ein großer Teil des Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule wird für Klassenräume, Gruppenräume, Förderräume, Verwaltung, Lehrerzimmer usw. benötigt. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte sich die Anzahl der Gruppen von 2 auf voraussichtlich 9 Gruppen erhöhen. Die dadurch benötigte entsprechende Anzahl an OGS –Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche) lässt sich nur durch einen Anbau realisieren.

Der Beginn der Sanierung des Gebäudes Gustav-Heinemann-Schule ist ab 2022 notwendig. Zum Schuljahr 2023/24 wird der Umzug der Grundschule Engelbertstraße geplant.

Im Jahr 2022 ist über eine Folgenutzung bzw. den Verkauf des jetzigen Standorts zu entscheiden.

Priorität

3

Beschlusslage

083/2019/3

Beschluss des Rates vom 27.06.2019

Meilensteine

2021

 

 

2022

Planung

 

2023

 

Ausschreibung, Ausführung

 

2024

Fertigstellung

 

2025

 

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

Schule: 300.000 €

OGS: 400.000 €

Fördermöglichkeit

Für die Schule: für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne Schule“ für Bau und Modernisierung

Für die OGS: Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet.

 

Projekt

Sporthalle West

Pflichtaufgabe

Ja
Umsetzung Schulgesetz

Kurzbeschreibung Bedarf

Neben der Grundschule könnte sich ggflls. zusätzlicher Bedarf für den Sport des MGS und den Vereinssport ergeben.

Priorität

2

Beschlusslage

145/2020

Beschluss des Rates vom 1.10.2020

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für das Jahr 2020 – Halle West

Meilensteine

2021

Planung

 

2022

Ausschreibung, Ausführung

 

2023

 

Kosten

Bau

4,3 Mio €

 

Ausstattung

 

Fördermöglichkeit

Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

 

Projekt

Märkisches Gymnasium

Pflichtaufgabe

Ja, Umsetzung Schulgesetz

Kurzbeschreibung Bedarf

Das Märkische Gymnasium kehrt zum Schuljahr 2024/25 wieder von G8 zu G9 (Abitur nach 9 Jahren) zurück. Da sich zwischenzeitlich die Anforderungen an Klassenräume, Gruppenräume und Förderräume geändert haben, benötigt das Märkische Gymnasium zusätzliche Räume

Benötigt wird bei einer angenommenen 5-Zügigkeit für die Sek I eine Erhöhung um 7 Klassenräume und eine Erhöhung der Kursräume um 3 Räume, zuzüglich eines weiteren naturwissenschaftlichen Fachraums.

Des Weiteren möchte das Gymnasium ein „Sportabitur“ anbieten. Innerhalb des Schulgebäudes können die benötigten neuen Räume nicht realisiert werden. Es kommt hier nur ein Anbau auf dem derzeitigen Asche-Sportplatz infrage. Dies wird auch von der Schulleitung favorisiert. Das Treppenhaus des jetzigen Neubaus am Gymnasium ist darauf angelegt, einen Anbau anzuschließen. Zur Durchführung des „Sportabiturs“ wäre aus Sicht der Schule eine neue Sporthalle wünschenswert. Die Sporthalle West (2-fach-Halle) kann nach Revitalisierung vom Märkischen Gymnasium zeitweise mit genutzt werden, so dass aus Sicht der Verwaltung der Bau einer neuen Sporthalle nicht erforderlich ist.

Priorität

4

Beschlusslage

083/2019/3

Beschluss des Rates vom 27.06.2019

Meilensteine

2021

 

 

2022

Planung

 

2023

Ausschreibung, Ausführung

 

2024

Fertigstellung

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

145.500 €

Fördermöglichkeit

Belastungsausgleich des Landes G 9 für die Jahre 2022 - 2026

In den Jahren 2022 – 2024 insgesamt 533.540,67 € für Bau und Ausstattung

Die Auszahlungsbeträge für die Jahre 2025 und 2026 werden vom Land noch ermittelt.

 

Projekt

OGS Katholische Grundschule  St. Marien

Pflichtaufgabe

Bisher Nein
Nach Umsetzung Rechtsanspruch OGS ja

Kurzbeschreibung Bedarf

Aufgrund hoher Anmeldezahlen im Jahr 2020 wurden die OGS-Gruppen von drei auf vier erhöht. Auch hier sind die OGS-Räume innerhalb des Schulgebäudes und der ehemaligen Hausmeisterwohnung verteilt. Die im Jahr 2020 kurzfristig eingerichtete 4. Gruppe ist im Essensraum untergebracht. Die Kinder essen nun in ihren Gruppenräumen. Dies führt jedoch zu großen Problemen, das Essen rechtzeitig von der Küche in die einzelnen Gruppenräume zu schaffen. Die Zersplitterung führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-, Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die Schule hat mit Schreiben vom 22.09.20 zwecks Erweiterung und Verbesserung der räumlichen Situation der OGS sowie der 8-13-Uhr Betreuung die bauliche Aufstockung und den Umbau der Pausenhalle beantragt. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte sich die Anzahl der Gruppen von 4 auf voraussichtlich 6 Gruppen erhöhen. Benötigt werden eine entsprechende Anzahl von OGS-Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche). Es wird daher der Umbau der Wärmehalle sowie ein Aufbau darüber vorgeschlagen.

Priorität

4

Beschlusslage

166/2018

Beschluss gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018

Meilensteine

2021

Ausschreibung

 

2022

Ausführung

 

2023

Fertigstellung

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

250.000 €

Fördermöglichkeit

Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt

OGS GS Ländchenweg

Pflichtaufgabe

Bisher Nein
Nach Umsetzung Rechtsanspruch OGS ja

Kurzbeschreibung Bedarf

Statt bisher 4 Gruppen werden durch den Rechtsanspruch voraussichtlich 11 bis 12 Gruppen erforderlich sein. Für die benötigte entsprechende Anzahl von OGS –Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche) wird ein Anbau an die vorhandenen OGS-Räume vorgeschlagen. Die in Modulbauweise aufgestellten Klassenräume der Realschule (s. Ausführungen zur D.-B.-Realschule) auf dem Gelände der Grundschule Ländchenweg sollen nach Fertigstellung des Aufbaus an der Realschule um weitere Räume für die OGS erweitert werden (Rechtsanspruch Ganztag).

Priorität

4

Beschlusslage

166/2018

Beschluss gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018

Meilensteine

2021

 

 

2022

 

 

2023

 

 

 

2024

Erweiterung des Modulbaus um die notwendigen Räume

 

2025

 

Fertigstellung Erweiterung Modulbau

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

510.000 €

Fördermöglichkeit

Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätte

 

Projekt

Neubau einer weiteren 4-gruppigen Kindertagesstätte

Pflichtaufgabe

ja

Kurzbeschreibung Bedarf

Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das Kita-Jahr 2021/2022 sowie der Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass eine weitere 4-gruppige Kita benötigt wird. Die konkrete Kita-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2021/2022 wird am 17.02.2021 im JHA vorgestellt und beschlossen.

 

Bisher wurde noch kein passendes Grundstück für den Bau einer Kita gefunden. Ggfs. könnte in Kombination mit dem Bau von OGS-Räumen an der GS Nordstadt eine Kita gebaut werden. Die Fläche wäre ausreichend.

Siehe auch Projekt GS Nordstadt.

 

Zu prüfen ist auch, ob das Projekt in Eigen- oder Fremdrealisierung durchgeführt werden soll.

Priorität

1a

Beschlusslage

 

 

Meilensteine

2021

Planung und Bau

 

2022

 

 

2023

 

 

 

2024

 

 

2025

 

 

Kosten

Bau

 

 

Ausstattung

 

Fördermöglichkeit

Es gibt interessierte Investoren für den Kita-Bau
Fördermittel vom LWL für Ausstattung der Kita

 

Projekt

Zukunft Bäderlandschaft

Pflichtaufgabe

Freiwillige Leistung im Hinblick auf Freizeitangebot

Pflichtaufgabe über die Lehrpläne der Schulen (Hallenbad)

Kurzbeschreibung Bedarf

Aktuell ist das Hallenbad bis auf Weiteres geschlossen. Bei der regelmäßigen Überprüfung der Wasserqualität ist eine erhöhte Belastung des Badewassers mit Legionellen festgestellt worden. Aus dem Grund wurde das Hallenbad in Absprache mit dem Gesundheitsamt des EN-Kreises geschlossen.

Eine erste Begutachtung durch einen Sachverständigen hat einen Instandsetzungsbedarf in Höhe von zunächst 110.000 € ergeben. Über die Beauftragung der Reparatur soll im Liegenschaftsausschuss beraten werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel wären dann über die Änderungsliste im Ergebnisplan des Haushalts 2021 einzustellen.

Die aktuelle Entwicklung stellt nochmals eindrücklich die Notwendigkeit dar, dass für das Hallen- und das Freibad auch alternative Lösungen erneut bedacht werden müssen.

Die Umsetzung der Bäderlandschaft erscheint aufgrund der Kosten in Höhe von 30 Mio €, der fehlenden Perspektive zu Fördermöglichkeiten in nennenswerter Höhe und der zunehmenden Eilbedürftigkeit einer Lösung derzeit fraglich.

 

Die Verwaltung regt die Diskussion von Alternativen an, die sowohl eine Sanierung der Bäder, als auch den Neubau eines Hallenbades aber auch die Planungen zur Bäderlandschaft berücksichtigen sollten. Dabei müssen auch alle Aspekte des Schul-, Vereins- und Individualsports berücksichtigt werden.

Priorität

 

Beschlusslage

22.9.2016

 

Vorlage 153/2016

Beschlussvorschlag:

1.        Der Rat der Stadt Schwelm entscheidet unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen Informationen, dass der interkommunale Antrag vom 5.2.2016 (CDUB'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) zur Zukunft der Schwimmbadlandschaft erledigt und abgeschlossen ist.

2.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser Vorlage enthaltenen Informationen die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse zum interfraktionellen Antrag vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) sowie des Ergänzungsantrages vom 7.3.2016 (Fraktionen SPD und DIE BÜRGER). Zur Unterstützung soll die Verwaltung einen externen Dienstleister hinzuziehen.

 

 

6.7.2017

 

Vorlage 112/2017
Veröffentlichung / Darstellung der Machbarkeitsstudie

 

30.11.2017

Vorlage 201/2017
Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße. Für die Prüfung wird die externe Unterstützung eines Fachplanungsbüros in Anspruch genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

 

 

22.3.2018

 

Vorlage 030/2018/2

Beschlussvorschlag:

1.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen GmbH mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen.

2.       Der Antrag der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

5.7.2018

Vorlage 103/2018

Beschlussvorschlag:

1.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Arbeitskreis „Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen öffentlich beraten zu lassen. Der Arbeitskreis wird unter Beachtung bisher gefasster Beschlüsse und Ergebnisse dem Rat der Stadt Schwelm bis Ende des Jahres 2018 eine Empfehlung aussprechen, ob die Variante 1 (Neubau Hallenbad) oder Variante 2 (Ganzjahresbad) auf dem Gelände des Freibades weiter verfolgt werden soll. Bei Bedarf soll die Verwaltung für die Moderation/Durchführung dieses Projektschritts eine externe Unterstützung beauftragen.

2.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die für einen temporären Betrieb des Hallenbades notwendigen Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 durchzuführen/umzusetzen.

3.       

4.       

 

 

29.11.2018

Vorlage 215/2018

Beschlussvorschlag:

1.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung des Arbeitskreises Bäder im 1. Halbjahr 2019 die Planung der Bäderlandschaft in den

zuständigen Fachausschüssen zu konkretisieren.

2.       

 

27.6.2019

Vorlage 052/2019/2

Beschlussvorschlag:

1.        Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein qualifiziertes Büro - unter Beachtung der gültigen Beschlusslage - zu beauftragen, die Phasen II („Was fehlt zur weiterenProjektierung?“) und III (Machbarkeitsstudie) zu erarbeiten.

2.        Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss dieser Phase/n eine auf den Ergebnissen beruhende Vorlage/Empfehlung zur Fortführung des Projektes vorzulegen. Hierbei werden auch die Kosten der möglichen Schritte dargelegt.

3.        Das dargestellte Verfahren erfolgt weiterhin unter Beteiligung des Arbeitskreises „Zukunft der Bäderlandschaft in Schwelm“.

 

 

25.6.2020

Vorlage 076/2020

 

Beschlussfassung über den Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DUE GRÜNEN

vom 22.05.2020      

 

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Trägerverein Schwelmebad in Verhandlung über eine Verlängerung des Freibadbetriebes für bis zu fünf Jahren einzutreten.

2.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Lösungsvorschläge zum Bau eines Frei- und Hallenbades am Standort des heutigen Freibades erneut im Arbeitskreis Bäder mit Beteiligung der Öffentlichkeit, aber unter Wahrung Corona-Auflagen zu diskutieren und zu einem Abschluss zu bringen.

 

Meilensteine

 

 

 

Kosten

 

 

Fördermöglichkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projekt

Entwicklung Brauereigebäude

Pflichtaufgabe

Nein (Erhaltung Denkmal ausgenommen)

Kurzbeschreibung Bedarf

Der Online-Bürgerdialog zum Denkmal Brauerei hat die Verbundenheit großer Teile der Schwelmer Bevölkerung mit der Brauerei-Geschichte der Stadt und dem bestehenden Denkmal bestätigt.

Die in der Diskussion ebenfalls zum Ausdruck gekommene überwiegend soziokulturelle Nutzung kann den Zugang zu Fördertöpfen ermöglichen. Demgegenüber wurde eine Wohnnutzung als weniger erstrebenswert angesehen.

 

Hingegen wurde die Bereitstellung moderner Formen der Arbeit (Co-Working-Space) eventuell mit Einrichtung einer Tagespflegestelle angeregt.

 

Dennoch erscheint es vor dem Hintergrund der dringlicheren Aufgaben sinnvoll zu sein, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Nutzungen mit der Herstellung der Räume in Eigenleistung oder über Investoren abzugleichen.

Priorität

 

 

5.7.2018

 

 

Vorlage 094/2018/2
Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung das Kesselhaus unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu sanieren / umzubauen. Bei der Entwicklung des Objektes ist der überwiegende Teil der im Erdgeschoss befindlichen Flächen für die Verortung eines Gastronomiebetriebes herzurichten. Weiterhin sind in den übrigen Flächen des Objektes u.a. Wohnungen bzw. nicht störendes Gewerbe zu errichten und einer Vermietung an Dritte zuzuführen. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng einzubinden.

2.        Für die Umsetzung der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" für das Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0291.785100 – Hochbauinvestitionen Kesselhaus – bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt".

3.        Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung – analog dem Auswahlverfahren Projektsteuerer Rathaus – unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner, als Geschäft der laufenden Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das Vergabeverfahren Projektsteuerung Kesselhaus

durchzuführen und den Projektsteuerer auszuwählen.

4.        Die weiteren finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2019 ff abzubilden.



 

29.8.2019

 

Vorlage 143/2019

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der gültigen Beschlusslage und des in der Vorlage Nr. 143/2019 dargestellten Sachverhaltes, unter Beteiligung des Projektsteuerers und des Arbeitskreises „Entwicklung ehemaliges Brauereigebäude“, für das Objekt Kesselhaus / ehemaliges Brauereigebäude, ein Nutzungs- und ggf. Architekturkonzept zu erarbeiten.

Meilensteine

 

 

Kosten

 

10,3 Mio €

Fördermöglichkeit

?

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Festlegung der Prioritäten der aufgeführten Projekte zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung über den Schul-, Jugendhilfe-, Sport- und Kultur- an den Liegenschafts-, Finanz- und den Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung im Rat.

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.    für alle Projekte der Priorität Stufe 1 die erforderlichen Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2021 einzubringen,

2.    für die übrigen Projekte die weitere Konkretisierung im Laufe des Jahres 2021 nach Beratung in den Fachausschüssen zur Beratung im Liegenschaftsausschuss vorzubereiten und

3.    zur Umsetzung der anstehenden Maßnahmen die Duldung für zwei Projektingenieure*innen kurzfristig mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und auszuschreiben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem Sachverhalt.

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard