Sachverhalt:
1.
Schwelm 2030
Vorausschau ende Finanz-/Investitionsplanung erfordert eine sachliche
Betrachtung und Bewertung aller relevanten Aspekte. Hierbei sind insbesondere
rechtliche Verpflichtungen, strategische Überlegungen sowie Wünsche/Ansprüche der
Schwelmerinnen und Schwelmer zu berücksichtigen und mit den Möglichkeiten, bzw.
der Leistungsfähigkeit der Kommune in
Einklang zu bringen.
Dies geschieht auf der Basis der in den nachfolgend aufgeführten Leitsätzen zum
Ausdruck kommenden strategischen Überlegungen. Hierzu zählt sicher, die
anstehenden Projekte aus dem Blickwinkel der sozialen, ökologischen und
ökonomischen Nachhaltigkeit zu betrachten. Die sich hieraus ableitenden
Fragestellungen befassen sich mit Aussagen dazu, inwieweit eine gewünschte
Dienstleistung erforderlich ist, bzw. sie zwingend in jeder Kommune
eigenständig (Interkommunale Zusammenarbeit) zu erbringen ist und z. B., ob
sich hieraus immer eine Investition in die kommunale Infrastruktur ergeben
muss. Mangels einer stadtweiten Strategie sind diese und weitere
Fragestellungen anhand der jeweils vorliegenden Einzelfälle zu beleuchten.
Aufgrund aktueller Themen ist der Aspekt des „Demographischen Wandels“
aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden. Die in Deutschland und anderen Industrienationen
zu erwartende Alterung der Bevölkerung ist nach wie vor existent, auch wenn sie
aktuell in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung getreten ist. Sie
betrifft auf kommunaler Ebene z. B. die Sozialsysteme ebenso wie die
umlagefinanzierten öffentlichen Dienstleistungen. Der Rückgang der Bevölkerung
und eine steigende Altersarmut sind nicht nur bei der Entwicklung von Angeboten
der kommunalen Daseinsfürsorge, sondern auch bei deren Finanzierung zu
berücksichtigen.
Ausgehend von diesen Überlegungen sind unter Berücksichtigung der
nachstehend dargestellten Leitsätze, Prioritäten festzulegen und Alternativen
zur Umsetzung der in Frage kommenden Maßnahmen zu entwickeln. Diese
Entscheidungen sollten mindestens auf der Basis valider Kostenrahmen oder
Kostenschätzungen, bzw. Ertragsprognosen erfolgen. Da diese für zahlreiche
Projekte noch nicht vorliegen, dennoch mit einigen Maßnahmen im kommenden Jahr
begonnen werden muss, soll zunächst mit den Projekten der Stufe 1 (siehe 4. a)
begonnen werden. Die hierzu erforderlichen Haushaltsanmeldungen werden im
Rahmen der Änderungsliste zum Etat 2021 eingebracht.
Die Fragestellungen und Bewertungen sind komplex und für die Zukunft
Schwelms derart wichtig, dass eine ausführliche Beratung in den zuständigen Fachausschüssen
erforderlich ist.
Denn über allem steht die Frage, wie soll die Stadt Schwelm im Jahr 2030
aufgestellt sein?
2.
Leitsätze
a.
Finanzielle
Leistungsfähigkeit
i. Nutzen der Niedrigzinsphase
Zurzeit können Investitionskredite zu sehr günstigen Zinssätzen aufgenommen
werden. So ist aktuell ein Investitionskredit bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren zu einem Zinssatz von 0,66 %
aufgenommen worden, bei einer Zinsbindung von 10 Jahren lag das günstigste
Angebot bei 0,05%. Zinsaufwendungen belasten daher zurzeit nur in geringem
Umfang den Ergebnishaushalt. Im Finanzhaushalt sind zudem Mittel für die
Tilgungsleistungen zu berücksichtigen.
ii. Bilanzielle Darstellung - steigendes
Vermögen/steigende Verschuldung
Vermögensgegenstände (z.B. eine neue Feuerwache) werden buchhalterisch während
der Bauphase zunächst als sogenannte „Anlagen im Bau“ behandelt und auf der
Aktivseite der Bilanz geführt. Auf der Passivseite der Bilanz stehen
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in gleicher Höhe gegenüber, sofern
keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch Zuschüsse, gegeben
sind. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes fallen
lineare Abschreibungen, in der Regel über einen Zeitraum von 80 Jahren an.
Diese belasten den Ergebnisplan. Sofern es Zuschüsse gibt, werden diese über
den identischen Zeitraum als sogenannte „Sonderposten“ aufgelöst und verringern
die Ergebnisplanbelastung. Sofern der Vermögensgegenstand aus
Investitionskrediten finanziert wurde, belasten die dafür anfallenden Zinsaufwendungen
den Ergebnisplan.
iii. AK Controlling- Ermittlung der
Leistungsfähigkeit
Der aktuelle Controlling-
Bericht der Stadt Schwelm betrachtet zurzeit vorrangig den Ergebnishaushalt.
Ergebnisse des Finanzhaushalts wurden vierteljährlich ergänzend dargestellt. Im
Arbeitskreis Controlling, der ab Januar 2021 tagen wird, soll zukünftig ein
Aufbau entwickelt werden, mit dem auch der Finanzplan stärker in den Blickpunkt
genommen wird. Auswirkungen von Investitionen sollen unter dem Gesichtspunkt
der Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
iv. Aktivierung der Personalkosten der
Projektingenieure*innen;
Grundsätzlich können
Personalkosten der Hochbauingenieure und sonstigen städtischen
Projektmitarbeiter aktiviert und den Projektkosten zugerechnet werden. Diese
sogenannten „aktivierten Eigenleistungen“ mindern im Jahr der Aktivierung den
Personalaufwand und werden dann über die Abschreibungsdauer des
Vermögensgegenstandes abgeschrieben und belasten, wie unter 2. ii. beschrieben,
zukünftige Haushalte.
v. Verkaufserlöse
Vermögensgegenstände die nicht mehr
benötigt werden, z.B. bei einem Neubau die bisherige Feuerwache an der
August-Bendler Straße samt Grundstück, können veräußert werden.
Sie dürfen nach der Gemeindeordnung in der Regel nur zu ihrem vollen Wert
veräußert werden. Ausnahmen sind im besonderen öffentlichen Interesse zulässig.
Richtgröße für die anzusetzenden Verkaufserlöse stellt daher der aktuelle
Buchwert aus der Bilanz für Gebäude und Grundstück dar. Ggf. wäre ergänzend ein
Verkehrswertgutachten einzuholen.
Im Falle des Verkaufs führt der Verkaufserlös zu einer investiven Einzahlung im
Finanzplan und wirkt sich mindernd auf einen eventuellen Kreditbedarf aus. Ein
eventueller Verlust/Gewinn aus dem Verkauf wäre direkt gegen das Eigenkapital
zu buchen und berührt daher den Ergebnisplan nicht.
Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs entfallen im Ergebnisplan die Abschreibungen des
Vermögensgegenstandes und sind somit in Relation zur Abschreibung des Neubaus
zu setzen. Verkaufserlöse stellen also in gewisser Weise ein Gegengewicht zu
den durchgeführten Baumaßnahmen dar.
i. Der aktuelle Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses weist durch die Rückstellung wegen unterlassener
Instandsetzung in Höhe von rd. 3 Mio € bei der Bauunterhaltung auf ein
strukturelles Problem hin. Mit dem vorhandenen Personal und dem derzeitigen
Verfahren können nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, so dass
entsprechende Rückstellungen zu bilden sind.
Bei der Stadt Schwelm wurden zum 31.12.2019 Instandhaltungsrückstellungen von
rund 3,2 Mio € € gebildet. Gegenüber dem Stand zum 31.12.2018 (4,4 Mio €)
verringerte sich der Wert der Instandhaltungsrückstellungen um 27,5%.
Diese Problematik wird in dieser Tiefe dargestellt, da hieraus ersichtlich
wird, dass mit dem vorhandenen Personal noch nicht einmal die erforderlichen
Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden können.
ii. Im Entwurf des Stellenplans für das Jahr
2021 werden zwei zusätzliche Ingenieursstellen aufgeführt, um im Bereich der
Bauunterhaltung zu beginnen, den aufgelaufenen Rückstand aufzuarbeiten. Auch
wenn die Absicht besteht neue Stellen auszuschreiben, sind gute ausgebildete
Ingenieure*innen kaum zu finden.
Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Schwelm geben ein zutreffendes Bild der
Lage. So wurde die Stelle eines
Ingenieur TGA, EG 12 erstmalig in der 51. KW 2019 und mittlerweile
insgesamt 3 mal bis zum heutigen Tag ohne Ergebnis ausgeschrieben.
Ein weiteres Stellenbesetzungsverfahren verlief Ende 2019 ebenfalls erfolglos.
Hinzu kommt, dass die Stellenbewertung nach EG 11 zwar bewertungskonform ist,
aber andere Kommunen Ingenieursstellen bereits in EG 12 einstufen, was
insgesamt natürlich erhebliche Veränderungen mit sich brächte.
In der Gesamtbetrachtung führt dies dazu, dass für zusätzliche
Investitionsvorhaben zusätzliches Personal erforderlich ist und darüber hinaus
auch über Generalunternehmer und -übernehmer nachgedacht werden muss.
iii. Die Darstellung der erforderlichen
Investitionen weist in einigen Projekten auf einen erheblichen Zeitdruck hin,
so dass die Verwaltung vorschlägt kurzfristig zwei Stellen für
Projektingenieure*innen auszuschreiben und die Personalkosten über die
Investitionsvorhaben abzurechnen.
c.
Nachhaltigkeit
Eine tragfähige kommunale Zukunftspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass
finanzielle Spielräume und notwendige Investitionen sorgsam abgewogen werden
müssen. Eine zunehmende Verschuldung wirkt sich hemmend auf den kommunalen
Gestaltungsspielraum aus. Dies umso mehr für die zukünftigen Generationen, die
diese Lasten tragen müssen. Das Ziel muss sein, Generationengerechtigkeit auch
durch Schaffung von Handlungsspielräumen für die Zukunft zu sichern. Dazu
müssen ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsaspekte sorgsam
abgewogen werden.
d.
Demographischer
Wandel
Demographie und Nachhaltigkeit sind eng miteinander verwoben. Denn nachhaltige
Entwicklung muss sich auch die Frage gefallen lassen, wie den zukünftigen
Generationen die Unterhaltung der kommunalen Infrastrukturen bei zurückgehender
Bevölkerung zugemutet werden kann.
Insofern ist immer auch über den aktuellen Bedarf hinaus zu denken und eine
zukünftige, andere Nutzung in die Überlegungen einzubeziehen.
3. Priorität
Auf der Basis der o. a. Leitsätze sind Prioritäten zu entwickeln, die
allerdings aufgrund rechtlicher Vorgaben keine großen Spielräume eröffnen. Die
in den nachfolgend dargestellten Steckbriefen und der als Anlage beigefügten
Projektliste „Investitionsplanung“ dargestellten Prioritäten beruhen auf einer
abgestimmten Abschätzung des Verwaltungsvorstandes und können insofern von den
in der Anlage beigefügten ausführlicheren Projekt- und Sachstandsbeschreibungen
abweichen. Diese Bewertungen zur Priorität der einzelnen Fachbereiche sind aus
fachlicher Sicht vollumfänglich nachvollziehbar; sie sind aber auf die
Gesamtstrategie für Schwelm anzupassen.
4. Zwischenfazit
Festlegung der Priorität
Auf der Basis der bislang feststehenden
Erkenntnisse, den getroffenen Annahmen und der fachlichen Bewertung zur
Finanzierbarkeit schlägt die Verwaltung folgende Priorisierung als Grundlage für
die politische Beratung vor:
a. Stufe 1
Feuer- und Rettungswache
Entwicklungskonzept Linderhausen (Fw GH, Archiv, Kita)
Erweiterung Dietrich-Bonhoeffer-Realschule in Modulbauweise
b. Stufe 2
OGS GS Nordstadt/ evtl. Kita in
Modulbauweise
Sporthalle
West
c. Stufe 3
Umzug GS Engelbertstraße
GH Winterberg
d. Stufe 4
Märkisches Gymnasium
OGS Katholische Grundschule St. Marien
OGS GS Ländchenweg
Denkmal Brauerei
e.
Noch
zu klären
Bäderlandschaft
Insgesamt lässt sich das Investitionsvolumen
in den Jahren 2021 – 2024 derzeit noch nicht konkret bestimmen. Das bislang
bekannte Volumen beruht zum Großteil auf den Annahmen von Kostenrahmen oder
–schätzungen.
Zur weiteren Konkretisierung sind im Rahmen von Machbarkeitsstudien o.
ä. Lösungswege aufzuzeichnen und Kosten zu ermitteln.
5.
Steckbriefe
Investitionen
Projekt |
Neubau Feuer- und Rettungswache |
|
Pflichtaufgabe |
Ja,
Umsetzung Brandschutzbedarfsplan |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll auf dem vorhandenen Grundstück Am
Ochsenkamp die Umsetzung geplant werden. Ferner
ist über die zukünftige Verwendung der August Bendler Straße zu entscheiden. |
|
Priorität |
1 |
|
Beschlusslage |
181/2020 |
Beschluss
des Rates vom 12.11.2020 Die
Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss für die politischen
Gremien vorzubereiten, die den Bau einer Hauptwache am Ochsenkamp vorsieht
und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in die Etatberatungen 2021 einzubringen. |
Meilensteine
|
2021 |
BPlan/Machbarkeitsstudie |
|
2021
|
Planung/Ausschreibung
Feuer- und Rettungswache |
|
2022 |
Ausführung
Feuer- und Rettungswache |
|
2024 |
Fertigstellung
GH |
Kosten |
Bau |
13,5
Mio € KR |
|
Ausstattung |
0,5
Mio € KR |
Fördermöglichkeit |
Für
den Anteil der als Rettungswache genutzt und benötigt wird. Beseitigung von
Altlasten; Nutzung regenerativer Energien, Errichtung eines Backup-Server für
die Stadtverwaltung |
Projekt |
Entwicklungskonzept
Linderhausen |
|
Pflichtaufgabe |
Ja, Umsetzung
Brandschutzbedarfsplan Umsetzung
ArchivG NRW Arbeitsschutz KiBiZ |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen am Standort Linderhausen die
unterschiedlichen Bedarfe der verschiedenen Nutzungen durch das Gerätehaus,
das Langzeit-/Zwischenarchiv und eventuell der bestehenden Kita betrachtet
werden. |
|
Priorität |
1 |
|
Beschlusslage |
|
Keine
Beschlüsse |
Meilensteine
|
2021 |
Machbarkeitsstudie/
Beachtung § 34 BauGB |
|
2022 |
Planung/Ausschreibung
GH |
|
2022 |
Ausführung
GH |
|
2024 |
Fertigstellung
GH |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
|
|
|
|
Fördermöglichkeit |
Förderprogramm
Ländlicher Raum |
Projekt |
Entwicklung GH Winterberg |
|
Pflichtaufgabe |
Ja, Umsetzung
Brandschutzbedarfsplan |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen Möglichkeiten und Umsetzung geprüft
und geplant werden. |
|
Priorität |
1 |
|
Beschlusslage |
|
Keine
Beschlüsse |
Meilensteine
|
2021 |
Machbarkeitsstudie |
|
2024
|
Planung/Ausschreibung
GH |
|
2024 |
Ausführung GH |
|
2026 |
Fertigstellung
GH |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
|
Fördermöglichkeit |
Schullandschaft
Projekt |
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Die
Schließung der Gustav-Heinemann-Schule sowie der Hauptschule und Realschule
in Ennepetal hat in der Konsequenz zu Veränderungen der gesamten
Schullandschaft in der Sekundarstufe I geführt. Durch die gute Arbeit und das
überzeugende pädagogische Konzept erfährt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
seit Jahren einen hohen Zulauf. Ab dem Schuljahr 2016/17 wurde daher die
Zügigkeit von 3 auf 4 erhöht. Durch das „Hochwachsen“ des 4. Zuges bis zur
10. Klasse benötigt die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule dringend weitere
Klassenräume und Differenzierungsräume. Die beiden Schulhöfe sind zu klein,
um dort noch einen Anbau anzusiedeln. Vorgeschlagen wird, auf dem Mittelbau
ein Stockwerk mit 4 Klassen aufzusetzen. Um die Raumproblematik für die
Zukunft zu entzerren, sollten jedoch 2 Stockwerke mit je 4 Klassen aufgesetzt
werden. Bereits zum Schuljahr 2021/22
sind weitere Klassenräume erforderlich. Da die Aufstockung des Mittelbaus bis
dahin nicht realisiert werden kann, sollen Klassenräume in Modulbauweise auf
dem benachbarten Grundstück der Grundschule Ländchenweg aufgestellt werden.
Die Aufstockung auf den Mittelbau muss bis zum Schuljahr 2025/26
abgeschlossen sein, damit die modularen Klassenräume dann für die Erweiterung
der OGS Ländchenweg genutzt werden können (Rechtsanspruch Ganztag) |
|
Priorität |
1 |
|
Beschlusslage |
|
Keine
Beschlüsse |
Meilensteine
|
2021 |
Aufstellen
Module |
|
2022 |
|
|
2023 |
Planung
Aufstockung / Ausschreibung |
|
2024 |
Ausführung |
|
2025 |
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
Bei
4 Klassen 24.000 € |
Fördermöglichkeit |
Darlehen
über NRW Bank „Moderne Schule“ für Bau und Modernisierung |
Projekt |
OGS GS Nordstadt |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
hoher Anmeldezahlen im Jahr 2017/18 wurden die OGS-Gruppen von zwei auf drei
erhöht. Der bestehende OGS-Anbau ist für die dritte Gruppe zu klein, so wurde
die 3. Gruppe in Räumen der Schule untergebracht. Die Zersplitterung der
OGS-Gruppen und 8-13-Gruppen im
Schulgebäude und OGS-Anbau führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-,
Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die Unterbringung der 3. Gruppe in den
Räumlichkeiten der Schule sollte nur eine Not-Übergangslösung für ein Jahr
sein. Durch
den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte die Anzahl der
Gruppen von 3 auf voraussichtlich 6 Gruppen anwachsen. Aufgrund der geringen
Grundstücksfläche neben dem bisherigen OGS-Anbau ist für die benötigte entsprechende Anzahl von OGS-Räumen
(Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essenraum, Küche, ...) eine
Erweiterung nicht realisierbar. |
|
Priorität |
2 |
|
Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gem. Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine
|
2021 |
Machbarkeitsstudie,
Planung, Ausschreibung |
|
2022 |
Ausführung
, Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
265.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Für
die Schule:
für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne
Schule“ für Bau und Modernisierung Für
die OGS:
Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung,
Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien
hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet. |
Projekt |
Umzug Grundschule Engelbertstraße |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Die
Grundschule Engelbertstraße sowie die OGS teilen sich auf zwei Schulgebäude
auf. Die beiden Schulgebäude sind den gestiegenen Anforderungen im
Schulalltag nicht mehr gewachsen. So fehlen notwendige Gruppenräume und
Förderräume. Durch die Schaffung von Räumlichkeiten in der ehemaligen
Hausmeisterwohnung als „Lerninsel“ konnte die Situation etwas entzerrt
werden. Die Lage der OGS stellt sich jedoch weiterhin als extrem schwierig
dar. Die OGS ist in beiden Gebäuden untergebracht (Gruppenräume im Gebäude 1
unterm Dach, Hausaufgabenraum, Essensraum in Gebäude 2 im Keller). Dies
erschwert die Arbeits-, Betreuungs- und Aufsichtssituation. Die
Schulkonferenz der GS Engelbertstraße stimmte im Dezember 2018 dem Umzug der
GS Engelbertstraße in das sanierte Gebäude Gustav-Heinemann-Schule. Ein großer
Teil des Gebäudes der Gustav-Heinemann-Schule wird für Klassenräume,
Gruppenräume, Förderräume, Verwaltung, Lehrerzimmer usw. benötigt. Durch den
kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz könnte sich die Anzahl der
Gruppen von 2 auf voraussichtlich 9 Gruppen erhöhen. Die dadurch benötigte
entsprechende Anzahl an OGS –Räumen (Gruppenräume, Ruheraum,
Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche) lässt sich nur durch einen Anbau
realisieren. Der
Beginn der Sanierung des Gebäudes Gustav-Heinemann-Schule ist ab 2022
notwendig. Zum Schuljahr 2023/24 wird der Umzug der Grundschule
Engelbertstraße geplant. Im
Jahr 2022 ist über eine Folgenutzung bzw. den Verkauf des jetzigen Standorts
zu entscheiden. |
|
Priorität |
3 |
|
Beschlusslage |
083/2019/3 |
Beschluss
des Rates vom 27.06.2019 |
Meilensteine
|
2021 |
|
|
2022 |
Planung |
|
2023 |
Ausschreibung,
Ausführung |
|
2024 |
Fertigstellung |
|
2025 |
|
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
Schule:
300.000 € OGS:
400.000 € |
Fördermöglichkeit |
Für
die Schule:
für den Umbau der bisherigen OGS-Räume: Darlehen über NRW Bank „Moderne
Schule“ für Bau und Modernisierung Für
die OGS:
Ganztagsfinanzierungsgesetz (gefördert werden Investitionen in Ausstattung,
Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien
hierzu werden derzeit vom Land ausgestaltet. |
Projekt |
Sporthalle West |
|
Pflichtaufgabe |
Ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Neben
der Grundschule könnte sich ggflls. zusätzlicher Bedarf für den Sport des MGS
und den Vereinssport ergeben. |
|
Priorität |
2 |
|
Beschlusslage |
145/2020 |
Beschluss
des Rates vom 1.10.2020 Investitionspakt
zur Förderung von Sportstätten für das Jahr 2020 – Halle West |
Meilensteine
|
2021 |
Planung |
|
2022 |
Ausschreibung,
Ausführung |
|
2023 |
|
Kosten |
Bau |
4,3
Mio € |
|
Ausstattung |
|
Fördermöglichkeit |
Förderprogramm
„Moderne Sportstätte 2022“ |
Projekt |
Märkisches Gymnasium |
|
Pflichtaufgabe |
Ja,
Umsetzung Schulgesetz |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Das
Märkische Gymnasium kehrt zum Schuljahr 2024/25 wieder von G8 zu G9 (Abitur
nach 9 Jahren) zurück. Da sich zwischenzeitlich die Anforderungen an
Klassenräume, Gruppenräume und Förderräume geändert haben, benötigt das
Märkische Gymnasium zusätzliche Räume Benötigt
wird bei einer angenommenen 5-Zügigkeit für die Sek I eine Erhöhung um 7
Klassenräume und eine Erhöhung der Kursräume um 3 Räume, zuzüglich eines
weiteren naturwissenschaftlichen Fachraums. Des
Weiteren möchte das Gymnasium ein „Sportabitur“ anbieten. Innerhalb des
Schulgebäudes können die benötigten neuen Räume nicht realisiert werden. Es
kommt hier nur ein Anbau auf dem derzeitigen Asche-Sportplatz infrage. Dies
wird auch von der Schulleitung favorisiert. Das Treppenhaus des jetzigen
Neubaus am Gymnasium ist darauf angelegt, einen Anbau anzuschließen. Zur Durchführung
des „Sportabiturs“ wäre aus Sicht der Schule eine neue Sporthalle
wünschenswert. Die Sporthalle West (2-fach-Halle) kann nach Revitalisierung
vom Märkischen Gymnasium zeitweise mit genutzt werden, so dass aus Sicht der
Verwaltung der Bau einer neuen Sporthalle nicht erforderlich ist. |
|
Priorität |
4 |
|
Beschlusslage |
083/2019/3 |
Beschluss
des Rates vom 27.06.2019 |
Meilensteine
|
2021 |
|
|
2022 |
Planung |
|
2023 |
Ausschreibung,
Ausführung |
|
2024 |
Fertigstellung |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
145.500
€ |
Fördermöglichkeit |
Belastungsausgleich
des Landes G 9 für die Jahre 2022 - 2026 In
den Jahren 2022 – 2024 insgesamt 533.540,67 € für Bau und Ausstattung Die
Auszahlungsbeträge für die Jahre 2025 und 2026 werden vom Land noch
ermittelt. |
Projekt |
OGS Katholische Grundschule St. Marien |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
hoher Anmeldezahlen im Jahr 2020 wurden die OGS-Gruppen von drei auf vier
erhöht. Auch hier sind die OGS-Räume innerhalb des Schulgebäudes und der
ehemaligen Hausmeisterwohnung verteilt. Die im Jahr 2020 kurzfristig
eingerichtete 4. Gruppe ist im Essensraum untergebracht. Die Kinder essen nun
in ihren Gruppenräumen. Dies führt jedoch zu großen Problemen, das Essen
rechtzeitig von der Küche in die einzelnen Gruppenräume zu schaffen. Die
Zersplitterung führt zu erheblichen Problemen bei der Arbeits-, Betreuungs-
und Aufsichtssituation. Die Schule hat mit Schreiben vom 22.09.20 zwecks
Erweiterung und Verbesserung der räumlichen Situation der OGS sowie der
8-13-Uhr Betreuung die bauliche Aufstockung und den Umbau der Pausenhalle
beantragt. Durch den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
könnte sich die Anzahl der Gruppen von 4 auf voraussichtlich 6 Gruppen
erhöhen. Benötigt werden eine entsprechende Anzahl von OGS-Räumen
(Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche). Es wird daher
der Umbau der Wärmehalle sowie ein Aufbau darüber vorgeschlagen. |
|
Priorität |
4 |
|
Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine
|
2021 |
Ausschreibung |
|
2022 |
Ausführung |
|
2023 |
Fertigstellung
|
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
250.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Ganztagsfinanzierungsgesetz
(gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen
und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden derzeit vom Land
ausgestaltet. |
Projekt |
OGS GS Ländchenweg |
|
Pflichtaufgabe |
Bisher
Nein |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Statt
bisher 4 Gruppen werden durch den Rechtsanspruch voraussichtlich 11 bis 12
Gruppen erforderlich sein. Für die benötigte entsprechende Anzahl von OGS
–Räumen (Gruppenräume, Ruheraum, Hausaufgabenraum, Essensraum, Küche) wird
ein Anbau an die vorhandenen OGS-Räume vorgeschlagen. Die in Modulbauweise
aufgestellten Klassenräume der Realschule (s. Ausführungen zur
D.-B.-Realschule) auf dem Gelände der Grundschule Ländchenweg sollen nach
Fertigstellung des Aufbaus an der Realschule um weitere Räume für die OGS
erweitert werden (Rechtsanspruch Ganztag). |
|
Priorität |
4 |
|
Beschlusslage |
166/2018 |
Beschluss
gemeinsame Sitzung Schulausschuss / JHA vom 01.10.2018 |
Meilensteine
|
2021 |
|
|
2022 |
|
|
2023 |
|
|
2024 |
Erweiterung
des Modulbaus um die notwendigen Räume |
|
2025 |
Fertigstellung
Erweiterung Modulbau |
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
510.000
€ |
Fördermöglichkeit |
Ganztagsfinanzierungsgesetz
(gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen und Baumaßnahmen). Die Förderrichtlinien hierzu werden
derzeit vom Land ausgestaltet. |
Kindertagesstätte
Projekt |
Neubau einer weiteren 4-gruppigen
Kindertagesstätte |
|
Pflichtaufgabe |
ja |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aufgrund
der vorliegenden Anmeldezahlen für das Kita-Jahr 2021/2022 sowie der
Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass eine weitere
4-gruppige Kita benötigt wird. Die konkrete Kita-Bedarfsplanung für das
Kita-Jahr 2021/2022 wird am 17.02.2021 im JHA vorgestellt und beschlossen. Bisher
wurde noch kein passendes Grundstück für den Bau einer Kita gefunden. Ggfs.
könnte in Kombination mit dem Bau von OGS-Räumen an der GS Nordstadt eine
Kita gebaut werden. Die Fläche wäre ausreichend. Siehe
auch Projekt GS Nordstadt. Zu
prüfen ist auch, ob das Projekt in Eigen- oder Fremdrealisierung durchgeführt
werden soll. |
|
Priorität |
1a |
|
Beschlusslage |
|
|
Meilensteine
|
2021 |
Planung
und Bau |
|
2022 |
|
|
2023 |
|
|
2024 |
|
|
2025 |
|
Kosten |
Bau |
|
|
Ausstattung |
|
Fördermöglichkeit |
Es
gibt interessierte Investoren für den Kita-Bau |
Projekt |
Zukunft Bäderlandschaft |
|
Pflichtaufgabe |
Freiwillige
Leistung im Hinblick auf Freizeitangebot Pflichtaufgabe
über die Lehrpläne der Schulen (Hallenbad) |
|
Kurzbeschreibung
Bedarf |
Aktuell
ist das Hallenbad bis auf Weiteres geschlossen. Bei der regelmäßigen
Überprüfung der Wasserqualität ist eine erhöhte Belastung des Badewassers mit
Legionellen festgestellt worden. Aus dem Grund wurde das Hallenbad in
Absprache mit dem Gesundheitsamt des EN-Kreises geschlossen. Eine
erste Begutachtung durch einen Sachverständigen hat einen
Instandsetzungsbedarf in Höhe von zunächst 110.000 € ergeben. Über die
Beauftragung der Reparatur soll im Liegenschaftsausschuss beraten werden. Die
erforderlichen Haushaltsmittel wären dann über die Änderungsliste im
Ergebnisplan des Haushalts 2021 einzustellen. Die
aktuelle Entwicklung stellt nochmals eindrücklich die Notwendigkeit dar, dass
für das Hallen- und das Freibad auch alternative Lösungen erneut bedacht
werden müssen. Die
Umsetzung der Bäderlandschaft erscheint aufgrund der Kosten in Höhe von 30
Mio €, der fehlenden Perspektive zu Fördermöglichkeiten in nennenswerter Höhe
und der zunehmenden Eilbedürftigkeit einer Lösung derzeit fraglich. Die
Verwaltung regt die Diskussion von Alternativen an, die sowohl eine Sanierung
der Bäder, als auch den Neubau eines Hallenbades aber auch die Planungen zur
Bäderlandschaft berücksichtigen sollten. Dabei müssen auch alle Aspekte des
Schul-, Vereins- und Individualsports berücksichtigt werden. |
|
Priorität |
|
|
Beschlusslage |
22.9.2016 |
Vorlage
153/2016 Beschlussvorschlag: 1.
Der Rat der
Stadt Schwelm entscheidet unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser
Vorlage enthaltenen Informationen, dass der interkommunale Antrag vom
5.2.2016 (CDUB'90/Die Grünen-FDP-SWG/BfS) zur Zukunft der
Schwimmbadlandschaft erledigt und abgeschlossen ist. 2.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt unter Berücksichtigung der ihm Sachverhalt dieser
Vorlage enthaltenen Informationen die Verwaltung mit der Umsetzung der
Beschlüsse zum interfraktionellen Antrag vom 5.2.2016 (CDU-B'90/Die
Grünen-FDP-SWG/BfS) sowie des Ergänzungsantrages vom 7.3.2016 (Fraktionen SPD
und DIE BÜRGER). Zur Unterstützung soll die Verwaltung einen externen
Dienstleister hinzuziehen. |
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6.7.2017 |
Vorlage
112/2017 |
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30.11.2017 |
Vorlage
201/2017 Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
die Verwaltung mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am Standort
des Freibades an der Schwelmestraße. Für die Prüfung wird die externe
Unterstützung eines Fachplanungsbüros in Anspruch genommen. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt. |
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22.3.2018 |
Vorlage
030/2018/2 Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen GmbH mit der Prüfung einer ganzheitlichen Bäderlösung am
Standort des Freibades an der Schwelmestraße zu beauftragen. 2. Der Antrag der Fraktion DIEBÜRGER vom 17.1.2018 zur Förderung der Bäderlandschaft wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. |
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5.7.2018 |
Vorlage
103/2018 Beschlussvorschlag: 1.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, den bestehenden Arbeitskreis
„Zukunft der Bäderlandschaft“ zu erweitern und diesen öffentlich beraten zu
lassen. Der Arbeitskreis wird unter Beachtung bisher gefasster Beschlüsse und
Ergebnisse dem Rat der Stadt Schwelm bis Ende des Jahres 2018 eine Empfehlung
aussprechen, ob die Variante 1 (Neubau Hallenbad) oder Variante 2
(Ganzjahresbad) auf dem Gelände des Freibades weiter verfolgt werden soll.
Bei Bedarf soll die Verwaltung für die Moderation/Durchführung dieses
Projektschritts eine externe Unterstützung beauftragen. 2.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die für einen temporären Betrieb des
Hallenbades notwendigen Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018
durchzuführen/umzusetzen. 3.
… 4.
… |
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29.11.2018 |
Vorlage
215/2018 Beschlussvorschlag: 1.
Der Rat der Stadt
Schwelm beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung des
Arbeitskreises Bäder im 1. Halbjahr 2019 die Planung der Bäderlandschaft in
den 2.
… |
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27.6.2019 |
Vorlage
052/2019/2 Beschlussvorschlag: 1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, ein qualifiziertes Büro - unter Beachtung der
gültigen Beschlusslage - zu beauftragen, die Phasen II („Was fehlt zur
weiterenProjektierung?“) und III (Machbarkeitsstudie) zu erarbeiten. 2.
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, nach Abschluss dieser Phase/n eine auf den Ergebnissen
beruhende Vorlage/Empfehlung zur Fortführung des Projektes vorzulegen.
Hierbei werden auch die Kosten der möglichen Schritte dargelegt. 3.
Das dargestellte
Verfahren erfolgt weiterhin unter Beteiligung des Arbeitskreises „Zukunft der
Bäderlandschaft in Schwelm“. |
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25.6.2020 |
Vorlage
076/2020 Beschlussfassung über den Antrag der
Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DUE GRÜNEN vom 22.05.2020 1.
Die Verwaltung
wird beauftragt, mit dem Trägerverein Schwelmebad in Verhandlung über eine
Verlängerung des Freibadbetriebes für bis zu fünf Jahren einzutreten. 2.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Lösungsvorschläge zum Bau eines
Frei- und Hallenbades am Standort des heutigen Freibades erneut im
Arbeitskreis Bäder mit Beteiligung der Öffentlichkeit, aber unter Wahrung
Corona-Auflagen zu diskutieren und zu einem Abschluss zu bringen. |
Meilensteine
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Kosten |
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Fördermöglichkeit |
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Projekt |
Entwicklung Brauereigebäude |
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Pflichtaufgabe |
Nein
(Erhaltung Denkmal ausgenommen) |
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Kurzbeschreibung
Bedarf |
Der
Online-Bürgerdialog zum Denkmal Brauerei hat die Verbundenheit großer Teile
der Schwelmer Bevölkerung mit der Brauerei-Geschichte der Stadt und dem bestehenden
Denkmal bestätigt. Die
in der Diskussion ebenfalls zum Ausdruck gekommene überwiegend
soziokulturelle Nutzung kann den Zugang zu Fördertöpfen ermöglichen.
Demgegenüber wurde eine Wohnnutzung als weniger erstrebenswert angesehen. Hingegen
wurde die Bereitstellung moderner Formen der Arbeit (Co-Working-Space)
eventuell mit Einrichtung einer Tagespflegestelle angeregt. Dennoch
erscheint es vor dem Hintergrund der dringlicheren Aufgaben sinnvoll zu sein,
im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Nutzungen mit der Herstellung der
Räume in Eigenleistung oder über Investoren abzugleichen. |
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Priorität |
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5.7.2018 |
Vorlage
094/2018/2 1.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung das Kesselhaus unter Berücksichtigung
denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu sanieren / umzubauen. Bei
der Entwicklung des Objektes ist der überwiegende Teil der im Erdgeschoss
befindlichen Flächen für die Verortung eines Gastronomiebetriebes
herzurichten. Weiterhin sind in den übrigen Flächen des Objektes u.a.
Wohnungen bzw. nicht störendes Gewerbe zu errichten und einer Vermietung an
Dritte zuzuführen. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng einzubinden. 2.
Für die
Umsetzung der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages werden im Produkt 01.01.13 -
"Zentrales Gebäudemanagement" für das Haushaltsjahr 2018
außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0291.785100 – Hochbauinvestitionen Kesselhaus – bewilligt. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der
Innenstadt". 3.
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der Ziffer 1 dieses
Beschlussvorschlages, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung –
analog dem Auswahlverfahren Projektsteuerer Rathaus – unter Hinzuziehung der
Kanzlei Baumeister und Partner, als Geschäft der laufenden Verwaltung in
Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das Vergabeverfahren
Projektsteuerung Kesselhaus 4.
Die weiteren
finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2019 ff
abzubilden.
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29.8.2019 |
Vorlage
143/2019 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt
die Verwaltung, auf der Grundlage der gültigen Beschlusslage und des in der
Vorlage Nr. 143/2019 dargestellten Sachverhaltes, unter Beteiligung des
Projektsteuerers und des Arbeitskreises „Entwicklung ehemaliges
Brauereigebäude“, für das Objekt Kesselhaus / ehemaliges Brauereigebäude, ein
Nutzungs- und ggf. Architekturkonzept zu erarbeiten. |
Meilensteine
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Kosten |
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10,3
Mio € |
Fördermöglichkeit |
? |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Festlegung der Prioritäten der
aufgeführten Projekte zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung über den Schul-, Jugendhilfe-, Sport- und Kultur- an den Liegenschafts-,
Finanz- und den Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung im Rat.
Die
Verwaltung wird beauftragt,
1.
für alle Projekte der Priorität Stufe 1
die erforderlichen Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2021
einzubringen,
2.
für die übrigen Projekte die weitere
Konkretisierung im Laufe des Jahres 2021 nach Beratung in den Fachausschüssen
zur Beratung im Liegenschaftsausschuss vorzubereiten und
3.
zur Umsetzung der anstehenden Maßnahmen
die Duldung für zwei Projektingenieure*innen kurzfristig mit der
Kommunalaufsicht abzustimmen und auszuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem Sachverhalt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |