Sachverhalt:
Ausgehend
von der Vorlage 213/2020 und der daraus folgenden Erörterung in den
verschiedenen Gremien sind in der Sommerpause weitere Schritte unternommen
worden.
1. Der
Arbeitskreis Controlling hat sich zu einer ersten „konstituierenden“ Sitzung
getroffen und wird den Prozess weiter begleiten.
2. Der
Interfraktionelle Arbeitskreis „Prioritäten-Liste“ hat sich insgesamt dreimal
getroffen und dabei unter anderem Ortsbesichtigungen vorgenommen.
3. Die
Verwaltung hat wie im Folgenden dargestellt, bereits weitere Schritte zur
Realisierung der Projekte umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht.
4. Der
Jugendhilfeausschuss hat zwischenzeitlich zur Grundschule
Nordstadt/Kindergarten einen entsprechenden Beschluss gefasst, welcher Einfluss
auf das weitere Vorgehen haben wird.
Zu den
Projekten im Einzelnen:
Feuerwehr:
Unstrittig
ist in der Diskussion, dass im Rahmen der Projektierung die Feuerwehr bzw.
deren Liegenschaften die höchste Priorität genießen müssen. Dies begründet sich
nicht nur aus Auftrag des Bevölkerungsschutzes, sondern auch aus Verantwortung
gegenüber den Kameradinnen und Kameraden.
Ebenfalls
besteht Einigkeit darüber, dass die Feuer- und Rettungswache von der
August-Bendler-Straße zum Ochsenkamp verlegt werden soll. Nach derzeitiger
Beschlusslage soll geprüft werden, ob auf dieser Fläche auch
„Betriebswohnungen“ eingerichtet werden können.
Die
Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass dies für sehr schwierig erachtet
wird. Ebenfalls ist nach Wahrnehmung der Wehrleitung -anders als in früheren
Jahren- heute der Bedarf nicht mehr in der Form gegeben.
Gleichwohl
wird die Frage zunächst weiter betrachtet und entsprechend berichtet. Die Gebäude in Linderhausen und am Winterberg
werden nach derzeitigem Erkenntnisstand keinesfalls weiter genutzt werden können.
Grund für
diese Einschätzung ist weniger die fiskalische Betrachtung als die letztendlich
faktische Unmöglichkeit aller Anforderungen der Unfallkasse bzw. einer modernen
Feuerwache zu realisieren. Daher prüft die Verwaltung für die Wache in Linderhausen,
am bisherigen Standort die Errichtung eines Neubaus. Dies erscheint
grundsätzlich möglich, weil das Deutsche Rote Kreuz sein Schulungszentrum
aufgibt und der Rat zwischenzeitlich beschlossen hat, dass dort das
Langzeitarchiv nicht untergebracht werden soll. Hieraus folgt die Möglichkeit
die gesamte Fläche entsprechend den aktuellen Vorgaben zu nutzen.
Das Gebäude
der Feuerwache am Winterberg bietet aktuell keinerlei Möglichkeiten die oben
beschriebenen Anforderungen auch nur ansatzweise umzusetzen. Hier prüft die
Verwaltung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, ob es im Eigentum der
Stadtverwaltung ein geeignetes Grundstück gibt oder ein entsprechendes
Grundstück zum Ankauf bereitstehen würde.
Wichtig an
dieser Stelle ist der Hinweis, dass die Verwaltung bei den Überlegungen zu den
drei Feuerwehrgebäuden nicht nur die Wehrleitung, sondern auch ehrenamtliche
Kameradinnen/ Kameraden in den Diskussionsprozess eingebunden hat.
Eingeleitete
Maßnahmen: Die Verwaltung hat ein Büro mit der Machbarkeitsstudie für den
Standort Ochsenkamp beauftragt und führt selbiges Verfahren für die beiden
anderen Standorte durch.
Hierbei
sind der Brandschutzbedarfsplan und die Anmerkungen der Unfallkasse
verfahrensleitend.
Kesselhaus
Wie oben
dargestellt, soll der Archivstandort in Linderhausen zunächst nicht
weiterverfolgt werden, sondern im Rahmen der Planungen für das Kesselhaus dort
Berücksichtigung finden.
Zwischenzeitlich
hat eine Begehung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz stattgefunden.
Die dort zuständige Kollegin steht für weitere Erörterungen zur Verfügung. Sie
möchte sich zunächst aber mit den aktuellen Beschlusslagen des Rates der Stadt
Schwelm auseinandersetzen und sich auch die Historie bezüglich der bereits
genehmigten Maßnahmen am Objekt anschauen.
Hier ist
insbesondere zu beachten, dass das neue Denkmalrecht auch den öffentlichen
Eigentümern von Gebäuden möglicherweise neue Wege eröffnet.
In einem
nächsten Schritt war der durch das Westfälische Amt für Denkmalschutz
Unterstützung bei der Überprüfung der unter Denkmalschutz stehenden
Außenfassade zugesagt.
Darüber
hinaus wurde vom Westfälischen Amt für Denkmalschutz darauf hingewiesen, dass
bei der Verortung des Archivs in dieser Liegenschaft darauf zu achten ist, dass
die klimatischen Anforderungen an ein Archiv unter dem Aspekt, dass die
sogenannte Laterne unter Denkmalschutz steht, entweder schwierig oder aber mit
sehr hohem Kostenaufwand umzusetzen sein würde. Dies ist aber ausdrücklich nur
eine allgemeine Einschätzung, welche wir natürlich als Verwaltung in unsere
Überlegungen einbeziehen müssen.
In dem
Gespräch wurde auch dargelegt, wie der unter Denkmalschutz stehende Keller bzw.
die dort verbaute Kappendecke zukünftig erreicht werden kann. Auch dies wird im
Rahmen der Planung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz abschließend zu
erörtern sein.
Darüber
hinaus hat die Verwaltung bereits mit der Firma Assmann bezüglich der ruhend
gestellten Projektleitung und Projektsteuerung Gespräche aufgenommen, um diese
zeitnah wieder „ins Werk“ zu setzen. Hierüber gab es im ersten Gespräch mit
Assmann auch keinerlei Dissens. Ein entsprechendes Angebot wurde angefordert
Des
Weiteren werden wir die vor einigen Jahren im Arbeitskreis Zentralisierung
bereits begonnene Diskussion wiederaufnehmen und durch die Firma Assmann die
aktuelle Beschlusslage auf ihre technische Machbarkeit prüfen lassen.
Insbesondere
bei diesem Projekt erscheint es aus Sicht der Verwaltung zwingend, sehr eng mit
dem Arbeitskreis Controlling zusammenzuarbeiten, um hier sehr früh die kalkulierten
Baukosten und die zu erwartenden Nutzungserträge und Folgekosten im Auge zu
behalten. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann hierzu jedoch noch keine Aussage
getroffen werden.
Schulen:
Vorbemerkung:
Bei der
Erstellung dieser Vorlage gab es noch keine konkreten Aussagen darüber, wie
sich der mögliche Beschluss des Bundestages bzw. Bundesrates bezüglich der
Betreuung von Grundschulkindern ab dem Jahr 2026 auswirken wird. Dies wird
ebenfalls in den Haushaltsplanungen bzw. im Arbeitskreis Controlling und insbesondere
im nächsten Schulausschuss zu erörtern und zu beobachten sein.
Wobei die
Verwaltung an dieser Stelle schon darauf hinweist, dass neben der baulichen
Umsetzung der Maßnahmen auch der entsprechende Personalkörper vorzuhalten sein
wird.
Bezüglich
der Grundschule Nordstadt wird die Verwaltung jetzt in eine Planung ohne
Kindergarten eintreten. Hier gibt es bereits seit längerem auch Gespräche mit
der Schulleitung und der Elternvertretung. Aufgrund der Tatsache, dass hier
jetzt mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses nach erster Einschätzung der
Verwaltung ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ohne dabei den Kindern aber
auch der Nachbarschaft den Bolzplatz zum Spielen zu entziehen, werden jetzt die
nächsten Schritte eingeleitet werden.
Bezüglich
der Grundschule Ländchenweg und der Übergangsnutzung durch die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
hat die Verwaltung wie bereits angekündigt im Vorgriff auf diese Vorlage
weitere Schritte eingeleitet. Dies war insbesondere erforderlich, weil hier die
Möglichkeit bestand, Fördermittel in Höhe von ca. 280.000 € in Anspruch zu
nehmen. Der Fördermittelantrag konnte entsprechend gestellt werden und zunächst
ist eine entsprechende Förderzusage erfolgt.
Ebenfalls
hat bereits eine Vergabe an ein auf Schulbauten spezialisiertes Unternehmen
stattgefunden, welches bereits in die Planung eingestiegen ist.
Die
Erweiterung des Offenen Ganztags an dieser Grundschule steht natürlich
ebenfalls s. o. im Zusammenhang mit der
Beschlussfassung des Bundes.
Wie bereits
im Vorfeld erläutert, soll im Anschluss an diese Baumaßnahme die zwingend
erforderliche Erweiterung der Dietrich-Bonhoeffer- Realschule erfolgen.
Hier ist die Verwaltung bis dato noch nicht in die Konkretisierung des
Projektes eingestiegen, wird sich hierzu aber auch entsprechend positionieren.
Dies muss aber in Abhängigkeit vom Anbau an der Grundschule erfolgen.
Bezüglich
des Umzugs der Grundschule Engelbertstraße zum ehemaligen Standort der
Gustav- Heinemann-Schule hat es ebenfalls noch keine Konkretisierung des
Projektes gegeben. Hier wird die Revitalisierung als vorrangiges Ziel zu prüfen
sein. Dabei muss diese wirtschaftlich sein und im Sinne moderner pädagogischer
Arbeit zielführend.
In diesem
Kontext ist auch über die auf dem Grundstück befindliche Turnhalle noch zu beraten.
Dies steht nach Ansicht der Verwaltung im Kontext zum Wunsch des Gymnasiums
ebenfalls Sporthallenkapazitäten aufzubauen. Hier sollten sich die Kapazitäten
für Schul- und Vereinssport sinnvoll ergänzen.
Für das
Gymnasium hat sich eine informelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des
Schulausschusses, der Verwaltung und der Schulleitung gebildet, welche
zeitliche Anforderungen an die Verwaltung gestellt hat.
Dieser Wunsch der Arbeitsgruppe konnte bis dato nicht umgesetzt werden,
weil die erforderlichen personellen Ressourcen
hierfür noch nicht zur Verfügung stehen. Derzeit liegt der Schwerpunkt beim
Gymnasium auf der Ebene der Digitalisierung.
Grundschule
Sankt Marien: Auch bei dieser Schule erscheint es zwingend und so ist
auch die Diskussion im Schulausschuss mit der Schulleitung geführt worden, dass
hier eine Erweiterung notwendig ist. Aber auch hier konnte aufgrund der derzeit
vorhandenen Arbeitsdichte noch nicht in die Konkretisierung eingestiegen
werden.
Zum Thema Bäderlandschaft in Schwelm:
Die sicherlich
sehr unbefriedigende Situation bezüglich der langen Schließzeit des Hallenbades
und dem latent vorhandenen Risiko, dass die Maßnahmen nicht nachhaltig einen
Bäderbetrieb über mehrere Jahre sichern, sollte auch das Projekt
Bäderlandschaft weiterverfolgt werden. Auch hier hat die Verwaltung am 8.
September 2021 den nächsten Schritt eingeleitet und eine entsprechende
Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht.
Es geht
hier darum, dass das bereits im Projekt befindliche Planungsbüro zu beauftragen
die nächsten Schritte vorzunehmen, um dann wie im Arbeitskreis „Prioritäten“ zu
besprechen und den Planungswettbewerb auszuloben. Auch zu berücksichtigen ist
die Einbindung im Sinne von kontinuierlicher Information an den Arbeitskreis
Bäderlandschaft.
Die Verwaltung
hat sich entschieden, den Betrachtungsraum an der Schwelmestraße um das
sogenannte „Versehrtenheim“ zu erweitern. Dies erscheint sinnvoll, weil sowohl
der Trägerverein als auch die Verwaltung sich grundsätzlich vorstellen kann,
diese Fläche in ein entsprechendes Konzept einzubinden.
Allgemein:
Politische
Steuerung
Die
Verwaltung schlägt den Hauptausschuss als zentralen Steuerungsausschuss vor,
weil bei diesen Projekten in der Regel mehrere Fachausschüsse bzw. -bereiche in
ihrer inhaltlichen Arbeit betroffen sind. Daher erscheint es aus Sicht der
Verwaltung zielführend, dass zwar die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im
Liegenschaftsausschuss auf der Tagesordnung stehen muss und dort beraten wird,
aber aufgrund der genannten grundsätzlich gesamtstädtischen Bedeutung der
Hauptausschuss jeweils entsprechende Vorgaben für die Fachausschüsse und hier
insbesondere den Liegenschaftsausschuss erarbeiten sollte.
Personal
Zum 1.10.21
wird die letzte freie Stelle zur Umsetzung der Investitionsmaßnahmen, wenn auch
nur in Teilzeit, besetzt.
Damit
stehen insgesamt drei IngenieurInnen und ein Techniker für Neubau- und
Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Auch der kaufmännische Bereich wurde
durch interne Aufgabenverlagerung um 2 Köpfe, bzw. 1,0 Stellenanteil gestärkt. Die Verwaltung wird grds. Projektteams bilden
wollen, um eine möglichst optimale Abwicklung der Projekte zu gewährleisten.
Fazit:
Zahlreiche
Maßnahmen und Teilschritte wurden bereits eingeleitet und somit sind die
Projekte auf dem Weg. Ob und inwieweit aufgrund der aktuellen Entwicklungen die
geplanten Finanzdaten einzuhalten sind, werden die weiteren Projektschritte
zeigen.
Auch wird
die Verwaltung, sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, die noch nicht
begonnene Projekte in Angriff nehmen.
Allerdings
sollten sich Politik und Verwaltung auch auf Basis der Erfahrungen bei der
Zentralisierung grundsätzlich überlegen, ob die derzeit erfolgreich
durchgeführte Umsetzung der Projekte auch für alle anderen Projekte in der Art
und Weise erfolgen soll. Nach Auffassung der Verwaltung bieten sich durchaus
Projekte aus dieser Liste an, um einem oder Generalübernehmer übertragen zu
werden. Sicherlich ist hier zu diskutieren, dass Politik und Verwaltung dann in
der Bauphase keine Möglichkeiten der Nachsteuerung haben und eventuell der
Auftragnehmer mit gewissen Preisaufschlägen arbeiten wird. Im Gegenzug spart
die Verwaltung jedoch Personalressourcen und kann sich auf Festpreise berufen
und hat somit kein Preissteigerungsrisiko.
Diese
Entscheidung ist aber grundsätzlich jetzt noch nicht erforderlich, sollte aber
bei jedem einzelnen Projekt auch dann wieder unter Einbeziehung des
Arbeitskreises Controlling und der somit erforderlichen Betrachtung der Kosten
und Folgekosten erörtert werden.
Diese Vorlage ergänzt die Vorlagen 213/2020/1 bis /3.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung aufgrund des
in dieser Vorlage dargestellten Sachverhaltes, die Projekte entsprechend
voranzutreiben.
2.
Der Arbeitskreis Controlling ist in diese
Planungen einzubinden und hat gegebenenfalls über finanzielle Auswirkungen im
Finanzausschuss zu berichten, sofern diese die Leistungsfähigkeit der Stadt
Schwelm überschreitet.
3.
Die Kämmerin wird beauftragt, entsprechend des
geplanten Baufortschritts, welcher durch das Immobilienmanagement zu planen
ist, Haushaltsmittel einzustellen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für alle in
dieser Vorlage genannten Projekte mögliche Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu
beantragen.
5.
Dem Hauptausschuss ist in jeder Sitzung über den
aktuellen Fortgang der Projekte zu berichten.
6.
Der Liegenschaftsausschuss steuert die Umsetzung
der Maßnahmen.
Der Bürgermeister gez. Langhard |