Betreff
Strategiepapier Schwelm 2030
Vorlage
213/2020/4
Aktenzeichen
GI LA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgehend von der Vorlage 213/2020 und der daraus folgenden Erörterung in den verschiedenen Gremien sind in der Sommerpause weitere Schritte unternommen worden.

1.       Der Arbeitskreis Controlling hat sich zu einer ersten „konstituierenden“ Sitzung getroffen und wird den Prozess weiter begleiten.

2.       Der Interfraktionelle Arbeitskreis „Prioritäten-Liste“ hat sich insgesamt dreimal getroffen und dabei unter anderem Ortsbesichtigungen vorgenommen.

3.       Die Verwaltung hat wie im Folgenden dargestellt, bereits weitere Schritte zur Realisierung der Projekte umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht.

4.       Der Jugendhilfeausschuss hat zwischenzeitlich zur Grundschule Nordstadt/Kindergarten einen entsprechenden Beschluss gefasst, welcher Einfluss auf das weitere Vorgehen haben wird.

 

Zu den Projekten im Einzelnen:

Feuerwehr:

Unstrittig ist in der Diskussion, dass im Rahmen der Projektierung die Feuerwehr bzw. deren Liegenschaften die höchste Priorität genießen müssen. Dies begründet sich nicht nur aus Auftrag des Bevölkerungsschutzes, sondern auch aus Verantwortung gegenüber den Kameradinnen und Kameraden.

Ebenfalls besteht Einigkeit darüber, dass die Feuer- und Rettungswache von der August-Bendler-Straße zum Ochsenkamp verlegt werden soll. Nach derzeitiger Beschlusslage soll geprüft werden, ob auf dieser Fläche auch „Betriebswohnungen“ eingerichtet werden können.

Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass dies für sehr schwierig erachtet wird. Ebenfalls ist nach Wahrnehmung der Wehrleitung -anders als in früheren Jahren- heute der Bedarf nicht mehr in der Form gegeben.

Gleichwohl wird die Frage zunächst weiter betrachtet und entsprechend berichtet. Die Gebäude in Linderhausen und am Winterberg werden nach derzeitigem Erkenntnisstand keinesfalls weiter genutzt werden können.

Grund für diese Einschätzung ist weniger die fiskalische Betrachtung als die letztendlich faktische Unmöglichkeit aller Anforderungen der Unfallkasse bzw. einer modernen Feuerwache zu realisieren. Daher prüft die Verwaltung für die Wache in Linderhausen, am bisherigen Standort die Errichtung eines Neubaus. Dies erscheint grundsätzlich möglich, weil das Deutsche Rote Kreuz sein Schulungszentrum aufgibt und der Rat zwischenzeitlich beschlossen hat, dass dort das Langzeitarchiv nicht untergebracht werden soll. Hieraus folgt die Möglichkeit die gesamte Fläche entsprechend den aktuellen Vorgaben zu nutzen.

Das Gebäude der Feuerwache am Winterberg bietet aktuell keinerlei Möglichkeiten die oben beschriebenen Anforderungen auch nur ansatzweise umzusetzen. Hier prüft die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, ob es im Eigentum der Stadtverwaltung ein geeignetes Grundstück gibt oder ein entsprechendes Grundstück zum Ankauf bereitstehen würde.

Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass die Verwaltung bei den Überlegungen zu den drei Feuerwehrgebäuden nicht nur die Wehrleitung, sondern auch ehrenamtliche Kameradinnen/ Kameraden in den Diskussionsprozess eingebunden hat.

Eingeleitete Maßnahmen: Die Verwaltung hat ein Büro mit der Machbarkeitsstudie für den Standort Ochsenkamp beauftragt und führt selbiges Verfahren für die beiden anderen Standorte durch.

Hierbei sind der Brandschutzbedarfsplan und die Anmerkungen der Unfallkasse verfahrensleitend.

 

Kesselhaus

Wie oben dargestellt, soll der Archivstandort in Linderhausen zunächst nicht weiterverfolgt werden, sondern im Rahmen der Planungen für das Kesselhaus dort Berücksichtigung finden.

Zwischenzeitlich hat eine Begehung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz stattgefunden. Die dort zuständige Kollegin steht für weitere Erörterungen zur Verfügung. Sie möchte sich zunächst aber mit den aktuellen Beschlusslagen des Rates der Stadt Schwelm auseinandersetzen und sich auch die Historie bezüglich der bereits genehmigten Maßnahmen am Objekt anschauen.

Hier ist insbesondere zu beachten, dass das neue Denkmalrecht auch den öffentlichen Eigentümern von Gebäuden möglicherweise neue Wege eröffnet.

In einem nächsten Schritt war der durch das Westfälische Amt für Denkmalschutz Unterstützung bei der Überprüfung der unter Denkmalschutz stehenden Außenfassade zugesagt.

Darüber hinaus wurde vom Westfälischen Amt für Denkmalschutz darauf hingewiesen, dass bei der Verortung des Archivs in dieser Liegenschaft darauf zu achten ist, dass die klimatischen Anforderungen an ein Archiv unter dem Aspekt, dass die sogenannte Laterne unter Denkmalschutz steht, entweder schwierig oder aber mit sehr hohem Kostenaufwand umzusetzen sein würde. Dies ist aber ausdrücklich nur eine allgemeine Einschätzung, welche wir natürlich als Verwaltung in unsere Überlegungen einbeziehen müssen.

In dem Gespräch wurde auch dargelegt, wie der unter Denkmalschutz stehende Keller bzw. die dort verbaute Kappendecke zukünftig erreicht werden kann. Auch dies wird im Rahmen der Planung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalschutz abschließend zu erörtern sein.

Darüber hinaus hat die Verwaltung bereits mit der Firma Assmann bezüglich der ruhend gestellten Projektleitung und Projektsteuerung Gespräche aufgenommen, um diese zeitnah wieder „ins Werk“ zu setzen. Hierüber gab es im ersten Gespräch mit Assmann auch keinerlei Dissens. Ein entsprechendes Angebot wurde angefordert

Des Weiteren werden wir die vor einigen Jahren im Arbeitskreis Zentralisierung bereits begonnene Diskussion wiederaufnehmen und durch die Firma Assmann die aktuelle Beschlusslage auf ihre technische Machbarkeit prüfen lassen.

Insbesondere bei diesem Projekt erscheint es aus Sicht der Verwaltung zwingend, sehr eng mit dem Arbeitskreis Controlling zusammenzuarbeiten, um hier sehr früh die kalkulierten Baukosten und die zu erwartenden Nutzungserträge und Folgekosten im Auge zu behalten. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann hierzu jedoch noch keine Aussage getroffen werden.

Schulen:

Vorbemerkung:

Bei der Erstellung dieser Vorlage gab es noch keine konkreten Aussagen darüber, wie sich der mögliche Beschluss des Bundestages bzw. Bundesrates bezüglich der Betreuung von Grundschulkindern ab dem Jahr 2026 auswirken wird. Dies wird ebenfalls in den Haushaltsplanungen bzw. im Arbeitskreis Controlling und insbesondere im nächsten Schulausschuss zu erörtern und zu beobachten sein.

Wobei die Verwaltung an dieser Stelle schon darauf hinweist, dass neben der baulichen Umsetzung der Maßnahmen auch der entsprechende Personalkörper vorzuhalten sein wird.

Bezüglich der Grundschule Nordstadt wird die Verwaltung jetzt in eine Planung ohne Kindergarten eintreten. Hier gibt es bereits seit längerem auch Gespräche mit der Schulleitung und der Elternvertretung. Aufgrund der Tatsache, dass hier jetzt mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses nach erster Einschätzung der Verwaltung ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ohne dabei den Kindern aber auch der Nachbarschaft den Bolzplatz zum Spielen zu entziehen, werden jetzt die nächsten Schritte eingeleitet werden.

Bezüglich der Grundschule Ländchenweg und der Übergangsnutzung durch die Dietrich-Bonhoeffer-Realschule hat die Verwaltung wie bereits angekündigt im Vorgriff auf diese Vorlage weitere Schritte eingeleitet. Dies war insbesondere erforderlich, weil hier die Möglichkeit bestand, Fördermittel in Höhe von ca. 280.000 € in Anspruch zu nehmen. Der Fördermittelantrag konnte entsprechend gestellt werden und zunächst ist eine entsprechende Förderzusage erfolgt.

Ebenfalls hat bereits eine Vergabe an ein auf Schulbauten spezialisiertes Unternehmen stattgefunden, welches bereits in die Planung eingestiegen ist.

Die Erweiterung des Offenen Ganztags an dieser Grundschule steht natürlich ebenfalls s. o.  im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundes.

Wie bereits im Vorfeld erläutert, soll im Anschluss an diese Baumaßnahme die zwingend erforderliche Erweiterung der Dietrich-Bonhoeffer- Realschule erfolgen. Hier ist die Verwaltung bis dato noch nicht in die Konkretisierung des Projektes eingestiegen, wird sich hierzu aber auch entsprechend positionieren. Dies muss aber in Abhängigkeit vom Anbau an der Grundschule erfolgen.

Bezüglich des Umzugs der Grundschule Engelbertstraße zum ehemaligen Standort der Gustav- Heinemann-Schule hat es ebenfalls noch keine Konkretisierung des Projektes gegeben. Hier wird die Revitalisierung als vorrangiges Ziel zu prüfen sein. Dabei muss diese wirtschaftlich sein und im Sinne moderner pädagogischer Arbeit zielführend.

In diesem Kontext ist auch über die auf dem Grundstück befindliche Turnhalle noch zu beraten. Dies steht nach Ansicht der Verwaltung im Kontext zum Wunsch des Gymnasiums ebenfalls Sporthallenkapazitäten aufzubauen. Hier sollten sich die Kapazitäten für Schul- und Vereinssport sinnvoll ergänzen.

Für das Gymnasium hat sich eine informelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Schulausschusses, der Verwaltung und der Schulleitung gebildet, welche zeitliche Anforderungen an die Verwaltung gestellt hat. Dieser Wunsch der Arbeitsgruppe konnte bis dato nicht umgesetzt werden, weil die erforderlichen personellen Ressourcen hierfür noch nicht zur Verfügung stehen. Derzeit liegt der Schwerpunkt beim Gymnasium auf der Ebene der Digitalisierung.

Grundschule Sankt Marien: Auch bei dieser Schule erscheint es zwingend und so ist auch die Diskussion im Schulausschuss mit der Schulleitung geführt worden, dass hier eine Erweiterung notwendig ist. Aber auch hier konnte aufgrund der derzeit vorhandenen Arbeitsdichte noch nicht in die Konkretisierung eingestiegen werden.

Zum Thema Bäderlandschaft in Schwelm:

Die sicherlich sehr unbefriedigende Situation bezüglich der langen Schließzeit des Hallenbades und dem latent vorhandenen Risiko, dass die Maßnahmen nicht nachhaltig einen Bäderbetrieb über mehrere Jahre sichern, sollte auch das Projekt Bäderlandschaft weiterverfolgt werden. Auch hier hat die Verwaltung am 8. September 2021 den nächsten Schritt eingeleitet und eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht.

Es geht hier darum, dass das bereits im Projekt befindliche Planungsbüro zu beauftragen die nächsten Schritte vorzunehmen, um dann wie im Arbeitskreis „Prioritäten“ zu besprechen und den Planungswettbewerb auszuloben. Auch zu berücksichtigen ist die Einbindung im Sinne von kontinuierlicher Information an den Arbeitskreis Bäderlandschaft.

Die Verwaltung hat sich entschieden, den Betrachtungsraum an der Schwelmestraße um das sogenannte „Versehrtenheim“ zu erweitern. Dies erscheint sinnvoll, weil sowohl der Trägerverein als auch die Verwaltung sich grundsätzlich vorstellen kann, diese Fläche in ein entsprechendes Konzept einzubinden.

Allgemein:

Politische Steuerung

Die Verwaltung schlägt den Hauptausschuss als zentralen Steuerungsausschuss vor, weil bei diesen Projekten in der Regel mehrere Fachausschüsse bzw. -bereiche in ihrer inhaltlichen Arbeit betroffen sind. Daher erscheint es aus Sicht der Verwaltung zielführend, dass zwar die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im Liegenschaftsausschuss auf der Tagesordnung stehen muss und dort beraten wird, aber aufgrund der genannten grundsätzlich gesamtstädtischen Bedeutung der Hauptausschuss jeweils entsprechende Vorgaben für die Fachausschüsse und hier insbesondere den Liegenschaftsausschuss erarbeiten sollte.

Personal

Zum 1.10.21 wird die letzte freie Stelle zur Umsetzung der Investitionsmaßnahmen, wenn auch nur in Teilzeit, besetzt.

Damit stehen insgesamt drei IngenieurInnen und ein Techniker für Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Auch der kaufmännische Bereich wurde durch interne Aufgabenverlagerung um 2 Köpfe, bzw. 1,0 Stellenanteil gestärkt. Die Verwaltung wird grds. Projektteams bilden wollen, um eine möglichst optimale Abwicklung der Projekte zu gewährleisten.

 

 

 

Fazit:

Zahlreiche Maßnahmen und Teilschritte wurden bereits eingeleitet und somit sind die Projekte auf dem Weg. Ob und inwieweit aufgrund der aktuellen Entwicklungen die geplanten Finanzdaten einzuhalten sind, werden die weiteren Projektschritte zeigen.

Auch wird die Verwaltung, sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, die noch nicht begonnene Projekte in Angriff nehmen.

Allerdings sollten sich Politik und Verwaltung auch auf Basis der Erfahrungen bei der Zentralisierung grundsätzlich überlegen, ob die derzeit erfolgreich durchgeführte Umsetzung der Projekte auch für alle anderen Projekte in der Art und Weise erfolgen soll. Nach Auffassung der Verwaltung bieten sich durchaus Projekte aus dieser Liste an, um einem oder Generalübernehmer übertragen zu werden. Sicherlich ist hier zu diskutieren, dass Politik und Verwaltung dann in der Bauphase keine Möglichkeiten der Nachsteuerung haben und eventuell der Auftragnehmer mit gewissen Preisaufschlägen arbeiten wird. Im Gegenzug spart die Verwaltung jedoch Personalressourcen und kann sich auf Festpreise berufen und hat somit kein Preissteigerungsrisiko.

Diese Entscheidung ist aber grundsätzlich jetzt noch nicht erforderlich, sollte aber bei jedem einzelnen Projekt auch dann wieder unter Einbeziehung des Arbeitskreises Controlling und der somit erforderlichen Betrachtung der Kosten und Folgekosten erörtert werden.

 

 


 

Diese Vorlage ergänzt die Vorlagen 213/2020/1 bis /3.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat beauftragt die Verwaltung aufgrund des in dieser Vorlage dargestellten Sachverhaltes, die Projekte entsprechend voranzutreiben.

2.       Der Arbeitskreis Controlling ist in diese Planungen einzubinden und hat gegebenenfalls über finanzielle Auswirkungen im Finanzausschuss zu berichten, sofern diese die Leistungsfähigkeit der Stadt Schwelm überschreitet.

3.       Die Kämmerin wird beauftragt, entsprechend des geplanten Baufortschritts, welcher durch das Immobilienmanagement zu planen ist, Haushaltsmittel einzustellen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, für alle in dieser Vorlage genannten Projekte mögliche Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu beantragen.

5.       Dem Hauptausschuss ist in jeder Sitzung über den aktuellen Fortgang der Projekte zu berichten.

6.       Der Liegenschaftsausschuss steuert die Umsetzung der Maßnahmen.

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard