Die Vorlage 021/2020/2
ersetzt die Vorlage 021/2020/1
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Förderrichtlinien
Straßenausbaubeiträge musste der Text unter Nr. 1 Erläuterungen der
Sachverhaltsdarstellung angepasst werden. In der
Vorlage 021/2020/1 wurde Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage
ausgetauscht, hier wurde durch ein redaktionelles Versehen ein „überalterter“
Plan beigelegt. Durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme haben
sich auch unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen Änderungen ergeben. Nachrichtlich wird
mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von der
Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine Änderung der zeich-nerischen
Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist
dokumentiert unter Stadt Schwelm – Bauen/Wohnen – Aktuelles –
Straßenbaumaß-nahmen – Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße/Loher Straße –
Antwort auf häufig gestellte Fragen
Ansonsten enspricht die
Vorlage 021/2020/2 einschließlich der Anlagen der Vorlage 021/2020/1!
Vorbemerkung:
In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis
genommen.
In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte
Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.
Sachverhalt:
1.
Erläuterungen
Zum 1. Januar 2020 wurde das
Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. Durch Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung vom 23. März 2020 wurden Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei
Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge) als Ergänzung der Gesetzesänderung veröffentlicht.
Der umlagefähige Aufwand einer
beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren
zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines
Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne
Straßenausbaumaßnahme als genehmigt.
Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu
erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant
oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.
2.
Beschreibung der vorhandenen Situation
Die geplante
Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger
Straße bis zur Berliner Straße.
Die Rheinische
Straße verfügt über einen Kanal, der auch die Oberflächen-entwässerung
aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf
der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der
südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther Straße 5a-7. Im
weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn ist in den
Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.
Die Loher Straße
verfügt inzwischen über eine
Kanalisation für die Oberflächenent-wässerung.
Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine
nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege
oder Parkstreifen fehlen.
Alle vorhandenen
Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.
3.
Beschreibung geplanter Maßnahmen
Der Bebauungsplan
Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von
Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme soll in zwei
Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische
Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück
Rheinische Straße 43) ausgeführt werden. Über eine neue Erschließungsstraße
Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen
werden. Die unbebauten Grundstücke an der Rheinischen Straße stehen zur
Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung
angesiedelt.
Auf Grund dessen
und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g.
Straßenabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.
Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:
Oberflächenentwässerung (Ausführung 2015/2016)
Beleuchtung
Gehwege
Fahrbahn
Parkstreifen einschließlich Baumscheiben
Stützmauer
Bäume/Begrünung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigefügten Pläne auf Grund der Anzahl und des kleinen Maßstabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Sollte ein Papierempfänger einen farbigen und vergrößerten Ausdruck wünschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pläne werden auch in der Sitzung in vergrößertem Maßstab ausgehängt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen
Straße/Loher Straße wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als
Anlagen beigefügten Ausführungsplanungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2.350.000,- € |
Folgekosten 1.300.000,- € |
Im Etat
enthalten: |
ja |
x |
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |