Betreff
Ausbau der Rheinischen Straße und Loher Straße
Vorlage
021/2020/2
Aktenzeichen
6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Vorlage 021/2020/2 ersetzt die Vorlage 021/2020/1
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge musste der Text unter Nr. 1 Erläuterungen der Sachverhaltsdarstellung angepasst werden. In der Vorlage 021/2020/1 wurde Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage ausgetauscht, hier wurde durch ein redaktionelles Versehen ein „überalterter“ Plan beigelegt.  Durch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahme haben sich auch unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen Änderungen ergeben. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von der Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine Änderung der zeich-nerischen Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist dokumentiert unter Stadt Schwelm – Bauen/Wohnen – Aktuelles – Straßenbaumaß-nahmen – Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße/Loher Straße – Antwort auf häufig gestellte Fragen

Ansonsten enspricht die Vorlage 021/2020/2 einschließlich der Anlagen der Vorlage 021/2020/1!

 

Vorbemerkung:

 

In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis genommen.

In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.       Erläuterungen

 

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. Durch Runderlass des  Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23. März 2020 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) als Ergänzung der Gesetzesänderung veröffentlicht.

Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne Straßenausbaumaßnahme als genehmigt.

Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

 

2.       Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die geplante Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger Straße bis zur Berliner Straße.

Die Rheinische Straße verfügt über einen Kanal, der auch die Oberflächen-entwässerung aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther Straße 5a-7. Im weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn ist in den Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.

Die Loher Straße verfügt inzwischen  über eine Kanalisation für die Oberflächenent-wässerung.  Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege oder Parkstreifen fehlen.

Alle vorhandenen Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.

 

 

 

3.       Beschreibung geplanter Maßnahmen

 

Der Bebauungsplan Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme soll in zwei Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43) ausgeführt werden. Über eine neue Erschließungsstraße Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen werden. Die unbebauten Grundstücke an der Rheinischen Straße stehen zur Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung angesiedelt.

Auf Grund dessen und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g. Straßenabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.

  

Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:

                                             Oberflächenentwässerung (Ausführung 2015/2016)

                                             Beleuchtung

                                             Gehwege

                                             Fahrbahn

                                             Parkstreifen einschließlich Baumscheiben

                                             Stützmauer

                                             Bäume/Begrünung

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigefügten Pläne auf Grund der Anzahl und des kleinen Maßstabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Sollte ein Papierempfänger einen farbigen und vergrößerten Ausdruck wünschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pläne werden auch in der Sitzung in vergrößertem Maßstab ausgehängt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen Straße/Loher Straße wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als Anlagen beigefügten Ausführungsplanungen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2.350.000,- €

Folgekosten

1.300.000,- €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

x

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg