Betreff
Ausbau der Rheinischen Straße und Loher Straße
Vorlage
021/2020/1
Aktenzeichen
6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Vorlage 021/2020/1 ersetzt die Vorlage 021/2020
– Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage wurde ausgetauscht, hier wurde durch ein redaktionelles Versehen ein überholter Plan beigelegt –
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von der Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine Änderung der zeich-nerischen Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist dokumentiert unter Stadt Schwelm – Bauen/Wohnen – Aktuelles – Straßenbaumaß-nahmen – Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße/Loher Straße – Antwort auf häufig gestellte Fragen

Ansonsten enspricht die Vorlage 021/2020/1 der Vorlage 021/2020!

 

 

Vorbemerkung:

 

In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis genommen.

In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.       Erläuterungen

 

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. In Zusammenarbeit der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wird zurzeit ein Förderprogramm erarbeitet, welches die Bürger entlasten soll.

Im Entwurf der Förderrichtlinien wird darauf abgestellt, dass über die Maßnahme von einem Gremium der Stadtverwaltung entschieden wird. Außerdem müssen demnächst ein Straßen- und Wegekonzept erstellt und Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden. Im Fall der Rheinischen/Loher Straße wurde im März/April  2019 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Anregungen der Bürger wurden aufgenommen, im weiteren Planungsverfahren geprüft und soweit möglich bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Der Entwurf der Förderrichtlinien enthält keine Angaben, wie der Beschluss über eine Baumaßnahme aussehen soll. Die Landesregierung erarbeitet unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände noch die Details, welche Maßnahmen für die Übergangszeit 2018 bis 2020 und eventuell auch davor, noch förderfähig sein könnten.

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf einer Förderrichtlinie vom 29.11.2019 einen nachträglichen Maßnah-menbeschluss zu fassen, um die Grundlagen für eine mögliche Antragstellung zu schaffen. Laut Entwurf soll die Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 v. H. des von den Beitragspflichtigen zu zahlenden umlagefähigen Aufwandes der jeweiligen Straßenausbaumaßnahme erfolgen.

 

2.       Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die geplante Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger Straße bis zur Berliner Straße.

Die Rheinische Straße verfügt über einen Kanal, der auch die Oberflächen-entwässerung aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther Straße 5a-7. Im weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn ist in den Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.

Die Loher Straße verfügt inzwischen  über eine Kanalisation für die Oberflächenent-wässerung.  Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege oder Parkstreifen fehlen.

Alle vorhandenen Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.

 

3.       Beschreibung geplanter Maßnahmen

 

Der Bebauungsplan Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme soll in zwei Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43) ausgeführt werden. Über eine neue Erschließungsstraße Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen werden. Die unbebauten Grundstücke an der Rheinischen Straße stehen zur Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung angesiedelt.

Auf Grund dessen und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g. Straßenabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.

  

Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:

                                             Oberflächenentwässerung (Ausführung 2015/2016)

                                             Beleuchtung

                                             Gehwege

                                             Fahrbahn

                                             Parkstreifen einschließlich Baumscheiben

                                             Stützmauer

                                             Bäume/Begrünung

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigefügten Pläne auf Grund der Anzahl und des kleinen Maßstabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Sollte ein Papierempfänger einen farbigen und vergrößerten Ausdruck wünschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pläne werden auch in der Sitzung in vergrößertem Maßstab ausgehängt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen Straße/Loher Straße wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als Anlagen beigefügten Ausführungsplanungen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

1.000.000,- €

Folgekosten

400.000,- €

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

x

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg