Die Vorlage 021/2020/1
ersetzt die Vorlage 021/2020
– Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage wurde ausgetauscht, hier
wurde durch ein redaktionelles Versehen ein überholter Plan beigelegt –
Nachrichtlich
wird mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von
der Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine Änderung der zeich-nerischen
Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist
dokumentiert unter Stadt Schwelm – Bauen/Wohnen – Aktuelles –
Straßenbaumaß-nahmen – Straßenbaumaßnahme Rheinische Straße/Loher Straße –
Antwort auf häufig gestellte Fragen
Ansonsten enspricht die
Vorlage 021/2020/1 der Vorlage 021/2020!
Vorbemerkung:
In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis
genommen.
In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte
Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.
Sachverhalt:
1.
Erläuterungen
Zum 1. Januar 2020
wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. In Zusammenarbeit der Landesregierung
und den kommunalen Spitzenverbänden wird zurzeit ein Förderprogramm erarbeitet,
welches die Bürger entlasten soll.
Im Entwurf der
Förderrichtlinien wird darauf abgestellt, dass über die Maßnahme von einem
Gremium der Stadtverwaltung entschieden wird. Außerdem müssen demnächst ein
Straßen- und Wegekonzept erstellt und Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden.
Im Fall der Rheinischen/Loher Straße wurde im März/April 2019 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die
Anregungen der Bürger wurden aufgenommen, im weiteren Planungsverfahren geprüft
und soweit möglich bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Der Entwurf der Förderrichtlinien enthält
keine Angaben, wie der Beschluss über eine Baumaßnahme aussehen soll. Die
Landesregierung erarbeitet unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände
noch die Details, welche Maßnahmen für die Übergangszeit 2018 bis 2020 und
eventuell auch davor, noch förderfähig sein könnten.
Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt
in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf einer Förderrichtlinie vom 29.11.2019
einen nachträglichen Maßnah-menbeschluss zu fassen, um die Grundlagen für eine
mögliche Antragstellung zu schaffen. Laut Entwurf soll die Förderung als
Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 v. H. des von den Beitragspflichtigen zu
zahlenden umlagefähigen Aufwandes der jeweiligen Straßenausbaumaßnahme
erfolgen.
2.
Beschreibung der vorhandenen Situation
Die geplante
Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger
Straße bis zur Berliner Straße.
Die Rheinische
Straße verfügt über einen Kanal, der auch die Oberflächen-entwässerung
aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf
der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der
südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther Straße 5a-7. Im
weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn ist in den
Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.
Die Loher Straße
verfügt inzwischen über eine
Kanalisation für die Oberflächenent-wässerung.
Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine
nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege
oder Parkstreifen fehlen.
Alle vorhandenen
Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.
3.
Beschreibung geplanter Maßnahmen
Der Bebauungsplan
Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von
Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme soll in zwei
Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische
Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück
Rheinische Straße 43) ausgeführt werden. Über eine neue Erschließungsstraße
Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen
werden. Die unbebauten Grundstücke an der Rheinischen Straße stehen zur
Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung
angesiedelt.
Auf Grund dessen
und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g. Straßenabschnitt
erneuert bzw. hergestellt werden.
Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:
Oberflächenentwässerung (Ausführung 2015/2016)
Beleuchtung
Gehwege
Fahrbahn
Parkstreifen einschließlich Baumscheiben
Stützmauer
Bäume/Begrünung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigefügten Pläne auf Grund der Anzahl und des kleinen Maßstabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führt. Sollte ein Papierempfänger einen farbigen und vergrößerten Ausdruck wünschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pläne werden auch in der Sitzung in vergrößertem Maßstab ausgehängt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen
Straße/Loher Straße wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als
Anlagen beigefügten Ausführungsplanungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.000.000,- € |
Folgekosten 400.000,- € |
Im Etat
enthalten: |
ja |
x |
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |