Betreff
Ausbau der Rheinischen Straße und Loher Straße
Vorlage
021/2020/2
Aktenzeichen
6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Vorlage 021/2020/2 ersetzt die Vorlage 021/2020/1
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bez?glich der F?rderrichtlinien Stra?enausbaubeitr?ge musste der Text unter Nr. 1 Erl?uterungen der Sachverhaltsdarstellung angepasst werden. In der Vorlage 021/2020/1 wurde Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage ausgetauscht, hier wurde durch ein redaktionelles Versehen ein ??beralterter? Plan beigelegt.  Durch die zeitliche Verschiebung der Bauma?nahme haben sich auch unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen ?nderungen ergeben. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von der Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine ?nderung der zeich-nerischen Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der B?rgerbeteiligung ist dokumentiert unter Stadt Schwelm ? Bauen/Wohnen ? Aktuelles ? Stra?enbauma?-nahmen ? Stra?enbauma?nahme Rheinische Stra?e/Loher Stra?e ? Antwort auf h?ufig gestellte Fragen

Ansonsten enspricht die Vorlage 021/2020/2 einschlie?lich der Anlagen der Vorlage 021/2020/1!

 

Vorbemerkung:

In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis genommen.

In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung ?ber die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgef?hrte B?rgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden ?nderungen informiert.

 

 

 

 

Sachverhalt:

?

?

1.       Erl?uterungen

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von Stra?enausbaubeitr?gen bildet, ge?ndert. Durch Runderlass des? Ministeriums f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23. M?rz 2020 wurden Richtlinien ?ber die Gew?hrung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Stra?enausbauma?nahmen in Nordrhein-Westfalen (F?rderrichtlinie Stra?enausbaubeitr?ge) als Erg?nzung der Gesetzes?nderung ver?ffentlicht.

Der umlagef?hige Aufwand einer beitragsf?higen Stra?enausbauma?nahme kann gef?rdert werden, soweit die Stra?enausbaubeitr?ge noch nicht bestandskr?ftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Stra?enausbauma?nahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Ma?nahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zust?ndige Organ oder Gremium ?ber die einzelne Stra?enausbauma?nahme als genehmigt.

Um die Voraussetzungen f?r eine F?rderung zu erf?llen, sollte bei Ma?nahmen, die in der ?bergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgef?hrt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

2.       Beschreibung der vorhandenen Situation

Die geplante Ma?nahme betrifft die Rheinische Stra?e und Loher Stra?e von der Hattinger Stra?e bis zur Berliner Stra?e.

Die Rheinische Stra?e verf?gt ?ber einen Kanal, der auch die Oberfl?chen-entw?sserung aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf der n?rdlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der s?dlichen Seite endet der Gehweg auf H?he der H?user W?rther Stra?e 5a-7. Im weiteren Verlauf befindet sich eine Gr?nfl?che. Die Fahrbahn ist in den Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.

Die Loher Stra?e verf?gt inzwischen? ?ber eine Kanalisation f?r die Oberfl?chenent-w?sserung.? Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnr?nder sind begr?nt. Gehwege, Radwege oder Parkstreifen fehlen.

Alle vorhandenen Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.

3.       Beschreibung geplanter Ma?nahmen

Der Bebauungsplan Nr. 66 sieht Festsetzungen f?r den Ausbau der Rheinischen/Loher Stra?e von Hattinger Stra?e bis Berliner Stra?e vor. Die Bauma?nahme soll in zwei Bauabschnitten (Loher Stra?e von Berliner Stra?e bis zum Grundst?ck Rheinische Stra?e 43 und Rheinische Stra?e von Hattinger Stra?e bis zum Grundst?ck Rheinische Stra?e 43) ausgef?hrt werden. ?ber eine neue Erschlie?ungsstra?e Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen werden. Die unbebauten Grundst?cke an der Rheinischen Stra?e stehen zur Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Geb?ude der Kreisverwaltung angesiedelt.

Auf Grund dessen und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Stra?e soll der o. g. Stra?enabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.

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Die Ma?nahme betrifft folgende Teileinrichtungen:

???????????????????????????????????????????? Oberfl?chenentw?sserung (Ausf?hrung 2015/2016)

???????????????????????????????????????????? Beleuchtung

????????????????????????????????????????? ???Gehwege

???????????????????????????????????????????? Fahrbahn

???????????????????????????????????????????? Parkstreifen einschlie?lich Baumscheiben

???????????????????????????????????????????? St?tzmauer

???????????????????????????????????????????? B?ume/Begr?nung

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigef?gten Pl?ne auf Grund der Anzahl und des kleinen Ma?stabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen f?hrt. Sollte ein Papierempf?nger einen farbigen und vergr??erten Ausdruck w?nschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pl?ne werden auch in der Sitzung in vergr??ertem Ma?stab ausgeh?ngt.


Beschlussvorschlag:

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Der Rat beschlie?t den Ausbau der Rheinischen Stra?e/Loher Stra?e wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als Anlagen beigef?gten Ausf?hrungsplanungen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

2.350.000,- ?

Folgekosten

1.300.000,- ?

Im Etat enthalten:

ja

x

nein

Deckungsvorschlag:

 

 

 

?

Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

?