Die Vorlage 021/2020/2
ersetzt die Vorlage 021/2020/1
Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bez?glich der F?rderrichtlinien
Stra?enausbaubeitr?ge musste der Text unter Nr. 1 Erl?uterungen der
Sachverhaltsdarstellung angepasst werden. In der
Vorlage 021/2020/1 wurde Blatt 3 der Anlage 2 der Ursprungsvorlage
ausgetauscht, hier wurde durch ein redaktionelles Versehen ein ??beralterter?
Plan beigelegt. Durch die zeitliche Verschiebung der Bauma?nahme haben
sich auch unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen ?nderungen ergeben. Nachrichtlich wird
mitgeteilt, dass die Anregungen der Anliegerbeteiligung im Jahr 2019 von der
Verwaltung aufgenommen wurden, jedoch keine ?nderung der zeich-nerischen
Darstellung zur Folge hatten. Das Ergebnis der B?rgerbeteiligung ist
dokumentiert unter Stadt Schwelm ? Bauen/Wohnen ? Aktuelles ?
Stra?enbauma?-nahmen ? Stra?enbauma?nahme Rheinische Stra?e/Loher Stra?e ?
Antwort auf h?ufig gestellte Fragen
Ansonsten enspricht die
Vorlage 021/2020/2 einschlie?lich der Anlagen der Vorlage 021/2020/1!
Vorbemerkung:
In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der
Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis
genommen.
In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss f?r Umwelt und
Stadtentwicklung ?ber die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgef?hrte
B?rgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden ?nderungen informiert.
Sachverhalt:
?
?
1.
Erl?uterungen
Zum 1. Januar 2020 wurde das
Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von
Stra?enausbaubeitr?gen bildet, ge?ndert. Durch Runderlass des? Ministeriums f?r Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung vom 23. M?rz 2020 wurden Richtlinien ?ber die Gew?hrung von
Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei
Stra?enausbauma?nahmen in Nordrhein-Westfalen (F?rderrichtlinie
Stra?enausbaubeitr?ge) als Erg?nzung der Gesetzes?nderung ver?ffentlicht.
Der umlagef?hige Aufwand einer
beitragsf?higen Stra?enausbauma?nahme kann gef?rdert werden, soweit die Stra?enausbaubeitr?ge noch nicht bestandskr?ftig festgesetzt wurden und deren
zugrundeliegende Stra?enausbauma?nahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Ma?nahmenbeginn mit Fassung eines
Beschlusses durch das zust?ndige Organ oder Gremium ?ber die einzelne
Stra?enausbauma?nahme als genehmigt.
Um die Voraussetzungen f?r eine F?rderung zu
erf?llen, sollte bei Ma?nahmen, die in der ?bergangszeit 2018 bis 2020 geplant
oder durchgef?hrt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.
2.
Beschreibung der vorhandenen Situation
Die geplante
Ma?nahme betrifft die Rheinische Stra?e und Loher Stra?e von der Hattinger
Stra?e bis zur Berliner Stra?e.
Die Rheinische
Stra?e verf?gt ?ber einen Kanal, der auch die Oberfl?chen-entw?sserung
aufnimmt. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf
der n?rdlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der
s?dlichen Seite endet der Gehweg auf H?he der H?user W?rther Stra?e 5a-7. Im
weiteren Verlauf befindet sich eine Gr?nfl?che. Die Fahrbahn ist in den
Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.
Die Loher Stra?e
verf?gt inzwischen? ?ber eine
Kanalisation f?r die Oberfl?chenent-w?sserung.?
Eine Beleuchtungsanlage ist zur Zeit nicht vorhanden. Es existiert eine
nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnr?nder sind begr?nt. Gehwege, Radwege
oder Parkstreifen fehlen.
Alle vorhandenen
Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.
3.
Beschreibung geplanter Ma?nahmen
Der Bebauungsplan
Nr. 66 sieht Festsetzungen f?r den Ausbau der Rheinischen/Loher Stra?e von
Hattinger Stra?e bis Berliner Stra?e vor. Die Bauma?nahme soll in zwei
Bauabschnitten (Loher Stra?e von Berliner Stra?e bis zum Grundst?ck Rheinische
Stra?e 43 und Rheinische Stra?e von Hattinger Stra?e bis zum Grundst?ck
Rheinische Stra?e 43) ausgef?hrt werden. ?ber eine neue Erschlie?ungsstra?e
Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) soll das Gebiet MI 3 erschlossen
werden. Die unbebauten Grundst?cke an der Rheinischen Stra?e stehen zur
Bebauung an. Es werden ein Kindergarten sowie ein Geb?ude der Kreisverwaltung
angesiedelt.
Auf Grund dessen
und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Stra?e soll der o. g.
Stra?enabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.
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Die Ma?nahme betrifft folgende Teileinrichtungen:
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Oberfl?chenentw?sserung (Ausf?hrung 2015/2016)
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Beleuchtung
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???Gehwege
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Fahrbahn
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Parkstreifen einschlie?lich Baumscheiben
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St?tzmauer
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B?ume/Begr?nung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Papierausdruck der beigef?gten Pl?ne auf Grund der Anzahl und des kleinen Ma?stabes nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen f?hrt. Sollte ein Papierempf?nger einen farbigen und vergr??erten Ausdruck w?nschen, wird gebeten, sich an die Verwaltung zu wenden. Die Pl?ne werden auch in der Sitzung in vergr??ertem Ma?stab ausgeh?ngt.
Beschlussvorschlag:
?
Der Rat beschlie?t den Ausbau der Rheinischen
Stra?e/Loher Stra?e wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als
Anlagen beigef?gten Ausf?hrungsplanungen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2.350.000,- ? |
Folgekosten 1.300.000,- ? |
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Im Etat
enthalten:
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ja |
x |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
?
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |
?
