Betreff
Ausbau der Rheinischen Straße und Loher Straße
Vorlage
021/2020/3
Aktenzeichen
6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Vorbemerkung:

 

In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis genommen.

In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.       Erläuterungen

 

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. Durch Runderlass des  Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23. März 2020 wurden Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) als Ergänzung der Gesetzesänderung veröffentlicht.

Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne Straßenausbaumaßnahme als genehmigt.

Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

 

2.       Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die Rheinische Straße ist inzwischen fertig gestellt und bereits abgenommen. Der Martha-Kronenberg-Weg zur nördlichen Erschließung in Richtung Gustav-Heinemann-Straße wurde ebenfalls hergestellt. Dort ist bereits die KiTa des DRK eingezogen. An der Rheinischen Straße haben sich die Ausländerbehörde des Kreises und die Firma Bever & Klophaus angesiedelt.

 

Die Loher Straße ist der zweite Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme und verfügt inzwischen über eine Kanalisation für die Oberflächenentwässerung.  Eine Beleuchtungsanlage ist zurzeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege oder Parkstreifen fehlen.

Alle vorhandenen Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.

 

 

3.       Beschreibung geplanter Maßnahmen

 

Die Loherstraße (der zweite Bauabschnitt der Baumaßnahme „Ausbau Rheinische Straße Loher Straße“) soll in diesem Jahr im Vollausbau hergestellt werden. Im Rahmen der Planungsarbeiten ist es gelungen die geplante Winkelstützwand in einer geringeren Höhe auszuführen um so effektiv Baukosten und Unterhaltungskosten zu sparen.

 

 

Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:

Technische Oberflächenentwässerung im Rahmen des Straßenbaus                                            Beleuchtung

                        Gehwege

                        Fahrbahn

                        Stützmauer

                        Bäume/Begrünung

 

 

Änderung des Bauplans:

 

Seit Beginn der Baumaßnahme wurde das Gelände entlang der Loher Str. weiter vermessen. Im Rahmen der Planungsarbeiten ist es gelungen die geplante Winkelstützwand in einer geringeren Höhe auszuführen um so effektiv Baukosten und Unterhaltungskosten zu sparen.

Konkret sind es nur noch 1,20 m statt den vorher geplanten 3,00 m.

 

Der Regelquerschnitt wie in der Anlage bleibt unberührt. 

 

 

Der Bürgermeister

                                                                                                              i.V.

gez. Schweinsberg

 


Hinweis: Die Vorlage 021/2020/3 ersetzt die Vorlage 021/2020/2.
Auf Grund einer Änderung des Bauprogramms im Bereich der Stützmauer ist diese erneute Vorlage notwendig.