Vorbemerkung:
In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis
genommen.
In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte
Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.
Sachverhalt:
1. Erläuterungen
Zum 1. Januar 2020 wurde das
Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. Durch Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung vom 23. März 2020 wurden Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen
in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) als Ergänzung
der Gesetzesänderung veröffentlicht.
Der umlagefähige Aufwand einer
beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren
zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines
Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne
Straßenausbaumaßnahme als genehmigt.
Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu
erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant
oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.
2. Beschreibung
der vorhandenen Situation
Die Rheinische
Straße ist inzwischen fertig gestellt und bereits abgenommen. Der
Martha-Kronenberg-Weg zur nördlichen Erschließung in Richtung
Gustav-Heinemann-Straße wurde ebenfalls hergestellt. Dort ist bereits die KiTa
des DRK eingezogen. An der Rheinischen Straße haben sich die Ausländerbehörde
des Kreises und die Firma Bever & Klophaus angesiedelt.
Die Loher Straße
ist der zweite Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme und verfügt inzwischen über eine
Kanalisation für die Oberflächenentwässerung.
Eine Beleuchtungsanlage ist zurzeit nicht vorhanden. Es existiert eine
nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege
oder Parkstreifen fehlen.
Alle vorhandenen
Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.
3. Beschreibung
geplanter Maßnahmen
Die Loherstraße
(der zweite Bauabschnitt der Baumaßnahme „Ausbau Rheinische Straße Loher
Straße“) soll in diesem Jahr im Vollausbau hergestellt werden. Im Rahmen der
Planungsarbeiten ist es gelungen die geplante Winkelstützwand in einer
geringeren Höhe auszuführen um so effektiv Baukosten und Unterhaltungskosten zu
sparen.
Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:
Technische Oberflächenentwässerung im Rahmen des Straßenbaus
Beleuchtung
Gehwege
Fahrbahn
Stützmauer
Bäume/Begrünung
Änderung des Bauplans:
Seit Beginn der Baumaßnahme wurde das Gelände entlang der Loher Str.
weiter vermessen. Im Rahmen der
Planungsarbeiten ist es gelungen die geplante Winkelstützwand in einer
geringeren Höhe auszuführen um so effektiv Baukosten und Unterhaltungskosten zu
sparen.
Konkret sind es nur noch 1,20 m statt den vorher geplanten
3,00 m.
Der Regelquerschnitt wie in der Anlage bleibt unberührt.
Der Bürgermeister
i.V.
gez. Schweinsberg
Hinweis: Die Vorlage
021/2020/3 ersetzt die Vorlage 021/2020/2.
Auf Grund einer Änderung des Bauprogramms im Bereich der Stützmauer ist
diese erneute Vorlage notwendig.