Betreff
Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Vorlage
213/2019/2
Aktenzeichen
FB 1.3 Lie
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 213/2019/1

 

entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 führte die neue Toleranzabweichung von 15 %, basierend auf der Einwohnerzahl und Wahlberechtigte (Deutsche/ EU Bürger) Stichtag 30.04.2019 zu einer Neueinteilung der Wahlbezirke.

 

1.   Allgemeines

 

Für die in 2020 anstehenden Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet Schwelm  in

Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Diese Aufgabe obliegt nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss.

 

 

 

 

2.   Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke

 

Die Kommunalwahl 2020 findet am 13.09.2020 statt. Die Wahlbezirke sollen bereits jetzt von dem in der laufenden Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss eingeteilt werden.

Für  die Stadt Schwelm mit einer Bevölkerungszahl von 28.542 (LDS Statistik 31.12.2018) sind entsprechend ihrer Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19 Wahlbezirken zu wählen.  Eine Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG wurde nicht beschlossen, so dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen bleibt.



Aufgrund der Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der weiteren Grundsätze des § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG und des Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 die Wahlbezirkseinteilung geprüft. 

Danach ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen,

dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach

der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Bei einer Abweichung von mehr als 15 vom Hundert muss die Abweichung bis zu 25 vom Hundert verfassungskonform im Einzelnen begründet werden. Diese Gründe sind im Wahlgebiet der Stadt Schwelm nicht gegeben, so dass die Einteilung der Wahlbezirke unter Beachtung der nunmehr geltenden Toleranzgrenze von 15 vom Hundert angepasst werden musste.

 

Bei der Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Diese Einwohnerzahl sollte hierzu einmalig zum Stichtag 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden. 

 

Danach ergeben sich folgende Neuordnungen im Einzelnen:

 

Der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung (Anlage 2) mit nachstehend aufgeführten und  eingearbeiteten Änderungen

 

·         Änderung im Wahlbezirk 050 von „Hattinger Straße 1 – 20“
           in „Hattinger Straße 1 – 32“ und

·         Verschiebung der „Hauptstraße 165 – Ende“ aus Wahlbezirk 060
           in Wahlbezirk 050

·         Verschiebung „Hagener Straße 10 -15“ und „Oelkinghauserstraße 14,

                 15a-d,16,17,19“ aus Wahlbezirk 080 in Wahlbezirk 070

·         Verschiebung “Schillerstraße 3,4,5,6,8“ und „Hauptstraße 112,

           114 a,b,c,d, 116 a,118, 118 a“ aus Wahlbezirk 150 in Wahlbezirk 090

·         Verschiebung „Döinghauser Str. 4,6,8,10,10a,12,12a,14,16,18,20“ aus

           Wahlbezirk 120 in Wahlbezirk 110

·         Verschiebung „Luisenstraße ungerade“ aus Wahlbezirk 120 in

           Wahlbezirk 140

·         Verschiebung „Max-Klein-Straße 24-45“ aus Wahlbezirk 191 in

           Wahlbezirk 180

·         Verschiebung „Hattinger Straße G 50-68“ und „Herdstraße 4-5“ aus

           Wahlbezirk 040 in Wahlbezirk 030

·         Verschiebung „Brunnenstraße 3-29“ aus Wahlbezirk 060 in Wahlbezirk

           050

·         Verschiebung „Moltkestraße 8-19a“ aus Wahlbezirk 100 in Wahlbezirk

           090

 

sind der Vorlage beigefügt.

 

Ein größerer übersichtlicher Plan (Anlage 3) wird in der Sitzung ausgehängt.

Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden ebenfalls eingearbeitet.

 

Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden,

um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. 

 

 

3. Wahllokale

 

Folgende Wahllokale (alle barrierefrei) stehen voraussichtlich zur Verfügung:

 

010

DRK-Bildungsinstitut EN gGmbH, Lindenbergstr. 78

020

Seniorenstift St. Marien, Friedrich-Ebert-Str. 48

030

Grundschule Nordstadt I, Hattinger Str. 47

040

Grundschule Nordstadt II, Hattinger Str. 47

050

Jugendzentrum, Märkische Str. 16

060

Christliche Gemeinde, Sedanstr. 14

070

Katholische Grundschule St. Marien, Jahnstr. 22

080

Grundschule Ländchenweg I, Ländchenweg 8

090

Trausaal, Moltkestr. 24

100

Kindertagesstätte Stadtmitte, Märkische Str. 4

110

Pfarrheim St. Marien, Marienweg 2

120

Ev. Feierabendhaus, Döinghauser Str. 23

130

Haus Curanum Am Ochsenkamp, Am Ochsenkamp 60

140

Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstr. 2

150

Bürgerbüro, Moltkestr. 24

160

Märkisches Gymnasium, Präsidentenstr. 1

170

Stadtbücherei, Hauptstr. 9-11

180

Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7

191

Grundschule Ländchenweg II, Ländchenweg 8

192

Fa. Erfurt & Sohn KG, Wupperstr. 39



Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt gibt

(§ 6 KWahlG). Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss vom 14.11.2019 wird aufgehoben.

 

  1. Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2020 auf der Grundlage der der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und Übersichtsplan Wahlbezirke) eingeteilt.

                      

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.

 


Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock
als Wahlleiterin