Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 213/2019/1
entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 führte die neue
Toleranzabweichung von 15 %, basierend auf der Einwohnerzahl und
Wahlberechtigte (Deutsche/ EU Bürger) Stichtag 30.04.2019 zu einer
Neueinteilung der Wahlbezirke.
1. Allgemeines
Für die in 2020 anstehenden Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet Schwelm in
Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Diese Aufgabe obliegt nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss.
2. Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und
Stimmbezirke
Die Kommunalwahl 2020 findet am
13.09.2020 statt. Die Wahlbezirke sollen bereits jetzt von dem in der laufenden
Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss eingeteilt werden.
Für die Stadt Schwelm mit einer
Bevölkerungszahl von 28.542 (LDS Statistik 31.12.2018) sind entsprechend ihrer
Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19
Wahlbezirken zu wählen. Eine
Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG wurde nicht beschlossen, so
dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen bleibt.
Aufgrund der
Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der weiteren Grundsätze des § 4
Abs. 2 und 3 KWahlG und des Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 die Wahlbezirkseinteilung
geprüft.
Danach ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen,
dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach
der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Bei einer Abweichung von mehr als 15 vom Hundert muss die Abweichung bis zu 25 vom Hundert verfassungskonform im Einzelnen begründet werden. Diese Gründe sind im Wahlgebiet der Stadt Schwelm nicht gegeben, so dass die Einteilung der Wahlbezirke unter Beachtung der nunmehr geltenden Toleranzgrenze von 15 vom Hundert angepasst werden musste.
Bei der Ermittlung der Einwohnerzahl bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Diese Einwohnerzahl sollte hierzu einmalig zum Stichtag 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.
Danach ergeben sich folgende Neuordnungen im Einzelnen:
Der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung (Anlage 2) mit nachstehend aufgeführten und eingearbeiteten Änderungen
·
Änderung im Wahlbezirk 050 von „Hattinger Straße
1 – 20“
in „Hattinger Straße 1 – 32“
und
·
Verschiebung der „Hauptstraße 165 – Ende“ aus
Wahlbezirk 060
in Wahlbezirk 050
· Verschiebung „Hagener Straße 10 -15“ und „Oelkinghauserstraße 14,
15a-d,16,17,19“ aus Wahlbezirk 080 in Wahlbezirk 070
· Verschiebung “Schillerstraße 3,4,5,6,8“ und „Hauptstraße 112,
114 a,b,c,d, 116 a,118, 118 a“ aus Wahlbezirk 150 in Wahlbezirk 090
· Verschiebung „Döinghauser Str. 4,6,8,10,10a,12,12a,14,16,18,20“ aus
Wahlbezirk 120 in Wahlbezirk 110
· Verschiebung „Luisenstraße ungerade“ aus Wahlbezirk 120 in
Wahlbezirk 140
· Verschiebung „Max-Klein-Straße 24-45“ aus Wahlbezirk 191 in
Wahlbezirk 180
· Verschiebung „Hattinger Straße G 50-68“ und „Herdstraße 4-5“ aus
Wahlbezirk 040 in Wahlbezirk 030
· Verschiebung „Brunnenstraße 3-29“ aus Wahlbezirk 060 in Wahlbezirk
050
· Verschiebung „Moltkestraße 8-19a“ aus Wahlbezirk 100 in Wahlbezirk
090
sind der Vorlage beigefügt.
Ein größerer übersichtlicher Plan (Anlage 3) wird in der Sitzung ausgehängt.
Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden ebenfalls eingearbeitet.
Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden,
um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.
3. Wahllokale
Folgende Wahllokale (alle barrierefrei) stehen voraussichtlich zur Verfügung:
010 |
DRK-Bildungsinstitut EN gGmbH, Lindenbergstr. 78 |
020 |
Seniorenstift St. Marien, Friedrich-Ebert-Str. 48 |
030 |
Grundschule Nordstadt I, Hattinger Str. 47 |
040 |
Grundschule Nordstadt II, Hattinger Str. 47 |
050 |
Jugendzentrum, Märkische Str. 16 |
060 |
Christliche Gemeinde, Sedanstr. 14 |
070 |
Katholische Grundschule St. Marien, Jahnstr. 22 |
080 |
Grundschule Ländchenweg I, Ländchenweg 8 |
090 |
Trausaal, Moltkestr. 24 |
100 |
Kindertagesstätte Stadtmitte, Märkische Str. 4 |
110 |
Pfarrheim St. Marien, Marienweg 2 |
120 |
Ev. Feierabendhaus, Döinghauser Str. 23 |
130 |
Haus Curanum Am Ochsenkamp, Am Ochsenkamp 60 |
140 |
Grundschule Engelbertstraße, Engelbertstr. 2 |
150 |
Bürgerbüro, Moltkestr. 24 |
160 |
Märkisches Gymnasium, Präsidentenstr. 1 |
170 |
Stadtbücherei, Hauptstr. 9-11 |
180 |
Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7 |
191 |
Grundschule Ländchenweg II, Ländchenweg 8 |
192 |
Fa. Erfurt & Sohn KG, Wupperstr. 39 |
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt gibt
(§ 6 KWahlG). Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss vom 14.11.2019 wird aufgehoben.
- Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2020 auf der Grundlage der der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und Übersichtsplan Wahlbezirke) eingeteilt.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock
als Wahlleiterin