Sachverhalt:
Diese Vorlage ergänzt die
Vorlage 213/2019/2
Die erfolgte
Neueinteilung der Wahlbezirke entsprechend dem Urteil des
Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen vom 20.12.2019 -
VerfGH 35/19 ergab unter anderem eine Verschiebung der Brunnenstraße U 3 - 29 aus dem Wahlbezirk 060 in den
Wahlbezirk 050. Damit verbleibt die Brunnenstraße U 31- Ende im Wahlbezirk 060.
Dies wurde in der Anlage 1 und 3 der Vorlage 213/2019/2 richtig dargestellt,
jedoch nicht korrekt in den Bekanntmachungstext (Anlage 2) übertragen. Daher
ist der Bekanntmachungstext neu zu fassen und zu veröffentlichen.
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss vom 28.01.2020 wird aufgehoben.
- Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2020 auf der
Grundlage der
der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3
(Bekanntmachungsentwurf
der Wahlbezirkseinteilung und Übersichtsplan
Wahlbezirke)
eingeteilt.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die
Stimmbezirke
191 und 192 unterteilt wird.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock als Wahlleiterin |