Betreff
Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Vorlage
213/2019/3
Aktenzeichen
FB 1.3 Lie
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ergänzt die Vorlage 213/2019/2

 

Die erfolgte Neueinteilung der Wahlbezirke entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen vom 20.12.2019 - VerfGH 35/19 ergab unter anderem eine Verschiebung der Brunnenstraße  U 3 - 29 aus dem Wahlbezirk 060 in den Wahlbezirk 050. Damit verbleibt die Brunnenstraße U 31- Ende im Wahlbezirk 060. Dies wurde in der Anlage 1 und 3 der Vorlage 213/2019/2 richtig dargestellt, jedoch nicht korrekt in den Bekanntmachungstext (Anlage 2) übertragen. Daher ist der Bekanntmachungstext neu zu fassen und zu veröffentlichen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss vom 28.01.2020 wird aufgehoben.
  2. Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2020 auf der

Grundlage der der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3

(Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und Übersichtsplan

Wahlbezirke) eingeteilt.

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke

191 und 192 unterteilt wird.


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock

als Wahlleiterin