Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den Inhalt der Vorlagen 083/2018 und 166/2018 werden nachstehend die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zukunft des Gebäudes der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule stehenden Erkenntnisse unter Einbeziehung der vorliegenden Aktualisierung des Schulentwicklungsplans zusammenfassend dargestellt.
Konsolidierung
Der Haushaltsplan 2018 enthält auf Seite 3024 die Haushaltskonsolidierungsmaß-nahme „Neukonzeption der Schulstandorte“ mit einem Konsolidierungsbetrag von 196.350 € im Jahr 2018 und weiteren Beträgen für die Folgejahre. Diese setzen sich zusammen aus Einsparungen aus der Aufgabe zweier Grundschulgebäude (Südstr. 6 und Westfalendamm 27) sowie der Aufgabe der Schulform „Hauptschule“ (Lernmittel etc.).
Konsolidierungseffekte aus der Aufgabe des Gebäudes Gustav – Heinemann – Schule einschl. Sporthalle wurden nicht eingerechnet, da es sich weiterhin im Bestand der Stadt Schwelm befindet.
Mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde dieser Sachstand abgestimmt.
Es ist jedoch nunmehr erforderlich, eine Entscheidung zur „Zukunft“ des Gebäudes außerhalb des Kontextes „Zentralisierung“ zu treffen, auch um ggf. weitere Konsolidierungsbeträge generieren zu können.
Objektzustand
Eine mögliche Folgenutzung würde nach heutigem Kenntnisstand eine Sanierung des Gebäudes sowie die grundlegende Erneuerung des Außengeländes erfordern. Eine diesbezügliche Kostenschätzung wäre dabei erst nach Festlegung einer zukünftigen Nutzung möglich.
Vorübergehende Nutzung des Gebäudes durch die Gesamtschule des Kreises
Die Kreisverwaltung hat sich nach Kenntnis der Verwaltung zwischenzeitlich bei diesem Thema festgelegt und sieht von einer vorübergehenden Auslagerung der Oberstufe der Gesamtschule in Haßlinghausen in die Gustav-Heinemann-Schule aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit ab.
Gleichwohl hat der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 29.10. die Verwaltung beauftragt, hierzu nochmals vertiefende Gespräche mit der Kreisverwaltung zu führen.
Prognosen zur Entwicklung von Schüler*innen- und OGS-Zahlen –
Aktualisierung des SEP 2016
Nachstehend erfolgen die zusammenfassende Darstellung der Aktualisierung des Schulentwicklungsplans im Primarbereich sowie das entwickelte Szenario zur Prognose der Zahlen im OGS-Bereich (vorgestellt in der gemeinsamen Sitzung von JHA und SchA am 01.10.2018) unter Ergänzung weiterer Erkenntnisse.
Prognose SuS-Zahlen
Die Prognose zeigt eine bis zum
Schuljahr 2023/24 deutlich ansteigende SuS-Anzahl, die im Schuljahr 2024/25
wieder einen sinkenden Verlauf um 35 SuS nimmt.
Rechtliche Einordnung:
Klassenrichtzahl: Diese bestimmt die maximal zulässige
Zügigkeit bei Division durch 23 SuS:
- Im Prognosezeitraum ergeben sich maximal zulässige Zügigkeiten zwischen 11 und 13 Zügen,
dabei liegt die maximale Zulässigkeit bei 11 Zügen im kommenden Schuljahr,
Ausreißer von maximal 13 zulässigen Zügen (aufgerundet) sind nur in
den Schuljahren 21/22 und 23/24 zu erwarten.
- Im Gebiet des Schulträgers darf die
Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht
überschreiten.
Bildung von Eingangsklassen
- Die räumliche Klassenkapazität liegt in
den Schwelmer Grundschulen aktuell bei maximal 11 Zügen, jeder
weiterer Zug (4 Klassenräume) müsste also gebaut werden.
- Die durchschnittliche SuS-Anzahl pro
Eingangsklasse liegt unter Berücksichtigung von 11 Zügen und
prognostizierten SuS-Zahlen zwischen 23 und 27 SuS, im Schnitt
des Betrachtungszeitraums bei 25 SuS pro Eingangsklasse.
- Die Ausreißer von 27 SuS sind voraussichtlich
auf 2 Schuljahre (21/22 u. 23/24)
beschränkt.
- Der Verbleib bei 11 Zügen ist entsprechend
nach oben und unten rechtmäßig und aufgrund von voraussichtlich nur
zwei betroffenen Schuljahren mit 27 SuS je Eingangsklasse auch
realisierbar.
- Der Rückgang der SuS-Zahlen in 24/25
deutet möglicherweise eine nennenswerte Tendenz (BertelsmannStiftung) an.
- Das Schulamt des EN-Kreises teilt diese
Einschätzung insgesamt grundsätzlich und bezeichnet eine hier in Rede
stehende Erhöhung der Anzahl der Züge als keinesfalls zwingend
erforderlich.
- Diese Einschätzung wird auch vor dem
Hintergrund der sich nach heutiger Erkenntnis zunehmend verschlechternden
Lehrer*innen-Versorgung abgegeben.
- Fazit: Der in der Aktualisierung des
SEP skizzierte Verbleib bei 11 Zügen ist rechtmäßig und berücksichtigt den
voraussichtlich. nur vorübergehenden Anstieg der SuS-Zahlen.
Maßnahmenbezogene Einordnung:
- Die Prognosezahlen können in der
vorhandenen Klassenraumstruktur mit 11 Zügen abgebildet werden.
- Sollte ein 12. Zug (…) durch
politischen Willen oder steigende Prognosewerte dennoch gewollt/notwendig
werden, könnte nach spontaner Einschätzung eine entsprechende Baumaßnahme
mindestens an der Grundschule Nordstadt möglich sein.
Zeitliche Einordnung:
- Ein deutlicher Anstieg (1. Ausreißer)
der SuS-Zahlen ist erst mit dem Schuljahr 2021/22 zu erwarten.
- Vor einer Entscheidung für einen 12.
Zug und den dann hiermit verbundenen Baumaßnahmen kann (sollte) mindestens
noch die Geburtenstatistik im Herbst 2019, besser noch die erste Hälfte
des Jahres 2020, abgewartet werden (weitere Geburtenzeiträume greifbar,
Fördermittel, …), um auf eine weiter gesicherte Entscheidungsgrundlage
zurückgreifen zu können.
Prognose Betreuung
- Hinweis: Ein ergänzender Abgleich mit
der Entwicklung der Anmeldezahlen im KiTa-Bereich – wie im SchA angeregt
- stellt sich aktuell als nicht
zielführend dar. Die Kitas verfügen über feste Kontingente der einzelnen Betreuungsformen
(Stundenvolumina), deshalb ergeben sich hieraus aktuell keine
Nachfragetendenzen. Die Voranmeldungen für die kommenden Jahre beim FB 4
erfassen keine Stundenangabe der Eltern, so dass auch hieraus keine
Entwicklung abzuleiten ist. Auch die Zahlen in den im Aufbau / in der
Start-phase befindlichen Einrichtungen geben kein repräsentatives Bild.
Wir gehen deshalb von den bekannten Parametern, also der Entwicklung der
Betreuungsquote unter Anwendung der vergangenen Steigerungsrate, aus.
Kapazitive Einordnung:
- Die Tabelle zeigt die Quoten bei
Verdoppelung des Betreuungsangebotes. Die hierzu erforderlichen
Räumlichkeiten können nach heutiger Einschätzung an den
Grundschulstandorten abgebildet werden (Vorlage 166/2018).
- Eine 100-prozentige Abdeckung der Bedarfe
inklusive Wartelisten erfordert dagegen aus heutiger Sicht und
zugleich aus dem gewählten Szenario heraus weitere 10 Gruppenräume (926
Plätze Bedarf – 680 Plätze Ist (bei Verdoppelung Stand 17/18) = rd. 250
zusätzlich erforderliche Plätze / 25 SuS (plus Infrastruktur)). Diese
müssten an den Standorten zusätzlich gebaut / aufgestellt werden.
Zeitliche Einordnung:
- Die dann erforderlichen Baumaßnahmen
müssten sukzessive spätestens ab dem Schuljahr 2022/23 greifen. Die erforderlichen Beschlüsse müssten
entsprechend in 2021 gefasst werden – dies auch im Kontext eines möglichen
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2025.
- Allerdings müsste vereinbarungsgemäß
die Übergangssituation mindestens an der GS Nordstadt bereits zum nächsten
Schuljahr aufgehoben werden, an der GS Engelbertstraße hat sich dagegen
zum laufenden Schuljahr kein Bedarf für eine weitere (dritte) Gruppe
ergeben. Dennoch sollten auch dort – je nach Entscheidungslage
Schulstandort – entsprechende Maßnahmen zur verbesserten Raumsituation zum
nächsten Schuljahr getroffen werden.
Standort Grundschule Engelbertstraße
Raumkapazitäten:
- Für die Deckung des skizzierten
zukünftigen Bedarfs müssten voraussichtlich zusätzlich zu den
erforderlichen Räumlichkeiten bei Verdoppelung des Angebots weitere drei
Gruppenräume geschaffen werden, die nur durch einen Anbau realisiert
werden könnten. Der angenommene Bedarf läge dann bei 7 Gruppenräumen für
den OGS-, 2 Räumen für den 8:00-13:00 Uhr-Bereich sowie zusätzlichen
Hausaufgabenräumen und
Räumlichkeiten für den Verpflegungsbereich (siehe Vorlage
166/2018).
- Das Raumangebot bei Nutzung der ehem.
GHS wäre (nach grober Prüfung) auskömmlich, auch für eine vorübergehende
Vierzügigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazität mit 18 Klassenräumen
und mind. 10 weiteren Räumen (ehem. Fachräume, Schulsozialarbeit,
Berufsberatung, …) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie
großen Räumlichkeiten für Küche und Essen, zusätzlichen Werkräumen im
Kellerbereich eher großzügig dar. Diese Einschätzung gilt mindestens bei
einer dreizügigen Nutzung des Gebäudes.
Schulwege:
·
Die
Schulwege nach Radien in Metern stellen sich im Schuljahr 2018/19 für alle
Schulen insgesamt wie folgt dar (Hinweis: Über 2 km besteht ein Anrecht auf die
Übernahme von Schülerfahrkosten):
·
Im
Vergleich der möglichen Standorte Engelbertstraße und Holthausstraße stellen
sich die Entfernungen für die SuS des aktuellen Schuljahres wie folgt dar.
Dabei können nachstehende Daten aus der als Anlagen 1 und 2 angefügten
planerischen Darstellung noch detaillierter entnommen werden.
·
Durch
die mögliche Verschiebung des Standortes in das ehemalige Gebäude der GHS nach
Westen verlängert sich für 33 SuS der
Schulweg über die Entfernung von 500 m. Weitere, kleinere Verschiebungen sind
aus der Tabelle ebenso erkennbar. Die Zahl der SuS über 2 km Schulweg erhöht
sich um 5 SuS.
·
Ergänzend
werden nachstehend die Einpendler*innen aus Nachbarstädten in Schwelmer
Grundschulen dargestellt:
Fördermittel:
·
Bisher
sind rd. 80 Tsd. € an Fördermitteln aus dem Programm Gute Schule 2020 in das
Gebäude der Grundschule Engelbertstraße geflossen. Bei Aufgabe des
Grundschulstandortes müssten diese möglicherweise an den Fördergeber
zurückgezahlt werden.
Weitere Fragestellungen /
Punkte:
·
Für die
Entscheidung können aus den bisherigen Diskussionen ergänzend noch folgende
Fragestellungen/Punkte bei der Diskussion um den Schulstandort der
Grundschule Engelbertstraße benannt
werden:
·
Die
Verantwortlichen der Grundschule Engelbertstraße können sich sowohl einen Umzug
in das GHS-Gebäude als auch eine bauliche Lösung am bisherigen Standort
vorstellen.
·
Je nach
Standortentscheidung entstehen unterschiedlich lange Übergangszeiten in der
Betreuungssituation in der GS Engellbertstraße.
·
Die
unterschiedliche Vermarktbarkeit der in Rede stehenden Grundstücke.
·
Die
räumliche Kapazität als Frage der Zukunftsfähigkeit von Schule und Betreuung.
·
Die
ehemalige Sporthalle-West als ergänzendes Angebot?
·
Nutzungsergänzung
/-kombination vor dem Hintergrund der Schulhofgröße um beispielsweise eine KiTa
möglich oder zielführend?.
·
Vergleichende
Prüfung der Wirtschaftlichkeit beider Optionen.
·
Die
mittelfristige, evtl. abnehmende Anzahl an SuS.
·
Der aus
heutiger Sicht zunehmende Betreuungsbedarf.
·
…
Beschlussvorschlag:
keiner
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |