Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den Inhalt der Vorlagen 083/2018 und 166/2018 werden nachstehend die im Zusammenhang mit der Entscheidung ?ber die Zukunft des Geb?udes der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule stehenden Erkenntnisse unter Einbeziehung der vorliegenden Aktualisierung des Schulentwicklungsplans zusammenfassend dargestellt.?
Konsolidierung
Der Haushaltsplan 2018 enth?lt auf Seite 3024 die Haushaltskonsolidierungsma?-nahme ?Neukonzeption der Schulstandorte? mit einem Konsolidierungsbetrag von 196.350 ? im Jahr 2018 und weiteren Betr?gen f?r die Folgejahre. Diese setzen sich zusammen aus Einsparungen aus der Aufgabe zweier Grundschulgeb?ude (S?dstr. 6 und Westfalendamm 27) sowie der Aufgabe der Schulform ?Hauptschule? (Lernmittel etc.).
Konsolidierungseffekte aus der Aufgabe des Geb?udes Gustav ? Heinemann ? Schule einschl. Sporthalle wurden nicht eingerechnet, da es sich weiterhin im Bestand der Stadt Schwelm befindet.
Mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde dieser Sachstand abgestimmt.
Es ist jedoch nunmehr erforderlich, eine Entscheidung zur ?Zukunft? des Geb?udes au?erhalb des Kontextes ?Zentralisierung? zu treffen, auch um ggf. weitere Konsolidierungsbetr?ge generieren zu k?nnen.
Objektzustand
Eine m?gliche Folgenutzung w?rde nach heutigem Kenntnisstand eine Sanierung des Geb?udes sowie die grundlegende Erneuerung des Au?engel?ndes erfordern. Eine diesbez?gliche Kostensch?tzung w?re dabei erst nach Festlegung einer zuk?nftigen Nutzung m?glich.
Vor?bergehende Nutzung des Geb?udes durch die Gesamtschule des Kreises
Die Kreisverwaltung hat sich nach Kenntnis der Verwaltung zwischenzeitlich bei diesem Thema festgelegt und sieht von einer vor?bergehenden Auslagerung der? Oberstufe der Gesamtschule in Ha?linghausen in die Gustav-Heinemann-Schule aus Gr?nden fehlender Wirtschaftlichkeit ab.
Gleichwohl hat der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 29.10. die Verwaltung beauftragt, hierzu nochmals vertiefende Gespr?che mit der Kreisverwaltung zu f?hren.
Prognosen zur Entwicklung von Sch?ler*innen- und OGS-Zahlen ?
Aktualisierung des SEP 2016
Nachstehend erfolgen die zusammenfassende Darstellung der Aktualisierung des Schulentwicklungsplans im Primarbereich sowie das entwickelte Szenario zur Prognose der Zahlen im OGS-Bereich (vorgestellt in der gemeinsamen Sitzung von JHA und SchA am 01.10.2018) unter Erg?nzung weiterer Erkenntnisse.
Prognose SuS-Zahlen
Die Prognose zeigt eine bis zum
Schuljahr 2023/24 deutlich ansteigende SuS-Anzahl, die im Schuljahr 2024/25
wieder einen sinkenden Verlauf um 35 SuS nimmt.
Rechtliche Einordnung:
Klassenrichtzahl: Diese bestimmt die maximal zul?ssige
Z?gigkeit bei Division durch 23 SuS:
- Im Prognosezeitraum ergeben? sich maximal zul?ssige? Z?gigkeiten zwischen 11 und 13 Z?gen,
dabei liegt die maximale Zul?ssigkeit bei 11 Z?gen im kommenden Schuljahr,
Ausrei?er von maximal 13 zul?ssigen Z?gen (aufgerundet) sind nur in
den Schuljahren 21/22 und 23/24 zu erwarten.
- Im Gebiet des Schultr?gers darf die
Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht
?berschreiten.
Bildung von Eingangsklassen
- Die r?umliche Klassenkapazit?t liegt in
den Schwelmer Grundschulen aktuell bei maximal 11 Z?gen, jeder
weiterer Zug (4 Klassenr?ume) m?sste also gebaut werden.
- Die durchschnittliche SuS-Anzahl pro
Eingangsklasse liegt unter Ber?cksichtigung von 11 Z?gen und
prognostizierten SuS-Zahlen zwischen 23 und 27 SuS, im Schnitt
des Betrachtungszeitraums bei 25 SuS pro Eingangsklasse.
- Die Ausrei?er von 27 SuS sind voraussichtlich
auf? 2 Schuljahre (21/22 u. 23/24)
beschr?nkt.
- Der Verbleib bei 11 Z?gen ist entsprechend
nach oben und unten rechtm??ig und aufgrund von voraussichtlich nur
zwei betroffenen Schuljahren mit 27 SuS je Eingangsklasse auch
realisierbar.
- Der R?ckgang der SuS-Zahlen in 24/25
deutet m?glicherweise eine nennenswerte Tendenz (BertelsmannStiftung) an.
- Das Schulamt des EN-Kreises teilt diese
Einsch?tzung insgesamt grunds?tzlich und bezeichnet eine hier in Rede
stehende Erh?hung der Anzahl der Z?ge als keinesfalls zwingend
erforderlich.
- Diese Einsch?tzung wird auch vor dem
Hintergrund der sich nach heutiger Erkenntnis zunehmend verschlechternden
Lehrer*innen-Versorgung abgegeben.
- Fazit: Der in der Aktualisierung des
SEP skizzierte Verbleib bei 11 Z?gen ist rechtm??ig und ber?cksichtigt den
voraussichtlich. nur vor?bergehenden Anstieg der SuS-Zahlen.
Ma?nahmenbezogene Einordnung:
- Die Prognosezahlen k?nnen in der
vorhandenen Klassenraumstruktur mit 11 Z?gen abgebildet werden.
- Sollte ein 12. Zug (?) durch
politischen Willen oder steigende Prognosewerte dennoch gewollt/notwendig
werden, k?nnte nach spontaner Einsch?tzung eine entsprechende Bauma?nahme
mindestens an der Grundschule Nordstadt m?glich sein.
Zeitliche Einordnung:
- Ein deutlicher Anstieg (1. Ausrei?er)
der SuS-Zahlen ist erst mit dem Schuljahr 2021/22 zu erwarten.
- Vor einer Entscheidung f?r einen 12.
Zug und den dann hiermit verbundenen Bauma?nahmen kann (sollte) mindestens
noch die Geburtenstatistik im Herbst 2019, besser noch die erste H?lfte
des Jahres 2020, abgewartet werden (weitere Geburtenzeitr?ume greifbar,
F?rdermittel, ?), um auf eine weiter gesicherte Entscheidungsgrundlage
zur?ckgreifen zu k?nnen.
Prognose Betreuung
- Hinweis: Ein erg?nzender Abgleich mit
der Entwicklung der Anmeldezahlen im KiTa-Bereich ? wie im SchA angeregt
-? stellt sich aktuell als nicht
zielf?hrend dar. Die Kitas verf?gen ?ber feste Kontingente der einzelnen Betreuungsformen
(Stundenvolumina), deshalb ergeben sich hieraus aktuell keine
Nachfragetendenzen. Die Voranmeldungen f?r die kommenden Jahre beim FB 4
erfassen keine Stundenangabe der Eltern, so dass auch hieraus keine
Entwicklung abzuleiten ist. Auch die Zahlen in den im Aufbau / in der
Start-phase befindlichen Einrichtungen geben kein repr?sentatives Bild.
Wir gehen deshalb von den bekannten Parametern, also der Entwicklung der
Betreuungsquote unter Anwendung der vergangenen Steigerungsrate, aus.
Kapazitive Einordnung:
- Die Tabelle zeigt die Quoten bei
Verdoppelung des Betreuungsangebotes. Die hierzu erforderlichen
R?umlichkeiten k?nnen nach heutiger Einsch?tzung an den
Grundschulstandorten abgebildet werden (Vorlage 166/2018).
- Eine 100-prozentige Abdeckung der Bedarfe
inklusive Wartelisten erfordert dagegen aus heutiger Sicht und
zugleich aus dem gew?hlten Szenario heraus weitere 10 Gruppenr?ume (926
Pl?tze Bedarf ? 680 Pl?tze Ist (bei Verdoppelung Stand 17/18) = rd. 250
zus?tzlich erforderliche Pl?tze / 25 SuS (plus Infrastruktur)). Diese
m?ssten an den Standorten zus?tzlich gebaut / aufgestellt werden.?
Zeitliche Einordnung:
- Die dann erforderlichen Bauma?nahmen
m?ssten sukzessive sp?testens ab dem Schuljahr 2022/23 greifen.? Die erforderlichen Beschl?sse m?ssten
entsprechend in 2021 gefasst werden ? dies auch im Kontext eines m?glichen
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2025.
- Allerdings m?sste vereinbarungsgem??
die ?bergangssituation mindestens an der GS Nordstadt bereits zum n?chsten
Schuljahr aufgehoben werden, an der GS Engelbertstra?e hat sich dagegen
zum laufenden Schuljahr kein Bedarf f?r eine weitere (dritte) Gruppe
ergeben. Dennoch sollten auch dort ? je nach Entscheidungslage
Schulstandort ? entsprechende Ma?nahmen zur verbesserten Raumsituation zum
n?chsten Schuljahr getroffen werden.
Standort Grundschule Engelbertstra?e
Raumkapazit?ten:
- F?r die Deckung des skizzierten
zuk?nftigen Bedarfs m?ssten voraussichtlich zus?tzlich zu den
erforderlichen R?umlichkeiten bei Verdoppelung des Angebots weitere drei
Gruppenr?ume geschaffen werden, die nur durch einen Anbau realisiert
werden k?nnten. Der angenommene Bedarf l?ge dann bei 7 Gruppenr?umen f?r
den OGS-, 2 R?umen f?r den 8:00-13:00 Uhr-Bereich sowie zus?tzlichen
Hausaufgabenr?umen und?
R?umlichkeiten f?r den Verpflegungsbereich (siehe Vorlage
166/2018).
- Das Raumangebot bei Nutzung der ehem.
GHS w?re (nach grober Pr?fung) ausk?mmlich, auch f?r eine vor?bergehende
Vierz?gigkeit. Dabei stellt sich die Raumkapazit?t mit 18 Klassenr?umen
und mind. 10 weiteren R?umen (ehem. Fachr?ume, Schulsozialarbeit,
Berufsberatung, ?) sowie Verwaltungs- und Lehrer*innen-Bereichen sowie
gro?en R?umlichkeiten f?r K?che und Essen, zus?tzlichen Werkr?umen im
Kellerbereich eher gro?z?gig dar. Diese Einsch?tzung gilt mindestens bei
einer dreiz?gigen Nutzung des Geb?udes.
Schulwege:
?
Die
Schulwege nach Radien in Metern stellen sich im Schuljahr 2018/19 f?r alle
Schulen insgesamt wie folgt dar (Hinweis: ?ber 2 km besteht ein Anrecht auf die
?bernahme von Sch?lerfahrkosten):
?
Im
Vergleich der m?glichen Standorte Engelbertstra?e und Holthausstra?e stellen
sich die Entfernungen f?r die SuS des aktuellen Schuljahres wie folgt dar.
Dabei k?nnen nachstehende Daten aus der als Anlagen 1 und 2 angef?gten
planerischen Darstellung noch detaillierter entnommen werden.
?
Durch
die m?gliche Verschiebung des Standortes in das ehemalige Geb?ude der GHS nach
Westen verl?ngert sich f?r? 33 SuS der
Schulweg ?ber die Entfernung von 500 m. Weitere, kleinere Verschiebungen sind
aus der Tabelle ebenso erkennbar. Die Zahl der SuS ?ber 2 km Schulweg erh?ht
sich um 5 SuS.
?
Erg?nzend
werden nachstehend die Einpendler*innen aus Nachbarst?dten in Schwelmer
Grundschulen dargestellt:
F?rdermittel:
?
Bisher
sind rd. 80 Tsd. ? an F?rdermitteln aus dem Programm Gute Schule 2020 in das
Geb?ude der Grundschule Engelbertstra?e geflossen. Bei Aufgabe des
Grundschulstandortes m?ssten diese m?glicherweise an den F?rdergeber
zur?ckgezahlt werden.
Weitere Fragestellungen /
Punkte:
?
F?r die
Entscheidung k?nnen aus den bisherigen Diskussionen erg?nzend noch folgende
Fragestellungen/Punkte bei der Diskussion um den Schulstandort der
Grundschule? Engelbertstra?e benannt
werden:
?
Die
Verantwortlichen der Grundschule Engelbertstra?e k?nnen sich sowohl einen Umzug
in das GHS-Geb?ude als auch eine bauliche L?sung am bisherigen Standort
vorstellen.
?
Je nach
Standortentscheidung entstehen unterschiedlich lange ?bergangszeiten in der
Betreuungssituation in der GS Engellbertstra?e.
?
Die
unterschiedliche Vermarktbarkeit der in Rede stehenden Grundst?cke.
?
Die
r?umliche Kapazit?t als Frage der Zukunftsf?higkeit von Schule und Betreuung.
?
Die
ehemalige Sporthalle-West als erg?nzendes Angebot?
?
Nutzungserg?nzung
/-kombination vor dem Hintergrund der Schulhofgr??e um beispielsweise eine KiTa
m?glich oder zielf?hrend?.
?
Vergleichende
Pr?fung der Wirtschaftlichkeit beider Optionen.
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Die
mittelfristige, evtl. abnehmende Anzahl an SuS.
?
Der aus
heutiger Sicht zunehmende Betreuungsbedarf.
?
?
Beschlussvorschlag:
?
keiner
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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