1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage 009/2018/1 ersetzt die Vorlage 009/2018
– Die Anlage 2 der Ursprungsvorlage wurde ausgetauscht
–!
Der Vorlage
009/2018/1 wird lediglich die neue Anlage 2 in Papierform angehängt.
Die übrigen Anlagen
sind der Ergänzungsvorlage lediglich in digitaler Form beigefügt
(Papierausdrucke entnehmen Sie bitte der Vorlage 009/2018)
Sachverhalt:
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999 rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ setzt für den in Rede stehenden
Bereich der 5. Änderung zurzeit zum größten Teil ein allgemeines Wohngebiet (WA
1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit hoher
städtebaulicher, architektonischer und ökologischer Qualität für ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als Eigentumsmaßnahmen
der Schwelmer Wohnungsbau mbH und 124 WE als geförderte Mietwohnungen der
Schwelmer & Sozialen.
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes
sollen die seit 1999 brachliegenden Grundstücksflächen einer geänderten
wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. In diesem Sinne sieht die angestrebte
bauliche Entwicklung des Areals eine Einfamilienhausbebauung vor. Die
Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan Nr. 86) sowie die
anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan
Nr. 66, 1. Änderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt Schwelm eine
Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Bei der Verwaltung
gehen regelmäßig Anfragen junger Familien ein, die Flächen für „ein bezahlbares
Eigenheim“ in Schwelm suchen. Insgesamt sollen hier durch die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ 23 Einfamilienhäuser
entstehen. Die Fläche der 5. Änderung umfasst ca. 14.400 m².
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des seit dem 18.01.1999 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ befindet sich im
nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes, am Südhang des Lindenbergs und
unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 73 befindet sich überwiegend im zentralen mittleren Bereich des
Bebauungsplanes.
Der Änderungsbereich beinhaltet die
Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177,
178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw. und 207
tlw. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ (§ 9 Abs. 7 BauGB) (Anlage 2) fest.
Bisheriges Verfahren
1. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet
Brunnen“ sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) beschlossen (SV-Nr. 064/2017).
Die Verwaltung führte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 17.07.2017 bis
einschließlich 31.07.2017 durch.
Die während dieser Zeit eingegangenen Anregungen wurden vom Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017 (SV-Nr.
119/2017) abgewogen.
2.
Der Rat der Stadt Schwelm hat
in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2
BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 119/2017). Von den 48 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, die angeschrieben wurden, gingen 17
Antworten bei der Verwaltung ein.
Die Verwaltung führte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 12.12.2017 bis einschließlich 22.01.2018
(ausgenommen in der Zeit vom 25.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018) durch.
Während beider Beteiligungsverfahren
sind keine abwägungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die
Kenntnisnahme, dass die Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
von der Verwaltung, ohne Eingang von abwägungsrelevanten Anregungen
durchgeführt wurde, kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB gefasst werden.
Im Anschluss daran
wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ durch die Abschluss-bekanntmachung zur
Rechtskraft bringen.
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda
21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner
Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen.
Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (§ 10
BauGB) auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das
Prüfergebnis ist als Anlage 5 beigefügt.
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an
den Rat:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.
2.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB keine
abwägungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1,
Abwägungstabelle gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
3.
Gem. §
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162)
wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ der
Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB wurde von
der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der
Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10
(4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB fand keine Anwendung.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6,
Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw.,
205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB,
Anlage 2).
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Die Bürgermeisterin I.V. gez.
Schweinsberg |