1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage 009/2018/1 ersetzt die Vorlage 009/2018
? Die Anlage 2 der Ursprungsvorlage wurde ausgetauscht
?!
Der Vorlage
009/2018/1 wird lediglich die neue Anlage 2 in Papierform angeh?ngt.
Die ?brigen Anlagen
sind der Erg?nzungsvorlage lediglich in digitaler Form beigef?gt
(Papierausdrucke entnehmen Sie bitte der Vorlage 009/2018)
Sachverhalt:
?
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999 rechtskr?ftige
Bebauungsplan Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? setzt f?r den in Rede stehenden
Bereich der 5. ?nderung zurzeit zum gr??ten Teil ein allgemeines Wohngebiet (WA
1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit hoher
st?dtebaulicher, architektonischer und ?kologischer Qualit?t f?r ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als Eigentumsma?nahmen
der Schwelmer Wohnungsbau mbH und 124 WE als gef?rderte Mietwohnungen der
Schwelmer & Sozialen.
Durch die 5. ?nderung des Bebauungsplanes
sollen die seit 1999 brachliegenden Grundst?cksfl?chen einer ge?nderten
wohnbaulichen Nutzung zugef?hrt werden. In diesem Sinne sieht die angestrebte
bauliche Entwicklung des Areals eine Einfamilienhausbebauung vor. Die
Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan Nr. 86) sowie die
anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan
Nr. 66, 1. ?nderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt Schwelm eine
Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Bei der Verwaltung
gehen regelm??ig Anfragen junger Familien ein, die Fl?chen f?r ?ein bezahlbares
Eigenheim? in Schwelm suchen. Insgesamt sollen hier durch die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? 23 Einfamilienh?user
entstehen. Die Fl?che der 5. ?nderung umfasst ca. 14.400 m?.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des seit dem 18.01.1999 rechtskr?ftigen
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? befindet sich im
nord-?stlichen Bereich des Stadtgebietes, am S?dhang des Lindenbergs und
unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. ?nderung des Bebauungsplanes
Nr. 73 befindet sich ?berwiegend im zentralen mittleren Bereich des
Bebauungsplanes.
Der ?nderungsbereich beinhaltet die
Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177,
178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw. und 207
tlw. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr.
73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? (? 9 Abs. 7 BauGB) (Anlage 2) fest.
Bisheriges Verfahren??????
1. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die
Aufstellung der 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet
Brunnen?? sowie die fr?hzeitige
Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 1 BauGB) und die fr?hzeitige
Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 1
BauGB) beschlossen (SV-Nr. 064/2017).????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 17.07.2017 bis
einschlie?lich 31.07.2017 durch. ???????
Die w?hrend dieser Zeit eingegangenen Anregungen wurden vom Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017?????????? (SV-Nr.
119/2017) abgewogen.?
2.
Der Rat der Stadt Schwelm hat
in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2
BauGB) und die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher
Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 119/2017). Von den 48 Beh?rden
und sonstige Tr?ger ?ffentlicher Belange, die angeschrieben wurden, gingen 17
Antworten bei der Verwaltung ein. ?????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 12.12.2017 bis einschlie?lich 22.01.2018
(ausgenommen in der Zeit vom 25.12.2017 bis einschlie?lich 01.01.2018) durch.????
W?hrend beider Beteiligungsverfahren
sind keine abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die
Kenntnisnahme, dass die Beteiligungsverfahren gem. ? 3 (2) und ? 4 (2) BauGB
von der Verwaltung, ohne Eingang von abw?gungsrelevanten Anregungen
durchgef?hrt wurde, kann als n?chster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss
gem. ? 10 BauGB gefasst werden.
Im Anschluss daran
wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss der 5. ?nderung des Bebauungsplanes
Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? durch die Abschluss-bekanntmachung zur
Rechtskraft bringen.
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda
21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner
Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen.
Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (? 10
BauGB) auf die Ber?cksichtigung der einzelnen Leitlinien hin ?berpr?ft. Das
Pr?fergebnis ist als Anlage 5 beigef?gt.
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an
den Rat:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ?
3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.?????????????
2.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und
sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB keine
abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1,
Abw?gungstabelle gem. ? 4 Abs. 2 BauGB)
3.
Gem. ?
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der ?? 7 und 41 der Gemeindeordnung
f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666)
zuletzt ge?ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162)
wird die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? der
Stadt Schwelm (Anlage 2) einschlie?lich der dazugeh?rigen Begr?ndung????????????? (Anlage 3) und des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (?? 44 und 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.?
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. ? 13 a BauGB wurde von
der Umweltpr?fung gem. ? 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. ? 21 BauGB, der
Angabe gem. ? 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erkl?rung gem. ? 10
(4) BauGB abgesehen; ? 4c BauGB fand keine Anwendung.????
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6,
Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw.,
205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? fest (? 9 Abs. 7 BauGB,
Anlage 2).
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?Die B?rgermeisterin ?????????????????????? I.V. ?????????? gez.
Schweinsberg |
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