Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 "Neues Wohngebiet Brunnen" - 5. Änderung

1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
009/2018
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

?

Plananlass und Zielsetzung

Der seit Januar 1999 rechtskr?ftige Bebauungsplan Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? setzt f?r den in Rede stehenden Bereich der 5. ?nderung zurzeit zum gr??ten Teil ein allgemeines Wohngebiet (WA 1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit hoher st?dtebaulicher, architektonischer und ?kologischer Qualit?t f?r ca. 280 Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als Eigentumsma?nahmen der Schwelmer Wohnungsbau mbH und 124 WE als gef?rderte Mietwohnungen der Schwelmer & Sozialen.

Durch die 5. ?nderung des Bebauungsplanes sollen die seit 1999 brachliegenden Grundst?cksfl?chen einer ge?nderten wohnbaulichen Nutzung zugef?hrt werden. In diesem Sinne sieht die angestrebte bauliche Entwicklung des Areals eine Einfamilienhausbebauung vor. Die Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan Nr. 86) sowie die anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan Nr. 66, 1. ?nderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt Schwelm eine Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Bei der Verwaltung gehen regelm??ig Anfragen junger Familien ein, die Fl?chen f?r ?ein bezahlbares Eigenheim? in Schwelm suchen. Insgesamt sollen hier durch die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? 23 Einfamilienh?user entstehen. Die Fl?che der 5. ?nderung umfasst ca. 14.400 m?.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des seit dem 18.01.1999 rechtskr?ftigen Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? befindet sich im nord-?stlichen Bereich des Stadtgebietes, am S?dhang des Lindenbergs und unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.

Die geplante 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 befindet sich ?berwiegend im zentralen mittleren Bereich des Bebauungsplanes.

Der ?nderungsbereich beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177, 178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw. und 207 tlw. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? (? 9 Abs. 7 BauGB) (Anlage 2) fest.

Bisheriges Verfahren??????

1.    Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 06.07.2017 die Aufstellung der 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen?? sowie die fr?hzeitige Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 1 BauGB) und die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 064/2017).????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 17.07.2017 bis einschlie?lich 31.07.2017 durch. ???????
Die w?hrend dieser Zeit eingegangenen Anregungen wurden vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017?????????? (SV-Nr. 119/2017) abgewogen.?

2.    Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 119/2017). Von den 48 Beh?rden und sonstige Tr?ger ?ffentlicher Belange, die angeschrieben wurden, gingen 17 Antworten bei der Verwaltung ein. ?????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom
12.12.2017 bis einschlie?lich 22.01.2018 (ausgenommen in der Zeit vom 25.12.2017 bis einschlie?lich 01.01.2018) durch.????

W?hrend beider Beteiligungsverfahren sind keine abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die Kenntnisnahme, dass die Beteiligungsverfahren gem. ? 3 (2) und ? 4 (2) BauGB von der Verwaltung, ohne Eingang von abw?gungsrelevanten Anregungen durchgef?hrt wurde, kann als n?chster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. ? 10 BauGB gefasst werden.

Im Anschluss daran wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss der 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? durch die Abschluss-bekanntmachung zur Rechtskraft bringen.

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (? 10 BauGB) auf die Ber?cksichtigung der einzelnen Leitlinien hin ?berpr?ft. Das Pr?fergebnis ist als Anlage 5 beigef?gt.


Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat:

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ? 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.?????????????

2.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB keine abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1, Abw?gungstabelle gem. ? 4 Abs. 2 BauGB)

3.       Gem. ? 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der ?? 7 und 41 der Gemeindeordnung f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt ge?ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschlie?lich der dazugeh?rigen Begr?ndung????????????? (Anlage 3) und des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (?? 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.?
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. ? 13 a BauGB wurde von der Umweltpr?fung gem. ? 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht gem. ? 21 BauGB, der Angabe gem. ? 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erkl?rung gem. ? 10 (4) BauGB abgesehen; ? 4c BauGB fand keine Anwendung.????
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? fest (? 9 Abs. 7 BauGB, Anlage 2).

???????????????


?Die B?rgermeisterin

?????????????????????? I.V.

?????????? gez. Schweinsberg

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