1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Sachverhalt:
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ setzt für den in
Rede stehenden Bereich der 5. Änderung zurzeit zum größten Teil ein allgemeines
Wohngebiet (WA 1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit
hoher städtebaulicher, architektonischer und ökologischer Qualität für ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als
Eigentumsmaßnahmen der Schwelmer Wohnungsbau mbH und 124 WE als geförderte
Mietwohnungen der Schwelmer & Sozialen.
Durch die 5. Änderung des
Bebauungsplanes sollen die seit 1999 brachliegenden Grundstücksflächen einer
geänderten wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. In diesem Sinne sieht die
angestrebte bauliche Entwicklung des Areals eine Einfamilienhausbebauung vor.
Die Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan Nr. 86) sowie die
anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan
Nr. 66, 1. Änderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt Schwelm eine
Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Bei der Verwaltung
gehen regelmäßig Anfragen junger Familien ein, die Flächen für „ein bezahlbares
Eigenheim“ in Schwelm suchen. Insgesamt sollen hier durch die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ 23 Einfamilienhäuser
entstehen. Die Fläche der 5. Änderung umfasst ca. 14.400 m².
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des seit dem
18.01.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“
befindet sich im nord-östlichen Bereich des Stadtgebietes, am Südhang des
Lindenbergs und unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 befindet sich überwiegend im zentralen mittleren Bereich
des Bebauungsplanes.
Der Änderungsbereich beinhaltet
die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175,
177, 178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.
und 207 tlw. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ (§ 9 Abs. 7 BauGB) (Anlage 2)
fest.
Bisheriges Verfahren
1. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am
06.07.2017 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues
Wohngebiet Brunnen“ sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1
BauGB) beschlossen (SV-Nr. 064/2017).
Die Verwaltung führte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 17.07.2017 bis
einschließlich 31.07.2017 durch.
Die während dieser Zeit eingegangenen Anregungen wurden vom Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017 (SV-Nr.
119/2017) abgewogen.
2.
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 119/2017). Von den
48 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die angeschrieben wurden,
gingen 17 Antworten bei der Verwaltung ein.
Die Verwaltung führte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 12.12.2017 bis einschließlich 22.01.2018
(ausgenommen in der Zeit vom 25.12.2017 bis einschließlich 01.01.2018) durch.
Während beider
Beteiligungsverfahren sind keine abwägungsrelevanten Anregungen bei der
Verwaltung eingegangen.
Weiteres Vorgehen
Im
Anschluss an die Kenntnisnahme, dass die Beteiligungsverfahren gem. § 3 (2) und
§ 4 (2) BauGB von der Verwaltung, ohne Eingang von abwägungsrelevanten
Anregungen durchgeführt wurde, kann als nächster Verfahrensschritt der
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst werden.
Im
Anschluss daran wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ durch die
Abschluss-bekanntmachung zur Rechtskraft bringen.
Umsetzung der Ziele der
Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in
seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm
beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses (§ 10 BauGB) auf die Berücksichtigung der einzelnen
Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 5 beigefügt.
Beschlussempfehlung des AUS und
Hauptausschusses an den Rat:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.
2.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB keine
abwägungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1,
Abwägungstabelle gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
3.
Gem. §
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162)
wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ der
Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der dazugehörigen Begründung (Anlage 3) und des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB wurde von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht
gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden
Erklärung gem. § 10 (4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB fand keine Anwendung.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6,
Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw.,
205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB,
Anlage 2).
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Die Bürgermeisterin I.V. gez.
Schweinsberg |