1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Sachverhalt:
?
Plananlass und Zielsetzung
Der seit Januar 1999
rechtskr?ftige Bebauungsplan Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? setzt f?r den in
Rede stehenden Bereich der 5. ?nderung zurzeit zum gr??ten Teil ein allgemeines
Wohngebiet (WA 1) fest. Ziel des Bebauungsplanes war es, ein Wohngebiet mit
hoher st?dtebaulicher, architektonischer und ?kologischer Qualit?t f?r ca. 280
Wohneinheiten (WE) zu schaffen. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes wurden
in mehreren Bauabschnitten bereits ca. 200 WE errichtet, davon 77 WE als
Eigentumsma?nahmen der Schwelmer Wohnungsbau mbH und 124 WE als gef?rderte
Mietwohnungen der Schwelmer & Sozialen.
Durch die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes sollen die seit 1999 brachliegenden Grundst?cksfl?chen einer
ge?nderten wohnbaulichen Nutzung zugef?hrt werden. In diesem Sinne sieht die
angestrebte bauliche Entwicklung des Areals eine Einfamilienhausbebauung vor.
Die Entwicklung des Wohngebiets Winterberg (Bebauungsplan Nr. 86) sowie die
anstehende wohnbauliche Entwicklung des Quartiers Bahnhof Loh (Bebauungsplan
Nr. 66, 1. ?nderung) verdeutlichen, dass innerhalb der Stadt Schwelm eine
Nachfrage nach entsprechender Wohnbebauung vorhanden ist. Bei der Verwaltung
gehen regelm??ig Anfragen junger Familien ein, die Fl?chen f?r ?ein bezahlbares
Eigenheim? in Schwelm suchen. Insgesamt sollen hier durch die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? 23 Einfamilienh?user
entstehen. Die Fl?che der 5. ?nderung umfasst ca. 14.400 m?.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des seit dem
18.01.1999 rechtskr?ftigen Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen?
befindet sich im nord-?stlichen Bereich des Stadtgebietes, am S?dhang des
Lindenbergs und unmittelbar angrenzend an der Stadtgrenze zu Gevelsberg.
Die geplante 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 befindet sich ?berwiegend im zentralen mittleren Bereich
des Bebauungsplanes.
Der ?nderungsbereich beinhaltet
die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurst?cke 154 tlw., 172-175,
177, 178 tlw., 184 tlw. 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.
und 207 tlw. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? (? 9 Abs. 7 BauGB) (Anlage 2)
fest.
Bisheriges Verfahren??????
1. Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am
06.07.2017 die Aufstellung der 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues
Wohngebiet Brunnen?? sowie die fr?hzeitige
Beteiligung der ?ffentlichkeit (? 3 Abs. 1 BauGB) und die fr?hzeitige
Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 1
BauGB) beschlossen (SV-Nr. 064/2017).????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 17.07.2017 bis
einschlie?lich 31.07.2017 durch. ???????
Die w?hrend dieser Zeit eingegangenen Anregungen wurden vom Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017?????????? (SV-Nr.
119/2017) abgewogen.?
2.
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 die Beteiligung der ?ffentlichkeit
(? 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger
?ffentlicher Belange (? 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen (SV-Nr. 119/2017). Von den
48 Beh?rden und sonstige Tr?ger ?ffentlicher Belange, die angeschrieben wurden,
gingen 17 Antworten bei der Verwaltung ein. ?????
Die Verwaltung f?hrte beide Beteiligungsverfahren parallel vom 12.12.2017 bis einschlie?lich 22.01.2018
(ausgenommen in der Zeit vom 25.12.2017 bis einschlie?lich 01.01.2018) durch.????
W?hrend beider
Beteiligungsverfahren sind keine abw?gungsrelevanten Anregungen bei der
Verwaltung eingegangen.
Weiteres Vorgehen
Im
Anschluss an die Kenntnisnahme, dass die Beteiligungsverfahren gem. ? 3 (2) und
? 4 (2) BauGB von der Verwaltung, ohne Eingang von abw?gungsrelevanten
Anregungen durchgef?hrt wurde, kann als n?chster Verfahrensschritt der
Satzungsbeschluss gem. ? 10 BauGB gefasst werden.
Im
Anschluss daran wird die Verwaltung den Satzungsbeschluss der 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? durch die
Abschluss-bekanntmachung zur Rechtskraft bringen.
Umsetzung der Ziele der
Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der Rat der Stadt Schwelm hat in
seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm
beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses (? 10 BauGB) auf die Ber?cksichtigung der einzelnen
Leitlinien hin ?berpr?ft. Das Pr?fergebnis ist als Anlage 5 beigef?gt.
Beschlussempfehlung des AUS und
Hauptausschusses an den Rat:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit gem. ?
3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.?????????????
2.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und
sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ? 4 Abs. 2 BauGB keine
abw?gungsrelevanten Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind (Anlage 1,
Abw?gungstabelle gem. ? 4 Abs. 2 BauGB)
3.
Gem. ?
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie der ?? 7 und 41 der Gemeindeordnung
f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666)
zuletzt ge?ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162)
wird die 5. ?nderung des Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? der
Stadt Schwelm (Anlage 2) einschlie?lich der dazugeh?rigen Begr?ndung????????????? (Anlage 3) und des
artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (?? 44 und 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlage 4) als Satzung beschlossen.?
Aufgrund des angewandten beschleunigten Verfahrens gem. ? 13 a BauGB wurde von der Umweltpr?fung gem. ? 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht
gem. ? 21 BauGB, der Angabe gem. ? 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden
Erkl?rung gem. ? 10 (4) BauGB abgesehen; ? 4c BauGB fand keine Anwendung.????
Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 6,
Flurst?cke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw.,
205, 206 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt die 5. ?nderung des
Bebauungsplanes Nr. 73 ?Neues Wohngebiet Brunnen? fest (? 9 Abs. 7 BauGB,
Anlage 2).
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?Die B?rgermeisterin ?????????????????????? I.V. ?????????? gez.
Schweinsberg |
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