Betreff
Antrag der SPD zur Erweiterung der OGS
Vorlage
004/2018/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Antragsteil 1:

 

Der Antrag der SPD beinhaltet zun?chst? die Aufstockung der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Engelbertstra?e um eine weitere Gruppe zum Schuljahr 2018/19. In der gemeinsamen Sitzung des JHA und SchA am 29.01.2018 wurde vereinbart, dass der aktuelle Bedarf zur n?chst m?glichen Sitzung an allen Grundschulen in Schwelm festgestellt werden soll, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.

Au?erdem werden verbindliche Kriterien f?r eine Aufnahme bzw. Ablehnung ben?tigt, die in allen OGS- Einrichtungen (St?dt. und AWO ) gelten sollen.

Es ist zwischenzeitlich ?ber ein entsprechendes Anschreiben an alle Eltern/Sorgeberechtigten der st?dtischen OGS-Einrichtungen der aktuelle Bedarf an? diesen Grundschulen verl?sslich festgestellt worden. Die von der AWO gemeldeten Zahlen sind in der Auflistung ebenfalls enthalten. Im Rahmen von Ortsterminen konnte in Abstimmung zwischen Schulleitungen und dem Fachbereich Schule, Kultur, Sport f?r alle Grundschulen eine bedarfsgerechte L?sung f?r das kommende Schuljahr 2018/19 gefunden werden.

Demnach stellt sich der Bedarf unter Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien wie folgt dar:

?berblick ?ber die Kapazit?tssituationen des Offenen Ganztags in den Schwelmer Grundschulen bei Anwendung der in der Vorlage 004/2018/1 beschriebenen Aufnahmekriterien.

OGS Kath. GS St. Marien ? ?berblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

50

Abz?gl. Abg?nge Viertkl?ssler

7

Zuz?gl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

18

Anzahl relevanter Anmeldungen

61

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

? 3*

R?umlichkeiten f?r das kommende Schuljahr vorhanden?

ja

*Zus?tzliche Sach- und Personalmittel erforderlich

OGS GS Engelbertstra?e ? ?berblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

50

Abz?gl. Abg?nge Viertkl?ssler

10

Zuz?gl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

24

Anzahl relevanter Anmeldungen

64

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

3*

R?umlichkeiten f?r das kommende Schuljahr vorhanden?

ja

*Zus?tzliche Sach- und Personalmittel erforderlich

OGS GS L?ndchenweg ? ?berblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

98

Abz?gl. Abg?nge (Viertkl?ssler/K?ndigung)

11

Zuz?gl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

21

Anzahl relevanter Anmeldungen

108

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 4)

4*

R?umlichkeiten f?r das kommende Schuljahr vorhanden?

Ja

*Zus?tzliche Sachmittel erforderlich

OGS GS Nordstadt ? ?berblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

53

Abz?gl. Abg?nge (Viertkl?ssler/K?ndigung)

5

Zuz?gl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

12

Anzahl relevanter Anmeldungen

60

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

3*

R?umlichkeiten f?r das kommende Schuljahr vorhanden?

Ja

*Zus?tzliche Sachmittel? erforderlich

Die Verwaltung schl?gt vor, folgende Auswahlkriterien anzuwenden und eine Rangfolge zu definieren:

  1. Es liegen soziale Indikationen oder besondere sozialp?dagogische Gr?nde vor. In diesem Fall soll nach M?glichkeit eine Aufnahme erfolgen. (Einzelfallentscheidung)
  2. Beide Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil sind nachweislich so berufst?tig, dass eine regelm??ige Nachmittagsbetreuung notwendig ist.
  3. Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits eine OGS in Schwelm.

Diese Voraussetzungen m?ssen von den Eltern/Personensorgeberechtigten? j?hrlich nachgewiesen werden.?

Grunds?tzlich werden f?r die Betreuung in den Schwelmer Offenen Ganztagsschulen nur noch Jahresvertr?ge abgeschlossen. Schwelmer Kinder, wie im Rd.Erl. vom 15.01.2015 unter Punkt 6.10 aufgelistet, haben Vorrang.

Die Bedarfspr?fung nach den oben genannten Kriterien hat ergeben, dass der Bedarf gr??er ist, als die vorhandenen Betreuungspl?tze. Soll auch dieser ?berhang abgedeckt werden, m?ssen zus?tzliche Gruppen eingerichtet werden.

Hierf?r sollen nach M?glichkeit ?bergangsl?sungen in den vorhandenen Geb?uden? gesucht werden, z.B. durch Doppelnutzung etc., da im Hinblick auf die bevorstehende Rechtsanspruchsregelung (ggfs. ab 2025) abgewartet werden soll, welche Standards und F?rderm?glichkeiten hierdurch entstehen. Mit den Schulleitungen der Grundschulen ist hier?ber Einvernehmen erzielt worden.

Durch entsprechende befristete Personalaufstockungen sollen die Provisorien erm?glicht werden. Hierzu muss dann eine entsprechende Beschlussfassung im Hauptausschuss angestrebt werden.

Mittelfristig notwendige entsprechende An/Umbauten an Grundschulen mit Berechnung von? Kosten f?r den Bau und Umzug sind zu kalkulieren und unter f?rderrechtlichen Aspekten zu bewerten. Eine solche Umsetzung zum Schuljahr 2018/19 ist realistisch nicht umsetzbar.

Eine Prognose f?r die Folgejahre unter Ber?cksichtigung auch der m?glichen Auswirkungen aus der Deckelung der Eingangsklassen (25 SuS) wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung vorgelegt.

Antragsteil 2:

Der zweite Teil des Antrages beinhaltet eine Optimierung des Aufnahmeverfahrens.

Hierzu macht die Verwaltung folgenden Vorschlag:

Zuk?nftig soll die K?ndigungsfrist f?r Eltern auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt. Dadurch wird es m?glich, mit Zusage f?r die Aufnahme an der Schule auch den OGS-Platz zu/abzusagen.

Der Ablauf soll sich darstellen wie folgt:

Ablauf der Voranmeldung / Aufnahme / K?ndigung eines OGS-Platzes

(st?dt. Einrichtungen)

  1. Schriftliche Anmeldung der Eltern auf dem Anmeldeformular (s. Anhang)

?         i.d.R. bei der Schulanmeldung (2017 am 17. & 18.10.)

?         vereinzelte Anmeldungen zwischenzeitlich ?ber Schule, OGS oder JA

  1. Im JA werden die eingehenden Voranmeldungen in eine Liste aufgenommen,

die Angaben der Eltern eingepflegt und die schriftlichen Voranmeldungen abgeheftet.

  1. Die tel. Nachfragen der Eltern, Besuch im JA, ? werden jeweils in die Listen eingetragen.
  2. Auswahl: nach den Aufnahmekriterien

o   Alle Kinder m?ssen schriftlich vorgemerkt sein. Bei der Auswahl der aufzunehmenden Kinder ist jede Vormerkung individuell zu pr?fen.

o   Unter Beachtung der Gesamtsituation der Einrichtung und der Gruppenstruktur sollen bei der Aufnahme die nachstehend aufgef?hrten Kriterien besondere Ber?cksichtigung finden.

o   Die Aufnahmekriterien sind nach Wertigkeit nummeriert.

a)      Es liegen soziale Indikationen oder besondere sozialp?dagogische Gr?nde vor. In diesem Fall soll nach M?glichkeit eine Aufnahme erfolgen. (Einzelfallentscheidung)

b)      Beide Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil sind nachweislich so berufst?tig, dass eine regelm??ige Nachmittagsbetreuung notwendig ist.

c)       Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits eine OGS in Schwelm.

  1. Auswahl der Kinder unter Ber?cksichtigung der Aufnahmekriterien durch die OGS-Leitung (vorherige R?cksprachen in der Schule) und der Fachberatung.
  2. Die Eltern haben bis zum 31.12. des jeweiligen Schuljahres die M?glichkeit den Jahresvertrag zu k?ndigen.(Achtung! ?nderung zum Vorjahr, da lief die K?ndigungsm?glichkeit bis 28. 02.)? Da es sich um Jahresvertr?ge handelt, gelten diese bis zum 31.07., eine K?ndigung im laufenden Schuljahr ist nur m?glich, wenn eine Familie von der Vormerk-/Reserve-/Warteliste einen Vertrag bis zum Ende des Schuljahres annimmt.
  3. Vorl?ufige Bescheide oder Bescheide der Schulen an die Eltern ?ber die Aufnahme ihres Kindes (bis 15. Februar).
  4. Ebenfalls bis zum 15.02.: Benachrichtigung an die Eltern ?ber einen Betreuungsplatz.

-       OGS-Betreuung: Die Eltern erhalten individuelle Termine und kommen zum Unterschreiben des Jahresvertrags ins Jugendamt, dort m?ssen sie ihre Berufst?tigkeit nachweisen.

-       Acht bis Dreizehn Betreuung: Die Eltern erhalten den Jahresvertrag mit Anschreiben per Post und m?ssen ihn, bis zu einem bestimmten Datum zur?cksenden.

zu Beschlussvorschlag 2:

Auf Grundlage der Entscheidung zu 1 soll die Verwaltung unter Beachtung des fortgeschriebenen SEP und anderer Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Schulleitungen und der AWO EN ein Konzept f?r alle Schwelmer Grundschulen entwickeln.

Hierbei sind ein m?glicher Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen genauso zu beachten wie die unbedingte Vermeidung von f?rdersch?dlichen Umsetzungen.

Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg


Diese Vorlage erg?nzt die Vorlage 004/2018

 

Beschlussvorschlag:

  1. Entscheidung nach Beratung
  2. Auf Basis der Entscheidung zu 1 soll f?r die Etatberatungen 2019 ff. ein Konzept f?r alle Schwelmer Grundschulen entwickelt werden
  3. Das Aufnahmeverfahren wird entsprechend der Vorlage durchgef?hrt