Sachverhalt:
Antragsteil 1:
Der Antrag der SPD beinhaltet die Aufstockung
der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Engelbertstraße um eine weitere
Gruppe zum Schuljahr 2018/19.
Inwieweit der steigende Bedarf an dieser und
an den anderen Grundschulen verlässlich festgestellt werden kann, muss über ein
entsprechendes Anschreiben an die Elternschaft geprüft werden. Diese Prüfung
findet aktuell statt und soll bis zum 15. Januar 2018 abgeschlossen sein,
sodass in der Sitzung am 29. Jan. 2018 aktuelles Zahlenmaterial vorliegt.
In diesem Zusammenhang muss geklärt werden,
wann der Bedarf für einen Betreuungsplatz nachvollziehbar vorhanden ist.
Folgende Aufnahmekriterien sollen in
den städtischen OGS angewendet werden:
- Es
liegen soziale Notfälle oder besondere sozialpädagogische Gründe vor. In
diesem Fall sollte nach Möglichkeit immer einer Aufnahme zugestimmt
werden.
- Es
werden nur Jahresverträge abgeschlossen, die Anspruchsvoraussetzungen
müssen jährlich nachgewiesen werden.
- Schülerin/Schüler
hat bereits im vorangegangenen Schuljahr an der OGS/Betreuung „Acht bis
Dreizehn“ Betreuung der Schule teilgenommen.
- Im
Falle eines Schulwechsels: Das Kind nahm in der vorherigen Schule am
Offenen Ganztag teil.
- Berufstätige,
alleinerziehende Eltern.
- Beide
Eltern der Schülerin/des Schülers sind berufstätig.
- Ein
oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits die OGS/Betreuung „Acht bis
Dreizehn“.
- Das
Anmeldedatum ist zu berücksichtigen.
Es soll darauf hingewirkt werden, dass diese
Kriterien möglichst bei allen Trägern angewendet werden.
Sollte die Bedarfsprüfung ein entsprechendes
Ergebnis aufzeigen, kann es notwendig werden, eine oder mehrere zusätzliche
Gruppen einzurichten.
Entsprechend des Beschlusses aus der Vorlage
003/2018 sind für eine Erweiterung nach bisherigen Standards für den Betrieb
einer weiteren Gruppe 14.000,-€ oder nach KiBiz-Standard für eine neue Gruppe
124.000,-€ zur Verfügung zu stellen.
Da die vorhandenen Räumlichkeiten an den
Grundschulen keine Fläche für eine Erweiterung hergeben, ist ein entsprechender
An/Umbau oder eine sonstige Lösung zu planen. Kosten für den Bau und Umzug sind
durch ein Planungsbüro zu kalkulieren. Ob eine solche Umsetzung zum Schuljahr
2018/19 machbar ist, kann nur der vom
Planungsbüro zu erarbeitende Zeitplan darstellen, ist aber aus Sicht der
Verwaltung eher unrealistisch.
Antragsteil 2:
Der zweite Teil des Antrages beinhaltet eine
Optimierung des Aufnahmeverfahrens.
Hierzu macht die Verwaltung folgenden
Vorschlag:
Zukünftig soll die Kündigungsfrist für Eltern
auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.
Dadurch wird es möglich, zeitgleich mit Zusage für die Aufnahme des Kindes an
der Schule auch den OGS-Platz zu/abzusagen.
Beschlussvorschlag:
- Entscheidung
zu Teil 1nach Beratung
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung
zu Teil 1 zu berechnen.
- Zukünftig
soll die Kündigungsfrist für Eltern auf das Kalenderjahr begrenzt werden,
in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |