Sachverhalt:
Antragsteil 1:
Der Antrag der SPD beinhaltet zunächst die Aufstockung der Offenen Ganztagsschule
der Grundschule Engelbertstraße um eine weitere Gruppe zum Schuljahr 2018/19.
In der gemeinsamen Sitzung des JHA und SchA am 29.01.2018 wurde vereinbart,
dass der aktuelle Bedarf zur nächst möglichen Sitzung an allen
Grundschulen in Schwelm festgestellt werden soll, um eine Entscheidungsgrundlage
zu haben.
Außerdem werden verbindliche Kriterien für
eine Aufnahme bzw. Ablehnung benötigt, die in allen OGS- Einrichtungen (Städt.
und AWO ) gelten sollen.
Es ist zwischenzeitlich über ein
entsprechendes Anschreiben an alle Eltern/Sorgeberechtigten der städtischen
OGS-Einrichtungen der aktuelle Bedarf an
diesen Grundschulen verlässlich festgestellt worden. Die von der AWO
gemeldeten Zahlen sind in der Auflistung ebenfalls enthalten. Im Rahmen von
Ortsterminen konnte in Abstimmung zwischen Schulleitungen und dem Fachbereich
Schule, Kultur, Sport für alle Grundschulen eine bedarfsgerechte Lösung für das
kommende Schuljahr 2018/19 gefunden werden.
Demnach stellt sich der Bedarf unter Anwendung
der vorgeschlagenen Kriterien wie folgt dar:
Überblick
über die Kapazitätssituationen des Offenen Ganztags in den Schwelmer
Grundschulen bei Anwendung der in der Vorlage 004/2018/1 beschriebenen
Aufnahmekriterien.
OGS Kath. GS St. Marien – Überblick zum Schuljahr
2018/2019 |
|
Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18) |
50 |
Abzügl. Abgänge Viertklässler |
7 |
Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen
Kriterien |
18 |
Anzahl relevanter Anmeldungen |
61 |
Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2) |
3* |
Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden? |
ja |
*Zusätzliche Sach- und Personalmittel
erforderlich
OGS GS Engelbertstraße – Überblick zum Schuljahr 2018/2019 |
|
Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18) |
50 |
Abzügl. Abgänge Viertklässler |
10 |
Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen
Kriterien |
24 |
Anzahl relevanter Anmeldungen |
64 |
Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2) |
3* |
Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden? |
ja |
*Zusätzliche Sach- und Personalmittel
erforderlich
OGS GS Ländchenweg – Überblick zum Schuljahr 2018/2019 |
|
Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18) |
98 |
Abzügl. Abgänge (Viertklässler/Kündigung) |
11 |
Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen
Kriterien |
21 |
Anzahl relevanter Anmeldungen |
108 |
Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 4) |
4* |
Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden? |
Ja |
*Zusätzliche Sachmittel erforderlich
OGS GS Nordstadt – Überblick zum Schuljahr 2018/2019 |
|
Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18) |
53 |
Abzügl. Abgänge (Viertklässler/Kündigung) |
5 |
Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen
Kriterien |
12 |
Anzahl relevanter Anmeldungen |
60 |
Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2) |
3* |
Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden? |
Ja |
*Zusätzliche Sachmittel erforderlich
Die Verwaltung schlägt vor, folgende
Auswahlkriterien anzuwenden und eine Rangfolge zu definieren:
- Es liegen soziale Indikationen oder
besondere sozialpädagogische Gründe vor. In diesem Fall soll nach
Möglichkeit eine Aufnahme erfolgen. (Einzelfallentscheidung)
- Beide Eltern bzw. der alleinerziehende
Elternteil sind nachweislich so berufstätig, dass eine regelmäßige
Nachmittagsbetreuung notwendig ist.
- Ein
oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits eine OGS in Schwelm.
Diese Voraussetzungen müssen von den
Eltern/Personensorgeberechtigten
jährlich nachgewiesen werden.
Grundsätzlich werden für die Betreuung in den
Schwelmer Offenen Ganztagsschulen nur noch Jahresverträge abgeschlossen.
Schwelmer Kinder, wie im Rd.Erl. vom 15.01.2015 unter Punkt 6.10 aufgelistet,
haben Vorrang.
Die Bedarfsprüfung nach den oben genannten
Kriterien hat ergeben, dass der Bedarf größer ist, als die vorhandenen
Betreuungsplätze. Soll auch dieser Überhang abgedeckt werden, müssen
zusätzliche Gruppen eingerichtet werden.
Hierfür sollen nach Möglichkeit
Übergangslösungen in den vorhandenen Gebäuden
gesucht werden, z.B. durch Doppelnutzung etc., da im Hinblick auf die
bevorstehende Rechtsanspruchsregelung (ggfs. ab 2025) abgewartet werden soll,
welche Standards und Fördermöglichkeiten hierdurch entstehen. Mit den
Schulleitungen der Grundschulen ist hierüber Einvernehmen erzielt worden.
Durch entsprechende befristete
Personalaufstockungen sollen die Provisorien ermöglicht werden. Hierzu muss
dann eine entsprechende Beschlussfassung im Hauptausschuss angestrebt werden.
Mittelfristig notwendige entsprechende
An/Umbauten an Grundschulen mit Berechnung von
Kosten für den Bau und Umzug sind zu kalkulieren und unter
förderrechtlichen Aspekten zu bewerten. Eine solche Umsetzung zum Schuljahr
2018/19 ist realistisch nicht umsetzbar.
Eine Prognose für die Folgejahre unter
Berücksichtigung auch der möglichen Auswirkungen aus der Deckelung der
Eingangsklassen (25 SuS) wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung vorgelegt.
Antragsteil 2:
Der zweite Teil des Antrages beinhaltet eine
Optimierung des Aufnahmeverfahrens.
Hierzu macht die Verwaltung folgenden
Vorschlag:
Zukünftig soll die Kündigungsfrist für Eltern
auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt.
Dadurch wird es möglich, mit Zusage für die Aufnahme an der Schule auch den
OGS-Platz zu/abzusagen.
Der Ablauf soll sich darstellen wie folgt:
Ablauf der Voranmeldung / Aufnahme /
Kündigung eines OGS-Platzes
(städt.
Einrichtungen)
- Schriftliche Anmeldung der Eltern auf dem
Anmeldeformular (s. Anhang)
·
i.d.R.
bei der Schulanmeldung (2017 am 17. & 18.10.)
·
vereinzelte
Anmeldungen zwischenzeitlich über Schule, OGS oder JA
- Im
JA werden die eingehenden Voranmeldungen in eine Liste aufgenommen,
die Angaben der Eltern eingepflegt und die
schriftlichen Voranmeldungen abgeheftet.
- Die
tel. Nachfragen der Eltern, Besuch im JA, … werden jeweils in die Listen
eingetragen.
- Auswahl:
nach den Aufnahmekriterien
o
Alle
Kinder müssen schriftlich vorgemerkt sein. Bei der Auswahl der aufzunehmenden
Kinder ist jede Vormerkung individuell zu
prüfen.
o
Unter
Beachtung der Gesamtsituation der Einrichtung und der Gruppenstruktur sollen
bei der Aufnahme die nachstehend aufgeführten Kriterien besondere
Berücksichtigung finden.
o
Die
Aufnahmekriterien sind nach Wertigkeit nummeriert.
a)
Es
liegen soziale Indikationen oder besondere sozialpädagogische Gründe vor. In
diesem Fall soll nach Möglichkeit eine Aufnahme erfolgen.
(Einzelfallentscheidung)
b)
Beide
Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil sind nachweislich so berufstätig,
dass eine regelmäßige Nachmittagsbetreuung notwendig ist.
c) Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen
bereits eine OGS in Schwelm.
- Auswahl
der Kinder unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien durch die
OGS-Leitung (vorherige Rücksprachen in der Schule) und der Fachberatung.
- Die
Eltern haben bis zum 31.12. des jeweiligen Schuljahres die Möglichkeit den
Jahresvertrag zu kündigen.(Achtung!
Änderung zum Vorjahr, da lief die
Kündigungsmöglichkeit bis 28. 02.)
Da es sich um Jahresverträge handelt, gelten diese bis zum 31.07.,
eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur möglich, wenn eine
Familie von der Vormerk-/Reserve-/Warteliste einen Vertrag bis zum Ende
des Schuljahres annimmt.
- Vorläufige
Bescheide oder Bescheide der Schulen an die Eltern über die Aufnahme ihres
Kindes (bis 15. Februar).
- Ebenfalls
bis zum 15.02.: Benachrichtigung an die Eltern über einen Betreuungsplatz.
-
OGS-Betreuung: Die Eltern erhalten individuelle Termine
und kommen zum Unterschreiben des Jahresvertrags ins Jugendamt, dort müssen sie
ihre Berufstätigkeit nachweisen.
-
Acht bis Dreizehn Betreuung: Die Eltern erhalten den Jahresvertrag mit
Anschreiben per Post und müssen ihn, bis zu einem bestimmten Datum
zurücksenden.
zu
Beschlussvorschlag 2:
Auf Grundlage der Entscheidung zu 1 soll die
Verwaltung unter Beachtung des fortgeschriebenen SEP und anderer
Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Schulleitungen und der AWO EN ein Konzept
für alle Schwelmer Grundschulen entwickeln.
Hierbei sind ein möglicher Koalitionsvertrag
und die darin enthaltenen Regelungen genauso zu beachten wie die unbedingte
Vermeidung von förderschädlichen Umsetzungen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg
Diese Vorlage ergänzt die Vorlage 004/2018/1
Das
Beratungsergebnis im Schulausschuss vom 20.02.18 hat folgenden geänderten
Beschluss ergeben.
Beschlussvorschlag:
- Die
OGS-Einrichtungen sollen durch je eine zusätzliche Gruppe an den
Grundschulen Nordstadt, Engelbertstraße und St. Marien erweitert werden.
- Auf Basis der
Entscheidung zu 1 soll für die Etatberatungen 2019 ff. ein Konzept für
alle Schwelmer Grundschulen entwickelt werden.
- Das
Aufnahmeverfahren wird entsprechend der Vorlage zunächst nur für das
Schuljahr 2018/19 durchgeführt.