1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
3. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung derBehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Änderungsbereich befindet
sich in der Gemarkung Schwelm, südöstlich der Milsper Straße (L706, ehem. B7),
westlich der Dr.-Moeller-Straße und nördlich des Sportplatzes “Rote Berge“.
Es ist beabsichtigt, in dem
FNP-Änderungsbereich parallel ein
Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung eines Gewerbegebietes in der Größe von
ca. 0,94 ha durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwelm stellt den Bereich der
28. Änderung (Milsper Straße/Dr.-Moeller-Straße) derzeit als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar.
Der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichende, neu zu
entwickelnde Bebauungsplan Nr. 105 „Gewerbegebiet Milsper Straße“ sieht für
diesen Bereich ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ GE(e) vor. Aus diesem Grund
soll die FNP-Änderung in „gewerbliche Baufläche“ durchgeführt werden.
Das hierzu notwendige FNP-Änderungsverfahren wird mit Beschluss zur Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingeleitet.
Hierzu wird parallel das
Bebauungsplanverfahren Nr. 105 „Gewerbegebiet Milpser Straße“ fortgeführt.
In Vorbereitung des v.g. FNP-Änderungsverfahrens (28. FNP-Änderung
Bereich Milsper Straße/Dr.-Moeller-Straße) wurde die Beteiligung des
Regionalverbands Ruhr (RVR) veranlasst und eine Anfrage auf Erteilung der
landesplanerischen Zustimmung gem. § 34 (1) LPIG zugesandt. Eine Beantwortung
der Anfrage liegt noch nicht vor.
Weiteres
Verfahren
Nach der Beschlussfassung zur Aufstellung der
28. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Milsper Straße/Dr.-Moeller-Straße)
wird die Verwaltung das Verfahren in Abhängigkeit von einer positiven
landesplanerischen Abstimmung fortführen. Der nächste Verfahrensschritt sieht
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 (1) BauGB) vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 2 Abs.
1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
wird die Aufstellung der 28. FNP-Änderung (Bereich Milsper
Straße/Dr.-Moeller-Straße) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung |
gez. Schweinsberg