Sachstandsbericht zu aktuellen Entwicklungen
Sachverhalt
(Zusammenfassung)
„Regionale Kooperationsstandorte“ als Zusatzoption zur
„Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung“
1.
Interkommunale Gewerbegebiete
Die interkommunale Gewerbeflächenentwicklung
ist eine Initiative auf Kreisebene, die vom RVR durch die Regionalplanung
unterstützt wird. Aufgrund des Mangels an kurz- bzw. mittelfristig zu
entwickelnden Gewerbeflächen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wurden,
basierend auf einer Machbarkeitsstudie, verschiedene Flächen in Zusammenarbeit
mit den Städten Sprockhövel und Gevelsberg diskutiert. Die nunmehr angemeldete
Fläche Schwelm/Sprockhövel, Gangelshausen wird, bei Darstellung im
Regionalplan, in die demografische Bedarfsberechnung mit einbezogen. Da der
Gewerbeflächenbedarf für Schwelm, laut Berechnung des RVR, bereits gedeckt ist,
sind Austauschflächen für die interkommunale Fläche erforderlich.
Mit Schreiben vom 04.03.2015, das der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist,
wurde die Fläche Gangelshausen im Rahmen des durch den EN - Kreis angestoßenen
Projektes „Interkommunale Gewerbeflächen“ beim Regionalverband Ruhrgebiet zur
Regionalplanänderung angemeldet.
2.
Regionale Kooperationsstandorte
Im Gegensatz zur interkommunalen
Gewerbeflächenentwicklung beruhen die
„regionalen Kooperationsstandorte“, auf einer Hochrechnung der Statistik der bereits erfolgten Großvorhaben
in den Jahren 2005 bis 2010 und ist eine Initiative des RVR. Die errechnete
Fläche von ca. 700 ha im Verbandsgebiet ist als zusätzliches „Sonderkonto“ für
flächenintensive Großvorhaben zu sehen. Die, hier ebenfalls gemeinsam mit
Sprockhövel, angemeldete Fläche würde auch im Regionalplan planerisch gesichert
und würde ohne Flächentausch oder anderer Flächen Rücknahme zusätzlich
verfügbar sein.
Mit Schreiben vom 15.09.2015, das der Vorlage als Anlage 2 beigefügt
ist, wurde die Fläche Gangelshausen beim Regionalverband Ruhrgebiet zur
Aufnahme in das Programm „regionale Kooperationsstandorte“ angemeldet.
Die zusätzliche Meldung des
Standortes Gangelshausen im Programm „Regionale Kooperationsstandorte“ fördert
die Wahrscheinlichkeit für die Stadt Schwelm, in einer der Initiativen auf
regionaler Ebene zum Zuge zu kommen, erheblich.
Im Weiteren folgen nähere
Erklärungen.
1.
Interkommunale Gewerbegebiete
Unter Federführung
des Kreises EN in Zusammenarbeit mit dem RVR und den kreisangehörigen Städten
des EN - Kreises
Aufgrund der angespannten Situation bei
Gewerbeflächen innerhalb des EN-Kreises sollen neue Gewerbegebiete entwickelt
werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) unterstützt das gemeinsame Ziel der
Kommunen und des Kreises, 3-4 Standorte planerisch zu sichern (mögliche
Aufnahme in den Regionalplan, der sich in Neuaufstellung befindet) und zu
entwickeln.
In enger Kooperation zwischen Kreis und RVR
wurde ein mehrstufiger Suchprozess nach geeigneten Standorten im Kreisgebiet
durchgeführt. Kriterien hierbei waren unter anderem topographische
Gegebenheiten, eine Mindestgröße von 10 ha, die Erschließungsmöglichkeiten der
Standorte und die Vermeidung der Beeinträchtigung von Schutzgütern. Im Jahr
2010 wurde daraufhin ein systematischer, flächendeckender Planungsprozess
eingeleitet, um geeignete Standorte für größere gewerbliche Ansiedlungen
herauszuarbeiten. Dabei wurde schnell deutlich, dass der Neuausweisung größerer
Gewerbeflächen aufgrund landschaftsökologischer und topografischer Restriktionen
und zu erwartenden Konflikten mit vorhandener Wohn- und Freizeitnutzung enge
Grenzen gesetzt sind. Dennoch konnten insgesamt 7 Suchräume im EN-Kreis mit
unmittelbarem Anschluss an das bestehende Autobahnnetz abgegrenzt werden, die
im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit externer Begutachtung näher untersucht
und bewertet werden.
Diese Machbarkeitsstudie von dem Berliner Büro
Baasner Stadtplaner GmbH sowie die ergänzende geotechnische Untersuchung der
Ingenieurgesellschaft für Geotechnik GmbH Pulsfort, Waldhoff &Partner
Wuppertal wurde im AUS am 11.03.2014
(SV-Nr. 038/2014) vorgestellt und erläutert.
Die Kreisverwaltung hat die ihr von der
Bürgermeisterkonferenz übertragene Aufgabe, die Identifikation und Bewertung
größerer vorhandener Gewerbeflächenpotenziale im Kreisgebiet, mit Vorlage der
Machbarkeitsstudie abgeschlossen.
Die weitere Vorgehensweise lag nunmehr auf der
Ebene der Kreisangehörigen Städte. Die Frage, bei welchem Standort Bereitschaft
besteht, sich an einem interkommunalen Gewerbegebiet zu beteiligen, wurde auf
der Grundlage der nachstehend aufgeführten Flächen, diskutiert.
Für Schwelm standen folgende Flächen zur
Diskussion:
·
Schwelm, Kreuz Wuppertal-Nord
·
Schwelm, Linderhausen
·
Schwelm / Sprockhövel, Gangelshausen
·
Schwelm / Sprockhövel, Korthausen
Wie im AUS am 27.01.2015 bereits mitgeteilt
wurde, fand am 07.01.2015 ein Gespräch mit den Vertretern der Städte
Sprockhövel, Gevelsberg und Schwelm statt. Bei diesem Gespräch, basierend auf
der erstellten Machbarkeitsstudie, wurde vereinbart, dass die Städte Schwelm,
Sprockhövel und Gevelsberg die Fläche – Schwelm / Sprockhövel, Gangelshausen (Anlage
1) – für ein gemeinsames Gewerbegebiet beim RVR als Träger der Regionalplanung
anmelden bzw. beantragen.
Mit gemeinsamen Schreiben vom 04.03.2015 (Anlage
2) wurde mit Unterstützung und Befürwortung des Kreises die Fläche Schwelm /
Sprockhövel zur Aufnahme in den in
Neuaufstellung befindlichen Regionalplan beim RVR beantragt.
Mit Schreiben vom 26.11.2014 (Anlage 3) befürwortete
die FDP-Fraktion die Aufnahme eines interkommunalen Gewerbegebietes in den
Regionalplan und stellte den Antrag, die Verhandlungen mit der Stadt
Sprockhövel und ggf. der Stadt Gevelsberg aufzunehmen, um die nächsten
Planungsschritte mit den Nachbarstädten vorzubereiten und abzustimmen sowie
entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vorzubereiten.
Durch das o.g. gemeinsame Schreiben vom
04.03.2015 zur Anmeldung der interkommunalen Gewerbefläche beim RVR ist die
Abstimmung unter den Städten und dem Kreis bereits erfolgt. Entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen werden folgen.
Die Verwaltung betrachtet daher den Antrag der FDP-Fraktion als
abgearbeitet.
2. Regionale
Kooperationsstandorte
Parallelverfahren auf der Ebene des Regionalplanes
Die Ausweisung von
Kooperationsstandorten ist eine Initiative des RVR.
Bei diesem Projekt ermittelte der RVR den Bedarf für die Ansiedlung von Flächenintensive
Großvorhaben mit einer Fläche > 10ha auf regionaler Ebene (Zuständigkeitsbereich
des RVR) und berücksichtigt den Bedarf durch entsprechende Ausweisungen im
Regionalplan, der sich in der Neuaufstellung befindet.
Der Bedarf wurde aus einer Statistik erfolgter Großvorhaben in den
Jahren 2005 bis 2010 abgeleitet und als Hochrechnung fortgeschrieben.
Der so ermittelte Bedarf für das gesamte Verbandsgebiet beträgt ca. 700
ha. Die Städte haben hier die Möglichkeit städteübergreifend Gewerbeflächen
anzumelden, die nicht aus demografischen Prognosen abgeleitet werden müssen. Das
„Programm für Kooperationsstandorte“ ist so zu sagen ein „Sonderkonto“ für
Standorte für flächenintensive Großvorhaben.
Mit einem Schreiben an die Städte (Anlage 4) eröffnete der RVR die
Möglichkeit zur Meldung potentieller „regionaler Kooperationsstandorte“ für den
Regionalplan Ruhr. Die im Schreiben gesetzte Frist bis zum 11.09.2015 wurde auf
Wunsch mehrerer Städte um 2 Wochen bis den 24.09.2015 verlängert.
Die Stadt Schwelm hat sich mit Sprockhövel auf die Fläche, die in der
Machbarkeitsstudie zum interkommunalen Gewerbegebiet als am besten geeignet
beurteilt wurde (Schwelm/Sprockhövel, Gangelshausen) geeinigt. Da für die
Kooperationsstandorte die Auswahlkriterien vom RVR noch nicht konkretisiert
wurden, (lediglich die Flächengröße >10 ha) ist der „Suchraum“ zur Anmeldung
einer solchen Fläche vergrößert worden. Ein Übersichtsplan mit der
Gegenüberstellung der beiden „Suchräume“ ist dieser Vorlage als Anlage 5
beigefügt.