Betreff
Gewerbegebiete auf überregionaler Ebene
Sachstandsbericht zu aktuellen Entwicklungen
Vorlage
196/2015
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB / Sch
Art
Tischvorlage

Sachverhalt

 

(Zusammenfassung)

 

„Regionale Kooperationsstandorte“ als Zusatzoption zur „Interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung“

 

1.    Interkommunale Gewerbegebiete

Die interkommunale Gewerbeflächenentwicklung ist eine Initiative auf Kreisebene, die vom RVR durch die Regionalplanung unterstützt wird. Aufgrund des Mangels an kurz- bzw. mittelfristig zu entwickelnden Gewerbeflächen innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wurden, basierend auf einer Machbarkeitsstudie, verschiedene Flächen in Zusammenarbeit mit den Städten Sprockhövel und Gevelsberg diskutiert. Die nunmehr angemeldete Fläche Schwelm/Sprockhövel, Gangelshausen wird, bei Darstellung im Regionalplan, in die demografische Bedarfsberechnung mit einbezogen. Da der Gewerbeflächenbedarf für Schwelm, laut Berechnung des RVR, bereits gedeckt ist, sind Austauschflächen für die interkommunale Fläche erforderlich.
Mit Schreiben vom 04.03.2015, das der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wurde die Fläche Gangelshausen im Rahmen des durch den EN - Kreis angestoßenen Projektes „Interkommunale Gewerbeflächen“ beim Regionalverband Ruhrgebiet zur Regionalplanänderung angemeldet.         

2.    Regionale Kooperationsstandorte

Im Gegensatz zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung beruhen die  „regionalen Kooperationsstandorte“, auf einer Hochrechnung der Statistik der bereits erfolgten Großvorhaben in den Jahren 2005 bis 2010 und ist eine Initiative des RVR. Die errechnete Fläche von ca. 700 ha im Verbandsgebiet ist als zusätzliches „Sonderkonto“ für flächenintensive Großvorhaben zu sehen. Die, hier ebenfalls gemeinsam mit Sprockhövel, angemeldete Fläche würde auch im Regionalplan planerisch gesichert und würde ohne Flächentausch oder anderer Flächen Rücknahme zusätzlich verfügbar sein.  
Mit Schreiben vom 15.09.2015, das der Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist, wurde die Fläche Gangelshausen beim Regionalverband Ruhrgebiet zur Aufnahme in das Programm „regionale Kooperationsstandorte“ angemeldet.       
     

Die zusätzliche Meldung des Standortes Gangelshausen im Programm „Regionale Kooperationsstandorte“ fördert die Wahrscheinlichkeit für die Stadt Schwelm, in einer der Initiativen auf regionaler Ebene zum Zuge zu kommen, erheblich. 

 

 

Im Weiteren folgen nähere Erklärungen.

 

 

1.    Interkommunale Gewerbegebiete
Unter Federführung des Kreises EN in Zusammenarbeit mit dem RVR und den kreisangehörigen Städten des EN - Kreises

Aufgrund der angespannten Situation bei Gewerbeflächen innerhalb des EN-Kreises sollen neue Gewerbegebiete entwickelt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) unterstützt das gemeinsame Ziel der Kommunen und des Kreises, 3-4 Standorte planerisch zu sichern (mögliche Aufnahme in den Regionalplan, der sich in Neuaufstellung befindet) und zu entwickeln.

In enger Kooperation zwischen Kreis und RVR wurde ein mehrstufiger Suchprozess nach geeigneten Standorten im Kreisgebiet durchgeführt. Kriterien hierbei waren unter anderem topographische Gegebenheiten, eine Mindestgröße von 10 ha, die Erschließungsmöglichkeiten der Standorte und die Vermeidung der Beeinträchtigung von Schutzgütern. Im Jahr 2010 wurde daraufhin ein systematischer, flächendeckender Planungsprozess eingeleitet, um geeignete Standorte für größere gewerbliche Ansiedlungen herauszuarbeiten. Dabei wurde schnell deutlich, dass der Neuausweisung größerer Gewerbeflächen aufgrund landschaftsökologischer und topografischer Restriktionen und zu erwartenden Konflikten mit vorhandener Wohn- und Freizeitnutzung enge Grenzen gesetzt sind. Dennoch konnten insgesamt 7 Suchräume im EN-Kreis mit unmittelbarem Anschluss an das bestehende Autobahnnetz abgegrenzt werden, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit externer Begutachtung näher untersucht und bewertet werden.

Diese Machbarkeitsstudie von dem Berliner Büro Baasner Stadtplaner GmbH sowie die ergänzende geotechnische Untersuchung der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik GmbH Pulsfort, Waldhoff &Partner Wuppertal wurde im AUS am 11.03.2014  (SV-Nr. 038/2014) vorgestellt und erläutert.

 

Die Kreisverwaltung hat die ihr von der Bürgermeisterkonferenz übertragene Aufgabe, die Identifikation und Bewertung größerer vorhandener Gewerbeflächenpotenziale im Kreisgebiet, mit Vorlage der Machbarkeitsstudie abgeschlossen.

 

Die weitere Vorgehensweise lag nunmehr auf der Ebene der Kreisangehörigen Städte. Die Frage, bei welchem Standort Bereitschaft besteht, sich an einem interkommunalen Gewerbegebiet zu beteiligen, wurde auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Flächen, diskutiert.

 

Für Schwelm standen folgende Flächen zur Diskussion:

·         Schwelm, Kreuz Wuppertal-Nord

·         Schwelm, Linderhausen

·         Schwelm / Sprockhövel, Gangelshausen

·         Schwelm / Sprockhövel, Korthausen

 

Wie im AUS am 27.01.2015 bereits mitgeteilt wurde, fand am 07.01.2015 ein Gespräch mit den Vertretern der Städte Sprockhövel, Gevelsberg und Schwelm statt. Bei diesem Gespräch, basierend auf der erstellten Machbarkeitsstudie, wurde vereinbart, dass die Städte Schwelm, Sprockhövel und Gevelsberg die Fläche – Schwelm / Sprockhövel, Gangelshausen (Anlage 1) – für ein gemeinsames Gewerbegebiet beim RVR als Träger der Regionalplanung anmelden bzw. beantragen.

Mit gemeinsamen Schreiben vom 04.03.2015 (Anlage 2) wurde mit Unterstützung und Befürwortung des Kreises die Fläche Schwelm / Sprockhövel zur Aufnahme in den in Neuaufstellung befindlichen Regionalplan beim RVR beantragt.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2014 (Anlage 3) befürwortete die FDP-Fraktion die Aufnahme eines interkommunalen Gewerbegebietes in den Regionalplan und stellte den Antrag, die Verhandlungen mit der Stadt Sprockhövel und ggf. der Stadt Gevelsberg aufzunehmen, um die nächsten Planungsschritte mit den Nachbarstädten vorzubereiten und abzustimmen sowie entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vorzubereiten.

 

Durch das o.g. gemeinsame Schreiben vom 04.03.2015 zur Anmeldung der interkommunalen Gewerbefläche beim RVR ist die Abstimmung unter den Städten und dem Kreis bereits erfolgt. Entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen werden folgen.

 

Die Verwaltung betrachtet daher den Antrag der FDP-Fraktion als abgearbeitet.

 

 

 

 

2.    Regionale Kooperationsstandorte
Parallelverfahren auf der Ebene des Regionalplanes

 

Die Ausweisung von Kooperationsstandorten ist eine Initiative des RVR.

 

Bei diesem Projekt ermittelte der RVR den Bedarf für die Ansiedlung von Flächenintensive Großvorhaben mit einer Fläche > 10ha auf regionaler Ebene (Zuständigkeitsbereich des RVR) und berücksichtigt den Bedarf durch entsprechende Ausweisungen im Regionalplan, der sich in der Neuaufstellung befindet.

Der Bedarf wurde aus einer Statistik erfolgter Großvorhaben in den Jahren 2005 bis 2010 abgeleitet und als Hochrechnung fortgeschrieben.

Der so ermittelte Bedarf für das gesamte Verbandsgebiet beträgt ca. 700 ha. Die Städte haben hier die Möglichkeit städteübergreifend Gewerbeflächen anzumelden, die nicht aus demografischen Prognosen abgeleitet werden müssen. Das „Programm für Kooperationsstandorte“ ist so zu sagen ein „Sonderkonto“ für Standorte für flächenintensive Großvorhaben.

 

Mit einem Schreiben an die Städte (Anlage 4) eröffnete der RVR die Möglichkeit zur Meldung potentieller „regionaler Kooperationsstandorte“ für den Regionalplan Ruhr. Die im Schreiben gesetzte Frist bis zum 11.09.2015 wurde auf Wunsch mehrerer Städte um 2 Wochen bis den 24.09.2015 verlängert.

 

Die Stadt Schwelm hat sich mit Sprockhövel auf die Fläche, die in der Machbarkeitsstudie zum interkommunalen Gewerbegebiet als am besten geeignet beurteilt wurde (Schwelm/Sprockhövel, Gangelshausen) geeinigt. Da für die Kooperationsstandorte die Auswahlkriterien vom RVR noch nicht konkretisiert wurden, (lediglich die Flächengröße >10 ha) ist der „Suchraum“ zur Anmeldung einer solchen Fläche vergrößert worden. Ein Übersichtsplan mit der Gegenüberstellung der beiden „Suchräume“ ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.