Betreff
Haushalt der Stadt Schwelm 2015 und Haushaltssanierungsplan 2016 ff
Vorlage
129/2015/3
Aktenzeichen
GII Si
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.05 sowie der Nachfragen vom 17.06.2015 und den Beratungen im Finanzausschuss vom 18.06.2015 hat die Verwaltung den aktuellen Beratungsstand der BezReg am 19.06.2015 per Mail mitgeteilt.

 

Die Vorlage 129/2015/3 ersetzt die Vorlage 129/2015/2 vollständig.

 

 

Mit Verfügung vom 27.05.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 zum Haushalt der Stadt nicht festgestellt werden kann.

Im Folgenden hat die Bezirksregierung aus Ihrer Sicht dargelegt, welche Haushaltssanierungsmaßnahmen sie in den einzelnen Jahren nicht anerkennt.

Dies sind im Wesentlichen die HSP-Maßnahme „Organisationsentwicklung“ und die nicht als HSP-Maßnahme benannte, aber im Haushalt ausgewiesene Maßnahme „Überprüfung Infrastrukturvermögen“. Die Nichtanerkennung dieser Maßnahme erfordert aus Sicht der Bezirksregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die nachfolgend dargestellten zusätzlichen Konsolidierungsbeiträge.

 

Tabelle 1

– Auszug BezReg

 

Jahr

Gesamtergebnis lt. HSP

nicht anerkannte Festsetzungen

Zusätzlich geforderte Konsolidierungsbeiträge

2015

-2.682.473 €

745.000 €

745.000 €

2016

38.889 €

916.000 €

877.111 €

2017

70.431 €

952.900 €

882.469 €

2018

156.751 €

945.000 €

788.249 €

2019

245.143 €

995.000 €

749.857 €

2020

866.107 €

995.000 €

128.893 €

2021

930.088 €

995.000 €

64.912 €

 

Im Ergebnis führt die Berechnung der Bezirksregierung dazu, dass den Anforderungen des § 75 GO NRW, sowie dem § 6 Stärkungspaktgesetz Genüge getan wird. Diese Beträge führen ausschließlich dazu, dass der jahresbezogene Haushaltsausgleich dargestellt wird. Diese Beträge führen nicht dazu, dass ein positiver Jahresabschluss herbeigeführt wird. Somit stellen die von der Bezirksregierung geforderten „zusätzlich erforderlichen Konsolidierungsbeiträge“ das absolute Mindestmaß dar. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Minimalziel jedoch nicht verfolgt werden. Es soll, wie ursprünglich geplant, ein ab dem Jahr 2016 stetig steigender Jahresüberschuss erreicht werden.

 

Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass sie die Einleitung des Verfahrens gemäß § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz für notwendig hält, falls die erforderlichen Beschlüsse zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes bis zum 30.06.2015 nicht gefasst werden. Darüber hinaus hat sich die Bezirksregierung auf Seite 2 ihres Schreibens ausdrücklich ausbedungen, im Vorfeld des Ratsbeschlusses ihre Zustimmung zu den nun benannten Konsolidierungsmaßnahmen zu geben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der oben dargestellten Sitzungsreihenfolge.

 

 

Die Verwaltung sieht für das Jahr 2015 die nachfolgenden Potentiale. Wobei ihr bewusst ist, dass es sich auch hier um wesentliche Einschnitte handelt.

 

Faktisch verbleibt für das Haushaltsjahr 2015 lediglich ein Zeitraum von weniger als  6 Monaten um weitere Konsolidierungspotenziale „zu erwirtschaften“. Aus den Etatberatungen  Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich, dass weder Politik noch Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.

 

 

Tabelle 2-neu-:

 

 

Konsolidierungsmöglichkeiten 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-745.000,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2015

 

 

 

10.000

Gegenfinanzierung Ferienfreizeit 2 durch Spenden (FB 4)

 

140.000

Unterhaltungsmaßnahmen Schule (FB 2)

 

 

38.200

Einsparg. Unterhaltg. Kaiserstr. bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

70.000

Einsparg. durch verzögerte Nachbesetzg.

 

 

200.000

Reduzierg. Abfindungsbudget

 

 

 

80.000

Zuweisg. Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

123.100

Einsparung Dreifeldsporthalle

 

 

 

746.300

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.300,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B braucht im lfd. Haushaltsjahr 2015 somit nicht erhöht werden.

 

Zu den Haushaltsjahren 2016 ff hat die Bezirksregierung ebenfalls durch die Nichtanerkennung der beiden o.g. Maßnahmen, sowie einer Verschlechterung bei den verbundenen Unternehmen (2016 und 2017) die Lücken beschrieben. Hierzu vergleiche die o. dargestellte Tabelle 1. Die fehlende Konsolidierung des verbundenen Unternehmens wurde zwischenzeitlich mit der Aufsicht erörtert und kann nach aktuellem Beratungsstand als gelöst betrachtet werden. Unter Berücksichtigung dieser Annahme wurden die Berechnungen entsprechend durchgeführt.

 

Außerdem ist die Verwaltung der Auffassung, dass zum Teil Maßnahmen aus dem „Paket-Orga“ Anerkennungsreife erzielt haben. Dies wurde gegenüber der Kommunalaufsicht in den Schriftsätzen vom 18.06. bzw. 19.06. auch so kommuniziert und in der aktuellen Berechnung zu Grunde gelegt.

 

Die in 2015 benannten Potentiale können zum Teil für die Jahre 2016ff fortgeschrieben werden.  Allerdings tragen diese über den gesamten Betrachtungszeitraum des Haushaltssanierungsplans bis 2021 durch.

 

2016 ff      Tabelle 3 –neu-:

 

2016

 

 

 

 

 

 

-877.111,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2016

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

71.000

Verbundene Unternehmen

 

 

 

334.200

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

-542.911,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017

 

 

 

 

 

 

-882.469,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2017

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

7.900

Verbundene Unternehmen

 

 

 

-33.500

Reduzierung Personalkosteneinsparung d. Kürzung Abfindungsbudget

237.600

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

-644.869,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2018

 

 

 

 

 

 

-788.249,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2018

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

-53.000

Reduzierung Personalkosteneinsparung d. Kürzung Abfindungsbudget

210.200

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

-578.049,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

 

 

 

 

 

-749.857,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2019

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

-60.000

Reduzierung Personalkosteneinsparung d. Kürzung Abfindungsbudget

203.200

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

-546.657,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2020

 

 

 

 

 

 

-128.893,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2020

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

-40.000

FB 2 Bauunterhaltung

 

 

 

 

-30.000

Reduzierung Personalkosteneinsparung d. Kürzung Abfindungsbudget

193.200

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

64.307,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

 

 

 

 

 

-64.912,00

nicht anerkannte Festsetzungen lt. Bez.Reg (27.05.15)

 

 

Konsolidierungspotentiale 2021

 

 

 

38.200

Einsparung Unterhaltung Kaiserstraße bzw. keine Zuführung in InstRckst

25.000

0,5 Stelle (FB 2)

 

 

 

 

60.000

1 Stelle (FB1)

 

 

 

 

80.000

Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)

 

 

 

60.000

Zinsen für Investitionskredite

 

 

 

263.200

Zwischensumme Konsolidierungspotential

 

 

198.288,00

Überschuss/ Fehlbedarf nach Berücksichtigung Konsolidierungspotential

 

 

 

Wie die obige Tabelle 3 zeigt, ist trotz der benannten Potentiale der Haushaltsausgleich nicht herzustellen. Es ergibt sich für die Jahre 2016 – 2019 eine zu schließende Lücke.

 

Allerdings führen in den Jahren 2020 und 2021 die benannten Potentiale dazu, dass ein –wenn auch geringer- jahresbezogener Haushaltsüberschuss erzielt würde.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ohne eine deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B unerlässlich ist. Die entsprechenden Hebesätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

 

 

  • HB alt/neu = Hebesatzpunkte Grundsteuer B

 

Als Anlage 1 ist eine „Änderungsliste“ beigefügt, aus der die Veränderungen der einzelnen Haushaltspositionen erkennbar sind.

 

In der Sitzung des Rates am 22.01.2015 wurde der Stellenplan 2015 beschlossen, ferner wurden die TBS beauftragt, die im Hauhaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen durchzuführen.

Zu diesen Punkten ist daher kein erneuter Beschluss erforderlich.

Aus den obigen Ausführungen ergeben sich jedoch Änderungen der Haushaltssatzung und des Haushaltssanierungsplanes.

Die Verwaltung wird diese Änderungen in die Endfassung des Haushaltssanierungsplanes einarbeiten.

 

Als Anlage 2 ist  die Haushaltssatzung auf der Basis der Werte aus der „Änderungsliste“ beigefügt..

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Haushaltsjahr 2015:

 

Der Hebesatz der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2015 bleibt unverändert bei 550 Hebesatzpunkten.


2. Für die Haushaltsjahre  2016 ff:

 

Gemäß der unten dargelegten Haushaltseinsparungen (Tabelle 3) in den Jahren 2016ff in den jeweils benannten Summen werden die Hebesätze der Grundsteuer B für die Jahre 2016-2021 auf die dargestellten Hebesatzpunkte (Tabelle 4) festgelegt.

 

 

 

  1. Der  Haushaltssanierungsplan 2015 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird auf Basis der nachfolgend dargestellten Änderungen beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2015 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

(siehe Anlage).

 

Die zurzeit in Teilen nicht anerkannten Maßnahmen „Organisationsentwicklung“ (HSP Nr18) und „Infrastrukturvermögen“ werden mit der Zielrichtung weiterverfolgt, künftig anerkannt zu werden.