Sachverhalt:
Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.05.2015 wird der Verwaltungsvorstand zwischen der Finanzausschusssitzung am 11.06.2015 und der Finanzausschusssitzung am 18.06.2015 die geforderte Abstimmung mit der Bezirksregierung herbeiführen.
Die Vorlage 129/2015/2 ersetzt die Vorlage 129/2015/1
vollständig.
Mit Verfügung vom 27.05.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 zum Haushalt der Stadt nicht festgestellt werden kann.
Im Folgenden hat die Bezirksregierung aus Ihrer Sicht dargelegt, welche Haushaltssanierungsmaßnahmen sie in den einzelnen Jahren nicht anerkennt.
Dies sind im Wesentlichen die HSP-Maßnahme „Organisationsentwicklung“ und die nicht als HSP-Maßnahme benannte, aber im Haushalt ausgewiesene Maßnahme „Überprüfung Infrastrukturvermögen“. Die Nichtanerkennung dieser Maßnahme erfordert aus Sicht der Bezirksregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die nachfolgend dargestellten zusätzlichen Konsolidierungsbeiträge.
Tabelle 1 |
– Auszug BezReg |
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Jahr |
Gesamtergebnis lt. HSP |
nicht anerkannte Festsetzungen |
Zusätzlich geforderte Konsolidierungsbeiträge |
2015 |
-2.682.473 € |
745.000 € |
745.000 € |
2016 |
38.889 € |
916.000 € |
877.111 € |
2017 |
70.431 € |
952.900 € |
882.469 € |
2018 |
156.751 € |
945.000 € |
788.249 € |
2019 |
245.143 € |
995.000 € |
749.857 € |
2020 |
866.107 € |
995.000 € |
128.893 € |
2021 |
930.088 € |
995.000 € |
64.912 € |
Im Ergebnis führt die Berechnung der Bezirksregierung dazu, dass den Anforderungen des § 75 GO NRW, sowie dem § 6 Stärkungspaktgesetz Genüge getan wird. Diese Beträge führen ausschließlich dazu, dass der jahresbezogene Haushaltsausgleich dargestellt wird. Diese Beträge führen nicht dazu, dass ein positiver Jahresabschluss herbeigeführt wird. Somit stellen die von der Bezirksregierung geforderten „zusätzlich erforderlichen Konsolidierungsbeiträge“ das absolute Mindestmaß dar. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Minimalziel jedoch nicht verfolgt werden. Es soll, wie ursprünglich geplant, ein ab dem Jahr 2016 stetig steigender Jahresüberschuss erreicht werden.
Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass sie die Einleitung des Verfahrens gemäß § 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz für notwendig hält, falls die erforderlichen Beschlüsse zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes bis zum 30.06.2015 nicht gefasst werden. Darüber hinaus hat sich die Bezirksregierung auf Seite 2 ihres Schreibens ausdrücklich ausbedungen, im Vorfeld des Ratsbeschlusses ihre Zustimmung zu den nun benannten Konsolidierungsmaßnahmen zu geben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der oben dargestellten Sitzungsreihenfolge.
Die Verwaltung sieht für das Jahr 2015 die nachfolgenden Potentiale. Wobei ihr bewusst ist, dass es sich auch hier um wesentliche Einschnitte handelt.
Faktisch verbleibt für das Haushaltsjahr 2015 lediglich ein Zeitraum von weniger als 6 Monaten um weitere Konsolidierungspotenziale „zu erwirtschaften“. Aus den Etatberatungen Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich, dass weder Politik noch Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.
Tabelle 2
Möglichkeiten 2015 |
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Definierter Fehlbetrag gem. BezReg |
745.000 € |
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Potentiale |
10.000 € |
FB 4 – Ferienfreizeit 2 |
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140.000 € |
FB 2 – Unterhaltung Schule* |
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145.000 € |
Rückstellung VGII/III+Kaiserstraße |
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25.000 € |
0,5 Stelle (FB 2) |
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300.000 € |
Reduzierung Abfindungsbudget |
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30.000 € |
1,0 Stelle ab 01.07.2015 (FB 1) |
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80.000€ |
Zuweisung Bund (Asyl/Flüchtlinge) |
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90.000 € |
Einsparung DFSH |
Gesamt Potentiale |
820.000 € |
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*Die Maßnahmen an den Schwelmer Schulen Gymnasium und
Nordstadt sind 2020/2021 nachzuholen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B braucht im lfd. Haushaltsjahr 2015 somit nicht erhöht werden.
Zu den Haushaltsjahren 2016 ff hat die Bezirksregierung ebenfalls durch die Nichtanerkennung der beiden o.g. Maßnahmen, sowie einer Verschlechterung bei den verbundenen Unternehmen (2016 und 2017) die Lücken beschrieben. Hierzu vergleiche die o. dargestellte Tabelle 1. Die Verwaltung geht bei den folgenden Berechnungen jedoch davon aus, dass der Konsolidierungsanteil des verbundenen Unternehmens der Bezirksregierung nachgewiesen werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Annahme wurden die Berechnungen entsprechend durchgeführt.
Außerdem ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Personalmaßnahme aus dem Paket Organisationsentwicklung (HSP 18) alle Rahmenbedingungen zur Anerkennung durch die Bezirksregierung erfüllt. Diese Maßnahme führt in 2015 zu einer Einsparung von ca. 30.000€ und ab 2016ff zu jährlich ca. 60.000€.
Die in 2015 benannten Potentiale können zum Teil für die
Jahre 2016ff fortgeschrieben werden. Allerdings tragen diese über den gesamten
Betrachtungszeitraum des Haushaltssanierungsplans bis 2021 durch.
2016 ff
Tabelle 3 |
Möglichkeiten |
2016ff |
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Jahr |
BezReg |
Potential |
Bemerkung |
Delta neu |
2016 |
877.111 € |
441.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen 71.000 € -verbundenes Unternehmen 80.000 € - Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge) |
436.111 € |
2017 |
882.469 € |
344.400 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen 7.900 € -verbundenes Unternehmen -33.500 € - Reduzierung Personalkosteneinsparung durch Kürzung des Abfindungsbudgets in 2015 80.000 € - Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge) |
538.069 € |
2018 |
788.249 € |
317.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen -53.000 € - Reduzierung Personalkosteneinsparung durch Kürzung des Abfindungsbudgets in 2015 80.000 € -Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge)- |
471.249 € |
2019 |
749.857 € |
310.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen -60.000 € -
Reduzierung Personalkosteneinsparung durch Kürzung des Abfindungsbudgets in
2015 80.000 € - Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge) |
439.857 € |
2020 |
128.893 € |
300.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen - 40.000 € - FB 2 Bauunterhaltung - 30.000 € - Reduzierung Personalkosteneinsparung durch Kürzung des Abfindungsbudgets in 2015 80.000 € - Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge) |
-171.107€ |
2021 |
64.912 € |
270.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen GII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 2 Stelleneinsparung 60.000 € -FB 1
Stelleneinsparung
60.000 € -langfristige Zinsen -100.000€ - FB 2
Bauunterhaltung 80.000 € - Zuweisung Bund (Asyl/ Flüchtlinge) |
-205.088€ |
Wie die obige Tabelle 3 zeigt, ist trotz der benannten Potentiale der Haushaltsausgleich nicht herzustellen. Es ergibt sich für die Jahre 2016 – 2019 eine zu schließende Lücke.
Allerdings führen in den Jahren 2020 und 2021 die benannten Potentiale dazu, dass ein –wenn auch geringer- jahresbezogener Haushaltsüberschuss erzielt würde.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ohne eine deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B unerlässlich ist. Die entsprechenden Hebesätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Tabelle 4 |
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Jahr |
BezReg |
Potentiale |
Delta neu |
HB alt* |
HB neu* |
Jahresergebnis |
2015 |
745.000 € |
820.000 € |
-75.000 € |
550 |
550 |
-2.607.473 € |
2016 |
877.111 € |
441.000 € |
436.111 € |
735 |
790 |
63.889 € |
2017 |
882.469 € |
344.400 € |
538.069 € |
846 |
920 |
138.931 € |
2018 |
788.249 € |
317.000 € |
471.249 € |
833 |
900 |
143.751 € |
2019 |
749.857 € |
310.000 € |
439.857 € |
845 |
910 |
160.143 € |
2020 |
128.893 € |
300.000 € |
-171.107€ |
850 |
900 |
634.107 € |
2021 |
64.912 € |
270.000 € |
-205.088€ |
855 |
910 |
718.088 € |
* HB alt/neu = Hebesatzpunkte Grundsteuer B
Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2015:
Der Hebesatz der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2015
bleibt unverändert bei 550 Hebesatzpunkten.
Für die Haushaltsjahre 2016 ff:
Gemäß der unten dargelegten Haushaltseinsparungen (Tabelle 3) in den Jahren 2016ff in den jeweils benannten Summen werden die Hebesätze der Grundsteuer B für die Jahre 2016-2021 auf die dargestellten Hebesatzpunkte (Tabelle 4) festgelegt.
Die zurzeit in Teilen nicht anerkannten Maßnahmen
„Organisationsentwicklung“ (HSP Nr18) und „Infrastrukturvermögen“ werden mit
der Zielrichtung weiterverfolgt künftig anerkannt zu werden.