Sitzung: 21.01.2016 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Vorlage: 003/2016
Eine Verständnisfrage des Herr Philipp zur
Anlage 1 – Punkt 2 – letzter Satz wird
von der Bürgermeisterin beantwortet.
Anschließend erkundigt sich Herrn Philipp
unter Bezugnahme auf Punkt 3 der Anlage 1 – „Stellenbesetzungspraxis“, ob sich
die Aussage, dass neu zu schaffende Stellen außerhalb des laufenden
Stellenplanes dem Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis gegeben werden, auf die
Planung beziehe.
Frau Heringhaus erläutert, dass – wenn es im
Laufe des Jahres Bedarfe gebe – diese dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben
werde.
Zu Punkt 4 der Anlage 1 bittet Herr Philipp
um Erläuterung, wie die dortige Aussage, Erfahrungswissen langjähriger
Mitarbeiter/innen auf die nächste Generation der Beschäftigten zu übergeben,
gestaltet werden solle.
Zu dieser Frage führt Frau Heringhaus aus,
dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, Wissen zu erhalten und sie zu diesem
Thema auch bereits mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gesprochen habe. Eine
Möglichkeit sei z.B. der Aufbau einer Wissensdatenbank, eine andere Möglichkeit
in Einzelfällen der Zeitraum einer Doppelbesetzung zur Wissensvermittlung.
Herr Philipp bezieht sich sodann auf die Ausführungen
unter Punkt 4 der Anlage 1 hinsichtlich der Personen, die in den Ruhestand
gehen. Diese seien vorher bekannt. Ab 2016 aber sollen auch andere Fälle
aufgenommen werden, um die Verlässlichkeit der Planung zu verbessern.
Frau Heringhaus erklärt zu dieser
Fragestellung, dass in der Vergangenheit nur die Fälle aufgelistet worden
seien, bei denen das Ausscheiden sicher festgestanden habe. Nach Rücksprache
mit der GPA würden zukünftig aber auch die Fluktuationen aus anderen Gründen
als sogenannte „Diverse“ statistisch erfasst. Dies werde ab der nächsten
Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes geschehen.
Herr Philipp bezieht sich auf Ausführungen in
einem der vorangegangenen Hauptausschusssitzungen, in der erläutert worden sei,
dass umgestellt werde, zunächst alle Aufzeichnungen auf den Stand gesetzt
werden, wie er sein sollte und dann auf die realen Verhältnisse heruntergesetzt
werde. Hierzu wurde ausgesagt, dass die Bezirksregierung Arnsberg dies nicht
hinnehme, woraufhin der sich erkundigt habe, ob es nicht einen anderen
möglichen Weg gebe.
Frau Heringhaus erläutert, dass es in der
Vergangenheit problematisch gewesen sei, im Zusammenhang mit der HSP-Maßnahme
die Einsparungen durch Stellenabbau darzustellen. Um diese Konsolidierung genau
dokumentieren zu können, seien diese wegfallenden Stellen zunächst in den
Stellenplan und in die Personalkostenplanung aufgenommen worden.
Da die HSP-Maßnahme 18 jedoch nicht mehr
existent sei, mussten diese Stellen wieder herausgenommen und die
Personalkosten entsprechend reduziert werden
Herr Schwunk erklärt, dass er die Anlage 1 a
für gut und nachvollziehbar empfunden habe. Er habe in der Vergangenheit immer
kritisiert, dass nicht dargestellt worden war, welche Maßnahmen sich
anschließen. Weiterer Personalabbau werde mit Leistungseinschränkungen
einhergehen. Dies könne durchaus auch so dargestellt werden.
Kenntnisnahme festgestellt |