Eine Verständnisfrage des Herr Philipp zur Anlage 1 – Punkt 2 – letzter Satz wird  von der Bürgermeisterin beantwortet.

 

Anschließend erkundigt sich Herrn Philipp unter Bezugnahme auf Punkt 3 der Anlage 1 – „Stellenbesetzungspraxis“, ob sich die Aussage, dass neu zu schaffende Stellen außerhalb des laufenden Stellenplanes dem Hauptausschuss zeitnah zur Kenntnis gegeben werden, auf die Planung beziehe.

Frau Heringhaus erläutert, dass – wenn es im Laufe des Jahres Bedarfe gebe – diese dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werde.

 

Zu Punkt 4 der Anlage 1 bittet Herr Philipp um Erläuterung, wie die dortige Aussage, Erfahrungswissen langjähriger Mitarbeiter/innen auf die nächste Generation der Beschäftigten zu übergeben, gestaltet werden solle.

 

Zu dieser Frage führt Frau Heringhaus aus, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, Wissen zu erhalten und sie zu diesem Thema auch bereits mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gesprochen habe. Eine Möglichkeit sei z.B. der Aufbau einer Wissensdatenbank, eine andere Möglichkeit in Einzelfällen der Zeitraum einer Doppelbesetzung zur Wissensvermittlung.

 

Herr Philipp bezieht sich sodann auf die Ausführungen unter Punkt 4 der Anlage 1 hinsichtlich der Personen, die in den Ruhestand gehen. Diese seien vorher bekannt. Ab 2016 aber sollen auch andere Fälle aufgenommen werden, um die Verlässlichkeit der Planung zu verbessern.

 

Frau Heringhaus erklärt zu dieser Fragestellung, dass in der Vergangenheit nur die Fälle aufgelistet worden seien, bei denen das Ausscheiden sicher festgestanden habe. Nach Rücksprache mit der GPA würden zukünftig aber auch die Fluktuationen aus anderen Gründen als sogenannte „Diverse“ statistisch erfasst. Dies werde ab der nächsten Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes geschehen.

 

Herr Philipp bezieht sich auf Ausführungen in einem der vorangegangenen Hauptausschusssitzungen, in der erläutert worden sei, dass umgestellt werde, zunächst alle Aufzeichnungen auf den Stand gesetzt werden, wie er sein sollte und dann auf die realen Verhältnisse heruntergesetzt werde. Hierzu wurde ausgesagt, dass die Bezirksregierung Arnsberg dies nicht hinnehme, woraufhin der sich erkundigt habe, ob es nicht einen anderen möglichen  Weg gebe.

 

Frau Heringhaus erläutert, dass es in der Vergangenheit problematisch gewesen sei, im Zusammenhang mit der HSP-Maßnahme die Einsparungen durch Stellenabbau darzustellen. Um diese Konsolidierung genau dokumentieren zu können, seien diese wegfallenden Stellen zunächst in den Stellenplan und in die Personalkostenplanung aufgenommen worden.

 

Da die HSP-Maßnahme 18 jedoch nicht mehr existent sei, mussten diese Stellen wieder herausgenommen und die Personalkosten entsprechend reduziert werden

 

Herr Schwunk erklärt, dass er die Anlage 1 a für gut und nachvollziehbar empfunden habe. Er habe in der Vergangenheit immer kritisiert, dass nicht dargestellt worden war, welche Maßnahmen sich anschließen. Weiterer Personalabbau werde mit Leistungseinschränkungen einhergehen. Dies könne durchaus auch so dargestellt werden.

 

 

 


 

 


 

Kenntnisnahme festgestellt