Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.01.2010 hat die FDP-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße sowie zur Überprüfung einer Halteverbotsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße (Übersichtsplan s. Anlage 2) gestellt
Der Antrag wird hiermit zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu 1.:
Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße
In
der Sitzung vom 22.06.1995 hat der damalige Technische Ausschuss der Stadt
Schwelm die Einrichtung der Tempo 30 – Zone Loh/Lindenberg mit flächendeckender
Rechts-vor-Linksregelung und ohne weitere baulichen Maßnahmen beschlossen (s.
SV Nr. 127/95). Daraufhin ist im Juni 1996 die Tempo 30 – Zone mit
flächendeckender Rechts-vor-Linksregelung – so auch in der Linderhauser Straße
- eingerichtet worden.
Zu
Beginn ist die Rechts-vor-links-Regelung in der Öffentlichkeit kontrovers
diskutiert worden auch seitens der Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER).
Anträge der Jungen Union vom 16.08.1996 (s. SV Nr. 204/96) und der SWG-Fraktion
vom 29.11.1996 (s. SV Nr. 288/96) zur Rücknahme der Rechts-vor-Linksregelung in
der Linderhauser Straße sind vom damaligen Ausschuss am 10.10.1996 bzw.
21.01.1997 abgelehnt worden.
Auch
ein Einwohnerantrag gemäß § 25 Gemeindeordnung NW vom 17.03.1997 u.a. zur Rücknahme der Rechts-vor-Linksregelung in der
Linderhauser Straße ist vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am
26.06.1997 (s. SV 85/97) abgelehnt worden.
Kurz
nach Einführung der Tempo 30 – Zone sind im März 1997 zwei
Bürgerinformationsveranstaltungen am Loh und in Linderhausen durchgeführt
worden (s. Ergänzungs-SV Nr. 36/97). Damals sprachen sich von etwa 110 Personen
knapp 94 % für die Tempo 30-Zone aus. 74 % fanden die Rechts-vor-Linksregelung
allgemein gut. Etwa 58 % fanden die Regelung in der Linderhauser Straße gut.
Bei den 10 anwesenden Anwohner der Linderhauser Straße fanden damals 90 % die
Rechts-vor-Regelung in der Linderhauser Straße gut.
Geschwindigkeitsmessungen
aus den Jahren 1996 und 1997 nach Einführung der Tempo 30 – Zone mit
Rechts-vor-Links hatten u.a. ergeben, dass das Geschwindigkeitsniveau in der
Linderhauser Straße bergauf (V85 = 37 km/h und 40 km/h) deutlich geringer
gewesen ist als bergab (V85 = jeweils 50 km/h). Nach Auffassung der Verwaltung
ist dies auf die Wirksamkeit der Rechts-vor-Linksregelung bergauf zurück zu
führen. Da bergab zwischen Martinstraße und Herdstraße keine von rechts
kommenden Straßeneinmündungen vorhanden sind, ist hier ein höheres
Geschwindigkeitsniveau zu beobachten.
Aus
Sicht der Verwaltung hat sich die Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser
Straße auch heute noch als geschwindigkeitsreduzierendes Element innnerhalb der
Tempo 30 Zone zumindest für den
Bergaufverkehr bewährt und sollte beibehalten werden. Auch wenn es in der
Winterzeit, aufgrund glatter Fahrbahnen, zu stärkeren Einschränkungen des
bergauf orientierten Verkehrs kommen kann. Â
Nach
fernmündlicher Auskunft der VER vom 11.02.2010 wird von der VER der vorliegende
FDP-Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße aus den im Antrag benannten Gründen
unterstützt.
Zu
2.: Halteverbotsregelung in Höhe AWO-Kindergarten Friedrich-Ebert-Straße
In der Friedrich-Ebert-Straße ist im Abschnitt von Haus Nr. 46 (AWO-Kindergarten) bis zum Garagenhof östlich von Haus Nr. 70 (s. Anlage 2) auf der Straßensüdseite für den Zeitraum Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr ein absolutes Halteverbot ausgeschildert (StVO Z 283). Diese Regelung soll dem störungsfreien Ablauf der Straßenreinigung dienen. Außerhalb des vorgenannten Zeitfensters bestehen dort keine Parkbeschränkungen.
Bisher
liegen der Verwaltung keine Hinweise über Verkehrsgefährdungen in Höhe des
AWO-Kindergartens vor. Deshalb wird vorgeschlagen, zunächst mit der
Kreispolizeibehörde und den Verkehrsbetrieben die Situation zu analysieren und
gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die sodann dem Ausschuss in
späterer Sitzung zur Beschlussfassung vorgestellt werden.   Â
Nach
fernmündlicher Auskunft der VER vom 11.02.2010, ist für die Verkehrsbetriebe
das größte Problem, dass die Bushaltestelle „Oberloh“ häufig zugeparkt sei, so
dass die Busse oft die Haltestelle nicht direkt anfahren können.Â
 Â
Beschlussvorschlag:
1.
Der Antrag der
FDP-Fraktion vom 29.01.2010 zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der
Linderhauser Straße wird abgelehnt.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Parkplatzsituation der Friedrich-Ebert-Straße in Höhe des AWO
Kindergartens zu überprüfen und dem AUS in einer späteren Sitzung über das
Prüfergebnis zu berichten.
- Antrag der
FDP-Fraktion vom 29.01.2010 (2 Seiten)
- Lageplan Loh (1
Seite)