Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2010 zu 1. Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße und 2. Halteverbotsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße
Vorlage
026/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 Sd
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.01.2010 hat die FDP-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße sowie zur Überprüfung einer Halteverbotsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße (Übersichtsplan s. Anlage 2) gestellt

 

Der Antrag wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.: Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße

In der Sitzung vom 22.06.1995 hat der damalige Technische Ausschuss der Stadt Schwelm die Einrichtung der Tempo 30 – Zone Loh/Lindenberg mit flächendeckender Rechts-vor-Linksregelung und ohne weitere baulichen Maßnahmen beschlossen (s. SV Nr. 127/95). Daraufhin ist im Juni 1996 die Tempo 30 – Zone mit flächendeckender Rechts-vor-Linksregelung – so auch in der Linderhauser Straße - eingerichtet worden.

 

Zu Beginn ist die Rechts-vor-links-Regelung in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden auch seitens der Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER). Anträge der Jungen Union vom 16.08.1996 (s. SV Nr. 204/96) und der SWG-Fraktion vom 29.11.1996 (s. SV Nr. 288/96) zur Rücknahme der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße sind vom damaligen Ausschuss am 10.10.1996 bzw. 21.01.1997 abgelehnt worden.

 

Auch ein Einwohnerantrag gemäß § 25 Gemeindeordnung NW vom  17.03.1997 u.a. zur Rücknahme der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße ist vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 26.06.1997 (s. SV 85/97) abgelehnt worden.

 

Kurz nach Einführung der Tempo 30 – Zone sind im März 1997 zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am Loh und in Linderhausen durchgeführt worden (s. Ergänzungs-SV Nr. 36/97). Damals sprachen sich von etwa 110 Personen knapp 94 % für die Tempo 30-Zone aus. 74 % fanden die Rechts-vor-Linksregelung allgemein gut. Etwa 58 % fanden die Regelung in der Linderhauser Straße gut. Bei den 10 anwesenden Anwohner der Linderhauser Straße fanden damals 90 % die Rechts-vor-Regelung in der Linderhauser Straße gut.

 

Geschwindigkeitsmessungen aus den Jahren 1996 und 1997 nach Einführung der Tempo 30 – Zone mit Rechts-vor-Links hatten u.a. ergeben, dass das Geschwindigkeitsniveau in der Linderhauser Straße bergauf (V85 = 37 km/h und 40 km/h) deutlich geringer gewesen ist als bergab (V85 = jeweils 50 km/h). Nach Auffassung der Verwaltung ist dies auf die Wirksamkeit der Rechts-vor-Linksregelung bergauf zurück zu führen. Da bergab zwischen Martinstraße und Herdstraße keine von rechts kommenden Straßeneinmündungen vorhanden sind, ist hier ein höheres Geschwindigkeitsniveau zu beobachten.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße auch heute noch als geschwindigkeitsreduzierendes Element innnerhalb der Tempo 30  Zone zumindest für den Bergaufverkehr bewährt und sollte beibehalten werden. Auch wenn es in der Winterzeit, aufgrund glatter Fahrbahnen, zu stärkeren Einschränkungen des bergauf orientierten Verkehrs kommen kann.  

 

Nach fernmündlicher Auskunft der VER vom 11.02.2010 wird von der VER der vorliegende FDP-Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung  in der Linderhauser Straße aus den im Antrag benannten Gründen unterstützt.

 

 

 

Zu 2.: Halteverbotsregelung in Höhe AWO-Kindergarten Friedrich-Ebert-Straße

In der Friedrich-Ebert-Straße ist im Abschnitt von Haus Nr. 46 (AWO-Kindergarten) bis zum Garagenhof östlich von Haus Nr. 70 (s. Anlage 2) auf der Straßensüdseite für den Zeitraum Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr ein absolutes Halteverbot ausgeschildert (StVO Z 283). Diese Regelung soll dem störungsfreien Ablauf der Straßenreinigung dienen. Außerhalb des vorgenannten Zeitfensters bestehen dort keine Parkbeschränkungen.

 

Bisher liegen der Verwaltung keine Hinweise über Verkehrsgefährdungen in Höhe des AWO-Kindergartens vor. Deshalb wird vorgeschlagen, zunächst mit der Kreispolizeibehörde und den Verkehrsbetrieben die Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die sodann dem Ausschuss in späterer Sitzung zur Beschlussfassung vorgestellt werden.    

 

Nach fernmündlicher Auskunft der VER vom 11.02.2010, ist für die Verkehrsbetriebe das größte Problem, dass die Bushaltestelle „Oberloh“ häufig zugeparkt sei, so dass die Busse oft die Haltestelle nicht direkt anfahren können. 

  

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2010 zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße wird abgelehnt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplatzsituation der Friedrich-Ebert-Straße in Höhe des AWO Kindergartens zu überprüfen und dem AUS in einer späteren Sitzung über das Prüfergebnis zu berichten.

 


  1. Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2010 (2 Seiten)
  2. Lageplan Loh (1 Seite)