Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2010 zur Halteverbotsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße
Vorlage
026/2010/1
Aktenzeichen
FB 5/6 Sd
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.01.2010 hat die FDP-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße sowie zur Überprüfung einer Halteverbotsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße (Übersichtsplan s. Anlage 2) gestellt.

Der Antrag zur Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße ist vom AUS in seiner Sitzung am 09.03.2010 abgelehnt worden.

 

Zur Halteverbotsregelung in Höhe des AWO Kindergartens Friedrich-Ebert-Straße wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation dort zu überprüfen und dem AUS in einer späteren Sitzung über das Prüfergebnis zu berichten.

 

Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom  08.03.2010, eingegangen bei der Verwaltung am 12.03.2010 (s. Anlage 3), sowohl zur Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße als auch zur Verkehrsregelung in der Friedrich-Ebert-Straße vor. Die Aufhebung der Rechts-vor-Linksregelung in der Linderhauser Straße wird auch von dort abgelehnt. Hinsichtlich der Verkehrssituation in der Friedrich-Ebert-Straße wird insbesondere auf verkehrsbehindernde Parkvorgänge von Eltern der Kindergartenkinder in Höhe des Kindergartens verwiesen.

 

Eine Ortsbesichtigung mit Vertretern von Verwaltung, Kreispolizeibehörde und VER hat am 14.04.2010 mittags um 12.00 Uhr stattgefunden. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Störungen des Busbetriebes in erster Linie durch widerrechtliches Parken in „zweiter Reihe“ im Abschnitt zwischen der Zufahrt zum Grundstück Nr. 44 (Schlecker Markt etc.) und dem Eingang zum AWO-Kindergarten (Haus Nr. 46) hervorgerufen werden.

 

In diesem Abschnitt befindet sich ein kurzer Parkstreifen für ein Kfz (Lageplan s. Anlage 4). Hier wird häufig parallel zum Parkstreifen auf der Fahrbahn geparkt. Die Fahrbahn ist dort etwa 6,80 m breit. Auf der Straßennordseite ist in Höhe von Haus Nr. 35 Fahrbahnparken zulässig. Hierdurch reduziert sich Restfahrbahnbreite auf ca. 4,80 m. Wird nun zusätzlich noch auf der Südseite auf der Fahrbahn geparkt, reduziert sich die Restfahrbahnbreite auf nur noch ca. 2,80 m, gerade noch ausreichend für Pkw aber nicht mehr für Lkw und Busse.

 

Zusätzlich wird durch die o.a.  Parkvorgänge die Sicht auf den Eingang des Kindergartens eingeschränkt.

 

Deshalb wird von den Beteiligten empfohlen, in dem betreffenden Abschnitt den kurzen Parkstreifen durch Poller abzusperren und für den Fahrbahnbereich ein absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) auszuschildern. Nur hierdurch entsteht für die Verkehrsteilnehmer eine eindeutige Regelung zur Unterbindung des Parkens in zweiter Reihe. Zusätzlich sollte dort die Parkraumüberwachung intensiviert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen der Zufahrt zu Haus Nr. 44 und dem AWO-Kindergarten (Haus Nr. 46) den südlichen Parkstreifen einzuziehen und dort ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

 


  1. Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2010 (2 Seiten)
  2. Lageplan Loh (1 Seite)
  3. Stellungnahme Kreispolizeibehörde vom 08.03.2010 (2 Seiten)
  4. Lageplan Friedrich-Ebert-Straße (1 Seite)