Sachverhalt:
Das
derzeit gültige Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm ist vom Rat der Stadt
Schwelm am 25.10.2007 beschlossen worden (s. SV Nr. 128/2007). Ziel und Zweck
des Einzelhandelshandelskonzeptes ist u.a. auch die räumliche Steuerung der
Schwelmer Einzelhandelsentwicklung mit dem Ziel den zentralen
Versorgungsbereich (ZVB) Innenstadt zu stärken. Gleiches gilt in abgestufter
Form für die Nahversorgungszentren (NVZ) „Möllenkotten“ und „Oehde“. Die
räumlichen Geltungsbereiche der zentralen Nahversorgungsbereiche im Stadtgebiet
sind in Anlage 1 dargestellt.
Schon
im Aufstellungsprozess des Einzelhandelsgutachtens ist diskutiert worden, ob
das Grundstück Kaiserstraße 71 (ehem. evgl. Gemeindezentrum) mit in den NVZ
Möllenkotten einbezogen werden soll (s. SV Nr. 128/2007). Die Anregung der
Werbegemeinschaft Schwelm ist damals zunächst abgelehnt worden. Es sollte
abgewartet werden, wie konkret sich die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes
dort darstellt.
Mit
Ratsbeschluss vom 26.03.2009 (s. SV Nr. 035/2009) ist das Bebauungsplanverfahren
Nr. 84 „Kaiserstraße“ eingeleitet worden. Ziel der Planung ist es, auf der
besagten Fläche die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters zu ermöglichen.
Zwischenzeitlich sind von der Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Die Abwägungsvorschläge zu den
abgegebenen Anregungen werden dem AUS in gleicher Sitzung unter der Vorlage Nr.
012/2010 zur Vorberatung vorgelegt.
Für
das Einzelhandelsvorhaben ist durch das Gutachterbüro Stadt+Handel eine
städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt
worden (s. Anlage 2), mit dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine negativen
Auswirkungen auf den ZVB Innenstadt und den Nahversorgungsbereich Möllenkotten
zu erwarten sind. Die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelanbieters kann eher
noch zu einer Attraktivierung und Stärkung des NVZ Möllenkotten beitragen. In
einer ergänzenden Stellungnahme vom Juni 2009 (s. Anlage 6), die der Verwaltung
erst seit dem 07.01.2010 vorliegt, bekräftigt der Gutachter die Eignung des
Vorhabenstandorts für die räumliche Erweiterung des NVZ Möllenkotten.
Die
Verwaltung empfiehlt deshalb, parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 84 „Kaiserstraße“
(Standort s. Anlage 3) für das bestehende Einzelhandelskonzept Schwelm eine
erste Änderung durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des
Nahversorgungszentrums Möllenkotten soll durch das Grundstück Kaiserstraße 71
erweitert werden. In Anlage 4 sind die bestehenden und in Anlage 5 die
geplanten Grenzen des räumlichen Geltungsbereich des NVZ Möllenkotten
dargestellt.
Hierfür
muss ein Änderungsverfahren für das Einzelhandelskonzept eingeleitet werden. Es
wird vorgeschlagen, folgende Behörde, Institutionen und Nachbarkommunen zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern:
·
SIHK zu Hagen
·
Handwerkskammer Dortmund
·
Einzelhandelsverband
Südwestfalen e.V.
·
Bezirksregierung
Arnsberg
·
Werbegemeinschaft
Schwelm
·
Stadt Wuppertal
·
Stadt Ennepetal
·
Stadt Gevelsberg
·
Stadt Sprockhövel
·
Stadt Breckerfeld
·
Stadt Wetter
·
Stadt Radevormwald
Ebenso ist die
Öffentlichkeit zu beteiligen.
Im weiteren
Verfahrensverlauf soll die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts nach Beratung
der Stellungnahmen vom Rat beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die 1. Änderung des Einzelhandelskonzeptes
Schwelm 2007 (Bereich Möllenkotten) die Beteiligung der unten genannten
Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen durchzuführen. Den Beteiligten wird
eine Frist von einem Monat zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Einzelhandelskonzeptes Schwelm 2007 (Bereich Möllenkotten) ist für die Dauer von einem Monat im Fachbereich 5/6 „Bürgerservice“ (Planung) öffentlich auszulegen.
- Ãœbersichtsplan
Einzelhandelskonzept (1 Seite)
- Einzelhandelsuntersuchung
Kaiserstraße 71 (36 Seiten9
- Lageplan Standort
Kaiserstraße 71 (1 Seite)
- NVZ Möllenkotten –
Bestand (1 Seite)
- NVZ Möllenkotten –
Planung (1 Seite)
- Ergänzung zur
Einzelhandelsuntersuchung (4 Seiten)