Sachverhalt:
Aufgrund der internen Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten wird angeregt, einige Regelungen der Hauptsatzung zu modifizieren.
Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
-Â Â Â Â die
Nennung des verfassungsrechtlichen Auftrags soll beibehalten bleiben,
- Â Â Â die geschlechtergerechte Sprache
soll gemäß § 4 LGG und § 85 GGO in der
     Hauptsatzung Anwendung finden,
- die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 5 Abs. 6 GO soll in der Hauptsatzung konkretisiert werden,Â
- es soll festgestellt bleiben, dass die Gleichstellungsbeauftragte dem Bürgermeister direkt unterstellt wird,
- Satz 1 des § 6 der Hauptsatzung alter Fassung soll beibehalten bleiben.
Die abgestimmten Änderungen sind in der als Anlage beigefügten neuen Fassung des Entwurfs unterstrichen gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schwelm wird wie im Entwurf vorgeschlagen beschlossen.
Anlage 1: Entwurf
Hauptsatzung