Betreff
Neufassung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schwelm
Vorlage
222/2009
Aktenzeichen
1.2 Ka/He
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Im Oktober 2007 ist eine umfassende Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Hieraus ergaben sich insbesondere für die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung Änderungsbedarfe, über die nach der seinerzeit erfolgten Abstimmung im Ältestenrat der neue Rat beschließen sollte.

Durch die in dieser Legislaturperiode eingetretenen Veränderungen im Bereich der Ausschussbildung war darüber hinaus eine Anpassung der Zuständigkeiten erforderlich.


In den Synopsen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung finden sich unter der Spalte Bemerkungen Erläuterungen, die sich zum Einen auf Änderungen beziehen, die aus gesetzlichen Änderungen heraus erforderlich wurden, zum Anderen aber auch auf Anregungen aus den seinerzeit mit den Fraktionen geführten Gesprächen basieren.

 

1. Änderung der Hauptsatzung

 

Wesentliche Änderungen der Reform der Gemeindeordnung betreffen:

·        Das Akteneinsichtsrecht eines Ratsmitgliedes; dies ist jetzt in § 55 GO geregelt, abweichende einschränkende Regelungen, die bisher in der Hauptsatzung enthalten waren, müssen daher entfallen.

·        Die Zuständigkeit des Rates bzw. des Hauptausschusses in dienstrechtlichen Entscheidungen; hier ist die grundsätzliche Zuständigkeit des Bürgermeisters nur in den engen Grenzen des § 73 (3) GO einzuschränken. Die bisherige Regelung der Hauptsatzung muss daher geändert werden.

·        Weitere redaktionelle Änderungen sind dadurch erforderlich geworden, dass der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates geworden ist. Regelungen, die naturgemäß nur die Ratsmitglieder betreffen (Bezeichnung, Aufwandsentschädigung) müssen daher angepasst werden.

·        Durch die Änderung des Schulgesetzes muss die Hauptsatzung das Gremium benennen, das im Verfahren nach § 62 SchG NW für den Schulträger für die Zustimmung bzw. Ablehnung der Wahl eines/r Schulleiters/in durch die Schulkonferenz zuständig sein soll.


 

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

 

Durch die Änderung der Gemeindeordnung sind auch einige Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zu überarbeiten bzw. neu zu fassen.

Daneben waren Verfahrensänderungen aufgrund der Einführung des Ratsinformationssystems ebenso zu berücksichtigen wie neue datenschutzrechtliche Bestimmungen.

 

Die seitens des NW-Städte-und Gemeindebund empfohlene Mustersatzung stellt die vielfältigen Regelungen in übersichtlicher Form dar und soll daher die Grundlage für die überarbeitete Neufassung bilden.

In der Synopse werden die Veränderungen dargestellt und unter Bemerkungen begründet. Die Ergebnisse der im Vorfeld mit den Fraktionen geführten Gespräche sind ebenfalls hier dokumentiert.

 

Auf Vorschlag der Fraktion Die Grünen wurde die Geschäftsordnung ausschließlich in der weiblichen Form abgefasst, wobei diese aber genauso in der männlichen Form gelten.

 

 

3. Änderung der Zuständigkeitsordnung

 

Eine erste Änderung der Zuständigkeitsordnung erfolgte am 29.10.09 im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates aufgrund der Neubildung der Ausschüsse.

 

Da aber die Notwendigkeit gesehen wird, die Zuständigkeitsordnung in übersichtlicherer Form  abzufassen, wird seitens der Verwaltung eine komplette Neufassung vorgeschlagen. Daher wird hier auf eine Synopse verzichtet.

Die Aufgaben jedes Ausschusses werden in der Regel in Beratungs – und Entscheidungskompetenzen gegliedert. Auf die Darstellung der Aufgaben des Rates und des Bürgermeisters kann an dieser Stelle verzichtet werden, da sich deren Kompetenzen aus den gesetzlichen Vorschriften bzw. in Abgrenzung zu dieser Zuständigkeitsordnung ergeben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schwelm wird wie im Entwurf vorgeschlagen (Anlage 3) beschlossen.
  2. Die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Schwelm wird wie im Entwurf vorgeschlagen (Anlage 6) beschlossen.
  3. Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schwelm wird wie im Entwurf vorgeschlagen (Anlage 7) beschlossen.

  1. Hauptsatzung: Mustersatzung NwStGB
  2. Hauptsatzung: Synopse
  3. Hauptsatzung: Entwurf Neufassung
  4. Geschäftsordnung: Mustergeschäftsordnung NwStGB
  5. Geschäftsordnung: Synopse
  6. Geschäftsordnung: Entwurf Neufassung Geschäftsordnung
  7. Zuständigkeitsordnung: Entwurf Neufassung