Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), vom 23.06.1993, dem Ausführungsgesetz zum KJHG-NW vom 12.12.1990, der Gemeindeordnung-NW (GO) und der Satzung für das Jugendamt vom 22.09.1994, geändert am 16.12.1999, zu bilden.
Gemäß § 4 der o.g. Satzung gehören dem JHA
10 stimmberechtigte Mitglieder sowie 13
beratende Mitglieder an.
Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich zusammen aus
- sechs Mitgliedern des Rates oder Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind (der/die Vorsitzende und sein/ihre Vertreter/Vertreterin müssen dem Rat angehören) und
- vier Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe.
Die Vertreter/innen der freien Träger der Jugendhilfe werden von ihren Verbänden vorgeschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis im Ausschuss anzustreben. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied ein/e persönliche(r) Vertreter/in zu wählen (gebundene Vertretung).
Die Fraktionen haben sich über die stimmberechtigten Ratsmitglieder bzw. die in der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen geeinigt, einen gemeinsamen Vorschlag gemacht und die jeweiligen Vorschläge (siehe Beschlussvorschlag Zif. 1-6) angenommen. Falls der Rat diesem einheitlichen Wahlvorschlag nicht einstimmig zustimmen sollte, wäre nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu entscheiden.
Die anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege haben Einzelvorschläge unterbreitet. Aus den nachstehend aufgeführten Vorschlägen der freien Träger wählt der Rat vier Vertreter/innen und vier (gebundene) Stellvertreter/innen:
a) stimmberechtigte Mitglieder |
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vorgeschlagen durch |
1. Rosemarie Kick |
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AWO |
2. Kerstin Kolodziej |
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DRK |
3. Ulrike
Haschke |
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SKJ |
4. Claudia
Flesch* |
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DKSB |
5. Richard Blanke* |
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Caritas |
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* Diese Organisation gehörte
bereits dem letzten JHA mit Stimmrecht an.
b) stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder |
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vorgeschlagen durch |
1. Marko Golub |
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SKJ |
2. Gabriele Gündel* |
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DKSB |
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Wie ersichtlich, umfasst der Wahlvorschlag der Freien Träger nicht die durch § 4 Abs.4 AG-KJHG geforderte doppelte Anzahl der insgesamt aus ihrem Vorschlag zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.
Diese Vorschrift hat allerdings allein den Zweck, eine Auswahlmöglichkeit des Rates als wahlberechtigtem Organ sicher zu stellen. Der Rat soll damit nicht in seiner Entscheidungsfreiheit durch eine zu niedrige Anzahl vorgeschlagener Personen eingeschränkt werden.
Es ist dem Rat allerdings möglich, auf diesen durch das Gesetz gewährten Schutz in Ausnahmefällen zu verzichten. Ein solcher Verzicht liegt nach Auffassung der Verwaltung hier nahe, da die Zahl der Vorgeschlagenen die Zahl der zu wählenden (stellv.) Mitglieder insgesamt übersteigt.
Die Verwaltung hat nunmehr versucht, aus den Vorschlägen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege eine sinnvolle Auswahl zu treffen und alle Vorschläge bei den stimmberechtigten bzw. stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern zu berücksichtigen. Verbände, die im letzten JHA nur in der Stellvertretung mitarbeiten konnten, sollten nach Beschluss des Rates bei Bildung des nächsten JHA bevorzugt berücksichtigt werden. Dem wurde in im nachstehenden Beschlussvorschlag Rechnung getragen.
Falls dem einheitlichen Wahlvorschlag durch den Rat keine einstimmige Zustimmung gegeben wird, ist eine Entscheidung nach § 50 Abs.2 GO NW mit Stimmenmehrheit ausreichend.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung gehören dem JHA die im nachstehenden Vorschlag genannten beratenden Mitglieder an, und zwar entsprechend dem AG-KJHG und der
Satzung für das Jugendamt bzw. der Benennung durch entsprechende Behörden oder Organisationen. Außerdem haben die Fraktionen im Rat, die im JHA nicht vertreten sind, nach der Satzung das Recht, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratenden Stimme vorzuschlagen. Hiervon haben die SWG, die BfS und DIE LINKE Gebrauch gemacht. Die Benennung erfolgt durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.
Der/die Vorsitzende des JHA und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des JH-Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG-NW)
Beschlussvorschlag:
A) Der Rat nimmt den für die Besetzung des JugendhilfeausschussesÂ
vorgeschlagenen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen (6 Mitglieder des Rates oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) an.
          Â
                Danach sollen dem Ausschuss folgende
stimmberechtigte Mitglieder und
                stellvertretende Mitglieder (persönliche
Stellvertretung) angehören:
Stimmberechtigte Mitglieder |
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Persönliche Stellvertreter |
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Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer |
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stellvertretende Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer |
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1. Maximilian Hoffmeier |
SPD-RM |
Gudrun Werner |
SPD-SkB |
2. Katharina Lotz |
SPD-RM |
Ingrid Orentat-Steding |
SPD-SkB |
3. Frank Nockemann |
CDU-RM |
Manfred Heinemann |
CDU-RM |
4. Karen Rüttershoff |
CDU-RM |
Tobias Leibiger |
CDU-SkB |
5. Marcel Gießwein |
Grüne- RM |
Brigitte Gregor |
Grüne-SkB |
6. Jutta Stark |
FDP-SkB |
Jörn Habicht |
FDP-SkB |
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                                             Â
B) Außerdem werden aus dem Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern und deren persönlichen Vertreter/innen gewählt:
Stimmberechtigte Mitglieder |
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Persönliche Stellvertreter |
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7.
Rosemarie Kick |
AWO |
Richard Blanke* |
Caritas |
8. Kerstin Kolodziej |
DRK |
N.N.* |
Diakonie |
9. Ulrike
Haschke |
SKJ |
Marko Golub |
SKJ |
10. Claudia
Flesch* |
DKSB |
Gabriele Gündel |
DKSB |
C) Für den Ausschuss werden folgende beratende Mitglieder
und deren persönliche
   Vertreter/innen benannt
   (Die Fehlenden können zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden):
Beratende Mitglieder                             Persönliche Stellvertreter/innen
Vertreter der Verwaltung
11. Jürgen Voß                                              11. Jochen Stobbe
12. Meinhard           Esser                                                12. Olaf Menke
Ärztin/Arzt des Kreisgesundheitsamtes
13. Dr. Inka Goddon                                             13. Veronika Mähler-Dienstuhl
Vertreter der Kreispolizeibehörde
14. Dieter Weitschat                                          14. Jens Strohfeld
Familien- oder Jugendrichter/in
15. N.N.                                                                  15. N.N.
Vertreter/in der Ev.
Kirche
16. N.N.                                                                  16. N.N.
Vertreter/in der
Kath. Kirche
17. N.N.                                                                  17.
N.N.
Vertreter/in           der Arbeitsagentur
18. N.N.                                                                  18.
N.N.
Vertreter/in der
Lehrerschaft
19. N.N.                                                                  19.
N.N.
Vertreter/in des Berufskollegs
20. Hans-Ulrich Peter                                       20. Manfred Kessler
Vertreter/in der SWG-Fraktion
21. Luisa Cerone-Sieker           SWG-skB                21. Sebastian Löwe  SWG-skb
Vertreter/in der BfS-Fraktion
22. Sandra Bockelmann     BFS-skB                    22.
Miguel Ordonez            BFS-skB
Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE
23. Hildegard Elias-Nieland DIE LINKE-skB     23. N.N.
Alternative:
Für den Fall, dass zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages (Wahlvorschlag der Fraktionen zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter) kein einstimmiger Beschluss zustande kommt, ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer-System) durchzuführen. Da persönliche Stellvertretung vorgeschrieben ist, werden Mitglieder und Stellvertreter in einem Wahlgang gewählt.