Betreff
Bildung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
143/2009/1
Aktenzeichen
4-51 00 80 / 2 Mk
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII,  Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), vom 23.06.1993, dem Ausführungsgesetz zum KJHG-NW vom 12.12.1990, der Gemeindeordnung-NW (GO) und der Satzung für das Jugendamt vom 22.09.1994, geändert am 16.12.1999, zu bilden.

Gemäß § 4 der o.g. Satzung gehören dem JHA
10 stimmberechtigte Mitglieder sowie 13 beratende Mitglieder an.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich zusammen aus

  • sechs Mitgliedern des Rates oder Frauen und Männern, die in der Jugendhilfe erfahren sind (der/die Vorsitzende und sein/ihre Vertreter/Vertreterin müssen dem Rat angehören) und
  • vier Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe.

 

Die Vertreter/innen der freien Träger der Jugendhilfe werden von ihren Verbänden vorgeschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis im Ausschuss anzustreben. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied ein/e persönliche(r) Vertreter/in zu wählen (gebundene Vertretung).

 

Die Fraktionen haben sich über die stimmberechtigten Ratsmitglieder bzw. die in der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen geeinigt, einen gemeinsamen Vorschlag gemacht und die jeweiligen Vorschläge (siehe Beschlussvorschlag Zif. 1-6) angenommen. Falls der Rat diesem einheitlichen Wahlvorschlag nicht einstimmig zustimmen sollte, wäre nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu entscheiden.

 

Die anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege haben Einzelvorschläge unterbreitet. Aus den nachstehend aufgeführten Vorschlägen der freien Träger wählt der Rat vier Vertreter/innen und vier (gebundene) Stellvertreter/innen:

 

a) stimmberechtigte Mitglieder

 

vorgeschlagen durch

1. Rosemarie Kick

 

AWO

2. Kerstin Kolodziej

 

DRK

3. Ulrike Haschke

 

SKJ

4. Claudia Flesch*

 

DKSB

5. Richard Blanke*

 

Caritas

 

 

 

 

 

* Diese Organisation gehörte bereits dem letzten JHA mit Stimmrecht an.

b)      stellvertretende

stimmberechtigte Mitglieder

 

vorgeschlagen durch

1. Marko Golub

 

SKJ

2. Gabriele Gündel*

 

DKSB

 

 

 

 

 

 

Wie ersichtlich, umfasst der Wahlvorschlag der Freien Träger nicht die durch § 4 Abs.4 AG-KJHG geforderte doppelte Anzahl der insgesamt aus ihrem Vorschlag zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.

Diese Vorschrift hat allerdings allein den Zweck, eine Auswahlmöglichkeit des Rates als wahlberechtigtem Organ sicher zu stellen. Der Rat soll damit nicht in seiner Entscheidungsfreiheit durch eine zu niedrige Anzahl vorgeschlagener Personen eingeschränkt werden.

Es ist dem Rat allerdings möglich, auf diesen durch das Gesetz gewährten Schutz in Ausnahmefällen zu verzichten. Ein solcher Verzicht liegt nach Auffassung der Verwaltung hier nahe, da die Zahl der vorgeschlagenen die Zahl der zu wählenden (stellv.) Mitglieder insgesamt übersteigt.

Die Verwaltung hat nunmehr versucht, aus den Vorschlägen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege eine sinnvolle Auswahl zu treffen und möglichst alle Vorschläge bei den stimmberechtigten  bzw. stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern zu berücksichtigen. Im Vorfeld wurde aus der Politik angeregt, zukünftig eine gegenseitige Stellvertretung der kirchlichen sowie der anderen freien Träger zu ermöglichen.  Dem wurde in im nachstehenden Beschlussvorschlag Rechnung getragen.

Falls dem einheitlichen Wahlvorschlag durch den Rat keine einstimmige Zustimmung gegeben wird, ist eine Entscheidung nach § 50 Abs.2 GO NW mit Stimmenmehrheit ausreichend.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung gehören dem JHA die im nachstehenden Vorschlag genannten beratenden Mitglieder an, und zwar entsprechend dem AG-KJHG und der

Satzung für das Jugendamt bzw. der Benennung durch entsprechende Behörden oder Organisationen. Außerdem haben die Fraktionen im Rat, die im JHA nicht vertreten sind, nach der Satzung das Recht, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratenden Stimme vorzuschlagen. Hiervon haben die SWG, die BfS und DIE LINKE Gebrauch gemacht. Die Benennung erfolgt durch Beschluss mit einfacher Mehrheit.

 

Der/die Vorsitzende des JHA und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des JH-Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG-NW)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

A)                Der Rat nimmt den für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses 

vorgeschlagenen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen (6 Mitglieder des Rates oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) an.

           

                  Danach sollen dem Ausschuss folgende stimmberechtigte Mitglieder und
                  stellvertretende Mitglieder (persönliche Stellvertretung) angehören:

Stimmberechtigte Mitglieder

 

Persönliche Stellvertreter

 

Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

 

stellvertretende Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

 

1. Maximilian Hoffmeier

SPD-RM

Katharina Lotz

SPD-RM

2. Gudrun Werner

SPD-SkB

Ingrid Orentat-Steding

SPD-SkB

3. Frank Nockemann

CDU-RM

Manfred Heinemann

CDU-RM

4. Karen Rüttershoff

CDU-RM

Tobias Leibiger

CDU-SkB

5. Marcel Gießwein

Grüne-RM

Brigitte Gregor

Grüne-SkB

6. Jutta Stark

FDP-SkB

Jörn Habicht

FDP-SkB

 

 

 

 

 

 

 

 

                                               

 

B)     Außerdem werden aus dem Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu stimmberechtigten Mitgliedern und deren persönlichen Vertreter/innen gewählt:

 

Stimmberechtigte Mitglieder

 

Persönliche Stellvertreter

 

7. Rosemarie Kick

AWO

Kerstin Kolodziej

DRK

8. Richard Blanke

Caritas*

N.N.

Diakonie*

9. Ulrike Haschke

SKJ

Marko Golub

SKJ

10. Claudia Flesch

DKSB*

Gabriele Gündel

DKSB*

 

C) Für den Ausschuss werden folgende beratende Mitglieder und deren persönliche
    Vertreter/innen benannt

    (Die Fehlenden können zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden):

Beratende Mitglieder                                Persönliche Stellvertreter/innen

Vertreter der Verwaltung

11. Jürgen Voß                                                 11. Jochen Stobbe

12. Meinhard            Esser                                                    12. Olaf Menke

Ärztin/Arzt des Kreisgesundheitsamtes

13.  Dr. Inka Goddon                                                13. Veronika Mähler-Dienstuhl

Vertreter der Kreispolizeibehörde

14. Dieter Weitschat                                             14. Jens Strohfeld

Familien- oder Jugendrichter/in

15. Arnulf Arentz                                                  15. Eva Bode

 

Vertreter/in der Ev. Kirche

16. Hans Schmitt                                                 16. Jürgen Schröder

 

Vertreter/in der Kath. Kirche
17. Kaplan Mirco Quint                                          17. N.N.

 

Vertreter/in            der Arbeitsagentur
18. Reinhard Fuss                                                     18. Margit Wittpoth-Frank

 

Vertreter/in der Lehrerschaft

19. Eugenie Borchers                                              19. Renate Kaiser

Vertreter/in des Berufskollegs

20. Hans-Ulrich Peter                                          20. Manfred Kessler

Vertreter/in der SWG-Fraktion

21. Luisa Cerone-Sieker            SWG-skB                  21. Sebastian Löwe   SWG-skb

Vertreter/in der BfS-Fraktion
22. Sandra Bockelmann      BFS-skB                      22. Miguel Ordonez             BFS-skB

Vertreter/in der Fraktion DIE LINKE

23. Hildegard Elias-Nieland  DIE LINKE-skB      23. Zehra Ferhat           DIE LINKE.-skB

 

 

Alternative:

Für den Fall, dass zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages (Wahlvorschlag der Fraktionen zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter) kein einstimmiger Beschluss zustande kommt, ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer-System) durchzuführen. Da persönliche Stellvertretung vorgeschrieben ist, werden Mitglieder und Stellvertreter in einem Wahlgang gewählt.

 

 


keine