Sachverhalt:
In der Sitzung des
AUS am 07.02.2023 wurde eine Fortschreibung der Maßnahmenliste des integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Neue Mitte Schwelm“ beschlossen
(034/2023). Im Rahmen dieser Fortschreibung sollten die in 2019 vom Rat der
Stadt Schwelm beschlossen Maßnahmen des ISEKs neu priorisiert und aktualisiert
werden.
Das ISEK „Neue Mitte
Schwelm“ wurde nach einem umfassenden Beteiligungsprozess im Jahr 2019 vom Rat
der Stadt Schwelm beschlossen. Der Umsetzungszeitraum begann in 2020 und sollte
in 2027 abgeschlossen sein. Die Umsetzung erfolgt in fünf thematischen
Handlungsfeldern:
- Städtebau
und Wohnen
- Öffentlicher
Raum und Verkehr
- Einzelhandel,
Dienstleistung und Gastronomie
- Ausflugsziele,
Kultur, Freizeit und Soziales
- Prozesssteuerung
Im Juni 2023 gab das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen die Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen
(Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen“) bekannt. Diese ist zum
01.01.2024 in Kraft getreten.
Die Zielsetzung der
neuen Städtebauförderrichtlinie ist es, schneller die Umsetzung einzelner
Maßnahmen in einer Projektkulisse herbeizuführen und die Umsetzung der Projekte
zu vereinfachen. Die Gemeinden sollen sich auf einzelne Maßnahmen
konzentrieren, die tatsächlich personell und finanziell umgesetzt werden
können, sodass Ausgabereste vermieden werden. Insgesamt soll auch die Dauer
einer Förderung verkürzt werden.
Aufgrund dieser
Vorgaben wurde die in 2019 beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht mit
allen Maßnahmen in mehreren Fachgesprächen diskutiert und es wurde ein
Maßnahmenplan erarbeitet, der seitens der Verwaltung eine realistische
Umsetzung verschiedener Maßnahmen in der verbleibenden Zeit bis Ende 2027
widerspiegelt.
Der Fokus der Arbeit
in den kommenden Jahren liegt auf der Entwicklung der zentralen Mitte Schwelms.
Nachdem Bau des Kulturhauses und dem fast abgeschlossenen Bau des neuen
Rathauses sollen die verbindenden Straßenachsen und Plätze im Fokus der
kommenden Jahre stehen. Insbesondere die verbindenden Achsen Römerstraße –
Bürgerplatz und Neumarktstraße sollen angegangen werden.
Ein weiterer Fokus
liegt auf der Umgestaltung des Wilhelmplatzes (vgl. 078/2024). Der Platz ist
ein Schlüsselprojekt bei der Umsetzung des ISEK und des Parkraum- und
Mobilitätskonzeptes und stellt den Übergang zum Wilhelmpark dar. Neben diesen
Bauprojekten der Stadt wird auch der Bahnhof und der Bahnhofsvorplatz in den
kommenden Jahren durch private Investitionen aufgewertet werden.
Von den 42 zu Beginn
geplanten Maßnahmen würden so bis Ende 2027 aus den verschiedenen
Handlungsfeldern 27 Maßnahmen umgesetzt werden. Die verbleibenden 15 Maßnahmen
könnten im Anschluss im Rahmen einer zweiten Förderphase – soweit diese
bewilligt wird – umgesetzt werden.
Aus den
Handlungsfeld Wohnen wären das die Maßnahmen Wohnumfeld Rondoleum, die
Entwicklung der städtischen Gebäude an der Moltkestraße sowie der Bereich des
Hallenbades. Die Entwicklung des Hallenbades ist dabei aber auch in engem
Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes „Bäderlandschaft“ zu sehen.
Das Handlungsfeld
„Öffentlicher Raum und Verkehr“ war mit insgesamt 20 Maßnahmen sehr
ambitioniert. Viele Maßnahmen sind für sich allein betrachtet Großbaumaßnahmen,
deren Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, wie z.B. die
Neugestaltung der Fußgängerzone. Projekte, die in einer zweiten Förderphase
oder durch alternative Fördermittel angegangen werden könnten, sind die
Untermauerstraße, der Märkische Platz, die Nostalgiezone, der Altmarkt, der
Spielplatz Lohmannsgasse, der Neumarkt, die Neugestaltung der Unterführung
Bahnhofstraße und Querungsmöglichkeiten über die Bahngleise.
Im Rahmen der
Vorbereitung einer zweiten Förderphase könnte das ISEK an sich fortgeschrieben
werden und es werden derzeit schon alternative Fördermöglichkeiten geprüft.
Nach dem
erarbeiteten Vorschlag der Stadtverwaltung (s. Anlage 01) hat am 21.03.2024 ein
erstes Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Die
Präsentation dient als weitere Informationsgrundlage zum aktuellen Sachstand.
Die Pläne der Umsetzung bis Ende der ersten Förderphase 2027 wurden seitens der
Bezirksregierung begrüßt, da man insbesondere die gute Planung in den kommenden
Jahren und die Idee von der Fokussierung auf die Schwelmer Mitte positiv sieht.
Beschlussvorschlag:
1)
Der Rat
der Stadt Schwelm stimmt der Fortschreibung der Maßnahmenliste (Anlage 01) zu.
2)
Die
Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen bis 2027 umzusetzen und die
Beantragung einer zweiten Förderphase vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Überarbeitung der Maßnahmenliste selbst werden keine Kosten entstehen. Die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen werden separat in den Haushalt der Stadt Schwelm eingestellt und jeweils für die einzelnen Maßnahmen beantragt.
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Begründung:
Die Fortschreibung der Maßnahmenliste hat keine Auswirkung auf das Klima.
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Der Bürgermeister in Vertretung Schweinsberg |