Betreff
Fortschreibung der Maßnahmenliste des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) „Neue Mitte Schwelm"
Vorlage
100/2024
Aktenzeichen
310/th
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des AUS am 07.02.2023 wurde eine Fortschreibung der Maßnahmenliste des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Neue Mitte Schwelm“ beschlossen (034/2023). Im Rahmen dieser Fortschreibung sollten die in 2019 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen Maßnahmen des ISEKs neu priorisiert und aktualisiert werden.

 

Das ISEK „Neue Mitte Schwelm“ wurde nach einem umfassenden Beteiligungsprozess im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Der Umsetzungszeitraum begann in 2020 und sollte in 2027 abgeschlossen sein. Die Umsetzung erfolgt in fünf thematischen Handlungsfeldern:

 

  1. Städtebau und Wohnen
  2. Öffentlicher Raum und Verkehr
  3. Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie
  4. Ausflugsziele, Kultur, Freizeit und Soziales
  5. Prozesssteuerung

 

Im Juni 2023 gab das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen“) bekannt. Diese ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

 

Die Zielsetzung der neuen Städtebauförderrichtlinie ist es, schneller die Umsetzung einzelner Maßnahmen in einer Projektkulisse herbeizuführen und die Umsetzung der Projekte zu vereinfachen. Die Gemeinden sollen sich auf einzelne Maßnahmen konzentrieren, die tatsächlich personell und finanziell umgesetzt werden können, sodass Ausgabereste vermieden werden. Insgesamt soll auch die Dauer einer Förderung verkürzt werden.

 

Aufgrund dieser Vorgaben wurde die in 2019 beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht mit allen Maßnahmen in mehreren Fachgesprächen diskutiert und es wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet, der seitens der Verwaltung eine realistische Umsetzung verschiedener Maßnahmen in der verbleibenden Zeit bis Ende 2027 widerspiegelt.

 

Der Fokus der Arbeit in den kommenden Jahren liegt auf der Entwicklung der zentralen Mitte Schwelms. Nachdem Bau des Kulturhauses und dem fast abgeschlossenen Bau des neuen Rathauses sollen die verbindenden Straßenachsen und Plätze im Fokus der kommenden Jahre stehen. Insbesondere die verbindenden Achsen Römerstraße – Bürgerplatz und Neumarktstraße sollen angegangen werden.

 

Ein weiterer Fokus liegt auf der Umgestaltung des Wilhelmplatzes (vgl. 078/2024). Der Platz ist ein Schlüsselprojekt bei der Umsetzung des ISEK und des Parkraum- und Mobilitätskonzeptes und stellt den Übergang zum Wilhelmpark dar. Neben diesen Bauprojekten der Stadt wird auch der Bahnhof und der Bahnhofsvorplatz in den kommenden Jahren durch private Investitionen aufgewertet werden.

 

Von den 42 zu Beginn geplanten Maßnahmen würden so bis Ende 2027 aus den verschiedenen Handlungsfeldern 27 Maßnahmen umgesetzt werden. Die verbleibenden 15 Maßnahmen könnten im Anschluss im Rahmen einer zweiten Förderphase – soweit diese bewilligt wird – umgesetzt werden.

 

Aus den Handlungsfeld Wohnen wären das die Maßnahmen Wohnumfeld Rondoleum, die Entwicklung der städtischen Gebäude an der Moltkestraße sowie der Bereich des Hallenbades. Die Entwicklung des Hallenbades ist dabei aber auch in engem Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes „Bäderlandschaft“ zu sehen.

 

Das Handlungsfeld „Öffentlicher Raum und Verkehr“ war mit insgesamt 20 Maßnahmen sehr ambitioniert. Viele Maßnahmen sind für sich allein betrachtet Großbaumaßnahmen, deren Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, wie z.B. die Neugestaltung der Fußgängerzone. Projekte, die in einer zweiten Förderphase oder durch alternative Fördermittel angegangen werden könnten, sind die Untermauerstraße, der Märkische Platz, die Nostalgiezone, der Altmarkt, der Spielplatz Lohmannsgasse, der Neumarkt, die Neugestaltung der Unterführung Bahnhofstraße und Querungsmöglichkeiten über die Bahngleise.

 

Im Rahmen der Vorbereitung einer zweiten Förderphase könnte das ISEK an sich fortgeschrieben werden und es werden derzeit schon alternative Fördermöglichkeiten geprüft.

 

Nach dem erarbeiteten Vorschlag der Stadtverwaltung (s. Anlage 01) hat am 21.03.2024 ein erstes Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Die Präsentation dient als weitere Informationsgrundlage zum aktuellen Sachstand. Die Pläne der Umsetzung bis Ende der ersten Förderphase 2027 wurden seitens der Bezirksregierung begrüßt, da man insbesondere die gute Planung in den kommenden Jahren und die Idee von der Fokussierung auf die Schwelmer Mitte positiv sieht.

 


Beschlussvorschlag:

 

1)      Der Rat der Stadt Schwelm stimmt der Fortschreibung der Maßnahmenliste (Anlage 01) zu.

 

2)      Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen bis 2027 umzusetzen und die Beantragung einer zweiten Förderphase vorzubereiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Überarbeitung der Maßnahmenliste selbst werden keine Kosten entstehen. Die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen werden separat in den Haushalt der Stadt Schwelm eingestellt und jeweils für die einzelnen Maßnahmen beantragt.

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Auswirkungen auf das Klima:

Textfeld: x
 


neutrale Auswirkungen

 


positive Auswirkungen

 


negative Auswirkungen

               

Begründung:

 

Die Fortschreibung der Maßnahmenliste hat keine Auswirkung auf das Klima.

 

 

 

Der Bürgermeister

in Vertretung

Schweinsberg