Sachverhalt:
Mit Sitzung vom 10.12.2020 hat der Rat mit Vorlage 189/2020/1
entschieden:
Nachdem die Prüfergebnisse durch den Kreis
vorgelegt sind, wird nach einem positiven Beschluss im Februar zum Haushalt
2021 der entsprechende notwendige
Aufwand eingestellt und bis zur Ratssitzung
im April in einem interfraktionellen Gremium (je Fraktion ein Vertreter)
folgende Punkte abgestimmt:
- In welcher Form das
Streaming erfolgt und ob die Ratssitzungen aufgezeichnet werden?
- Wie im Einzelnen die
Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder geschützt werden?
Das geforderte interfraktionelle Gremium wurde dem Beschluss folgend
gegründet und trat zur Beratung zusammen. Dieser Arbeitskreis Digitalisierung
mit Vertreter*innen aller Fraktionen hat sich unter anderem am 02.11.2023 mit
dem o.g. Arbeitsauftrag beschäftigt.
Mehrheitlich haben sich die Beteiligten aktuell gegen ein Streaming
von Ratssitzungen ausgesprochen. Grund ist hier vor allem die derzeitige
Haushaltssituation sowie der große personelle und technische Aufwand
(Datenschutz, Persönlichkeitsschutz etc.), um einen unbestimmte Anzahl an
Personen zu erreichen. Aufgrund der Ablehnung des Streamings ist die Beratung
des Punktes 2 obsolet geworden.
Zudem sprach sich die Mehrheit derzeit auch gegen die Durchführung
von digitalen/hybriden Sitzungen aus. Dennoch waren sich alle einig, dass
bei der Ausstattung des neuen Ratssaales die technische Infrastruktur so
ausgelegt ist, dass sie bedarfsgerecht und zukunftsfähig ist und ggf. künftig
die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zulässt.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss vom
10.12.2020 (VL 189/2020/1) wird aufgehoben. Für das Streaming von Ratssitzungen
wird kein Aufwand in den Haushalt eingestellt und derzeit kein Streaming
vorgenommen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |