Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW - Verkehrsberuhigung Blücherstraße
Vorlage
207/2023/1
Art
Beschlussvorlage Rat
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Blücherstraße ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der Bürgerantrag verweist auf das Problem, dass trotz der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Blücherstraße zwischen Döinghauser Straße und Potthoffstraße regelmäßig Geschwindigkeitsüberschreitungen passieren, die bereits im Rahmen verschiedener Verkehrskontrollen nachgewiesen wurden.

 

Der betroffene Straßenabschnitt der Blücherstraße mit einer Länge von ca. 250 m ist an dieser Stelle über 9 Meter breit, sodass trotz beidseitigem Längsparken eine entsprechende Fahrbahnbreite vorhanden ist, die ein schnelleres Fahren ermöglicht.

 

Aus Kostengründen werden im Bürgerantrag keine baulichen Maßnahmen vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen durch versetztes Diagonalparken analog zur Sedanstraße den Straßenraum der Blücherstraße künstlich zu verengen und dadurch eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen.

 

Auf die Vorlage 134/2023 und den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW (s. Anlage 01) wird verwiesen.

 


 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 207/2023 vollständig. Nach Beratung und Beschlussfassung im AUS am 12.09.2023 wird der folgende Beschlussvorschlag eingefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, durch versetztes Diagonalparken analog zur Sedanstraße den Straßenraum der Blücherstraße künstlich zu verengen und dadurch eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen.

 

Der Bürger ist über die Entscheidung des Rates in Kenntnis zu setzen.

 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard