Sachverhalt:
Im Bereich der Blücherstraße ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der
Bürgerantrag verweist auf das Problem, dass trotz der bereits vorhandenen
Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Blücherstraße zwischen Döinghauser
Straße und Potthoffstraße regelmäßig Geschwindigkeitsüberschreitungen
passieren, die bereits im Rahmen verschiedener Verkehrskontrollen nachgewiesen
wurden.
Der betroffene Straßenabschnitt der Blücherstraße mit einer Länge von ca.
250 m ist an dieser Stelle über 9 Meter breit, sodass trotz beidseitigem
Längsparken eine entsprechende Fahrbahnbreite vorhanden ist, die ein
schnelleres Fahren ermöglicht.
Aus Kostengründen werden im Bürgerantrag keine baulichen Maßnahmen
vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen durch versetztes Diagonalparken analog zur
Sedanstraße den Straßenraum der Blücherstraße künstlich zu verengen und dadurch
eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen.
Auf die Vorlage 134/2023 und den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW (s.
Anlage 01) wird verwiesen.
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 207/2023 vollständig. Nach Beratung
und Beschlussfassung im AUS am 12.09.2023 wird der folgende Beschlussvorschlag
eingefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, durch versetztes Diagonalparken analog zur
Sedanstraße den Straßenraum der Blücherstraße künstlich zu verengen und dadurch
eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen.
Der Bürger ist über die Entscheidung des Rates in Kenntnis zu setzen.
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |