Sachverhalt:
Im Bereich der
Blücherstraße ist eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der Bürgerantrag verweist auf
das Problem, dass trotz der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung im
Bereich der Blücherstraße zwischen Döinghauser Straße und Potthoffstraße
regelmäßig Geschwindigkeitsüberschreitungen passieren, die bereits im Rahmen
verschiedener Verkehrskontrollen nachgewiesen wurden.
Der betroffene
Straßenabschnitt der Blücherstraße mit einer Länge von ca. 250 m ist an dieser
Stelle über 9 Meter breit, sodass trotz beidseitigem Längsparken eine
entsprechende Fahrbahnbreite vorhanden ist, die ein schnelleres Fahren
ermöglicht.
Aus Kostengründen
werden im Bürgerantrag keine baulichen Maßnahmen vorgeschlagen. Es wird
vorgeschlagen durch versetztes Diagonalparken analog zur Sedanstraße den
Straßenraum der Blücherstraße künstlich zu verengen und dadurch eine
Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit zu erzielen.
Auf die Vorlage
134/2023 und den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW (s. Anlage 01) wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende
Antrag nach § 24 GO NRW wird dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |