Auf Grund des Beschlusses im Hauptausschuss
am 20.04.2023 hat die Verwaltung am 26.06.2023 eine Zusammenkunft der
Verkehrskommission einberufen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern der
Ordnungsbehörde (Stadt), Verkehrsplanung (Stadt), Straßenbaulastträger (Stadt
und/oder Straßen.NRW), Verkehrsbehörde (Kreis) und der Kreispolizeibehörde
zusammen.
Unter Beschlusspunkt
1 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine Tempo-30-Zone
umgesetzt werden kann. Diese Zone sollte vor der Hegelstraße beginnen und bis
zu Metzer Straße gehen.
Auf Vorschlag der Verkehrskommission soll
vor einer Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung aber zunächst eine
V85-Messung im Bereich der Schule durchgeführt werden. Die Durchführung der
V85-Messung wird voraussichtlich ab KW 38 erfolgen. Das Ergebnis hierzu und die
daraus resultierende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde wird zu gegebener
Zeit mitgeteilt.
Des Weiteren sollte unter Beschlusspunkt 2 geprüft werden, wie
für die Kinder mit Schulweg aus nordwestlicher Richtung die Überquerung der
Hattinger Straße sicherer gestaltet werden kann. Hierzu soll die Schaffung
eines zusätzlichen Überwegs - ggf. unter Einbeziehung der vorhandenen
Lichtzeichenanlage - in Betracht gezogen werden.
Die Verkehrskommission sieht die vorhandenen
Querungshilfen und Übergänge im unmittelbaren Bereich nordwestlich und
südöstlich der Zufahrt zur Schule an der Hattinger Straße mit der LSA-Steuerung
und Unterstützung durch Schülerlotsen als ausreichend an. Aus diesem Grund wird
an dieser Stelle auf weitere Maßnahmen verzichtet.
Unter Beschlusspunkt
3 sollte dargestellt werden, welche weiteren Maßnahmen die
Verkehrssituation und den Schutz der Kinder verbessern können.
Von der Verkehrskommission wurde
vorgeschlagen, die Zufahrt zur Schule durch VZ 250 mit dem Zusatz
„Lieferverkehr frei“ (VZ 1026-35) zu versehen. Durch Kontrollen der Polizei
soll eine Ahndung von Verstößen sofort möglich sein. Auf diese Weise sollen
unfallträchtige Situationen durch sogenannte „Elterntaxis“ vermieden werden. Um
die Zufahrt zu gewährleisten, wurden die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für
Lehrer und Anwohner erteilt. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist
erfolgt, die technische Aufstellung erfolgt in Kürze.
Durch weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen
wurde der Schulweg über die Metzer Straße bereits verbessert. Die
Halteverbotszonen in der Metzer Straße wurden geändert. Die Installation einer
Querungshilfe für Schulkinder steht noch aus. Für die Eltern ist es nun besser
möglich, ihre Kinder zur Schule zu bringen und von der Schule abzuholen, ohne
dabei gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Außerdem werden
die Wertstoffcontainer versetzt, um mehr Platz auf dem Gehweg zu schaffen.
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Der Bürgermeister I.V. Kauke |