Betreff
Gemeinsamer Antrag SPD, CDU, Grüne, BIZ, SWG-BfS, FDP vom 30.03.2023: Verkehrssituation Grundschule Nordstadt verbessern
Vorlage
100/2023/1
Aktenzeichen
AdB/RM ple
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

 

 


Auf Grund des Beschlusses im Hauptausschuss am 20.04.2023 hat die Verwaltung am 26.06.2023 eine Zusammenkunft der Verkehrskommission einberufen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern der Ordnungsbehörde (Stadt), Verkehrsplanung (Stadt), Straßenbaulastträger (Stadt und/oder Straßen.NRW), Verkehrsbehörde (Kreis) und der Kreispolizeibehörde zusammen.

 

Unter Beschlusspunkt 1 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine Tempo-30-Zone umgesetzt werden kann. Diese Zone sollte vor der Hegelstraße beginnen und bis zu Metzer Straße gehen.

 

Auf Vorschlag der Verkehrskommission soll vor einer Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduzierung aber zunächst eine V85-Messung im Bereich der Schule durchgeführt werden. Die Durchführung der V85-Messung wird voraussichtlich ab KW 38 erfolgen. Das Ergebnis hierzu und die daraus resultierende Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

 

Des Weiteren sollte unter Beschlusspunkt 2 geprüft werden, wie für die Kinder mit Schulweg aus nordwestlicher Richtung die Überquerung der Hattinger Straße sicherer gestaltet werden kann. Hierzu soll die Schaffung eines zusätzlichen Überwegs - ggf. unter Einbeziehung der vorhandenen Lichtzeichenanlage - in Betracht gezogen werden.

 

Die Verkehrskommission sieht die vorhandenen Querungshilfen und Übergänge im unmittelbaren Bereich nordwestlich und südöstlich der Zufahrt zur Schule an der Hattinger Straße mit der LSA-Steuerung und Unterstützung durch Schülerlotsen als ausreichend an. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf weitere Maßnahmen verzichtet.

 

Unter Beschlusspunkt 3 sollte dargestellt werden, welche weiteren Maßnahmen die Verkehrssituation und den Schutz der Kinder verbessern können.

 

Von der Verkehrskommission wurde vorgeschlagen, die Zufahrt zur Schule durch VZ 250 mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ (VZ 1026-35) zu versehen. Durch Kontrollen der Polizei soll eine Ahndung von Verstößen sofort möglich sein. Auf diese Weise sollen unfallträchtige Situationen durch sogenannte „Elterntaxis“ vermieden werden. Um die Zufahrt zu gewährleisten, wurden die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für Lehrer und Anwohner erteilt. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist erfolgt, die technische Aufstellung erfolgt in Kürze.

 

Durch weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen wurde der Schulweg über die Metzer Straße bereits verbessert. Die Halteverbotszonen in der Metzer Straße wurden geändert. Die Installation einer Querungshilfe für Schulkinder steht noch aus. Für die Eltern ist es nun besser möglich, ihre Kinder zur Schule zu bringen und von der Schule abzuholen, ohne dabei gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Außerdem werden die Wertstoffcontainer versetzt, um mehr Platz auf dem Gehweg zu schaffen.

 


 

Der Bürgermeister

I.V.

Kauke