Sachverhalt:
Nach der ausführlichen Analyse der konkreten
Ausgestaltung des Poolmodells und den zahlreichen Gesprächen mit
Schulleitungen, OGS-Leitungen und Trägern
sowie Diskussionen in den jeweiligen Ausschüssen lässt sich zusammenfassend
feststellen, dass das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes
Modell zu erhalten ist. Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und
trägt zur Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei.
Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen
Poollösung ist für die Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Stärkung
der Integration im Schulalltag beispielgebend.
Es führt aber auch zu erheblichen Aufwänden bei der Stadt Schwelm,
weshalb mögliche Einsparpotentiale genutzt werden müssen. Daher wurde der
Berechnungsmodus bereits ab dem 2. Schulhalbjahr 2022/23 verändert. Grundlage
der Kostenzusagen ist ab sofort die Anzahl der Unterrichtswochen. Die
Stundenzahl von 27,5 Stunden pro Schulklasse und Schulwoche bleibt
bedarfsgerecht erhalten.
Ab dem Haushaltsjahr 2023 wurde eine eigene Haushaltsstelle -
06.03.04.533103 - Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche/Poollösung - gebildet, um
mehr Transparenz über die Kostenentwicklung herzustellen.
Diese Vorlage
ersetzt die Vorlagen 131/2022 und 131/2022/1 und /2.
Beschlussvorschlag:
Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden 27,5 Zeitstunden pro Unterrichtswoche je Klasse für die Durchführung der Schulbegleitung bereitgestellt. Die Kostenzusagen werden für das komplette Schuljahr erteilt. Die Trägervielfalt soll weiterhin gewährleistet bleiben.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kauke |