Sachverhalt:
Nach der ausf?hrlichen Analyse der konkreten
Ausgestaltung des Poolmodells und den zahlreichen Gespr?chen mit
Schulleitungen, OGS-Leitungen und Tr?gern?
sowie Diskussionen in den jeweiligen Aussch?ssen l?sst sich zusammenfassend
feststellen, dass das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes
Modell zu erhalten ist. Es kommt allen Sch?lerinnen und Sch?lern zugute und
tr?gt zur Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei.
Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen
Pooll?sung ist f?r die F?rderung von Sch?lerinnen und Sch?lern und die St?rkung
der Integration im Schulalltag beispielgebend.?
Es f?hrt aber auch zu erheblichen Aufw?nden bei der Stadt Schwelm,
weshalb m?gliche Einsparpotentiale genutzt werden m?ssen. Daher wurde der
Berechnungsmodus bereits ab dem 2. Schulhalbjahr 2022/23 ver?ndert. Grundlage
der Kostenzusagen ist ab sofort die Anzahl der Unterrichtswochen. Die
Stundenzahl von 27,5 Stunden pro Schulklasse und Schulwoche bleibt
bedarfsgerecht erhalten.
Ab dem Haushaltsjahr 2023 wurde eine eigene Haushaltsstelle -
06.03.04.533103 - Eingliederungshilfe
f?r seelisch behinderte Kinder und Jugendliche/Pooll?sung - gebildet, um
mehr Transparenz ?ber die Kostenentwicklung herzustellen.
Diese Vorlage
ersetzt die Vorlagen 131/2022 und 131/2022/1 und /2.
Beschlussvorschlag:
Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden 27,5 Zeitstunden pro Unterrichtswoche je Klasse f?r die Durchf?hrung der Schulbegleitung bereitgestellt. Die Kostenzusagen werden f?r das komplette Schuljahr erteilt. Die Tr?gervielfalt soll weiterhin gew?hrleistet bleiben.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Kauke |
