Betreff
Poollösung für Integrationskräfte
Vorlage
131/2022
Aktenzeichen
221/Pe
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach der ausführlichen Analyse der konkreten Ausgestaltung des Poolmodells und den zahlreichen Gesprächen mit Schulleitungen, OGS-Leitungen und Trägern lässt sich zusammenfassend feststellen, dass das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes Modell erhalten werden sollte.

Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und trägt zur Verbesserung des Gemeinsamen Unterrichts bei, und dies vor allem ohne die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu stigmatisieren.

Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen Poollösung ist für die Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Stärkung der Integration im Schulalltag beispielgebend. Es ist in der Konsequenz der Ausprägung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vorbehaltlos zu empfehlen. Es führt aber auch zu erheblichen Aufwänden bei der Stadt Schwelm, weshalb die gemeinsame Bereitschaft von Schulleitungen, OGS-Leitungen, Dienstleistern, Politik und Verwaltung in Bezug auf die Offenheit der Diskussion und die Bereitschaft Veränderungen zu prüfen und dann auch umzusetzen besonders hervorzuheben ist.

Gleichzeitig ist auch festzustellen, dass weitere Einsparungen über die skizierten Möglichkeiten hinaus nur unter Aufgabe wesentlicher Rahmenbedingungen möglich sind, die das Schwelmer Modell aushöhlen würden.

Die Finanzierung der schulischen Inklusion sollte nicht allein Aufgabe der Kommunen sein. Nach derzeitiger Rechtslage ist allerdings das Jugendamt jeder Kommune für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zuständig. Auch wenn sich durch das Poolmodell Synergieeffekte erzielen lassen, die bei der Einzelfallbetreuung nicht erreicht werden können, bleibt das Poolmodell nach überschlägigem Vergleich mit vergleichbaren Kommunen die deutlich teurere Variante der Eingliederungshilfe.

Dies wird mittlerweile auch vom Kreis so gesehen, so dass die Stadt Schwelm einen starken Fürsprecher in Sachen Poollösung an der Seite hat.

Vor dem Hintergrund soll auch die Landespolitik über das Erfolgsmodell informiert und für eine finanzielle Unterstützung des infrastrukturellen Poolmodells geworben werden, die deutlich über die aktuelle Inklusionspauschale hinausgehen sollte.

Die Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - umfasst Aufwendungen für den Integrationspool sowie die Teamlösung, für die ambulante Eingliederungshilfe sowie für Förderkräfte der psychologischen Beratungsstelle.
Endgültige Zahlen können noch nicht genannt werden, da diese abhängig von weiteren Parametern sind. Das Beratungsergebnis muss in die Haushaltsberatungen 2023 eingesteuert werden.

                                                             

Ausführliche Ergebnisse der Gespräche und Analysen zum Thema Poollösung für Integrationskräfte sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt folgendes weiteres Verfahren vor:

1.            Für das 1. Schulhalbjahr 2022/23 werden 23 Stunden je Klasse für die Durchführung der Schulbegleitung bereitgestellt.

2.            Für das 2. Schulhalbjahr 2022/23 werden 22 Stunden je Klasse für die Durchführung der Schulbegleitung bereitgestellt werden.

3.            Die Verwaltung wird ein Markterkundungsverfahren zur Durchführung des infrastrukturellen Poolmodells an Schwelmer Grundschulen starten.

4.            Die Verwaltung wird je nach Ergebnis der Markterkundung die Durchführung in Eigenregie prüfen.

5.            Der Rat der Stadt Schwelm appelliert an die im Landtag vertretenen Fraktionen               Aufgaben und Finanzierungsverantwortung im Schulbereich klar zu regeln und               hierzu verlässliche und belastbare Strukturen zu schaffen, die u. a. die               schulische Inklusion und dabei insbesondere das Schwelmer Modell der                 infrastrukturellen Poollösung im Sinne der SuS zukunftssicher machen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard