Sachverhalt:
Nach der ausführlichen Analyse der konkreten Ausgestaltung des
Poolmodells und den zahlreichen Gesprächen mit Schulleitungen, OGS-Leitungen
und Trägern lässt sich zusammenfassend feststellen, dass das Poolmodell als
niedrigschwelliges und zukunftsweisendes Modell erhalten werden sollte.
Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und trägt zur
Verbesserung des Gemeinsamen Unterrichts bei, und dies vor allem ohne die
betroffenen Schülerinnen und Schüler zu stigmatisieren.
Das Schwelmer Modell der infrastrukturellen Poollösung ist für die
Förderung von Schülerinnen und Schülern und die Stärkung der Integration im
Schulalltag beispielgebend. Es ist in der Konsequenz der Ausprägung als
Maßnahme der Eingliederungshilfe vorbehaltlos zu empfehlen. Es führt aber auch
zu erheblichen Aufwänden bei der Stadt Schwelm, weshalb die gemeinsame
Bereitschaft von Schulleitungen, OGS-Leitungen, Dienstleistern, Politik und
Verwaltung in Bezug auf die Offenheit der Diskussion und die Bereitschaft
Veränderungen zu prüfen und dann auch umzusetzen besonders hervorzuheben ist.
Gleichzeitig ist auch festzustellen, dass weitere Einsparungen über die
skizierten Möglichkeiten hinaus nur unter Aufgabe wesentlicher
Rahmenbedingungen möglich sind, die das Schwelmer Modell aushöhlen würden.
Die Finanzierung der schulischen Inklusion sollte nicht allein Aufgabe
der Kommunen sein. Nach derzeitiger Rechtslage ist allerdings das Jugendamt
jeder Kommune für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zuständig. Auch
wenn sich durch das Poolmodell Synergieeffekte erzielen lassen, die bei der
Einzelfallbetreuung nicht erreicht werden können, bleibt das Poolmodell nach
überschlägigem Vergleich mit vergleichbaren Kommunen die deutlich teurere
Variante der Eingliederungshilfe.
Dies wird mittlerweile auch vom Kreis so gesehen, so dass die Stadt
Schwelm einen starken Fürsprecher in Sachen Poollösung an der Seite hat.
Vor dem Hintergrund soll auch die Landespolitik über das Erfolgsmodell
informiert und für eine finanzielle Unterstützung des infrastrukturellen
Poolmodells geworben werden, die deutlich über die aktuelle Inklusionspauschale
hinausgehen sollte.
Die Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche - umfasst Aufwendungen für den Integrationspool sowie
die Teamlösung, für die ambulante Eingliederungshilfe sowie für Förderkräfte
der psychologischen Beratungsstelle.
Endgültige Zahlen können noch
nicht genannt werden, da diese abhängig von weiteren Parametern sind. Das
Beratungsergebnis muss in die Haushaltsberatungen 2023 eingesteuert werden.
Ausführliche
Ergebnisse der Gespräche und Analysen zum Thema Poollösung für
Integrationskräfte sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
schlägt folgendes weiteres Verfahren vor:
1. Für
das 1. Schulhalbjahr 2022/23 werden 23 Stunden je Klasse für die Durchführung
der Schulbegleitung bereitgestellt.
2. Für
das 2. Schulhalbjahr 2022/23 werden 22 Stunden je Klasse für die Durchführung
der Schulbegleitung bereitgestellt werden.
3. Die
Verwaltung wird ein Markterkundungsverfahren zur Durchführung des
infrastrukturellen Poolmodells an Schwelmer Grundschulen starten.
4. Die
Verwaltung wird je nach Ergebnis der Markterkundung die Durchführung in
Eigenregie prüfen.
5. Der Rat der Stadt Schwelm appelliert an die im Landtag vertretenen Fraktionen Aufgaben und Finanzierungsverantwortung im Schulbereich klar zu regeln und hierzu verlässliche und belastbare Strukturen zu schaffen, die u. a. die schulische Inklusion und dabei insbesondere das Schwelmer Modell der infrastrukturellen Poollösung im Sinne der SuS zukunftssicher machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |