Sachverhalt:
Nach den
Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts sind der Stellenplan (Anlagen
1-4) und die
Stellenübersichten (Anlagen 5-8) Anlagen des Haushaltsplans.
Die
Haushaltseinbringung erfolgt in der Sitzung des Rates am 26.01.2023.
Vorab soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.01.
eine erste Vorberatung des Stellenplanes ermöglicht werden.
Der Stellenplan ist
in die Abschnitte A: Beamte und B: Tarifbeschäftigte (unterteilt in
Tarifbeschäftigte allgemein und Notfallsanitäter/innen sowie Tarifbeschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) untergliedert.
Der Stellenplan
(Anlagen 1-4) zeigt die Stellenanzahl zum 01.01.2023 im Vergleich zum
01.01.2022 sowie die am 30.06.2022 besetzten Stellen.
In den
Stellenübersichten (Anlagen 5-8) sind die Stellenanteile in den jeweiligen
Besoldungs- und Vergütungsgruppen den Produkten zugeordnet, so dass die
personelle Ausstattung der Produkte transparent wird. Diese Stellenanteile
werden in den Haushalt übernommen.
Die Gesamtzahl der Stellen verändert sich zum Stellenplan 2022 wie folgt:
Stellenplan 2022 308,74
Stellenzuwachs 56,69
davon u. a. Rekommunalisierung 39,14
Soziales/Wohngeld 4,50
Landeskinderschutzgesetz
1,50
Stellenreduzierung - 3,56
Stellenveränderungen 0,09
361,96
Der wesentliche
Stellenzuwachs resultiert aus der Rekommunalisierung von Teilen der Technischen
Betriebe Schwelm aufgrund des § 2b
Umsatzsteuergesetz.
Der zu verzeichnende
Zuwachs beträgt in diesem Bereich 39,14 Stellen.
Darüber hinaus sind
für das Jahr 2023 folgende wesentliche Neuschaffungen von Stellen
vorgesehen:
Der Bereich Soziales/Wohngeld wurde aufgrund gesetzlicher
Änderungen um 4,5 Stellen aufgestockt.
Im Bereich Jugend
wurden für die Umsetzung des im April 2022 neugefassten Landeskinderschutzgesetz (LKSG) 1,5 Stellen
(1,00 Qualitätssicherung | 0,5 Netzwerkkoordination) eingerichtet.
Der im Vorjahr
bewährte Ansatz und politischer Konsens, die im Jahr 2023 neu zu besetzenden
Ausbildungsstellen bereits vor der abschließenden Genehmigung des Haushaltes
auszuschreiben wurde fortgeführt. Begründet ist dieser Ansatz in einer
möglichst frühen Ausschreibung der Ausbildungsplätze; in der Regel 10 Monate
vor Ausbildungsbeginn.
Bezüglich der neu zu
besetzenden Ausbildungsstellen
-
Bachelor
Kommunalverwaltung (1),
-
Verwaltungsfachangestellte/r
(2),
-
Gärtner/in
(2)
sind die
Ausschreibungen durchgeführt und es wurde bereits mit den
Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren begonnen.
Weitere Erläuterungen zum Stellenplan 2023 erfolgen aus Datenschutzgründen im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 253/2022/1.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |