Sachverhalt:
Bereits im März 2018 wurde im Rahmen der Beratungen zum Projekt
Zentralisierung die Entwicklung des ehemaligen Brauereigebäudes thematisiert
(s. auch Vorlage Nr. 042/2018).
Der Rat der Stadt Schwelm hat nachfolgend in seiner Sitzung am 5.7.2018
beschlossen, das Gebäude unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher
Aspekte vollumfänglich zu sanieren / umzubauen (s. auch Vorlage Nr.
094/2018/2). Die seinerzeit angedachte parallele Entwicklung zum Neubau des
Rathauses konnte aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden.
Im Rahmen der Beratungen zum sog. „Strategiepapier“ (s. auch Vorlage Nr.
213/2020 sowie 213/2020/2) hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am
14.1.2021 einstimmig beschlossen, das Gebäude mit einer höheren Priorisierung
zu entwickeln, als von der Verwaltung im „Strategiepapier“ vorgesehen.
Grundlage für die Machbarkeitsstudie, dessen Durchführung vom Rat der Stadt
Schwelm beschlossen wurde, sind u.a. die Ergebnisse des digitalen
Bürgerdialogs, welcher am 3.12.2020 durchgeführt wurde. Der von allen
Beteiligten als zielführender, konstruktiver und gut empfundene Dialog hatte
folgende wesentliche Ergebnisse:
Ø Eindeutiges Bekenntnis zum Erhalt des
Gebäudes / Identifikation mit dem Gebäude
Ø Schaffung von Veranstaltungs- bzw.
Kulturräumen für Vereine,
Künstler*innen etc.
Ø Schaffung von „Innen- und
Außengastronomieflächen“
Ø „Haus für Jung und Alt“ / Treffpunkt und
demnach Belebung der Innenstadt
Ø Schaffung von Räumen für Coworking, Startups
und Unternehmensgründer*innen
Im März 2021 wurde der Auftrag an die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie
durchzuführen, durch einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, CDU,
Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SWG/BfS und BIZ vom 18.3.2021 „präzisiert“ und in
der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 15.4.2021 beschlossen. Ein
wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses war die „Unterbringung des
städtischen Archivs im Bereich des 1. Obergeschosses“. Weiterhin wurde
beschlossen, die Investitionssumme auf 8.330.000 € zu begrenzen (s. auch
Vorlage Nr. 079/2021).
Auf der Grundlage eines weiteren interfraktionellen Antrages der
Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SWG/BfS und BIZ vom 6.12.2021 wurde
in der Sitzung des Rates am 20.1.2022 mehrheitlich beschlossen, das städtische
Archiv im Erdgeschoss des Rathauses unterzubringen (s. auch Vorlage Nr.
265/2021). Demnach war diese Entwicklung bei der Durchführung der
Machbarkeitsstudie zu beachten.
In der Zeit von April 2022 bis Juli 2022 wurde von dem Unternehmen
Assmann / Dortmund die Machbarkeitsstudie erarbeitet. Grundlage hierfür waren
insbesondere die Ergebnisse des Bürgerdialogs (s. oben) sowie die
Beschlussgrundlagen, zu denen vorstehend ausgeführt wurde. Parallel wurden zwei
Kurzgutachten in Auftrag gegeben, die die Untersuchung der Dachkonstruktion
sowie der Fassade zum Inhalt hatten. Zudem wurde der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL), dem Fachamt für Denkmalpflege, sowie die untere
Denkmalbehörde eng eingebunden, da Teile des Gebäudes unter Denkmalschutz
stehen (äußere Hülle / Fassade einschließlich Dachformen sowie die Kappendecke
im Gewölbekeller / Untergeschoss).
Die Machbarkeitsstudie wurde der zuständigen Ansprechpartnerin beim LWL
sowie der unteren Denkmalbehörde im Juli 2022 im Entwurf präsentiert. Der LWL
wertet die Inhalte, Vorschläge und Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie zunächst
als positiv und empfindet den eingeschlagenen Weg als richtig.
Das Fachplanungsbüro, welches die Dachkonstruktion untersucht hat, kommt
zu dem Ergebnis, dass sich die Dachstühle, in der Gesamtheit gesehen, in einem
guten Zustand befinden.
Im Rahmen der Untersuchung der Gebäudehülle / Fassade wurde vom
beauftragten Fachplanungsbüro festgestellt, dass die Fassade verschiedene
Schadensbilder aufweist, die einzeln zu betrachten und zu beheben sind. Es gibt
keinerlei Flächen, die keiner Sanierung bedürfen. Um weitere Erkenntnisse in
jeweiligen Bereichen gewinnen zu können, sind weiterführende Analysen
notwendig, um eine unkalkulierbare Weiterentwicklung von strukturellen
Schädigungsprozessen am Mauerwerk zu vermeiden. Diese Analysen, welche
unabdingbar sind, würden zu zusätzlichen Kosten führen. Ebenso soll somit die
allgemeine Verkehrssicherheit am Gebäude weiterhin gewährleistet werden können.
Das Gebäude ist seit mittlerweile über zehn Jahren leergezogen und der
Zustand verschlechtert sich von Jahr zu Jahr.
Die Machbarkeitsstudie, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist und
von Vertretern*innen des Unternehmens Assmann in der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses am 16.8.2022 präsentiert wird, soll den zuständigen
politischen Gremien nunmehr als Grundlage dienen, die weiteren
Verfahrensschritte zu beraten und zu erörtern. Hier ist Handlungsbedarf
geboten.
Die Kostenentwicklung spielt hier sicher eine nicht unerhebliche Rolle.
Die im Frühjahr 2021 beschlossene Obergrenze der Investitionssumme in Höhe von
8.330.000 € (brutto) muss den heutigen Erkenntnissen gegenübergestellt werden.
Im Zeitraum von März 2021 bis Juli 2022 sind die Baukosten gemäß des
Statistischen Bundesamtes um 27,7 % ! gestiegen. Rein rechnerisch ergäben diese
27,7% eine Investitionssumme von rd. 10.640.000 € (brutto).
Seit dem Beschluss des Rates der Stadt Schwelm im Juli 2018, das Gebäude
unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu
sanieren und umzubauen, sind die Baukosten gemäß des Statistischen Bundesamtes
bis Juli 2022 sogar um 41 % ! gestiegen.
Unter Berücksichtigung dieser Fakten wurde von dem Unternehmen Assmann
ein Kostenrahmen berechnet, der sich auf rd. 16.400.000 € beläuft. Eine
detaillierte Darstellung der Kosten kann der als Anlage 2 dieser Vorlage
beigefügten Übersicht entnommen werden. Die aktuelle Situation veranlasst das
Unternehmen Assmann, die Empfehlung auszusprechen, weitere 20 % Rückstellungen
zu berücksichtigen. Dieser Ansatz wird verwaltungsseitig auf Grund der
Erfahrungen ausdrücklich unterstützt.
Wie hinlänglich bekannt ist hat die Gebäudesubstanz ein Stadium erreicht,
welches abschließende Entscheidungen unumgänglich macht.
Die nun vorliegenden Informationen sollen die zuständigen Gremien in die
Lage versetzen, eine neuerliche Grundsatzentscheidung bzgl. der Nutzung, sowie
der daraus resultieren Baumaßnahmen und Kosten sowie der weiteren
Verfahrensschritte im Rahmen der Etatberatungen im IV/Quartal zu treffen.
Beschlussvorschlag:
ohne
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |